Februar 2024 – Endlich Altersteilzeit!

„Aktiv dabei, für euch erreicht!“

Nach zahlreichen intensiven, jedoch auch respektvollen Verhandlungsrunden haben wir in bewährter
Sozialpartnerschaft eine sehr gute Vereinbarung zur Nutzung der Altersteilzeit erreicht!

Hier sind die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst:

  • Die Antragstellung ist ab 01.03.2024 möglich, was bedeutet, dass die Altersteilzeit frühestens ab dem 01.06.2024 in Anspruch genommen werden kann.
  • In der Altersteilzeit ist ein Stundenausmaß von 20 Stunden möglich. Diese Stundenvariante ist für alle Berufsgruppen der MA10 gleich.
  • Die Altersteilzeit darf frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsantrittsalter in Anspruch genommen werden (zur Zeit noch Unterschied zwischen Beamt*innen und Vertragsbediensteten)
  • Ausnahme: Lehrer*innen der BAfEP können aufgrund der Werteinheiten ein Jahr ATZ in Anspruch nehmen.
  • Bei Antritt der ATZ muss auf den Resturlaub geachtet werden, eventuell muss ein Teil davor abgebaut werden. Ab dem Umstieg auf 20 Stunden in der ATZ, wird der Urlaub entsprechend des Stundeausmaßes aliquotiert.
  • Der Antrag wird wie üblich, über ein vorgefertigtes Formular der MA10 gestellt und die notwendigen Beilagen beigefügt.
  • Der Zustimmungs- bzw. Genehmigungsweg wird verkürzt =>
    – 1. unmittelbare Führungskraft,
    – 2. Vorgesetzte der Führungskraft,
    – 3. FB KDG und Horte (nur für Bedienstete an den Standorten)


Bei Detailfragen rufen Sie uns einfach an unter 01/4000 83906 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an newsletter@sofair-fsg.at.

Selbstverständlich bieten wir Gewerkschaftsmitgliedern auch individuelle Beratungstermine zur Altersteilzeit in Verbindung mit einer Pensionsberatung an!

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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