Richtigstellung unserer Aussendung zum Reformationstag

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Auffassungen in verschiedenen Dienststellen haben wir für Sie noch einmal eingehend recherchiert.

Das Team von SoFair steht zu seinem Wort, Falschmeldungen zu berichtigen und deshalb dürfen wir Ihnen mitteilen, dass sich unsere letzte Aussendung zum Reformationstag (Mail vom 17.10.2022) als falsch herausgestellt hat.

Richtigstellung:

Der Reformationstag (31.10.) gilt für städtische Bedienstete mit evangelischem Religionsbekenntnis weiterhin als dienstfreier Tag.

Dienstrechtliche Erklärung:

Im Erlass der Magistratsdirektion vom 4. September 1998, ist festgehalten, dass für Angehörige einzelner Religionsgesellschaften aufgrund von Beschlüssen des Stadtsenates bestimmte Festtage als dienstfrei zu gelten haben.

Dazu gehört der 31. Oktober (Reformationsfest für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB und der Methodistenkirche sowie der Versöhnungstag für Angehörige der israelitischen Religionsgesellschaft).

Im Erlass der Magistratsdirektion vom 4. April 2019 wurde festgehalten, dass der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche entfällt.

Entgegen des gesetzlichen Urteils, wo diese bestimmten Festtage als „persönliche Feiertage“ zu nutzen sind, wurde der Erlass der MD vom 4.September 1998 jedoch nicht aufgehoben, weshalb der 31.10. weiterhin als dienstfreier Tag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB und der Methodistenkirche gilt.

Das Team von SoFair entschuldigt sich für entstandene Unannehmlichkeiten und steht Ihnen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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