Sanfter Wiedereinstieg / Diensterleichterung

Vorgehensweise

  • Der Antrag für einen sanften Wiedereinstieg bzw. eine Diensterleichterung ist nach einem Langzeitkrankenstand möglich.
  • Ein Krankenstand gilt als lange wenn er mindestens 50 Tage oder länger dauert.

Wie beantrage ich nun den sanfter Wiedereinstieg/ die Diensterleichterung?

  • Melden Sie sich im Referat Berufliche Gesundheitsförderung.
  • Fragen Sie nach der Nummer Ihres*Ihrer zuständigen Arbeitsmedizinerin*Arbeitsmediziners und sagen dazu, dass es sich um einen sanften Wiedereinstieg/ eine Diensterleichterung handelt.
  • Mit der*dem Arbeitsmedizinerin*Arbeitsmediziner vereinbaren Sie einen Termin, bei dem Sie Ihre Befunde mitbringen.
  • Der*die Arbeitsmediziner*Arbeitsmedizinerin entscheidet dann welche Form der Diensterleichterung für Sie angemessen ist. Dies kann von erleichterter Tätigkeit bis hin zur Stundenreduzierung gehen, längstens jedoch für 3 Monate.
  • Da der sanfte Wiedereinstieg/ die Diensterleichterung dabei helfen soll Sie schonend wieder in den Arbeitsalltag einzuführen ist ein längerer Urlaub in dieser Zeit nicht gerne gesehen, trotzdem können Sie mit dem Einverständnis Ihres*Ihrer Vorgesetzten Urlaubstage beantragen. Die genommenen Urlaubstage werden nicht in die Zeit des sanften Wiedereinstiegs bzw. der Diensterleichterung miteingerechnet und verschieben somit den letzten Tag um diese Zeit nach hinten.

WICHTIG!
Den Antrag dafür müssen Sie noch im Krankenstand, also vor dem “normalen” Dienstbeginn stellen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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