Wann gewährt mir die Dienstgeberin eine sonstige Karenz und wie lange?

Grundsätzlich besteht auf einen sonstigen Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge kein Rechtsanspruch.

Die Erfahrung zeigt, dass die MA10 als Verlängerung der Elternkarenz meist 1 Jahr sonstigem Karenzurlaub zustimmt.

Auch die im Volksmund genannte “Bildungskarenz”, die eigentlich ein sonstiger Karenzurlaub mit Zuschuss vom AMS ist, wird bewilligt sofern die Dienststelle einen Mehrwert durch die getätigte Ausbildung hat.

Auch im Zuge der Ausbildung Kolleg Change wird der sonstige Karenzurlaub für 1 Jahr bewilligt. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit keine Bezüge der MA10 erhalten und nach Antrag durch das AMS unterstützt werden. Allerdings ist Ihr Dienstverhältnis während dieser Zeit nur ruhend gestellt. Nach Ablauf dieses Jahres werden sie im Zuge der Ausbildung (Voraussetzung ist das positive Absolvieren der ersten beiden Semester) wieder in den Dienst der MA10 gestellt und erhalten Ihre Bezüge entsprechend Ihrer vorherigen Einstufung als Assistent*in weiter.

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