Kann ich mir die voraussichtliche Pension berechnen lassen?

Ja.

Beamtinnen und Beamten können dies als Gewerkschaftsmitglieder im Zuge der Pensionsberatung tun. Sie erhalten von uns eine detaillierte und unverbindliche Berechnung Ihres voraussichtlichen Ruhegenusses und können zudem bis zu drei verschiedene Stichtage berechnen lassen, um finanzielle Unterschiede zu sehen. Vertragsbedienstete können sich ihre voraussichtliche Pension über die PVA berechnen lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, oder informieren Sie sich hier.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionierung von Vertragsbediensteten

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