Wann kann ich mir meine Pension berechnen lassen?

Beamt*innen frühestens ab Vollendung des 57. Lebensjahres bei Margit Pollak oder Julia Fichtl. Vertragsbedienstete über die PVA frühestens 5 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter. Wichtig: je früher die Berechnung, desto ungenauer wird sie sein, da Gehaltserhöhungen, Veränderungen der Lohnsteuer, … nicht berücksichtigt werden können.

Für Gewerkschaftsmitglieder bieten wir gerne persönliche Beratungen an.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionierung von Vertragsbediensteten

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