Wirkt sich die Auszahlung von Überstunden negativ auf meinen Nettobezug aus?

Höhere Bruttobezüge (etwa durch zusätzliche Überstunden) und das Erreichen einer höheren Steuerklasse verringern den Nettobezug nicht. Eine höhere Steuerklasse wirkt sich nur – den eine bestimmte Grenze überschreitenden Teil des Bezuges aus (Grenzsteuersatz – siehe nachstehende Tabelle). Es wird also nicht der gesamte Bezug höher versteuert, sondern nur der überschreitende Teil. Zahlungen aus Überstunden sind lohnsteuerlich begünstigt: Die ersten 10 Überstunden mit 50 % Zuschlag im Monat können bis maximal 86 € steuerfrei belassen werden.

Beispiel (Stand Feb. 2023):
Elementarpädagog*innen befinden sich im Tarif 32.075 – 62.080. Eine Überschreitung des Grenzsteuersatzes von 62.080 wäre möglich, wenn ein*e Elementarpädagog*in in der 20. Gehaltsstufe monatlich 20 Überstunden abrechnen würde. In diesen Fall würde aber auch nur der übersteigende Teil mit 48% versteuert werden und nicht das gesamte Einkommen.

Einkommensteuertarif 2023 (+ errechneter Inflationsrate)

Einkommen in €                   Grenzsteuersatz
bis 11.693 und darunterkeine Lohnsteuer
11.693 bis 19.134                            20 %
19.134 bis 32.075                            30 %
32.075 bis 62.080                            41 % (40% ab 2024)
62.080 bis 93.120                            48 %
93.120 bis 1.000.000                       50 %
ab 1.000.000                                     55 %

Außerdem sei zu erwähnen, dass jede Überstunde die ausbezahlt wird, sich positiv auf die Höhe der Pension/ des Ruhebezugs auswirkt.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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