Änderung der COVID-19-Verordnung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die MA11 hat im Newsletter 38/2021 informiert, dass die Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung mit LGBl. für Wien Nr. 45/2021 novelliert (Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung) wurde. Die Änderungen sind mit 16.9.2021 in Kraft getreten.

Es gelten somit nun folgende Regelungen:

Personal am Standort (dazu zählen auch Sprachförderkräfte):

Geimpft oder Genesen (entsprechender Nachweis erbracht)
1x/Woche PCR-Test

Das Tragen einer FFP2-Maske ist KEINE Alternative mehr.

Ungeimpft und nicht genesen
Jeden Tag Nachweis eines gültigen Testergebnisses bei Dienstantritt
Davon 1x/Woche PCR-Test

NEU ungeimpft und nicht genesen: Wird kein aktueller Test bei Dienstantritt vorgezeigt, muss dieser sofort nachgeholt werden (Freizeit, keine Dienstzeit).
Bei mehrmaligem Nicht-Erbringen des notwendigen Testes gilt dies als unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst mit den entsprechenden dienstrechtlichen Konsequenzen.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist KEINE Alternative mehr.

Externe Personen:

(Eltern, Theater am Standort, Fotograf, Handwerker*innen, Kontrollbehörden, RL EB, RL-I, UK, Praxislehrer*innen, Praktikant*innen….)

kurzer Auftenthalt (Bringen und Abholen bzw. Anlieferung) => FFP2-Maskenpflicht
längerer Aufenthalt (Termin) à 3G-Nachweis und MNS; wird kein 3G-Nachweis erbracht und/oder kein MNS getragen, gibt es keinen Zutritt!

Freitag, 17.9.21 stellt einen Übergangstag dar. Ab Montag, 20.9. sind die Regelungen verpflichtend einzuhalten.

Das Dokument „Organisation des pädagogischen Alltags“ wird Anfang nächster Woche aktualisiert.

Bitte geben Sie diese Informationen an alle Mitarbeiter*innen weiter. Herzlichen Dank und liebe Grüße

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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