Remuneration – Dienstjubiläum

(betrifft Beamt*innen und Vertragsbedienstete)

Die Remuneration aus Anlass des Dienstjubiläums beträgt:

  • Bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 2 Monatsbezüge
  • Bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 4 Monatsbezüge
  • Bei einer Dienstzeit von 50 Jahren 6 Monatsbezüge

Als Grundlage für die Berechnung des Jubiläumsgeldes wird jener Monatsbezug herangezogen, der für den Monat gebührt, in den das Dienstjubiläum fällt.

Die Remuneration nach 40 Dienstjahren gebührt schon nach 35 Dienstjahren, wenn die*der Bedienstete aus dem Dienststand ausscheidet und zu diesem Zeitpunkt das 738 Lebensmonat vollendet hat.

Treuegeld

Eine Treueentschädigung erhält die*der Beamt*in der Stadt Wien, welche*r durch Ruhestandsversetzung aus dem Dienststand ausscheidet. Scheidet die*der Beamt*in durch Tod aus, so sind die Hinterbliebenen anspruchsberechtigt.

Sie beträgt bei einer Dienstzeit von mindestens

25 Jahren          1     Monatsbezug

35 Jahren          2     Monatsbezüge

40 Jahren          2,5 Monatsbezüge

50 Jahren          3     Monatsbezüge

Dienstzeiten, die für das Dienstjubiläum maßgebend sind, gelten auch für die Treueentschädigung.

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