FAQs Dienstrecht und Fragen der Woche

In unseren FAQs antworten wir auf die häufigsten Fragen der Bediensteten. Die Seite ist ständig in Bearbeitung, wodurch nach und nach weitere Fragen hinzukommen.

Sollte Ihre Frage nicht in unserer Sammlung zu finden sein, zögern Sie nicht und schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter der Nummer 01/4000 83906


Inhaltsverzeichnis

Besoldung
Zulagen und Nebengebühren
Dienstplan
Vordienstzeiten
Krankenstand
Karenz
Pflegefreistellung
Assistenzpädagog*innen
Pension
Kündigung
Überstunden/ Mehrdienstleistungen
Urlaub
Sonderurlaub
Meldepflichten
Teilzeit
Mobiles Arbeiten
Altersteilzeit
Umstieg
MOG und Beurteilung
Allgemein


Besoldung

Wovon hängt meine Einreihung ab?


Zulagen und Nebengebühren


Dienstplan


Vordienstzeiten


Krankenstand

Wann muss ich eine Erkrankung melden?

Habe ich nach einem Langzeitkrankenstand die Möglichkeit mich langsam wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen?


Karenz

Mein Kind bzw. naher Angehöriger ist pflegebedürftig. Gibt es eine Möglichkeit zur Vollzeitpflege ohne kündigen zu müssen?


Pflegefreistellung

Mein Kind wurde stationär im Krankhaus aufgenommen. Darf ich mir eine Pflegefreistellung nehmen, um bei ihm zu bleiben?

Kann ich Pflegefreistellung auch stundenweise beantragen?

Für wen darf ich eine Pflegefreistellung beantragen?


Assistenzpädagog*innen


Pension

Kann ich mich zu Fragen der Pension beraten lassen?


Kündigung


Überstunden/ Mehrdienstleistungen


Urlaub


Sonderurlaub


Meldepflichten


Teilzeit


Mobiles Arbeiten


Altersteilzeit

Ab wann besteht die Möglichkeit die Altersteilzeit zu beantragen?

Wie viele Jahre vor dem Pensionsantritt kann ich den Antrag auf ATZ stellen?


Umstieg

Ab wann könnte ich in das W-BedG. umsteigen?

Kann ich als Bedienstete/r zum Umstieg gezwungen werden?

Muss ich sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes den Umstieg bekannt geben?


MOG und Beurteilung

Für was soll ein MOG gut sein?

Wie sollte ein MOG durchgeführt werden?


Allgemein

Welche privaten Situationen darf ich innerhalb der Dienstzeit erledigen?

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