Besoldung NEU

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen und Vortragshonorare (Elternabend)

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen:

  • W2/5 unterstützt die gruppenführende Päd.
  • W2/6 in Ausnahmefällen an Stelle der Päd. eingesetzt:
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • 2 Weiterbildungstage mit entweder 2×8 Stunden oder 4×4 Stunden
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

Inhaltsverzeichnis Infomappe

  1. Ansprechpersonen von SoFair-FSG
  2. Erholungsurlaub
    2.1. Ausmaß des Erholungsurlaubes – für Neuaufnahme ab 01.01.2018
    2.2. Anspruch auf Erholungsurlaubes
    2.3. Verbrauch des Erholungsurlaubes
    2.4. Urlaubsvorgriff
    2.4.1. Erkrankung während des Erholungsurlaubes
    2.5. Verfallfrist für den Erholungsurlaub
    2.6. Urlaubskrankenscheine
    2.7. Sonderurlaub
  3. Krankmeldungen
  4. Pflegefreistellung
    4.1. Pflegefreistellung-stundenweiser Verbrauch
    4.2. Pflegefreistellung während des Erholungsurlaubes
    4.3. Pflegeteilzeit §55a DO und §33a VBO §64 Wr. Bedienstetengesetz
    4.4. Pflegefreistellung für Kind bis zum 10. Geburtstag bei KH-Aufenthalt
  5. Überstunden
    5.1. Überstundenrücknahme
    5.2. Mehrdienstleistung bei Teilzeitbeschäftigung
  6. Dienstplanveränderung Diensttausch
    6.1. Dienstabwesenheiten
  7. Freijahr
  8. Freiquartal
  9. Beendigung des Dienstverhältnis
    9.1. Kündigungsfristen für Vertragsbedienstete
    9.2. Austritt von Vertragsbediensteten
    9.3. Austritt von Beamtinnen und Beamten
    9.4. Abfertigung
    9.5. Remuneration – Dienstjubiläum
  10. MitarbeiterInnenvorsorgegesetz für Bedienstete der Stadt Wien
  11. Pensionierung
    11.1. Pensionierung von Vertragsbediensteten
    11.2. Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte
    11.3. Änderungen der Dienstordnung und Pensionsordnung der BeamtInnen mit 1.1.2018
    11.3.1 Regelung ab 1.1.2018 zur Anrechnung der Urlaubsersatzleistung auf den Ruhebezug
    11.3.2 Urlaubsersatzleistung für BeamtInnen Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH
  12. Karenz
    12.1. Geteilte Eltern-Karenz
    12.2. Gleichzeitige Eltern-Karenz
    12.3. Aufgeschobene Eltern-Karenz
    12.4. Eltern-Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteiles
    12.5. Karenz zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen §55 DO1994 u. §33VBO
    12.6. Frühkarenz (Babymonat)
  13. Kinderdaten
    13.1. Auszahlung der Kinderzulage nach Vollendung des 18. Lebensjahres
    13.2. Anspruch auf die Kinderzulage nach Ehescheidung
    13.3. Kinderzuschläge zum Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
    13.4. Unfälle und Verletzungen von Kindern
    13.5. Verabreichung von Medikamenten
  14. Nebenbeschäftigung
  15. Dienstausweis
  16. Mitnahme von Speisen aus dem Kindergarten
  17. Niederschrift
  18. Elternabende
  19. Vortragshonare
  20. Wandertage/Exkursionen
  21. Nebengebühren
  22. Werdegang der/des Kindergartenassistentin/Kindergartenassistent
  23. Beurteilung
  24. MOG
  25. GEWERKSCHAFT UND PERSONAL-VERTRETUNG
    25.1. Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge
    25.2. Berufshaftpflichtversicherung
    25.3. Berufs- und Kraftfahrzeuglenker-Rechtsschutzvorsorge
  26. Versicherungen
    26.1. ÖGB-Solidaritätsversicherung
    26.2. Begräbniskostenbeitrags-Versicherung für alle Mitglieder
    26.3. Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder
    26.4. Invaliditäts-Versicherung nach einem Freizeitunfall
    26.5. Zusätzliche Ablebens-Risikoversicherung
  27. Bildungszuschuss
  28. Vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten und Gutscheine
  29. Betriebsratskredite
  30. Besoldung NEU
    30.1. Besoldungsrechtliche Einreihung allgemein
    30.2. Gliederung der Arbeitszeit bei künftigen Pädagoginnen/Pädagogen
    30.3. Gliederung der Arbeitszeit bei künftigen Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen
    30.4. Diensteinteilung in Stunden unmittelbare und mittelbare pädagogische Tätigkeit
  31. „Externe Beratungen zum Thema Coaching, Supervision, Mobbing etc.“

Externe Beratungen

Externe Beratung zum Thema
Coaching,Supervision, Mobbing etc.

Achtung: Aufgrund der Corona-Krise sind alle Termine bis Mai abgesagt!

Wir freuen uns, dass wir Ihnen weiterhin Termine

ab Jänner 2020 kostenlos für eine Beratung anbieten können.
Wir möchten Sie bitten, Termine die Sie nicht

einhalten können, rechtzeitig abzusagen.

15.01.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

04.02.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

26.02.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

12.03.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

25.03.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

02.04.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

14.04.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

05.05.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

27.05.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

11.06.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

23.06.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

07.07.2020 – 08:30 Uhr / 10:15 Uhr / 13:00 Uhr / 14:45 Uhr

In dringenden Fällen können Sie uns unter der

Nummer 0676/8118/64454 erreichen.

Anmeldung per Mail unter: newsletter@sofair-fsg.at

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Housing for all – Bürgerinitiative

“Housing for all”
Das Recht auf ein Zuhause
Europäische Bürgerinitiative

  • Noch ist es in Österreich ein Problem weniger Menschen: Auf der Straße, unter Brücken oder in Parks  zu leben. Zunehmend gibt es in Wien, sowie in allen anderen größeren Städten  einen  Mangel an bezahlbarem, menschenwürdigem  Wohnraum.
  • Ein Zuhause wird immer mehr zum Luxus.
  • Es bleibt immer weniger Geld zum Leben.

SIE können mithelfen, dieser Entwicklung eine Grenze zu setzen:

Mit Ihrer Unterschrift fordern Sie die EU-Kommission auf, bessere Gesetze und Finanz-Grundlagen  zu schaffen, um bezahlbares Wohnen für alle Menschen in Europa zu ermöglichen.

https://www.housingforall.eu/at/wohnen-mussleistbar-sein-fuer-alle/

Für die Unterschrift ist ein Reisepass oder Personalausweis notwendig, weshalb die Unterstützung „erschwert“  aber nicht unmöglich ist.

Wir haben die Möglichkeit mitzubestimmen, also nutzen wir unsere Chance!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Equal Pay Day 2019

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Der Equal Pay Day (EPD) – der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit 
zwischen Frauen und Männern – wird in zahlreichen Ländern an unterschiedlichen  Tagen begangen. 

In Österreich war es heuer der 21. Oktober 2019, in Wien ist es der  

9. November 2019. Ab diesem Tag arbeiten statistisch gesehen die Frauen gratis. 

Frauen verdienen in Österreich für die gleiche Arbeit im Schnitt um 20% weniger als  Männer. Die ungerechtfertigte Unterbezahlung ist heute in vielen Unternehmen 
Praxis. Gerade junge Arbeitnehmerinnen müssen sich heute ihr Einkommen häufig 
zusammenstückeln oder wechseln von Job zu Job. Dies hat zur Folge, dass es auch  später in der Pension zu großen Unterschieden zwischen Frauen und Männern 
kommen kann – unglaubliche 42,3% weniger Pension erhalten Frauen in Österreich  im Vergleich zu den Männern. Um Altersarmut und massive Pensionsunterschiede 

zu verhindern, müssen alle frauenpolitischen Schalter viel früher in Gang gesetzt 
werden.  

Die DienstgeberIn bemüht sich sehr eine Gleichstellung zwischen Frauen und 
Männern herzustellen, denn Gerechtigkeit und Gleichbehandlung dürfen nicht nur am  Papier stehen, sondern müssen auch gelebt werden. Leider gibt es noch immer 
geschlechtsspezifische Einkommensdifferenzen.  

Der Equal Pay Day soll die Diskussion um das Thema Einkommensunterschiede 
anregen und es im Bewusstsein aller Personen in Österreich verankern. Auch fördert  er den Dialog rund um das Thema Lohngleichheit. Einkommensunterschiede wirken  sich indirekt auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes und auf das 
Familieneinkommen aus.   

Es ist an der Zeit, dass der Equal Pay Day – gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit –  im 21. Jahrhundert am 31.12. eines Jahres steht.  

Christa HÖRMANN
Bundesfrauenvorsitzende

Judith HINTERMEIER
Bundesfrauenreferentin

younion _ Die Daseinsgewerkschaft 
Frauenabteilung 

de_DEGerman
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