
Diensteinteilung in Stunden unmittelbare und mittelbare pädagogische Tätigkeit

Als Wandertag gelten Ausflüge mit einer dem Ziel der Wanderung angemessenen Gehleistung auch innerhalb von Wien, wenn dabei Verkehrsmittel lediglich zur leichteren Erreichung des Ausgangspunktes oder für die Rückfahrt vom Ziel der Wanderung benützt werden.
Ausnahmen: Bei Integrationsgruppen, HP-Gruppen bzw. Kleinkindergruppen, Einzelintegration und ab dem vierten Kind mit besonderem Förderbedarf (sog. Integrativ geführten Gruppen) können bis zu vier Mitarbeiter*innen den Wandertag verrechnen. Für Ausnahmeregelungen bei sonstigen schwierigen Konstellationen bitte um vorherige Absprache mit der Regionalen Betriebsleitung.
Exkursionen
Fahrscheinabrechnung bei Wandertagen/Exkursionen
Der Pauschalbetrag für Fahrscheine darf nur für Dienstfahrten innerhalb der Zone 100 verwendet werden. Fahrten außerhalb der Zone 100 sind mit der Wandertags- bzw. Dienstreiseabrechnung im Wege des FB Personalmanagement abzurechnen. Dies ist nur bei vorheriger entsprechender Antragstellung (für Wandertag und Dienstreise) und erfolgter Genehmigung möglich.
Bitte beachten Sie, dass pro Gruppe maximal zwei Wandertage/Exkursionen pro Betriebsjahr abgerechnet werden können. Dies bedeutet, dass Fahrscheine außerhalb der Zone 100 ausschließlich im Zusammenhang mit Verrechnung von zwei Wander- tagen/Exkursionen pro Gruppe abgegolten werden können.
Gehaltsansätze 2018 – Download
Bitte machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch sich bei einer Niederschrift eine(n) PersonalvertreterIn ihres Vertrauens mitzunehmen. Wer diese Person ist, bestimmen Sie selbst.
Mündliche Anbringen sind erforderlichenfalls in Form einer Niederschrift festzuhalten. Niederschriften sind öffentliche Beurkundungen eines mündlichen Anbringens oder einer Verhandlung, deren Inhalte wegen ihrer rechtlichen Bedeutung schriftlich festzuhalten sind. (Eine Niederschrift hat zu enthalten:
Nach beendeter Aufnahme der Niederschrift ist diese den Verhandlungsteilnehmenden zur Durchsicht vorzulegen oder vorzulesen.
Eine Möglichkeit, um im direkten Austausch mit jeweils einer einzigen MitarbeiterIn sämtliche Belange dienstlicher Berührungspunkte in persönlicher, ungestörter Atmosphäre zu erörtern und gemeinsame Zielsetzungen zu formulieren
Vorgangsweise:
MOG-MitarbeiterInnenorientierungsgespräch
Bitte verwenden Sie ausschließlich die Unterlagen, welche sich im Public-Ordner befinden oder unter dem nachstehenden Link
http://www.intern.magwien.gv.at/mva/
unter dem Punkt „MOG – MitarbeiterInnenorientierungsgespräch“:
„Skriptum Nr. 308: MitarbeiterInnenorientierungsgespräch
(MOG)“, „Vorbereitungsunterlage für MitarbeiterInnen sowie Führungskräfte“ sowie die Vordrucke „Zusammenfassung und Förderbogen“. Sie finden auch ein E-Learning-Programm zum Thema MOG.
Achtung:
Wesentliche Ergebnisse werden schriftlich zusammengefasst und von beiden GesprächspartnerInnen unterzeichnet und im Tresor aufbewahrt.
Die vereinbarten Entwicklungsmaßnahmen werden ebenfalls schriftlich festgehalten und an die Personalstelle der Dienststelle weitergeleitet.
Durchführungsbestimmungen (Nr. 0405a)
Erläuterungen
(Gilt also für Beamtinnen bzw. Beamte und Vertragsbedienstete!!!)
Es gibt für alle KollegInnen jedes Kindergartenjahr einen fixen Dienstplan.
Um in erschwerten Situationen den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, muss der Dienstplan verändert werden.
Dies hat aber immer in Absprache mit der/dem MitarbeiterIn zu erfolgen. Leider kommt es immer öfters vor, dass Dienstpläne ohne Einbeziehung der MitarbeiterInnen verändert werden und die Informationen nur über die Infotafeln oder ähnlichem bezogen werden können.
Dies ist nicht zulässig und vor allem sollen ständige Dienstplanveränderungen nicht zur Selbstverständlichkeit werden.
Bei Problemen wenden Sie sich an die Personalvertretung!!!