Nein!, es können selbstverständlich auch Überstunden zurück genommen werden. Bei einer Vollzeitkraft sind analog wie bei einem Urlaubstag 4:30 an ...
Ja, für PädagogIn bei: – ganztägiger Auflösung der Doppelbesetzung, infolge der Dienstabwesenheit eines/r KollegIn der/die im Grätzl aushilft Ja, für ...
Wir hoffen nicht, diese Frage kann aber nur die Abteilungsleiterin beantworten ...
NEIN! ...
NEIN! ...
Wenn der 06. Jänner (Feiertag) wie beispielsweise im Jahr 2018 auf einen Samstag fällt, ist folgendes zu beachten. Der Urlaub ...
Möchte eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter über die Weihnachtstage keinen Urlaub in Anspruch nehmen, so tritt sie/er nach den Feiertagen den Dienst ...