
Fotos: Georg Wilke
mehr …Guten Tag,
der Fachbereich Personalmanagement, Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling informiert sie hiermit über das Jobticket:
Stichtag und Wirksamkeit des Jobtickets ist der 1.5.2024.
Mitarbeiter*innen
Anspruchsberechtigt zum Bezug eines Jobtickets sind Mitarbeiter*innen, die
1. in einem aufrechten Lehr- oder Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehen, welches unbefristet ist oder noch länger als fünf Monate dauert.
2. Anspruch entsteht ab dem 2. Monat des Lehr- oder Dienstverhältnisses (Beispiele).
3. Anspruch besteht auch während gerechtfertigter Abwesenheiten, die nicht länger als 3 Monate dauern.
Jobticket und Fahrscheine:
Fahrscheine sind ein Aufwandersatz. Aufwandersätze dürfen nur im entstandenen Ausmaß abgegolten werden.
Das heißt aber auch, dass keine Fahrscheine abgerechnet werden durften/dürfen, wenn Mitarbeiter*innen in Besitz einer Jahreskarte waren/sind.
Achtung: Ungerechtfertigt beanspruchte Aufwandersätze können bis zu einer Auflösung des Dienstverhältnisses führen!
Wichtig im Zusammenhang mit dem Jobticket und gleichzeitigem Bezug der Pendlerpauschale:
Die von der Stadt Wien getragenen Kosten für das Jobticket reduzieren ein in der Bezugsverrechnung berücksichtigtes Pendlerpauschale. Weitere Informationen dazu sind den FAQs zu entnehmen.
Details zu den steuerlichen Auswirkungen können wir – im Hinblick auf die Abhängigkeit von vielen verschiedenen Faktoren, die die jeweilige Steuergrundlage der Mitarbeiter*innen begründen – nur in einer Annäherung zur Verfügung stellen. Selbstverständlich steht es allen Anspruchsberechtigten frei, das Jobticket zu beantragen oder nicht.
Das Antragsformular finden Sie ab 2.5.2024 am public-Laufwerk unter: public_Personal/Jobticket.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskraft bzw. die Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Sie können Ihr Wahlrecht auf zwei verschiedene Arten ausüben:
Um möglichst viele Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, wurden in den Stadt Wien – Kindergärten fliegende Wahlsprengelkommissionen eingeführt. Diese fahren von Standort zu Standort und verbleiben dort für einen bestimmten Zeitraum. In dieser Zeit haben alle Kolleg*innen die Möglichkeit, kurz zur Wahl zu gehen.
Als Bedienstete*r der Stadt Wien – Kindergärten können Sie bei jedem Sprengel wählen gehen. Falls Sie an dem Tag, an dem die Kommission zu Ihrem Standort kommt, bereits Feierabend haben, einen wichtigen Termin oder eine Schulung haben, können Sie auch in einem anderen Standort in Ihrer Nähe oder im Kindergarten Ihres Kindes wählen gehen.
Um welche Zeit die Kommissionen an den Standorten anzutreffen sind entnehmen Sie der Kundmachung der Wahlzeiten und Wahlorte der Hauptgruppe 1.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen und per Briefwahl zu wählen. Geben Sie einfach die Wahlkarte in einen Briefkasten in Ihrer Nähe ab. Beachten Sie jedoch, dass die Wahlkarte spätestens bis zum 16.05.2024 bei der Zentrale der younion _ Die Daseinsgewerkschaft eingelangt sein muss. Daher empfehlen wir, den Brief spätestens bis zum Montag, den 13.05.2024, in einen Briefkasten zu werfen.
Falls Sie sich umentscheiden und doch lieber vor Ort in einem Kindergarten wählen möchten, obwohl Sie bereits eine Wahlkarte beantragt haben, haben Sie auch dazu die Möglichkeit. Bitte nehmen Sie jedoch unbedingt die Wahlkarte mit, da diese von der Sprengelkommission abgenommen wird. Ohne die Wahlkarte dürfen Sie in diesem Fall nicht wählen.
Den Antrag auf die Wahlkarte erhalten Sie ganz einfach zum Download hier.
Sie können den Antrag bis spätestens Mittwoch, den 08. Mai 2024, um 17:00 Uhr entweder persönlich oder per Post an den Zentralwahlausschuss in der Maria-Theresien-Straße 11, 1080 Wien senden, oder auch per E-Mail an wahlen@younion.at oder per Fax an +43 (0)1 31316 83829 einreichen.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Sie können den Antrag bis spätestens Mittwoch, den 08. Mai 2024, um 17:00 Uhr entweder persönlich oder per Post an den
Zentralwahlausschuss in der Maria-Theresien-Straße 11, 1080 Wien senden, oder auch per E-Mail an wahlen@younion.at oder per Fax an +43 (0)1 31316 83829 einreichen.
Es ist von Bedeutung, das Wahlrecht auszuüben, da dies die Möglichkeit bietet,
darüber mitzuentscheiden, wer in den kommenden fünf Jahren eure Interessen
repräsentiert und umsetzt!
„Denn Demokratie heißt, mitbestimmen!“
(griechisch für „Volksherrschaft“)
Deshalb eine kleine Hilfestellung für eure Entscheidung, denn wir kandidieren
NUR in der PV als SoFair-FSG-Margit Pollak!


Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Nach zahlreichen intensiven, jedoch auch respektvollen Verhandlungsrunden haben wir in bewährter
Sozialpartnerschaft eine sehr gute Vereinbarung zur Nutzung der Altersteilzeit erreicht!
Hier sind die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst:
Bei Detailfragen rufen Sie uns einfach an unter 01/4000 83906 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an newsletter@sofair-fsg.at.
Selbstverständlich bieten wir Gewerkschaftsmitgliedern auch individuelle Beratungstermine zur Altersteilzeit in Verbindung mit einer Pensionsberatung an!
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Personal, welches die Aufgaben einer anderen Berufsgruppe übernimmt, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Darunter fallen Voraussetzungen wie Erfahrung in der Betreuung von Kindern oder einschlägige Ausbildungen. Bei der Planung einer Nachsicht wird, soweit möglich, auf Kontinuität der Person und des Dienstplanes sowie die Vertrautheit der Person mit der Gruppe geachtet. Im aktuellen Dienstplan wird jeder Einsatz von Personen mit Nachsicht vermerkt. Das nicht entsprechend ausgebildete Personal muss vor Beginn der Tätigkeit eine Fortbildung bzw. Fortbildungen im Gesamtausmaß von mindestens 16 UE (Unterrichtseinheiten) absolvieren.
Mehrere der folgenden Themengebiete müssen in der Fortbildung thematisiert sein:
Bei Detailfragen rufen Sie uns einfach an unter 01/4000 83906 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an newsletter@sofair-fsg.at.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Wenn ausgebildetes Betreuungspersonal nicht in ausreichendem Maße (siehe WKGG und WKGVO) zur Verfügung steht, ist der Behörde die Verwendung von nicht entsprechend ausgebildetem Betreuungspersonal unverzüglich anhand einer Nachsicht anzuzeigen. Gemäß § 3b Abs 6 WKGG dürfen Nachsichten maximal die Hälfte aller Gruppen betreffen.
Es gibt zwei Varianten von Nachsichten:
Jede*r Mitarbeiter*in entscheidet auf freiwilliger Basis, ob eine Nachsicht übernommen wird.
Wird eine ganze Nachsicht übernommen, wird der Dienstplan der*des jeweiligen Kolleg*in an das Stundenausmaß der zu ersetzenden Person angepasst. Dabei ist natürlich die Besoldung zu beachten!
Beispiele: