Februar 2024 – Nachsichten Teil 2

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mit Nachsicht in der Gruppe eingesetzt werden zu können?

Personal, welches die Aufgaben einer anderen Berufsgruppe übernimmt, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Darunter fallen Voraussetzungen wie Erfahrung in der Betreuung von Kindern oder einschlägige Ausbildungen. Bei der Planung einer Nachsicht wird, soweit möglich, auf Kontinuität der Person und des Dienstplanes sowie die Vertrautheit der Person mit der Gruppe geachtet. Im aktuellen Dienstplan wird jeder Einsatz von Personen mit Nachsicht vermerkt. Das nicht entsprechend ausgebildete Personal muss vor Beginn der Tätigkeit eine Fortbildung bzw. Fortbildungen im Gesamtausmaß von mindestens 16 UE (Unterrichtseinheiten) absolvieren.
Mehrere der folgenden Themengebiete müssen in der Fortbildung thematisiert sein:

  • Pädagogische Grundlagendokumente und deren Umsetzung in der Praxis
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kinderschutz und Kinderrechte
  • Kommunikations- und Konfliktmanagement
  • Entwicklungspsychologie

Zusätzliche Voraussetzungen in Bezug auf die unterschiedlichen Berufsgruppen:

Ein Einsatz anstelle von Elementarpädagog*innen verlangt:

  • eine mindestens 12-monatige einschlägige Berufserfahrung in der Betreuung einer Gruppe von Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht, ODER
  • einen Nachweis einer Ausbildung (gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG in Verbindung mit § 4 der Wiener Tagesbetreuungsverordnung – WTBVO),
    ODER
  • einen Nachweis, dass man sich im letzten Jahr einer elementarpädagogischen Ausbildung befindet.

Ein Einsatz anstelle von Inklusiven Elementarpädagog*innen verlangt:

  • eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Elementarpädagog*in.

Ein Einsatz anstelle von Hortpädagog*innen verlangt:

  • eine mindestens 12-monatige einschlägige Berufserfahrung in der Betreuung einer Gruppe von schulpflichtigen Kindern,
    ODER
  • einen Nachweis einer Ausbildung (gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG in Verbindung mit § 4 der Wiener Tagesbetreuungsverordnung – WTBVO),
    ODER
  • einen Nachweis des Abschlusses einer einschlägigen pädagogischen Ausbildung,
    ODER
  • einen Nachweis, dass man sich im letzten Jahr einer einschlägigen pädagogischen Ausbildung befindet.

Ein Einsatz anstelle von Inklusiven Hortpädagog*innen verlangt

  • eine abgeschlossene Ausbildung zur Hortpädagogin bzw. zum Hortpädagogen.

Bei Detailfragen rufen Sie uns einfach an unter 01/4000 83906 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an newsletter@sofair-fsg.at.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Jänner 2024 – Was sind Nachsichten und wann kommen diese zum Einsatz?

Wenn ausgebildetes Betreuungspersonal nicht in ausreichendem Maße (siehe WKGG und WKGVO) zur Verfügung steht, ist der Behörde die Verwendung von nicht entsprechend ausgebildetem Betreuungspersonal unverzüglich anhand einer Nachsicht anzuzeigen. Gemäß § 3b Abs 6 WKGG dürfen Nachsichten maximal die Hälfte aller Gruppen betreffen.

Es gibt zwei Varianten von Nachsichten:

  • Halbe Nachsicht: fehlendes Stundenausmaß der pädagogischen Fachkraft bis zu 20 Stunden
  • Ganze Nachsicht: fehlendes Stundenausmaß der pädagogischen Fachkraft mehr als 20 Stunden

Jede*r Mitarbeiter*in entscheidet auf freiwilliger Basis, ob eine Nachsicht übernommen wird.
Wird eine ganze Nachsicht übernommen, wird der Dienstplan der*des jeweiligen Kolleg*in an das Stundenausmaß der zu ersetzenden Person angepasst. Dabei ist natürlich die Besoldung zu beachten!

Beispiele:

  • Besoldung Alt: Ass. übernimmt eine Nachsicht für Päd. –> 36 Std Kinderdienst + 4 Vorbereitungsstunden am Standort
  • Besoldung Neu: Asspäd. übernimmt eine Nachsicht für Päd. –> 34 Kinderdienst + 2 ORGA am Standort + 4 VB ortsungebunden

23.01.2024 – Mail der Abteilungsleitung – Ausbildungsoffensive 2024

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Anlagen:
Intranet_Auswertung der Umfrage.pdf
Ausbildungspfade_ASS_ASSPÄD_zumVerteilen.pdf

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitarbeiter*innen,

der Fachkräftemangel in der Elementarpädagogik stellt die Teams in den Kindergärten und Horten täglich vor Herausforderungen. Um diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken arbeitet die Stadt Wien – Kindergärten an unterschiedlichen Maßnahmen.

Die im Mai 2023 durchgeführte Umfrage unter Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen der MA10 zeigt, dass aktive Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen ein hohes Interesse an der Qualifizierung zur*m Elementarpädagog*in haben.

Zentrale Ergebnisse der Umfrage:
=> Größtes Hindernis ist die fehlende Matura bzw. Studienberechtigungsprüfung
=> Thematik der finanziellen Absicherung*
=> Für Assistenzpädagog*innen ist eine kürzere Ausbildungszeit wichtig

Aufbauend auf diesen Ergebnisse wird nun die „Ausbildungsoffensive 2024 – Unterstützte Ausbildungspfade für Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen der Stadt Wien –Kindergärten auf dem Weg zur*m Elementarpädagog*in“ gestartet.

Dies bedeutet für ASSISTENT*INNEN:

  • Unterstützung bei der Studienberechtigungsprüfung: Reduzierung der Stunden im Kindergarten auf 25 Stunden, und 15 Stunden in der Woche Zeit für Vorbereitungskurs und Lernen bei vollem Grundgehalt
  • Übernahme der Kosten für Studienberechtigungsprüfung: 50% durch die MA10; für aktive Gewerkschaftsmitglieder übernimmt die younion/HG1 die weiteren 50%
  • Fortzahlung des Grundgehalts (40 Stunden) während der gesamten Ausbildungszeit

Dies bedeutet für ASSISTENZPÄDAGOG*INNEN:

  • Verkürzung der Ausbildung zur*m Elementarpädagog*in um bis zu 2 Semester
  • Von den notwendigen 5 Fächern für die Studienberechtigungsprüfung können für Assistenzpädagog*innen 4 Fächer angerechnet werden. Es bleibt somit in den meisten Fällen nur 1 Prüfung übrig (Fach Aufsatz (Deutsch))
  • Übernahme der Kosten für Studienberechtigungsprüfung: 50% durch die MA10; für aktive Gewerkschaftsmitglieder übernimmt die younion/HG1 die weiteren 50%
  • Fortzahlung des Grundgehalts als Assistenzpädagog*in (40 Stunden) während der gesamten Ausbildungszeit
  • Studierende der Schule für Assistenzpädagogik können direkt nach dem Abschluss verkürzt ins Kolleg Change einsteigen.

Die ersten Assistenzpädagog*innen starten bereits mit Februar 2024 mit der verkürzten Ausbildung, die ersten Assistent*innen starten ebenso im Februar 2024 im Kolleg bei Bezug des Grundgehalts.
Mit dieser Ausbildungsoffensive können bis 2028 bis zu 150 Assistent*innen und 100 Assistenzpädagog*innen unterstützt und als Elementarpädagog*innen für das Feld gewonnen werden.

Im Sinne einer transparenten Kommunikation ist es mir wichtig Sie alle über diese Maßnahme zu informieren, auch wenn aktuell im Hintergrund noch letzte einzelne Details, Abläufe und Prozesse geklärt werden. Ich bitte Sie daher mit aufkommenden Fragen noch um etwas Geduld.
Das gesamte Informationspaket inkl. FAQs erhalten Sie in den nächsten Wochen.
Im Anhang finden Sie jetzt schon die Auswertung der Umfrage sowie eine grafische Darstellung der Ausbildungspfade.

Ich freue mich sehr, dass es gemeinsam mit allen Fachbereichen und in sozialpartnerschaftlicher Verhandlung mit der Gewerkschaft younion/HG1 gelungen ist, diese Ausbildungsoffensive 2024 starten zu können und  freue mich über zahlreiche neue Studierende in der Ausbildung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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