Neues Projekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Es handelt sich hierbei um ein kostenloses Angebot für alle schwangeren Bediensteten der Stadt Wien. Unser Expert*innen Team  aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Psychologie und Medizin begleitet und unterstütz die Bediensteten in dieser besonderen und sensiblen Zeit der Schwangerschaft und danach. Von unserem professionellen Team werden  Workshops angeboten, die die diversen Themen rund um die Schwangerschaft abdecken.

Die Vorstellung unseres Projektes findet schon am 12.9.2023 in der Hermanngasse 24-26, 1070 Wien statt und es gibt noch ausreichend Platz für Interessierte!!!

Aktion SCHULSTARTGELD

Die Hauptgruppe 1 startet auch dieses Jahr die Aktion SCHULSTARTGELD für die 1. bzw. 5. Schulstufe für unsere Gewerkschaftsmitglieder.

Füllen Sie das Formular (hier downloaden) aus und senden Sie es gemeinsam mit einer Schulbesuchsbestätigung an newsletter@sofair-fsg.at

Sie sind noch kein Gewerkschaftsmitglied?

Jetzt Mitglied werden und gleich von der Aktion SCHULSTARTGELD profitieren

Füllen Sie das Formular bequem am PC oder per Handy aus
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular an newsletter@sofair-fsg.at

Online Umfrage Kinderbildung

In den elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen und Horten braucht es dringend Verbesserungen!

Wir verstärken daher erneut unseren Druck auf die Bundesregierung!

In einer Umfrage – abgestimmt auf das jeweilige Bundesland – wollen wir dokumentieren, wie es aktuell vor Ort aussieht.

https://www.younion.at/umfrage/elementarbildung-wien

Die Umfrage wurde bis 31. August verlängert! Bitte mitmachen, es dauert nur zwei Minuten – und funktioniert auch über das Handy!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

Kann ich Pflegefreistellung für meine Mutter in Anspruch nehmen, auch wenn diese nicht bei mir wohnt?

Erweiterung der Pflegefreistellung ab 01.08.2023

zur Erinnerung: 2013 -Wegfall gemeinsamer Haushalt für Kinder und Begleitung bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus bis zur Vollendung des 10.Lebensjahres.

2021 – erhöhter Anspruch einer Pflegefreistellung unabhängig vom Anlassfall, bis zum 12.Geburtstag des Kindes und erhöhter Anspruch für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) unabhängig vom Lebensalter.

Endlich ist dieser Meilenstein gelungen und es gibt nun die Möglichkeit, eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen für die notwendige Pflege und Unterstützung einer bzw. eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen unabhängig davon, ob diese bzw. dieser im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht.

Zudem ist es auch möglich wegen der notwendigen Pflege und Unterstützung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Person, die keine Angehörige bzw. kein Angehöriger sein muss, Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.

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