Die Zulagen 9690, 9150 und 9202 sind im Nebengebührenkatalog der Stadt Wien festgelegt. Dieser Katalog beschreibt, unter welchen Bedingungen „einzelverrechnete Nebengebühren“ ausbezahlt werden können.
Achtung: Der Nebengebührenkatalog gilt nicht für das Wiener Bedienstetengesetz!
- Zulage 9690: Diese Zulage wird für pädagogisches Personal gezahlt, wenn es aufgrund von Gruppenzusammenlegungen oder der Auflösung von Doppelbesetzungen von Kleinkindergruppen, Heilpädagogischen Gruppen und Integrationsgruppen eine zusätzliche Belastung hat, weil die zweite pädagogische Fachkraft abwesend ist (und kein*e Assistent*in im Kinderdienst tätig ist).
- Zulage 9150: Diese Zulage wird für Assistent*innen gezahlt, wenn eine*r der Assistent*innen abwesend ist und die verbleibenden Assistent*innen zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen.
- Zulage 9202: Diese Zulage wird für Assistent*innen gezahlt, die eine*n Elementarpädagog*in vertreten, wenn sie den gesamten Dienstplan der zu vertretenden Person übernehmen – mindestens jedoch eine sechs Stunden umfassende Vertretung innerhalb einer Woche.
Es spielt dabei keine Rolle, warum die*der Kolleg*in abwesend ist (z. B. Z, ZK, U, P, K).
Für Fragen zu anderen Zulagen stehen wir gerne zur Verfügung!
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL