Wie bekomme ich für unser Haus die 5 Euro für Pädagogische Tage?

Die Personalvertretung bietet einmal pro Kalenderjahr die Möglichkeit, für verschiedene Arten von Sitzungen (pädagogische Tage, abendliche Teamsitzungen, Teambuilding-Maßnahmen etc.) finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Es steht Ihnen frei, die finanzielle Unterstützung für die Kosten eines Outdoor-Tages oder für die Verpflegung zu verwenden. Eine Barauszahlung der Mittel an die Mitarbeiter*innen ist jedoch nicht vorgesehen.

Aufgrund der strengen Kassaprüfung ist es wichtig, dass Sie eine oder mehrere Rechnungen vorlegen, die mindestens den von uns bereitgestellten Betrag abdecken. Die Rechnung darf keinen Alkohol enthalten, da es sich um eine dienstliche Veranstaltung handelt.

Bspl.: Sie sind, inklusive Ihnen als Führungskraft, 12 Personen. Daher erhalten Sie von uns einen Betrag von 60€. Nach dem Tag benötigen wir eine oder mehrere Rechnungen, die zusammen mindestens 60€ betragen. Die Rechnungen dürfen auch höher sein, aber 59,48€ wäre zu wenig. Die meisten von Ihnen kennen die centgenaue Abrechnung bereits aus Ihrem Kassajournal.

So gehen Sie vor, damit das Geld auch rechtzeitig bei Ihnen ankommt.  

  • Das Ansuchen mit der Art der Sitzung, der Personenanzahl und dem vorgesehenen Datum per Mail an newsletter@sofair-fsg.at senden.

Wie bei Sofair-FSG üblich, bringen wir den Zuschuss persönlich an Ihren Dienstort, da uns der direkte Kontakt mit Ihnen sehr am Herzen liegt.  

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Gibt es für das Fernbleiben vom Dienst, aufgrund einer Unwetterkatastrophe dienstliche Konsequenzen?

Kommt es aufgrund von Unwetter zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehr oder auf den Straßen, so gilt dies als Höhere Gewalt. In solchen Fällen entstehen keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Dennoch sind einige Vorgaben zu beachten:

1. Unverzügliche Information der Dienststelle

Bedienstete müssen ihre Dienststelle so früh wie möglich über Verspätungen oder das Fernbleiben vom Dienst informieren. Es ist sicherzustellen, dass die Nachricht tatsächlich bei der Dienststelle ankommt. Ein einfacher Versand per E-Mail oder SMS könnte übersehen werden, daher empfiehlt sich zusätzlich eine telefonische Rückmeldung.

2. Zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Dienst anzutreten

Bedienstete sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um trotz der widrigen Umstände rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen. Fällt beispielsweise der Zug aus, muss auf alternative Verkehrsmittel, wie etwa das Auto, umgestiegen werden. Auch längere, nicht gesperrte Wege sind in Kauf zu nehmen, selbst wenn dies eine Verspätung zur Folge hat.

3. Nachweis der Verhinderung

Die Ursache der Verhinderung muss glaubhaft belegt werden. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen. Sollte die Dienststelle einen Nachweis verlangen, muss der*die Bedienstete belegen können, dass es unmöglich war, rechtzeitig zum Dienst zu erscheinen.

4. Betreuung von Kindern bei Schließung von Bildungseinrichtungen

Wenn aufgrund des Unwetters der Kindergarten oder die Schule geschlossen bleibt und keine andere Betreuungsperson (z.B. Großeltern, Partner*in im Homeoffice) zur Verfügung steht, ist dies ebenfalls ein gerechtfertigter Grund für das Fernbleiben vom Dienst.

Freiwilligendienst und Katastrophenschutz

Laut dem Intranet der Stadt Wien sind jene Bediensteten, die im Katastrophenschutz tätig sind – etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr – und deren Anwesenheit in der betroffenen Region dringend benötigt wird, vom Dienst freizustellen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wie werden die Stunden an freien Tagen im Sommerdienstplan gerechnet?

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- vor Erstellung des Sommerdienstplanes – werden die Stunden des Originaldienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Am Feiertag (15. August) müssen für den Sommerdienstplan die Stunden des regulären Dienstplanes herangezogen werden. Dies gilt auch für andere unterjährige Feiertage, da diese planbar sind.

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- nach Erstellung des Sommerdienstplanes (allen Mitarbeiter*innen ev. durch Unterschrift zur Kenntnis bringen) – werden die Stunden des Sommerdienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Jede notwendige Abänderung der Dienstpläne, egal ob Sommerdienstplan oder
Originaldienstplan, hat immer in Rücksprache mit den betroffenen
Mitarbeiter*innen zu erfolgen.

Wann muss ich Rückmeldung über einen beantragten Urlaub erhalten?

Wir sind uns bewusst, dass die langanhaltend schwierige Personalsituation die Urlaubsplanung im Team sehr herausfordernd machen kann.
Die Praxis zeigt uns allerdings immer wieder, dass gute Kommunikation untereinander gerade in schwierigen Zeiten zu guten Lösungen führt.

Es gilt folgende Rechtsgrundlage welche im März von der MA2
an alle Dienststellen übermittelt wurde:

„Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrte intergeschlechtliche
Menschen!

Aufgrund der derzeit in der Praxis unterschiedlichen Handhabung bei der Genehmigung von Erholungsurlauben wird Punkt 4. der verbindlichen Vollzugsanweisungen zum Urlaubsrecht – Teil F in Erinnerung gerufen:
Demnach ist nach der Beantragung eines Erholungsurlaubs durch die*den Bedienstete*n seitens der Dienststellenleiter*in längstens innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob der von ihr*ihm beantragte Urlaub festgesetzt, d.h. genehmigt, wurde.“

Der Erholungsurlaub bleibt selbstverständlich eine beiderseitige Vereinbarung, die sowohl genehmigt als auch mit einer Begründung abgelehnt werden kann.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Ist jeder Ambulanztermin innerhalb der Dienstzeit?

Grundsätzlich sollten Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit, also in der Freizeit,
wahrgenommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Termine in
Praxen, Ambulanzen oder anderen Einrichtungen stattfinden. Entscheidend ist
vielmehr die Art des Arzttermins, da auch Termine in Ambulanzen sowohl
vormittags als auch nachmittags möglich sind.

Ausnahmen während der Arbeitszeit gelten insbesondere für Akutfälle, also
solche, die mit einem unmittelbar vorausgegangenen Unfall verbunden sind
oder bei denen plötzlich starke oder langanhaltende Schmerzen auftreten.

Auch Untersuchungen, die an eine bestimmte Uhrzeit gebunden sind, oder
Arztbesuche in Praxen, die nur während der Arbeitszeit der Mitarbeitenden
geöffnet haben, dürfen während der Dienstzeit wahrgenommen werden.

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass der Nachweis dieser Öffnungszeiten
stets vom Mitarbeitenden erbracht werden muss und auch eingefordert
werden kann.

Eine Abweichung von den gegenständlichen Regelungen ist grundsätzlich
möglich. Der Individualfall liegt im Ermessensspielraum und in der
Verantwortung der*des Vorgesetzten.

Alle Abwesenheiten, sofern sie planbar sind, müssen zeitgerecht mit der
Führungskraft zur Planung des Dienstbetriebes besprochen werden.
Die Fahrzeiten sind im erforderlichen Ausmaß inkludiert.
Eine entsprechende Zeitbestätigung ist vorzulegen, sofern eine gerechtfertigte
Abwesenheit vom Dienst vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Jänner 2024 – Was sind Nachsichten und wann kommen diese zum Einsatz?

Wenn ausgebildetes Betreuungspersonal nicht in ausreichendem Maße (siehe WKGG und WKGVO) zur Verfügung steht, ist der Behörde die Verwendung von nicht entsprechend ausgebildetem Betreuungspersonal unverzüglich anhand einer Nachsicht anzuzeigen. Gemäß § 3b Abs 6 WKGG dürfen Nachsichten maximal die Hälfte aller Gruppen betreffen.

Es gibt zwei Varianten von Nachsichten:

  • Halbe Nachsicht: fehlendes Stundenausmaß der pädagogischen Fachkraft bis zu 20 Stunden
  • Ganze Nachsicht: fehlendes Stundenausmaß der pädagogischen Fachkraft mehr als 20 Stunden

Jede*r Mitarbeiter*in entscheidet auf freiwilliger Basis, ob eine Nachsicht übernommen wird.
Wird eine ganze Nachsicht übernommen, wird der Dienstplan der*des jeweiligen Kolleg*in an das Stundenausmaß der zu ersetzenden Person angepasst. Dabei ist natürlich die Besoldung zu beachten!

Beispiele:

  • Besoldung Alt: Ass. übernimmt eine Nachsicht für Päd. –> 36 Std Kinderdienst + 4 Vorbereitungsstunden am Standort
  • Besoldung Neu: Asspäd. übernimmt eine Nachsicht für Päd. –> 34 Kinderdienst + 2 ORGA am Standort + 4 VB ortsungebunden

Kann ich Pflegefreistellung für meine Mutter in Anspruch nehmen, auch wenn diese nicht bei mir wohnt?

Erweiterung der Pflegefreistellung ab 01.08.2023

zur Erinnerung: 2013 -Wegfall gemeinsamer Haushalt für Kinder und Begleitung bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus bis zur Vollendung des 10.Lebensjahres.

2021 – erhöhter Anspruch einer Pflegefreistellung unabhängig vom Anlassfall, bis zum 12.Geburtstag des Kindes und erhöhter Anspruch für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) unabhängig vom Lebensalter.

Endlich ist dieser Meilenstein gelungen und es gibt nun die Möglichkeit, eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen für die notwendige Pflege und Unterstützung einer bzw. eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen unabhängig davon, ob diese bzw. dieser im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht.

Zudem ist es auch möglich wegen der notwendigen Pflege und Unterstützung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Person, die keine Angehörige bzw. kein Angehöriger sein muss, Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.

Wie sind Mitarbeiter*innenbeurteilungen durchzuführen bzw. welche markanten Unterschiede gibt es für Besoldung „alt“ und „neu“?

Allgemeine Regelungen

  • Es kann immer eine von Ihnen gewählte Personalvertretung zu einem Beurteilungsgespräch beigezogen werden.
  • Sie haben das Recht auf eine Kopie oder Abschrift.
  • Sie haben die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 14 Tagen. 
  • Die Beurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben. Verweigert ein*e Mitarbeiter*in die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen. Die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift des*der Mitarbeiter*in.

Besonderheiten im Wiener Bedienstetengesetz

  • Ergibt die Gesamtbeurteilung, dass die Leistung nicht entspricht, so sind mit dem*der Mit­arbeiter*in eine oder mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung zu vereinbaren und im Beiblatt zu dokumentieren. Die dazu gesetzte Frist sollte an die Maßnahme(n) angepasst und auch nicht zu lange sein (3 – 6 Monate). Jedenfalls ist seitens der Führungskraft darauf hinzuweisen, dass eine weitere negative Beurteilung zur Kündigung führt!
  • WICHTIG! Das Beiblatt ist bei nicht entsprechender Gesamtbeurteilung unbedingt auszufüllen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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