Aussendungen vor 2018

Aussendung Februar 2016

Download / Funktion der Stellvertretung des Dienststellenausschuss

Aussendung Februar 2015

Download / AssistenzpädagogInnenausbildung

Aussendung Oktober 2014

Download / Initiativanträge 2014

Aussendung April 2014

Download / Diensterleichterung nach Krankenstand
Download / Änderung der Dienstordnung 2014

Aussendung Dezember 2013

Download / Versicherungen in Kindergärten

Aussendung Juli 2013

Download / Neuregelung Pflegefreistellung

Aussendung Mai 2012

Download / Regelung der Urlaubstage, ZA, ZK

Aussendung Dezember 2012

Download / Neue Sozialpartnerrunde

Aussendung Mai 2011

Download / Verrechnung für erbrachte Vorbereitungsstunden

Aussendung Jänner 2011

Download / Dienstplanänderung

Aussendung der younion Bundesfrauen

Bei uns geht´s jeden Tag ums Ganze!

In den letzten Tagen zeigte sich, welchen Stellenwert eine gut funktionierende
Daseinsvorsorge hat. Gerade in Krisenzeiten kristallisiert sich heraus, welche
Bereiche für die Systemerhaltung notwendig sind.
Wir erleben gerade verstärkte Einschränkungen des öffentlichen Lebens – erste
Bereiche wurden geschlossen und es ändert sich Tag für Tag die Situation.
Gleichzeitig erleben wir jedoch, dass manche Bereiche so notwendig für den
Herzschlag der Stadt sind, dass sie nicht einfach zugesperrt werden können.
Das stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien – unsere
Kolleginnen und Kollegen – vor besondere Herausforderungen. Nicht überall ist
es möglich im „Homeoffice“ zu arbeiten oder kann den angeratenen
Sicherheitsabstand zu anderen Menschen einhalten.
Gerade in Kindergärten und Horten arbeitet man ganz nah mit Menschen. Die
Kolleginnen und Kollegen, die auf unsere Kleinsten Acht geben sind
unverzichtbar, um beispielsweise das Gesundheitswesen am Laufen zu halten.
Sie alle leisten einen wichtigen, wertvollen und entscheidenden Beitrag in
dieser schwierigen Zeit – nicht nur jetzt, sondern Tag für Tag.

Die Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft setzt sich dafür
ein, dass Kolleginnen und Kollegen nicht einem unnötigen Risiko ausgesetzt
werden und notwendige Schutzmaßnahmen bereits ergriffen wurden.
Wir wollen stets das Beste für Sie alle und sind für Sie da. Gerade jetzt ist es
wichtig den Zusammenhalt zu stärken. Jede und jeder Einzelne ist ein wichtiger
Teil der Gesellschaft, der Stadt Wien, der younion. Vielen Dank für Ihren
unermüdlichen Einsatz in dieser herausfordernden und außergewöhnlichen
Zeit. Passen Sie alle gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Christa HÖRMANN
Bundesfrauenvorsitzende

Judith HINTERMEIER
Bundesfrauenreferentin

Sollten Sie Fragen haben, so sind wir jederzeit für Sie erreichbar!!!

Tel: 01/31316/83705
E-Mail: frauen@younion.at

Mag.a Zell am 20.03.2020 – 14:28

Betreff: 20.03.2020_Corona-Prävention | Schutzmaßnahmen – Übergabe im Eingangsbereich

Sehr geehrte Leiterin,

sehr geehrter Leiter,

um Sie, die Kindergarten- und Hortkinder sowie deren Familien bestmöglich vor der Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen, möchte ich Sie um folgende Schutzmaßnahmen ersuchen:

  • Eltern/Hortkinder sollen bis auf weiteres an der Glocke Ihres Kindergartens/Hortes klingeln, um ihn betreten zu können.

Auf diese Weise wollen wir Kontakte weiter reduzieren und sicherstellen, dass nur angemeldete Personen Ihre Einrichtung betreten können.

  • Nachdem Sie die Eltern und Kinder eingelassen haben, übergeben die Eltern/Obsorgeberechtigten das Kind im Eingangsbereich des Kindergartens. Bitte stellen Sie Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die PädagogInnen oder AssistentInnen begleiten die Kinder in die Garderobe und bei den notwendigen Hygienemaßnahmen.
  • Die  Abholsituation gestaltet sich in umgekehrter Reihenfolge.

           Bitte helfen sie den Kindern, soweit es notwendig ist, beim Anziehen und begleiten sie die Kinder jedenfalls in den Eingangsbereich, wo Ihre Eltern/ Obsorgeberechtigten warten.

Informieren Sie Eltern/Obsorgeberechtigte bitte im Gespräch über die geänderte Situation. Ich denke Eltern/Obsorgeberechtigten werden die Vorgangsweise gut nachvollziehen können.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team alles Gute! Bleiben Sie Gesund!

Mag.a Katrin Zell

          Leiterin Elementare Bildung in städtischen Kindergärten und Horten

          Stadt Wien – Kindergärten

          1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11

          Telefon       +43 1 4000 90241

          E-Mail          katrin.zell@wien.gv.at

          Web            www.kindergaerten.wien.at 

Verordnung des Magistrates der Stadt Wien

Verordnung des Magistrates der Stadt Wien zur Eindämmung der Ausbreitung des neuarti­gen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Bezug auf den Betrieb von Kindergärten und Kinder­tagesstätten

Auf Grund des § 18 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr.186/1950 idF BGBl. I Nr. 37/2018, wird in Durchführung des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon sumentenschutz betreffend Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 vom 13. März 2020, GZ 2020-0.180.200, verordnet:

§ 1.

Ziel ist es, die Kinderdichte im Kindergarten sowie die Anzahl der Sozialkontakte allgemein zu reduzieren; es sollen möglichst viele Kinder zu Hause betreut werden. Eine Betreuung durch Großeltern sollte keinesfalls gefördert werden. Personen über 65 Jahren gelten als besonders gefährdet, schwer an einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu erkranken.

 § 2.

(1) In der Zeit vom 18. März 2020 bis zum Ende der Osterferien (inkl. 14. April 2020) bleiben Kindergärten geöffnet, um Betreuungsangebote insbesondere für jene Kinder, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beruflich unabkömmlich sind bzw. die keine Möglichkeit einer Betreuung zu Hause haben, sicherzustellen.

(2) Zum Personenkreis der Eltern und Erziehungsberechtigen, die beruflich unabkömmlich sind, zählen jedenfalls:

-Ärztinnen/Ärzte sowie weiteres medizinisches und Gesundheitspersonal,
-Psychiaterinnen/Psychiater,
– Psychologinnen/Psychologen,Psychotherapeutinnen,
-Pflegepersonal,
– Personal von Blaulichtorganisationen,
-Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben,
-Personen, die in der Versorgung tätig sind: Angestellte in Apotheken, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsbetrieben,
-Mitarbeiterinnen der Produktion und Verarbeitung von Lebensmittel,
-Reinigungspersonal,
-Kindergartenpädagogisches Personal (inklusive der Bereiche Sonderkindergartenpäda­gogik, Hortpädagogik, Sonderhortpädagogik),
-Kindergartenassistenzpersonal,
-Kindergruppenbetreuungspersonal,
-Tageseltern,
-Sozialpädagogisches Personal,
-Freizeitpädagoginnen/Freizeitpädagogen,
-Schulwartinnen/Schulwarte,
-Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter,
-Personal in Sozialbetreuungsberufen,
-Journalistinnen/Journalisten,
-Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher.

§ 3.

Die Kindergartenleitung hat umgehend die Eltern und Erziehungsberechtigten über die notwendigen Maßnahmen zu informieren und die Meldungen zum Kindergartenbesuch sowie zur häuslichen Betreuung entgegenzunehmen. Das Betreuungsangebot kann von den Eltern flexibel in Anspruch genommen werden. Die Betreuungsdauer am Kindergar-tenstandort richtet sich nach den üblichen Öffnungszeiten.


§ 4.

Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 14. April 2020 außer Kraft.

Download (nicht mit Sofair-App möglich)

Mag.a Zell am 17.03.2020 – 18:24 – 17.03.2020_Corona-Prävention | Vorgehensweise_Organisation der Betreuung sowie Freistellungen vom Dienst mit Rufbereitschaft

Betreff: 17.03.2020_Corona-Prävention | Vorgehensweise_Organisation der Betreuung sowie Freistellungen vom Dienst mit Rufbereitschaft

Sehr geehrte Leiterin,sehr geehrter Leiter, aufgrund der stark verminderten Anzahl von Kindern an den Standorten kann das eingesetzte Personal verringert werden, bzw. Standorte vorübergehend auch geschlossen werden.Die Vorgehensweise für die Organisation der Betreuung am Standort und die damit verbundenen Freistellungen vom Dienst mit Rufbereitschaft haben wir in diesem Informationsblatt für Sie zusammengefasst. 

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