Gibt es für das Fernbleiben vom Dienst, aufgrund einer Unwetterkatastrophe dienstliche Konsequenzen?

Kommt es aufgrund von Unwetter zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehr oder auf den Straßen, so gilt dies als Höhere Gewalt. In solchen Fällen entstehen keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Dennoch sind einige Vorgaben zu beachten:

1. Unverzügliche Information der Dienststelle

Bedienstete müssen ihre Dienststelle so früh wie möglich über Verspätungen oder das Fernbleiben vom Dienst informieren. Es ist sicherzustellen, dass die Nachricht tatsächlich bei der Dienststelle ankommt. Ein einfacher Versand per E-Mail oder SMS könnte übersehen werden, daher empfiehlt sich zusätzlich eine telefonische Rückmeldung.

2. Zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Dienst anzutreten

Bedienstete sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um trotz der widrigen Umstände rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen. Fällt beispielsweise der Zug aus, muss auf alternative Verkehrsmittel, wie etwa das Auto, umgestiegen werden. Auch längere, nicht gesperrte Wege sind in Kauf zu nehmen, selbst wenn dies eine Verspätung zur Folge hat.

3. Nachweis der Verhinderung

Die Ursache der Verhinderung muss glaubhaft belegt werden. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen. Sollte die Dienststelle einen Nachweis verlangen, muss der*die Bedienstete belegen können, dass es unmöglich war, rechtzeitig zum Dienst zu erscheinen.

4. Betreuung von Kindern bei Schließung von Bildungseinrichtungen

Wenn aufgrund des Unwetters der Kindergarten oder die Schule geschlossen bleibt und keine andere Betreuungsperson (z.B. Großeltern, Partner*in im Homeoffice) zur Verfügung steht, ist dies ebenfalls ein gerechtfertigter Grund für das Fernbleiben vom Dienst.

Freiwilligendienst und Katastrophenschutz

Laut dem Intranet der Stadt Wien sind jene Bediensteten, die im Katastrophenschutz tätig sind – etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr – und deren Anwesenheit in der betroffenen Region dringend benötigt wird, vom Dienst freizustellen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Brief der HG1 – Betriebsversammlungen der privaten Trägern am 02.10.2024

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Liebe Kolleg*innen,

wir möchten euch über den aktuellen Stand betreffend, der geplanten Betriebsversammlungen der privaten Kindergärten am 02.10.2024 informieren. Bei der Planung und Fixierung des Termins war die younion _ Die Daseinsgewerkschaft nicht eingebunden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist es für die Stadt Wien Kindergärten erforderlich, dass der Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten ist. Bei den privaten Trägern gilt das nicht, daher können diese schließen, um Betriebsversammlungen abzuhalten.

Unser Ansatz bleibt klar: Wir verhandeln konstruktiv am Verhandlungstisch und nicht auf der Straße. Innerhalb der Dienststelle MA 10 konnten bereits erste Erfolge erzielt werden, die ein positives Signal für den weiteren Verlauf der Gespräche darstellen.

Mit Jänner 2025 werden die von uns geforderten Reinigungsfirmen in allen Kindergärten tätig sein, vorbehaltlich vergaberechtlicher Einwände. Dadurch werden unsere Kindergartenassistent*innen entlastet, da sie vielfach von Reinigungsaufgaben befreit werden. Dies ermöglicht ihnen, die Elementarpädagog*innen noch intensiver bei der Arbeit mit den Kindern zu unterstützen.

Darüber hinaus ist derzeit ein umfassendes Besoldungspaket in intensiver Verhandlung.

Parallel dazu hat die interne Ausbildungsoffensive – ebenfalls eine Forderung der younion und sozialpartner- schaftlich in Wien erreicht – bereits begonnen und das ohne jegliche Gehaltseinbußen für die betroffenen Mit- arbeiter*innen. Diese Maßnahmen sind ein weiterer Schritt, um die Qualifikationen innerhalb der Belegschaft zu fördern und gleichzeitig für fairen Ausgleich zu sorgen. Wien zeigt wieder mal vor wie es gehen kann!

Ende September wird eine Novelle des Wiener Kindergartengesetzes verabschiedet, vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung. Diese Novelle beinhaltet endlich die gesetzliche Verankerung der Assistenzpädagog*innen und regelt die Inklusion neu. Dabei werden private Trägerorganisationen herangezogen, Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf aufzunehmen, was eine spürbare Entlastung für unsere Mitarbeiter*innen bedeutet.

Nach Gesprächen mit Stadtrat Wiederkehr wurde uns zugesagt, dass es keine Verpflichtung gibt Kinder mit einer Diagnose nach ICD 10 oder ICD 11 in Regelgruppen der MA 10 aufzunehmen. Ein weiterer Ausbau der inklusiven Plätze im städtischen Bereich ist nicht vorgesehen.

Wie bereits in der aktuellen Praxis üblich, sind davon weder die bereits betreuten KIB-Kinder noch Kinder, die während der Betreuung diagnostiziert werden, betroffen. Diese Fälle sind, wie bisher, stets individuell zu betrachten.

Ein zentrales Anliegen bleibt nach wie vor die Forderung nach einem einheitlichen Bundesrahmengesetz in ganz Österreich. Dieses Vorhaben werden wir jedoch erst wieder mit der nächsten Bundesregierung aktiv vorantreiben können.

Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1

Margit Pollak
Vorsitzende des DA120 – Kindergärten

Judith Hintermeier
Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft

September 2024 – Gibt es die Samstagsregelung am 26.10.2024?

Wenn der 26. Oktober (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt, bitte Folgendes beachten. Der 26. Oktober muss in 5 zusammenhängende Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen => dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.

Diese Varianten sind möglich:

Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche haben.

Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!(Wiener Bedienstetengesetz), da hier rechtlich schon von 5 Arbeitstagen und nicht mehr von 6 Werktagen ausgegangen wird.

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Margit POLLAK

Julia FICHTL

Schulstartgeld 2024

Auch heuer unterstützt Hauptgruppe 1 wieder Familien mit Euro 50,-, deren Kinder im Herbst mit der 1. Klasse Volksschule und mit Euro 100,- die in der 5. Schulstufe beginnen.

Wenn Sie Mitglied der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in der Hauptgruppe 1 sind, können Sie das Antragsformular hier downloaden, oder bei SoFair-FSG abholen. MA 10 Mitarbeiter*innen nutzen bitte diese beistehende MA 10 – Antragsformular.

Geben Sie das ausgefüllte Formular mit einer Kopie der Schulbesuchsbestätigung (Erhältlich ab Schulbeginn) Ihres Kindes in die 1. Klasse Volksschule bzw. 5. Schulstufe (1. Klasse AHS Unterstufe bzw. 1. Klasse Mittelschule) bei uns ab. Senden Sie es an newsletter@sofair-fsg.at

Nach Prüfung der Unterlagen durch das Büro der Hauptgruppe 1, kommen wir persönlich zu Ihrem Standort und bringen Ihnen das Geld. Auszahlung erfolgt einmalig pro Kind.

Die Anträge für das Jahr 2024 sind ab dem 1. Schultag bis spätestens 29. November 2024 abzugeben.

Wir wünschen einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt.

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Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wie werden die Stunden an freien Tagen im Sommerdienstplan gerechnet?

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- vor Erstellung des Sommerdienstplanes – werden die Stunden des Originaldienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Am Feiertag (15. August) müssen für den Sommerdienstplan die Stunden des regulären Dienstplanes herangezogen werden. Dies gilt auch für andere unterjährige Feiertage, da diese planbar sind.

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- nach Erstellung des Sommerdienstplanes (allen Mitarbeiter*innen ev. durch Unterschrift zur Kenntnis bringen) – werden die Stunden des Sommerdienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Jede notwendige Abänderung der Dienstpläne, egal ob Sommerdienstplan oder
Originaldienstplan, hat immer in Rücksprache mit den betroffenen
Mitarbeiter*innen zu erfolgen.

Wann muss ich Rückmeldung über einen beantragten Urlaub erhalten?

Wir sind uns bewusst, dass die langanhaltend schwierige Personalsituation die Urlaubsplanung im Team sehr herausfordernd machen kann.
Die Praxis zeigt uns allerdings immer wieder, dass gute Kommunikation untereinander gerade in schwierigen Zeiten zu guten Lösungen führt.

Es gilt folgende Rechtsgrundlage welche im März von der MA2
an alle Dienststellen übermittelt wurde:

„Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrte intergeschlechtliche
Menschen!

Aufgrund der derzeit in der Praxis unterschiedlichen Handhabung bei der Genehmigung von Erholungsurlauben wird Punkt 4. der verbindlichen Vollzugsanweisungen zum Urlaubsrecht – Teil F in Erinnerung gerufen:
Demnach ist nach der Beantragung eines Erholungsurlaubs durch die*den Bedienstete*n seitens der Dienststellenleiter*in längstens innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob der von ihr*ihm beantragte Urlaub festgesetzt, d.h. genehmigt, wurde.“

Der Erholungsurlaub bleibt selbstverständlich eine beiderseitige Vereinbarung, die sowohl genehmigt als auch mit einer Begründung abgelehnt werden kann.

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Margit POLLAK

Julia FICHTL

Ist jeder Ambulanztermin innerhalb der Dienstzeit?

Grundsätzlich sollten Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit, also in der Freizeit,
wahrgenommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Termine in
Praxen, Ambulanzen oder anderen Einrichtungen stattfinden. Entscheidend ist
vielmehr die Art des Arzttermins, da auch Termine in Ambulanzen sowohl
vormittags als auch nachmittags möglich sind.

Ausnahmen während der Arbeitszeit gelten insbesondere für Akutfälle, also
solche, die mit einem unmittelbar vorausgegangenen Unfall verbunden sind
oder bei denen plötzlich starke oder langanhaltende Schmerzen auftreten.

Auch Untersuchungen, die an eine bestimmte Uhrzeit gebunden sind, oder
Arztbesuche in Praxen, die nur während der Arbeitszeit der Mitarbeitenden
geöffnet haben, dürfen während der Dienstzeit wahrgenommen werden.

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass der Nachweis dieser Öffnungszeiten
stets vom Mitarbeitenden erbracht werden muss und auch eingefordert
werden kann.

Eine Abweichung von den gegenständlichen Regelungen ist grundsätzlich
möglich. Der Individualfall liegt im Ermessensspielraum und in der
Verantwortung der*des Vorgesetzten.

Alle Abwesenheiten, sofern sie planbar sind, müssen zeitgerecht mit der
Führungskraft zur Planung des Dienstbetriebes besprochen werden.
Die Fahrzeiten sind im erforderlichen Ausmaß inkludiert.
Eine entsprechende Zeitbestätigung ist vorzulegen, sofern eine gerechtfertigte
Abwesenheit vom Dienst vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Margit POLLAK

Julia FICHTL

Mai 2024 – Danke

Wir bei SoFair-FSG haben in den letzten Jahren mit Hingabe und Engagement unseren Beitrag zur Personalvertretung geleistet. Das gestrige Wahlergebnis bestätigt, dass sich unsere Bemühungen gelohnt haben. Wir werden weiterhin höchste Qualität liefern und euch zeigen, dass ihr die richtige Wahl getroffen habt.
In den letzten Wochen und Monaten haben wir eine aufregende und herausfordernde Zeit durchlebt. Dies gilt nicht nur für uns in Bezug auf die Wahl, sondern insbesondere für euch, die jeden Tag vor Ort in der Praxis tätig sind. Egal, ob an den verschiedenen Standorten oder in der Verwaltung, ihr seid diejenigen, die sicherstellen, dass die MA10 weiterhin reibungslos funktioniert, deshalb:

DANKE für eure Geduld und eure unermüdliche Standhaftigkeit an den KDG-, Hort- und Campusstandorten!

Ihr seid der Grund warum es noch immer größtenteils zufriedene Obsorgeberechtigte gibt.

DANKE dass ihr trotz der Herausforderungen eure Teamführung gewissenhaft wahrnehmt!

Ihr seid der Grund, weshalb viele Dinge doch intern und zur Zufriedenheit aller geregelt werden können.

DANKE für eure ehrlichen Rückmeldungen aus der Praxis!

Ihr ALLE seid der Grund, dass wir wissen was wir wirklich in der Dienststelle ansprechen müssen.

DANKE für euer Verständnis und eure fachliche Kompetenz an den Verwaltungsstandorten.

Ihr seid der Grund, weshalb zielgerichtet Lösungen gefunden werden können.

DANKE für die tolle und wertschätzende Zusammenarbeit. Ein gutes Einvernehmen zwischen Personalvertretung und Dienststelle ist der Garant, Verbesserungen herbeizuführen, denn wir ALLE sind Bedienstete der MA10.

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Margit POLLAK

Julia FICHTL

02.05.2024 – Mail der Abteilungsleitung – Ausbildungsoffensive 2024 | Gesamtes Informationspaket mit FAQs und einzelnen Schritten

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitarbeiter*innen,

Anfang des Jahres haben Sie erste Information über den Start der Ausbildungsoffensive 2024 – Unterstützte Ausbildungspfade für Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen der Stadt Wien –Kindergärten auf dem Weg zur*m Elementarpädagog*in“ erhalten.

Ich freue mich sehr, dass viele von Ihnen schon Ihr Interesse an der Möglichkeit zur Qualifizierung bekannt gegeben haben. 

Wir können Ihnen nun ein umfassendes Informationspaket mit den einzelnen Schritten, detaillierten FAQs und Hinweisen zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass es im Zuge der Ausarbeitung der weiteren Details teilweise zu einer Änderung der Finanzierung der Studienberechtigungsprüfung gekommen ist:

  • Für Mitarbeiter*innen, die ihren Wohnsitz in Wien haben, wird je nach Ausbildung ein bestimmter Teil (bis zu 90%) durch den waff (= Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds) übernommen.
    Die verbleibenden Kosten können aktive Gewerkschaftsmitglieder bei der younion/HG1 einreichen.
  • Für Mitarbeiter*innen, die ihren Wohnsitz nicht in Wien haben, bleibt es bei der schon kommunizierten Übernahme von 50% der Kosten durch die MA 10.
    Die verbleibenden Kosten können aktive Gewerkschaftsmitglieder bei der younion/HG1 einreichen.

Für einen raschen Überblick über die einzelnen Schritte gibt es eine Kurzversion. Um einfach und rasch auf die Informationen zugreifen zu können, können Sie mit dem QR-Code direkt zur Langversion mit FAQs und Hinweisen gelangen.
Dies funktioniert direkt über das Handy. Einfach mit der Kamera oder APP den QR-Code scannen.

Für Assistent*innen

Für Assistenzpädagog*innen

Ich bitte die Führungskräfte an den Standorten die Kurzversion auszudrucken, am Informationsbrett auszuhängen und Assistent*innen sowie Assistenzpädagog*innen auf die Informationen aufmerksam zu machen.

Alle Informationsblätter (kurz/lang) und die grafische Darstellungen finden Sie auch unter:
P:\public_Betrieb\04_Aus-und_Weiterbildung\
4_6_Berufsbegl_Ausbildung_f_Mitarb\4_6_5_Ausbildungsoffensive

Für alle Interessierten findet am 22.5.2024 von 14-16 Uhr eine Informationsveranstaltung im Festsaal der bafep21 statt.

Dort werden die einzelnen Schritte noch einmal besprochen, Fragen direkt beantwortet und es können auch gleich Termine mit dem waff vereinbart werden.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Der Besuch ist in der Dienstzeit möglich, sofern der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann.

!! Und zum Schluss noch ein Hinweis an alle, die in den letzten Monaten schon die ersten Schritte Richtung Qualifizierung gemacht und bereits mit dem Kurs an der VHS begonnen haben.
Bitte schicken Sie zeitnah ein E-Mail mit Kursanmeldung bzw. Rechnung, Name und Telefonnummer an das Postfach fept@ma10.wien.gv.at.
Die Stabstelle Forschung & Entwicklung klärt dann mit Ihnen die notwendigen Schritte für die Kostenübernahme.

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mich sehr freue, dass es gemeinsam mit allen Fachbereichen und in sozialpartnerschaftlicher Verhandlung mit der Gewerkschaft younion/HG1 gelungen ist, diese Ausbildungsoffensive 2024 starten zu können und  freue mich über zahlreiche neue Studierende in der Ausbildung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
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Margit POLLAK

Julia FICHTL

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