Welche Änderungen meines Privatlebens muss ich der Dienstgeberin melden?

  • Namensänderung,
  • Erwerb eines Titels,
  • Geburt eines Kindes,
  • Eheschließung od. Scheidung bzw. Begründung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft,
  • Ableben des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners,
  • Veränderung der Staatsangehörigkeit,
  • Wohnsitzänderung,
  • Domizilwechsel,
  • Ruhen oder Verlust des Dienstausweises,
  • Invaliditätsbescheid,
  • Bezug von Rehabilitations- bzw. Krankengeld,
  • Änderung der Bankverbindung,
  • Nebenbeschäftigungen

Darf meine Leitung mir ständig den Dienst tauschen, damit ich keine Überstunden machen muss?

Nein!

Kolleg*innen der MA10 arbeiten laut Gesetz nach einem Fixdienstplan. Dieser hat möglichst regelmäßig und gleichbleibend zur erfolgen. Um in erschwerten Situationen den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, muss der Dienstplan verändert werden. Dies hat aber immer in Absprache mit der*dem Mitarbeiter*in zu erfolgen.

Leider kommt es immer öfters vor, dass Dienstpläne ohne Einbeziehung der Mitarbeiter*innen verändert werden und die Informationen nur über die Infotafeln selbstständig bezogen werden müssen. Dies ist nicht zulässig!

Private Termine müssen nicht im Dienstplan oder anderswo angeführt werden!

Wenn Kolleg*innen krank werden oder Pflegefreistellung brauchen, genauso wie bei Festen oder abendlichen Teamsitzungen, die verpflichtend stattfinden und daher die Anwesenheit über die Normalarbeitszeit hinaus erfordern, liegen laut Gesetz Überstunden vor.

Ausnahme sind Teilzeitbeschäftigte die sich diese Mehrstunden so rasch als
möglich zurücktauschen sollen.

Infos dazu finden Sie in unserer Infomappe unter den Punkten 5 und 6

Welche Formen der Kündigung gibt es?

In den ersten 3 Jahren ist eine Kündigung ohne Angaben von Gründen möglich, sowohl von Seiten der Stadt Wien, als auch von Seiten der*des Bediensteten.

  • Der vorzeitige Austritt (B, VB) ist sowohl für Beamt*innen als auch für Vertragsbedienstete möglich. Hier wird das Datum des letzten Arbeitstages selbst bestimmt. Wenn es möglich ist kann der Resturlaub, in Vereinbarung mit der Führungskraft, noch verbraucht werden. Sollte das nicht möglich sein, wird dieser im aliquoten Ausmaß als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Der Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung (VB) erlischt bei vorzeitigem Austritt. Bei Vertragsbediensteten ab Diensteintritt 01.01.2005 gilt die Mitarbeiter*innenvorsorge. Hierbei geht auch bei vorzeitigem Austritt nichts verloren. Das angesparte „Guthaben“ wird im Rucksackprinzip zum nächsten Dienstgeber mitgenommen. Bei einem vorzeitigen Austritt ist die*der Bedienstete außerdem für den Anspruch beim AMS für 1 Monat gesperrt.
  • Die „normale Kündigung“, also mit Einhaltung der Kündigungsfrist, gilt nur für Vertragsbedienstete. Innerhalb der Kündigungsfrist soll der Resturlaub verbraucht werden. Dieser Part wurde 2018 zu den Dienstpflichten der Vorgesetzten hinzugefügt, welche besagt, dass die*der Vorgesetzte im Fall eines drohenden Verfalls des Erholungsurlaubes oder einer absehbaren Beendigung des Dienstverhältnisses rechtzeitig und nachweislich darauf hinzuwirken hat, dass die*der Bedienstete den Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann und auch in Anspruch nimmt. Sollte dies nicht möglich sein, weil der Dienstbetrieb nicht aufrecht erhalten werden kann (es muss eine klare und nachweisliche Begründung dafür geben) wird der Resturlaub aliquot auf das Dienstende gesehen, ausbezahlt. WICHTIG: Wenn Sie unterjährig kündigen, informieren Sie sich in der Personalstelle über den aliquoten Anspruch Ihres Resturlaubes. Dieser kann sich nämlich, je nach Austrittsdatum, verändern. Der Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung erlischt, außer die MA2 entscheidet nach Überprüfung, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Bei Vertragsbediensteten ab Diensteintritt 01.01.2005 gilt die Mitarbeiter*innenvorsorge. Hierbei geht auch bei vorzeitigem Austritt nichts verloren. Das angesparte „Guthaben“ wird im Rucksackprinzip zum nächsten Dienstgeber mitgenommen. Bei einer Kündigung ist die*der Bedienstete außerdem für den Anspruch beim AMS für 1 Monat gesperrt.
  • Die einvernehmliche Dienstauflösung ist bei Vertragsbediensteten möglich. Im Zuge der Pensionierung wird das Dienstverhältnis immer einvernehmlich aufgelöst. Bei langjährigen Mitarbeiter*innen ist es in Ausnahmefällen auch möglich, das Dienstverhältnis einvernehmlich aufzulösen, wenn die Ausübung des Berufes aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Nach Überprüfung liegt die Entscheidung bei der MA2.
    Wichtig! Der Abfertigungsanspruch muss auch hier extra schriftlich vereinbart werden. Einvernehmliche Dienstauflösung bedeutet nämlich nicht automatisch, dass die Abfertigung “alt” ausbezahlt wird.

Wie läuft eine Vorsorgeuntersuchung in der Hera ab?

“Deiner Gesundheit zuliebe!”

Die Vorsorgeuntersuchung gliedert sich in zwei Termine:

Ihr erster Termin beinhaltet in der Regel die Blutabnahme, Anamnese, klinische Untersuchung, Blutdruckmessung und die Bestimmung des BMI (Body-Mass-Index). Bitte kommen Sie daher nüchtern zu Ihrem ersten Termin, der ca. eineinhalb Stunden Zeit beanspruchen wird; bei dieser Untersuchung wird mit Ihnen ein 2. Termin vereinbart, an welchem Ihre Befunde besprochen werden (ca. halbe Stunde).

Wochentags zwischen 8.00 und 14.00 Uhr

Wann kann ich mir meine Pension berechnen lassen?

Beamt*innen frühestens ab Vollendung des 57. Lebensjahres bei Margit Pollak oder Julia Fichtl. Vertragsbedienstete über die PVA frühestens 5 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter. Wichtig: je früher die Berechnung, desto ungenauer wird sie sein, da Gehaltserhöhungen, Veränderungen der Lohnsteuer, … nicht berücksichtigt werden können.

Für Gewerkschaftsmitglieder bieten wir gerne persönliche Beratungen an.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionierung von Vertragsbediensteten

Kann ich mir die voraussichtliche Pension berechnen lassen?

Ja.

Beamtinnen und Beamten können dies als Gewerkschaftsmitglieder im Zuge der Pensionsberatung tun. Sie erhalten von uns eine detaillierte und unverbindliche Berechnung Ihres voraussichtlichen Ruhegenusses und können zudem bis zu drei verschiedene Stichtage berechnen lassen, um finanzielle Unterschiede zu sehen. Vertragsbedienstete können sich ihre voraussichtliche Pension über die PVA berechnen lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, oder informieren Sie sich hier.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Pensionsberechnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionierung von Vertragsbediensteten

Wann gewährt mir die Dienstgeberin eine sonstige Karenz und wie lange?

Grundsätzlich besteht auf einen sonstigen Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge kein Rechtsanspruch.

Die Erfahrung zeigt, dass die MA10 als Verlängerung der Elternkarenz meist 1 Jahr sonstigem Karenzurlaub zustimmt.

Auch die im Volksmund genannte “Bildungskarenz”, die eigentlich ein sonstiger Karenzurlaub mit Zuschuss vom AMS ist, wird bewilligt sofern die Dienststelle einen Mehrwert durch die getätigte Ausbildung hat.

Auch im Zuge der Ausbildung Kolleg Change wird der sonstige Karenzurlaub für 1 Jahr bewilligt. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit keine Bezüge der MA10 erhalten und nach Antrag durch das AMS unterstützt werden. Allerdings ist Ihr Dienstverhältnis während dieser Zeit nur ruhend gestellt. Nach Ablauf dieses Jahres werden sie im Zuge der Ausbildung (Voraussetzung ist das positive Absolvieren der ersten beiden Semester) wieder in den Dienst der MA10 gestellt und erhalten Ihre Bezüge entsprechend Ihrer vorherigen Einstufung als Assistent*in weiter.

Als Pädagog*in bin ich im Schema LKP eingereiht. Ändert sich das wenn ich Sonderpädagog*in oder Leiter*in werde?

Wenn als Pädagog*in die Ausbildung zur*zum Sonderpädagogin*Sonderpädagogen oder zum*zur Leiter*in gemacht wird findet lediglich eine Überreihung statt.

Das bedeutet, sowohl Schema (LKP) als auch Verwendungsgruppe (B,E) bleiben gleich. Die Bediensteten erhalten im Zuge der Überreihung eine Dienstzulage aufgrund der zusätzlichen Ausbildung, die am Gehaltszettel auf der linken Seite zu finden ist und somit ruhegenussfähig ist.

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