Information der Dienstgeberin zu Freistellungen aufgrund Unwetterkatastrophe für den 16.9. und 17.9.2024

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Führungskräfte,

durch die aktuelle Unwetter- bzw. Katastrophensituation möchten ich Sie informieren, dass eine Freistellung vom Dienst von betroffenen Mitarbeiter*innen im Zeitraum 16. bis 17.9.2024 in der Entscheidung der unmittelbaren Führungskraft liegt. Eine Freistellung von Mitarbeiter*innen in der Verwaltung obliegt der Fachbereichsleitung bzw. AL-Stabstellenleitung. Es ist darauf zu achten, dass die Umstände für die Freistellung der Führungskraft durch die Mitarbeiter*innen glaubhaft zu machen sind. Prinzipiell gilt, dass die*der Mitarbeiter*in alles ihr bzw. ihm Zumutbare unternehmen muss, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Ein Zuspätkommen oder eine Verhinderung ist der Führungskraft umgehend zu melden.

Bitte informieren Sie per E-Mail Ihre*n zuständigen Sacharbeiter*in im FB Personalmanagement über die Freistellung. Zwingend sind Name, Personalnummer und Datum der Freistellung anzugeben.

Sollten Betreuungseinrichtungen wegen des Unwetters geschlossen bleiben und der Elternteil somit die Kinderbetreuung übernehmen, ist durch die bzw. den Mitarbeiter*in ein Antrag auf Sonderurlaub zu stellen (Information MA 2) und im Dienstweg an den FB Personalmanagement zu übermitteln.

Hinweis für die Kindergärten: Im Sammelformular ist für die Freistellung ein WD (= wichtige Dienstverhinderung) einzutragen, für den Sonderurlaub wie gewohnt ein SF. Hinweis für die Verwaltung: Es ist in SES kein Antrag durch den*die Mitarbeiter*in zu stellen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Brief der HG1 – Betriebsversammlungen der privaten Trägern am 02.10.2024

PDF zum Download

Liebe Kolleg*innen,

wir möchten euch über den aktuellen Stand betreffend, der geplanten Betriebsversammlungen der privaten Kindergärten am 02.10.2024 informieren. Bei der Planung und Fixierung des Termins war die younion _ Die Daseinsgewerkschaft nicht eingebunden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist es für die Stadt Wien Kindergärten erforderlich, dass der Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten ist. Bei den privaten Trägern gilt das nicht, daher können diese schließen, um Betriebsversammlungen abzuhalten.

Unser Ansatz bleibt klar: Wir verhandeln konstruktiv am Verhandlungstisch und nicht auf der Straße. Innerhalb der Dienststelle MA 10 konnten bereits erste Erfolge erzielt werden, die ein positives Signal für den weiteren Verlauf der Gespräche darstellen.

Mit Jänner 2025 werden die von uns geforderten Reinigungsfirmen in allen Kindergärten tätig sein, vorbehaltlich vergaberechtlicher Einwände. Dadurch werden unsere Kindergartenassistent*innen entlastet, da sie vielfach von Reinigungsaufgaben befreit werden. Dies ermöglicht ihnen, die Elementarpädagog*innen noch intensiver bei der Arbeit mit den Kindern zu unterstützen.

Darüber hinaus ist derzeit ein umfassendes Besoldungspaket in intensiver Verhandlung.

Parallel dazu hat die interne Ausbildungsoffensive – ebenfalls eine Forderung der younion und sozialpartner- schaftlich in Wien erreicht – bereits begonnen und das ohne jegliche Gehaltseinbußen für die betroffenen Mit- arbeiter*innen. Diese Maßnahmen sind ein weiterer Schritt, um die Qualifikationen innerhalb der Belegschaft zu fördern und gleichzeitig für fairen Ausgleich zu sorgen. Wien zeigt wieder mal vor wie es gehen kann!

Ende September wird eine Novelle des Wiener Kindergartengesetzes verabschiedet, vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung. Diese Novelle beinhaltet endlich die gesetzliche Verankerung der Assistenzpädagog*innen und regelt die Inklusion neu. Dabei werden private Trägerorganisationen herangezogen, Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf aufzunehmen, was eine spürbare Entlastung für unsere Mitarbeiter*innen bedeutet.

Nach Gesprächen mit Stadtrat Wiederkehr wurde uns zugesagt, dass es keine Verpflichtung gibt Kinder mit einer Diagnose nach ICD 10 oder ICD 11 in Regelgruppen der MA 10 aufzunehmen. Ein weiterer Ausbau der inklusiven Plätze im städtischen Bereich ist nicht vorgesehen.

Wie bereits in der aktuellen Praxis üblich, sind davon weder die bereits betreuten KIB-Kinder noch Kinder, die während der Betreuung diagnostiziert werden, betroffen. Diese Fälle sind, wie bisher, stets individuell zu betrachten.

Ein zentrales Anliegen bleibt nach wie vor die Forderung nach einem einheitlichen Bundesrahmengesetz in ganz Österreich. Dieses Vorhaben werden wir jedoch erst wieder mit der nächsten Bundesregierung aktiv vorantreiben können.

Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1

Margit Pollak
Vorsitzende des DA120 – Kindergärten

Judith Hintermeier
Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft

September 2024 – Gibt es die Samstagsregelung am 26.10.2024?

Wenn der 26. Oktober (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt, bitte Folgendes beachten. Der 26. Oktober muss in 5 zusammenhängende Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen => dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.

Diese Varianten sind möglich:

Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche haben.

Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!(Wiener Bedienstetengesetz), da hier rechtlich schon von 5 Arbeitstagen und nicht mehr von 6 Werktagen ausgegangen wird.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

02.05.2024 – Mail der Abteilungsleitung – Ausbildungsoffensive 2024 | Gesamtes Informationspaket mit FAQs und einzelnen Schritten

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitarbeiter*innen,

Anfang des Jahres haben Sie erste Information über den Start der Ausbildungsoffensive 2024 – Unterstützte Ausbildungspfade für Assistent*innen und Assistenzpädagog*innen der Stadt Wien –Kindergärten auf dem Weg zur*m Elementarpädagog*in“ erhalten.

Ich freue mich sehr, dass viele von Ihnen schon Ihr Interesse an der Möglichkeit zur Qualifizierung bekannt gegeben haben. 

Wir können Ihnen nun ein umfassendes Informationspaket mit den einzelnen Schritten, detaillierten FAQs und Hinweisen zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass es im Zuge der Ausarbeitung der weiteren Details teilweise zu einer Änderung der Finanzierung der Studienberechtigungsprüfung gekommen ist:

  • Für Mitarbeiter*innen, die ihren Wohnsitz in Wien haben, wird je nach Ausbildung ein bestimmter Teil (bis zu 90%) durch den waff (= Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds) übernommen.
    Die verbleibenden Kosten können aktive Gewerkschaftsmitglieder bei der younion/HG1 einreichen.
  • Für Mitarbeiter*innen, die ihren Wohnsitz nicht in Wien haben, bleibt es bei der schon kommunizierten Übernahme von 50% der Kosten durch die MA 10.
    Die verbleibenden Kosten können aktive Gewerkschaftsmitglieder bei der younion/HG1 einreichen.

Für einen raschen Überblick über die einzelnen Schritte gibt es eine Kurzversion. Um einfach und rasch auf die Informationen zugreifen zu können, können Sie mit dem QR-Code direkt zur Langversion mit FAQs und Hinweisen gelangen.
Dies funktioniert direkt über das Handy. Einfach mit der Kamera oder APP den QR-Code scannen.

Für Assistent*innen

Für Assistenzpädagog*innen

Ich bitte die Führungskräfte an den Standorten die Kurzversion auszudrucken, am Informationsbrett auszuhängen und Assistent*innen sowie Assistenzpädagog*innen auf die Informationen aufmerksam zu machen.

Alle Informationsblätter (kurz/lang) und die grafische Darstellungen finden Sie auch unter:
P:\public_Betrieb\04_Aus-und_Weiterbildung\
4_6_Berufsbegl_Ausbildung_f_Mitarb\4_6_5_Ausbildungsoffensive

Für alle Interessierten findet am 22.5.2024 von 14-16 Uhr eine Informationsveranstaltung im Festsaal der bafep21 statt.

Dort werden die einzelnen Schritte noch einmal besprochen, Fragen direkt beantwortet und es können auch gleich Termine mit dem waff vereinbart werden.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Der Besuch ist in der Dienstzeit möglich, sofern der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann.

!! Und zum Schluss noch ein Hinweis an alle, die in den letzten Monaten schon die ersten Schritte Richtung Qualifizierung gemacht und bereits mit dem Kurs an der VHS begonnen haben.
Bitte schicken Sie zeitnah ein E-Mail mit Kursanmeldung bzw. Rechnung, Name und Telefonnummer an das Postfach fept@ma10.wien.gv.at.
Die Stabstelle Forschung & Entwicklung klärt dann mit Ihnen die notwendigen Schritte für die Kostenübernahme.

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mich sehr freue, dass es gemeinsam mit allen Fachbereichen und in sozialpartnerschaftlicher Verhandlung mit der Gewerkschaft younion/HG1 gelungen ist, diese Ausbildungsoffensive 2024 starten zu können und  freue mich über zahlreiche neue Studierende in der Ausbildung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

April 2024 – Jobticket in den Stadt Wien – Kindergärten

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Guten Tag,

der Fachbereich Personalmanagement, Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling informiert sie hiermit über das Jobticket:

Stichtag und Wirksamkeit des Jobtickets ist der 1.5.2024.


Mitarbeiter*innen

  •   ohne bestehender Jahreskarte kaufen sich eine Jahreskarte und erhalten die Kosten auf Antrag mit Nachweis des Kaufes über die Bezugsverrechnung refundiert,
  •   mit bestehender Jahreskarte wird die Restlaufzeit aliquot ebenfalls über die Bezugsverrechnung abgegolten.

Anspruchsberechtigt zum Bezug eines Jobtickets sind Mitarbeiter*innen, die

1. in einem aufrechten Lehr- oder Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehen, welches unbefristet ist oder noch länger als fünf Monate dauert.

2. Anspruch entsteht ab dem 2. Monat des Lehr- oder Dienstverhältnisses (Beispiele).

3. Anspruch besteht auch während gerechtfertigter Abwesenheiten, die nicht länger als 3 Monate dauern.

Jobticket und Fahrscheine:

Fahrscheine sind ein Aufwandersatz. Aufwandersätze dürfen nur im entstandenen Ausmaß abgegolten werden.

Das heißt aber auch, dass keine Fahrscheine abgerechnet werden durften/dürfen, wenn Mitarbeiter*innen in Besitz einer Jahreskarte waren/sind.

Achtung: Ungerechtfertigt beanspruchte Aufwandersätze können bis zu einer Auflösung des Dienstverhältnisses führen!

Wichtig im Zusammenhang mit dem Jobticket und gleichzeitigem Bezug der Pendlerpauschale:

Die von der Stadt Wien getragenen Kosten für das Jobticket reduzieren ein in der Bezugsverrechnung berücksichtigtes Pendlerpauschale. Weitere Informationen dazu sind den FAQs zu entnehmen.

Details zu den steuerlichen Auswirkungen können wir – im Hinblick auf die Abhängigkeit von vielen verschiedenen Faktoren, die die jeweilige Steuergrundlage der Mitarbeiter*innen begründen – nur in einer Annäherung zur Verfügung stellen. Selbstverständlich steht es allen Anspruchsberechtigten frei, das Jobticket zu beantragen oder nicht.

Das Antragsformular finden Sie ab 2.5.2024 am public-Laufwerk unter: public_Personal/Jobticket.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskraft bzw. die Stabstelle Dienstaufsicht und Personalcontrolling.

Die MD-PR hat eine Sammlung einiger FAQs zusammengestellt. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

April 2024 – Ich bin am Tag der PV-Wahlen nicht im Dienst. Welche Möglichkeiten, mein Wahlrecht zu gebrauchen, gibt es?

Sie können Ihr Wahlrecht auf zwei verschiedene Arten ausüben:

1. Sie können bei allen Sprengelkommissionen wählen.

Um möglichst viele Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, wurden in den Stadt Wien – Kindergärten fliegende Wahlsprengelkommissionen eingeführt. Diese fahren von Standort zu Standort und verbleiben dort für einen bestimmten Zeitraum. In dieser Zeit haben alle Kolleg*innen die Möglichkeit, kurz zur Wahl zu gehen.

Als Bedienstete*r der Stadt Wien – Kindergärten können Sie bei jedem Sprengel wählen gehen. Falls Sie an dem Tag, an dem die Kommission zu Ihrem Standort kommt, bereits Feierabend haben, einen wichtigen Termin oder eine Schulung haben, können Sie auch in einem anderen Standort in Ihrer Nähe oder im Kindergarten Ihres Kindes wählen gehen.

Um welche Zeit die Kommissionen an den Standorten anzutreffen sind entnehmen Sie der Kundmachung der Wahlzeiten und Wahlorte der Hauptgruppe 1.

2. Sie können eine Wahlkarte beantragen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen und per Briefwahl zu wählen. Geben Sie einfach die Wahlkarte in einen Briefkasten in Ihrer Nähe ab. Beachten Sie jedoch, dass die Wahlkarte spätestens bis zum 16.05.2024 bei der Zentrale der younion _ Die Daseinsgewerkschaft eingelangt sein muss. Daher empfehlen wir, den Brief spätestens bis zum Montag, den 13.05.2024, in einen Briefkasten zu werfen.

Falls Sie sich umentscheiden und doch lieber vor Ort in einem Kindergarten wählen möchten, obwohl Sie bereits eine Wahlkarte beantragt haben, haben Sie auch dazu die Möglichkeit. Bitte nehmen Sie jedoch unbedingt die Wahlkarte mit, da diese von der Sprengelkommission abgenommen wird. Ohne die Wahlkarte dürfen Sie in diesem Fall nicht wählen.

Wo bekomme ich die Wahlkarte?

Den Antrag auf die Wahlkarte erhalten Sie ganz einfach zum Download hier.

Sie können den Antrag bis spätestens Mittwoch, den 08. Mai 2024, um 17:00 Uhr entweder persönlich oder per Post an den Zentralwahlausschuss in der Maria-Theresien-Straße 11, 1080 Wien senden, oder auch per E-Mail an wahlen@younion.at oder per Fax an +43 (0)1 31316 83829 einreichen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

März 2024 – Warum sind Personalvertretungswahlen und Gewerkschaftswahlen wichtig?

Es ist von Bedeutung, das Wahlrecht auszuüben, da dies die Möglichkeit bietet,
darüber mitzuentscheiden, wer in den kommenden fünf Jahren eure Interessen
repräsentiert und umsetzt!

„Denn Demokratie heißt, mitbestimmen!“
(griechisch für „Volksherrschaft“)

Deshalb eine kleine Hilfestellung für eure Entscheidung, denn wir kandidieren
NUR in der PV als SoFair-FSG-Margit Pollak!

Was wähle ich bei der Personalvertretung?

Personalvertretung SoFair-FSG

Warum?

SoFair-FSG-Margit Pollak hat für
euch:

  • Die Umsetzung der
    Altersteilzeit geschafft
  • Weiterbildungstage für
    Asisstenzpädagog*innen
    eingefordert
  • Assistenzpädagog*innen als
    Berufsgruppe ins Gesetz
    gebracht
  • Neue Ausbildungsvarianten zur
    Elementarpädagogin/zum
    Elementarpädagogen bei
    vollem Gehalt vereinbart
  • Die Auszahlung der Vergütung
    für die ständige Stellvertretung
    eingefordert und umgesetzt
  • AGBs verbessert und „Tag der
    Elementarbildung“ zusätzlich
    fix darin integriert
    uvm.

Was wähle ich bei der Gewerkschaft?

Gewerkschaft younion FSG

Warum?

Die FSG-younion hat für euch:

  • Lohn- und Gehaltserhöhungen
    in der Höhe von
    durchschnittlich 25%
    ausverhandelt (2020-2024)
  • Den gemeinsamen Haushalt für
    nahe Angehörige, bei der
    Pflegefreistellung, weg
    verhandelt
  • Den erhöhten
    Pflegefreistellungsanspruch für
    Kinder mit erhöhter
    Familienbeihilfe ohne
    Altersbegrenzung
    ausverhandelt
  • Das kostenlose „Jobticket“ für
    euch ausverhandelt
  • Die Erhöhung der
    Essensmarken auf 2€ erwirkt
  • Den Kinderbeitrag erhöht
    uvm.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Februar 2024 – Endlich Altersteilzeit!

„Aktiv dabei, für euch erreicht!“

Nach zahlreichen intensiven, jedoch auch respektvollen Verhandlungsrunden haben wir in bewährter
Sozialpartnerschaft eine sehr gute Vereinbarung zur Nutzung der Altersteilzeit erreicht!

Hier sind die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst:

  • Die Antragstellung ist ab 01.03.2024 möglich, was bedeutet, dass die Altersteilzeit frühestens ab dem 01.06.2024 in Anspruch genommen werden kann.
  • In der Altersteilzeit ist ein Stundenausmaß von 20 Stunden möglich. Diese Stundenvariante ist für alle Berufsgruppen der MA10 gleich.
  • Die Altersteilzeit darf frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsantrittsalter in Anspruch genommen werden (zur Zeit noch Unterschied zwischen Beamt*innen und Vertragsbediensteten)
  • Ausnahme: Lehrer*innen der BAfEP können aufgrund der Werteinheiten ein Jahr ATZ in Anspruch nehmen.
  • Bei Antritt der ATZ muss auf den Resturlaub geachtet werden, eventuell muss ein Teil davor abgebaut werden. Ab dem Umstieg auf 20 Stunden in der ATZ, wird der Urlaub entsprechend des Stundeausmaßes aliquotiert.
  • Der Antrag wird wie üblich, über ein vorgefertigtes Formular der MA10 gestellt und die notwendigen Beilagen beigefügt.
  • Der Zustimmungs- bzw. Genehmigungsweg wird verkürzt =>
    – 1. unmittelbare Führungskraft,
    – 2. Vorgesetzte der Führungskraft,
    – 3. FB KDG und Horte (nur für Bedienstete an den Standorten)


Bei Detailfragen rufen Sie uns einfach an unter 01/4000 83906 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an newsletter@sofair-fsg.at.

Selbstverständlich bieten wir Gewerkschaftsmitgliedern auch individuelle Beratungstermine zur Altersteilzeit in Verbindung mit einer Pensionsberatung an!

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Februar 2024 – Nachsichten Teil 2

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mit Nachsicht in der Gruppe eingesetzt werden zu können?

Personal, welches die Aufgaben einer anderen Berufsgruppe übernimmt, muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Darunter fallen Voraussetzungen wie Erfahrung in der Betreuung von Kindern oder einschlägige Ausbildungen. Bei der Planung einer Nachsicht wird, soweit möglich, auf Kontinuität der Person und des Dienstplanes sowie die Vertrautheit der Person mit der Gruppe geachtet. Im aktuellen Dienstplan wird jeder Einsatz von Personen mit Nachsicht vermerkt. Das nicht entsprechend ausgebildete Personal muss vor Beginn der Tätigkeit eine Fortbildung bzw. Fortbildungen im Gesamtausmaß von mindestens 16 UE (Unterrichtseinheiten) absolvieren.
Mehrere der folgenden Themengebiete müssen in der Fortbildung thematisiert sein:

  • Pädagogische Grundlagendokumente und deren Umsetzung in der Praxis
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kinderschutz und Kinderrechte
  • Kommunikations- und Konfliktmanagement
  • Entwicklungspsychologie

Zusätzliche Voraussetzungen in Bezug auf die unterschiedlichen Berufsgruppen:

Ein Einsatz anstelle von Elementarpädagog*innen verlangt:

  • eine mindestens 12-monatige einschlägige Berufserfahrung in der Betreuung einer Gruppe von Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht, ODER
  • einen Nachweis einer Ausbildung (gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG in Verbindung mit § 4 der Wiener Tagesbetreuungsverordnung – WTBVO),
    ODER
  • einen Nachweis, dass man sich im letzten Jahr einer elementarpädagogischen Ausbildung befindet.

Ein Einsatz anstelle von Inklusiven Elementarpädagog*innen verlangt:

  • eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Elementarpädagog*in.

Ein Einsatz anstelle von Hortpädagog*innen verlangt:

  • eine mindestens 12-monatige einschlägige Berufserfahrung in der Betreuung einer Gruppe von schulpflichtigen Kindern,
    ODER
  • einen Nachweis einer Ausbildung (gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG in Verbindung mit § 4 der Wiener Tagesbetreuungsverordnung – WTBVO),
    ODER
  • einen Nachweis des Abschlusses einer einschlägigen pädagogischen Ausbildung,
    ODER
  • einen Nachweis, dass man sich im letzten Jahr einer einschlägigen pädagogischen Ausbildung befindet.

Ein Einsatz anstelle von Inklusiven Hortpädagog*innen verlangt

  • eine abgeschlossene Ausbildung zur Hortpädagogin bzw. zum Hortpädagogen.

Bei Detailfragen rufen Sie uns einfach an unter 01/4000 83906 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an newsletter@sofair-fsg.at.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Jänner 2024 – Was sind Nachsichten und wann kommen diese zum Einsatz?

Wenn ausgebildetes Betreuungspersonal nicht in ausreichendem Maße (siehe WKGG und WKGVO) zur Verfügung steht, ist der Behörde die Verwendung von nicht entsprechend ausgebildetem Betreuungspersonal unverzüglich anhand einer Nachsicht anzuzeigen. Gemäß § 3b Abs 6 WKGG dürfen Nachsichten maximal die Hälfte aller Gruppen betreffen.

Es gibt zwei Varianten von Nachsichten:

  • Halbe Nachsicht: fehlendes Stundenausmaß der pädagogischen Fachkraft bis zu 20 Stunden
  • Ganze Nachsicht: fehlendes Stundenausmaß der pädagogischen Fachkraft mehr als 20 Stunden

Jede*r Mitarbeiter*in entscheidet auf freiwilliger Basis, ob eine Nachsicht übernommen wird.
Wird eine ganze Nachsicht übernommen, wird der Dienstplan der*des jeweiligen Kolleg*in an das Stundenausmaß der zu ersetzenden Person angepasst. Dabei ist natürlich die Besoldung zu beachten!

Beispiele:

  • Besoldung Alt: Ass. übernimmt eine Nachsicht für Päd. –> 36 Std Kinderdienst + 4 Vorbereitungsstunden am Standort
  • Besoldung Neu: Asspäd. übernimmt eine Nachsicht für Päd. –> 34 Kinderdienst + 2 ORGA am Standort + 4 VB ortsungebunden

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