November 2023 – Feiertag an einem Samstag – Urlaubsregelung

Wenn der 06. Jänner (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt, bitte Folgendes beachten:
Der 06. Jänner muss in 5 zusammenhängende Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen => dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.

Diese Varianten sind möglich:

Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche
haben.

Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!
(Wiener Bedienstetengesetz)

Margit POLLAK

Julia FICHTL

September 2023 – Vorbereitungszeit

Oft sind die unterschiedlich gestaffelten Stunden, je nach Stundenausmaß, des pädagogischen Personals schon undurchsichtig und führen zu Verwirrung. Vor allem seit dem, mit dem Wiener Bedienstetengesetz, auch die Organisationszeit eingeführt wurde, die allerdings nur die Neuanstellungen ab 2018 betrifft oder auch die Umsteiger*innen.

Doch wofür ist nun die Vorbereitungszeit gedacht?

Diese ist klar definiert und wird für alle schriftlichen Vorbereitungen zur Verfügung gestellt.

  • Planungen mit didaktischer Begründung und inhaltlicher Konkretisierung (Phasen, Schwerpunkte, schwerpunktunabhängig, Feste, Aktivitäten)
  • Reflexionen (Phasen, Schwerpunkte, schwerpunktunabhängig, Feste, Aktivitäten)
  • Gesprächsprotokolle
  • Vorbereitung zu Entwicklungsgesprächen
  • BIEB uvm….

Da diese Tätigkeit nicht im Gruppenraum neben den Kindern ausgeführt werden kann, ist sie ortsungebunden und kann somit zuhause erledigt werden. Da die VB bezahlte Arbeitszeit ist, die nicht am Dienstort verbracht wird, wird diese Zeit durch Abgabe der schriftlichen Arbeiten am Standort, durch die Leitung (bei der Leitung durch die RL) geprüft bzw. liegt in allen Gruppen auf.

Die Vorbereitungsstunden gelten ab sechs Stunden pro Woche (ausgehend von Vollzeit) als erbracht. Werden diese nun entgegen dem Zweck verwendet (z.B. für eine verpflichtende Weiterbildung) gilt meine Vorbereitungszeit für diese Woche als erbracht und es müssen somit keine schriftlichen Vor- bzw. Nachbereitungen mehr getätigt werden. Werden diese trotzdem eingefordert, müssten demnach Mehrdienstleistungen ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Juli 2023 – Erweiterung der Pflegefreistellung

Für Sie Erreicht!

Es zahlt sich eben aus younion Mitglied zu sein!

Alle angeführten Neuregelungen dieser Dienstrechtsnovelle gelten ab 01.08.2023!

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes

Die Wartefrist für die Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes wird von bisher drei Jahren, auf sechs Monate reduziert.
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes gebührt nunmehr bis zum Ablauf von acht Jahren nach der Geburt des Kindes, anstelle wie bisher bis zum Ablauf von sieben Jahren nach der Geburt bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt.

Auf Antrag für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) weiterhin TZ

Künftig soll der bzw. dem Bediensteten, die bzw. der ein im gemeinsamen Haushalt lebendes behindertes Kind pflegt oder betreut, für das eine erhöhte Familienbeihilfe gebührt, auf Antrag die Möglichkeit haben, die Arbeitszeit auch nach Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes herabzusetzen.

Erweiterung der Pflegefreistellung

zur Erinnerung: 2013 -Wegfall gemeinsamer Haushalt für Kinder und Begleitung bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus bis zur Vollendung des 10.Lebensjahres.
2021 – erhöhter Anspruch einer Pflegefreistellung unabhängig vom Anlassfall, bis zum 12.Geburtstag des Kindes und erhöhter Anspruch für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) unabhängig vom Lebensalter.

Endlich ist dieser Meilenstein gelungen und es gibt nun die Möglichkeit, eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen für die notwendige Pflege und Unterstützung einer bzw. eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen unabhängig davon, ob diese bzw. dieser im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht.
Zudem ist es auch möglich wegen der notwendigen Pflege und Unterstützung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Person, die keine Angehörige bzw. kein Angehöriger sein muss, Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.

Ansuchen um flexible Arbeitsregelung

Wenn Sie ein Kind, welches das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreuen oder einen nahen Angehörigen oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person pflegen oder unterstützen, gibt es nunmehr die Möglichkeit, für diese Betreuungs- bzw. Pflegezwecke um flexible Arbeitsregelungen anzusuchen.

Es handelt sich dabei um individuelle Anpassungen des Arbeitsmusters im Rahmen des für die Bediensteten jeweils geltenden Fix- oder Gleitzeitdienstplanes, Telearbeit, mobiles Arbeiten sowie Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes.

Die Gewährung eines individuellen Arbeitsmusters wird bei Fixdienstplänen im Vergleich zu Gleitzeitdienstplänen nur in einem engeren Rahmen möglich sein, denkbar wäre beispielsweise eine Einteilung lediglich zu Tagdiensten oder ein verschobener Dienstbeginn.

In Rahmen von Gleitzeitdienstplänen wäre insbesondere an die Aussetzung der Blockzeit, eine individuelle Anpassung der Arbeitstage bzw. der Lagerung der Sollzeit oder auch an eine Befreiung von etwaigen für die Dienststelle festgelegten Servicezeiten zu denken.

Ein Ansuchen um flexible Arbeitsregelung ist binnen vier Wochen zu prüfen. Wird das Ansuchen abgelehnt oder die flexible Arbeitsregelung aufgeschoben, ist dies zu begründen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Juni 2023 – Podiumsdiskussion der younion_Die Daseinsgewerkschaft am 24.05.2023

In der Verschriftlichung der Diskussion sind folgende Personen wie folgt angeführt:

Moderatorin = Judith Hintermeier, Bundesfrauenreferentin der younion_Die Daseinsgewerkschaft
MA10 = Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA10
MA11 = Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA11 und Leiterin der Gruppe Recht
Anwalt younion = Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
Jurist younion = Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion_Die Daseinsgewerkschaft
HG1 = Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion_Die Daseinsgewerkschaft

Aufsichtspflicht

Moderatorin: Ab wann beginnt die Aufsichtspflicht und wann endet sie? Wozu dient sie?

MA10:

Die Aufsichtspflicht erfüllt zwei Zwecke:
1. dass das Kind keinen Schaden erleidet aber auch
2. dass niemand anderes durch das Kind Schaden erleidet bzw. auch kein Sachschaden entsteht.

Die Aufsichtspflicht beginnt ab der persönlichen Übernahme des Kindes und endet wieder, bei der Übergabe an eine obsorgeberechtigte Person oder eine andere abholberechtigte Person, die diese Aufsichtspflicht gewährleisten kann.

MA11:
Vorsicht. Grundsätzlich sollten die Obsorgeberechtigten wissen, wem sie ihr Kind anvertrauen (können). Trotzdem gibt es Ausnahmesituationen, in denen das Kind, trotz schriftlicher Berechtigung, nicht übergeben werden darf.  Beispielsweise bei Trunkenheit der Person, Drogeneinfluss oder wenn eine hohe Aggressivität festgestellt wird. Vor Eskalation aber lieber die Polizei rufen, die die Situation regeln kann, sollte die abholberechtigte Person auf die Übernahme des Kindes bestehen.

MA10:
Auch bei älteren Geschwistern muss zusätzlich das Fachpersonal abschätzen, ob man eine Aufsichtspflicht übergeben kann und die Bedenken melden wenn diese anderer Meinung sind.

MA11:

Die Aufsichtspflicht ist auch immer sehr individuell zu betrachten und immer auch vom Ort und dem Alter des Kindes abhängig. Bspl.: Eine Vereinbarung mit einem 10jährigen Kind (außerhalb meines Sichtfelds) zu treffen ist durchaus möglich, sofern es zuvor noch keinen „Vorfall“ gab. Auch ob ein Kind z.B. die Treppen im Kindergarten-/Hortstandort alleine hinauf bzw. hinunter gehen darf, muss anhand der Vorerfahrungen mit diesem Kind und dessen Alter entschieden werden.

Moderatorin: Was muss alles gemeldet werden?

MA11:
Alle Fälle von Kindeswohlgefährdung, egal ob im Betrieb oder zu Hause.
Empfohlener Vorgang: Zuerst sollten die Kolleg*innen in der Gruppe miteinander über die Situation sprechen, ob man gleich meldet oder erst noch beobachtet. In weiterer Folge mit der Leitung gemeinsam überlegen, ob eine Meldung notwendig ist.
Im Zweifelsfall immer melden, denn lieber einmal zu oft gemeldet als einmal zu wenig.

Es gibt eine neue Stelle innerhalb der MA11: Kinderschutz und Elementarpädagogik. Bei dieser Stelle kann man nachfragen und sich beraten lassen, ob eine Meldung notwendig ist.
Ist es eine Meldung das private Umfeld betreffend, kümmert sich die Soziale Arbeit um den Fall. Bei einer Meldung im Betrieb kümmert sich das Beschwerdemanagement der MA11 darum und es werden interne Ermittlungen eingeleitet.

MA10:
Jedem Vorwurf muss nachgegangen werden. Die MA11 fordert zu Maßnahmen auf, in den meisten Fällen die*den Beschuldigte*n aus dem Kinderdienst zu nehmen.
Vorrangig passiert dies zum Schutz des Kindes, da eine mögliche (weitere) Gefahr ausgeschlossen wird.


Die MA10 stellt die Betroffenen aber auch in ihrer Fürsorgepflicht frei vom Kinderdienst, um Bedienstete aus der Situation zu nehmen und so auch Auseinandersetzungen mit den betroffenen Eltern zu vermeiden.

Vor der Einstellung des Verfahrens, darf der Kinderdienst nicht angetreten werden und es werden in der Zentrale Aufgaben für die beschuldigten Kolleg*innen gesucht.

Ich führe auch mit jeder*m betroffenen Mitarbeiter*in ein Aufklärungsgespräch über die weitere Vorgehensweise.


Nach Einstellung des Verfahren holt die MA10 bei der MA11 die Empfehlung ein, dass die Beschuldigten wieder im Kinderdienst eingesetzt werden können. Dies passiert manchmal auch mit Auflagen der MA11.

Moderatorin: Gibt es präventive Maßnahmen die seitens der Dienststelle angedacht werden?

MA10:
Es werden derzeit an jedem Standort zwei Kinderschutz-Mentor*innen ernannt. Diese sind zur Unterstützung der Kolleg*innen da und sollen als Schnittstelle zur neuen Stabstelle Kinderschutz und Kinderrechte dienen. Das detaillierte Konzept ist derzeit noch in Ausarbeitung.

Moderatorin: Was kann bei einem Vorwurf rechtlich passieren?

Anwalt younion:
Es kann zur Anklage seitens der Staatsanwaltschaft kommen. Dass die Bediensteten aus dem Kinderdienst herausgenommen werden, ist bei einem Vorwurf wichtig, weil keine (Wiederholungs-) Gefahr besteht. In besonderen Situationen oder auch nach etwaigen Beschuldigungen sind Gedächtnisprotokolle sehr wichtig. Dokumentation ist alles, weil manchmal Vorwürfe auch erst viele Monate später zum Thema werden.
Die wesentliche Gefahr liegt in der medialen Aufmerksamkeit, die heutzutage zum Tragen kommt und so eine enorme Reichweite hat.

Zudem ist die Fragestellung bei den Kindern teilweise fragwürdig, da diese oft suggestiv gestellt sind.
Grundsätzlich gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.

Mitarbeiterin: Wie werden die beschuldigten Mitarbeiter*innen rehabilitiert?

Anwalt younion:
Gar nicht.
Sobald jemand strafrechtlich vertreten werden muss, kann es sein dass vorübergehend mit dem Privatvermögen gehaftet werden muss. Bei Einstellung des Verfahrens übernimmt die younion den größten Teil der entstandenen Kosten. 

Mitarbeiterin: ist bei einem Vorwurf eine Selbstanzeige sinnvoll?

Anwalt younion: NEIN

HG1: Dienstrechtlich entscheidet die Dienststelle, wo in den meisten Fällen nichts passiert. Zivilrechtliche Klagen sind das Problem. Hier sind nur Gewerkschaftsmitglieder rechtlich abgesichert.       

Moderatorin: Wie kann die younion unterstützen?

Jurist younion:

Die Juristen der Rechtsabteilung können schon vorab viel Unsicherheit nehmen, indem Sie telefonisch und persönlich rechtlich aufklären. In enger Zusammenarbeit mit der PV und der HG1 werden so auch innerbetriebliche Situationen geklärt.

Moderatorin: Was ist hier die gewerkschaftliche Meinung dazu bzw. gibt es Überlegungen?

HG1: Bedienstete die mit einem Vorwurf belastet sind erwarten sich einen Freispruch, denn sie haben „ja nichts getan“. Mitarbeiter*innen sind psychisch belastet. Mehr und qualitativ hochwertige Supervision ist notwendig und muss seitens der Politik bereitgestellt werden.

Die Personalvertretung ist während des Prozesses immer aktiv und unterstützend dabei, doch auch wir müssen uns an der Nase nehmen und für eine ausreichende Nachbetreuung der Kolleg*innen sorgen.

Je nach Schwere des Vorwurfs schicken wir bei polizeilichen Einvernehmungen auch gleich den Anwalt mit. Zuvor klären wir das immer in der Rechtsabteilung mit unseren beiden Juristen ab.

Auch die AGB´s müssen zwingend angepasst werden. Ich sehe das als beidseitige Vereinbarung an die sich beide Parteien halten müssen.

Anwalt younion:

Und egal ob bei der Polizei oder bei einer Niederschrift, wenn etwas im Protokoll steht, dass ich nicht so gemeint oder gesagt hab, dann verweigern Sie bitte die Unterschrift bis das richtig ausgebessert wurde.

 

Aufsichtspflicht zum Thema Nachsicht

MA10:

Nachsichten müssen zukünftig nur noch angezeigt und nicht beantragt werden, wenn nicht ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht.

MA11:

Die Nachsicht bildet eine Ausnahme aus dem WKGG ab.

Moderatorin: Welche rechtliche Absicherung haben Mitarbeiter*innen, die eine Nachsicht übernehmen?

Die gesetzliche Vorgabe, um eine Nachsicht übernehmen zu können, ist ein Jahr Berufserfahrung + 16 UE (Unterrichtseinheiten) Weiterbildung in den Bereichen pädagogische Grundlagendokumente, rechtliche Grundlagen, Kinderschutz und Kinderrechte, Kommunikation- und Konfliktmanagement und Entwicklungspsychologie. Damit übernehmen die Mitarbeiter*innen alle Rechte aber auch alle Pflichten.

Mitarbeiterin: Ist, eine Nachsicht zu übernehmen, freiwillig?

MA11:

Mitarbeiter*innen dazu zu zwingen, macht keinen Sinn, da die Qualität gewahrt bleiben muss.

Mitarbeiterin: Muss eine Nachsicht auch bei Langzeitkrankenstand gestellt werden?

MA11: Nur, wenn absehbar ist, dass die*der Kolleg*in nicht mehr in den aktiven Dienst zurückkehren wird.

Mitarbeiterin: Und wenn ich eine*n Kolleg*in aufgrund einer OP 6 Wochen oder länger einsetzen muss als Assistent*in im Kinderdienst?

MA11: Die*den Assistent*in einsetzen und am Dienstplan entsprechend vermerken. Die rechtzeitige Kommunikation in die nächsten Führungsebenen ist hier sehr wichtig.

Mitarbeiterin: Assistent*innen im Kinderdienst der neue Besoldung erhalten für ihren Mehraufwand keine finanzielle Abgeltung….

MA10: Ja, besoldungsrechtlich müssen wir uns hier bewegen.

HG1: Es gibt hierzu schon Überlegungen.

 

Aufsichtspflicht zum Thema Unfall

HG1: Wenn einem Kind ein Unfall passiert, bei dem die Rettung gerufen werden muss, muss immer abgeklärt werden wer in das Krankenhaus begleitet und wer den Unfallbericht verfasst. Auf dem Unfallbericht muss natürlich die Person stehen, die auch anwesend war. Die Person die ins Krankenhaus fährt muss bis zum Ende der Abklärung dortbleiben.

Da die Einschätzung, ob die Rettung gebraucht wird oder nicht, nach einem Unfall oft schwierig ist, ist es sinnvoll, sofern in der Nähe, Abklärung durch einen Arzt zu haben. Wichtig ist rasch und richtig Hilfe zu leisten.

Mitarbeiterin: Sozialversicherungsnummern von Kindern werden aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr erhoben. Da führte schon seit Öfteren zu Problemen, dass Ärzte bzw. das Spital die Versorgung abgelehnt hat.

Anwalt younion: Dokumentieren und zeitgleich die Obsorgeberechtigten informieren. Und den Unfallbericht verfassen und weiterleiten an die vorgesehenen Stellen. Mehr ist nicht möglich. Anzudenken wäre, die Eltern zu fragen, ob sie im Falle einer Verletzung oder eines Unfalls die Sozialversicherungsnummer freiwillig hergeben wollen. Dann wäre das rechtlich in Ordnung.

Medizinische Maßnahmen

Moderatorin: Welche Überlegungen gibt es dazu?

MA10: Wir decken mit der MA10 35% der Kindergärten in der Stadt Wien ab, aber zeitgleich auch 93% der Integrationsplätze. Private Träger müssen unbedingt ausbauen, die Politik vermittelt uns eine ähnliche Ansicht. Jährlich werden in ganz Österreich 3% behinderte Kinder geboren.

In der MA10 arbeitet kein Pflegepersonal, danke an alle die diese Maßnahmen freiwillig durchführen, denn das ist eine höchst persönliche Entscheidung. Es muss also auch Verständnis dafür geben, wenn jemand diese Durchführung ablehnt. Wenn Sie sich in diese Rolle hineintreiben lassen, können Sie auch nicht gut helfen.

Moderatorin: Und was wird nun angedacht?

MA10: Wir wollen die Mobile Entwicklungsförderung stark ausbauen und daraus eine Fachberatungsstelle machen, um Standorte zu beraten.

Es muss vermehrt zu einem „out of the box“ Denken kommen, eventuell könnten auch Verhandlungen mit dem Wiener Gesundheitsverbund stattfinden oder auch Sozialarbeiter*innen als Support dienen.

Anwalt younion: die Unterscheidung ob ich noch betreue oder schon behandle ist eine entscheidende.

MA10: in der Ausbildung zur inklusiven Elementarpädagog*in sind diese Inhalte schon vorhanden.

Anwalt younion: trotzdem würde ich die medizinischen Maßnahmen nicht unterschreiben. Schon alleine z.B. eine Insulinspritze (Pen) zu geben kann Folgen haben, die ich vorher nicht ausmachen kann, wenn die Nadel verunreinigt ist und sich dann eventuell Bakterien ausbreiten.

HG1: wir brauchen medizinisches Fachpersonal, hier ist die Politik gefordert. Es wurde mittlerweile auch schon des Öfteren für Kinder ein neuer Platz gesucht, wenn sich am Standort niemand gefunden hat, welcher die med. Maßnahmen übernehmen wollte.

Überlegungen, wie man private Träger auch mehr zu Integrationsplätzen bringen könnte, wäre die Inklusion an die Fördergelder zu koppeln.

MA10: Vorbild für die Investition in Bildung wird immer Finnland sein mit 2% vom BIO. Auch das Berufsbild der Elementarpädagogin ist hier eines der angesehensten überhaupt.

Mitarbeiterin: Warum hafte ich bei med. Maßnahmen als Privatperson und in der Schule nicht?

Anwalt younion: In der schule stellt sich die Frage nicht, dort gibt es eine*n Schulärzt*in, im Kindergarten nicht.

MA10: Die Freiwilligkeit der Übernahme der med. Maßnahmen ist hier im Sinne der MA10, also dienstlich zu sehen und nicht persönlich. Deshalb greift hier auch das Wiener Verzichtsgesetz, weshalb sich bei einem Vorfall die zu bearbeitende Stelle hier an den Träger und nicht an das auszuübende Organ wenden würde.

Strafrechtlich ist man immer haftbar (Zivilrechtlich, falls von Obsorgeberechtigten angeklagt)

Erste Hilfe zu leisten ist eine Bürgerpflicht und auch ohne Unterschrift möglich bzw. ein MUSS. Das Absetzen des Notrufes ist das Minimum.

Mitarbeiterin: Darf das Kind den Kindergarten besuchen, wenn kein geschultes Personal vor Ort ist? (Urlaub, K,…)

MA10: Informiert die Eltern und lasst euch auch schriftlich geben, dass die BP informiert wurden, wenn sie das Kind trotzdem bringen wollen. Es könnte auch möglich sein, dass eingeschultes Personal nicht den ganzen Tag verfügbar ist. Dann kann mit den Eltern eine zeitliche Regelung vereinbart werden, in welchem Zeitrahmen das Kind kommen kann. Sobald das 4-Augen-Prinzip z.B. nicht mehr gegeben ist, sofort die veränderte Situation im Dienstweg melden.

Berufsrechtschutz

Anwalt younion: die Frage ist immer: wie kann ich mich am besten schützen. Nochmal zur Erinnerung: alles was aus der Norm fällt => dokumentieren. Eventuell auch gemeinsam. Diese Präventivmaßnahme ist besser, als nach ein paar Monaten sich mühsam an etwas erinnern zu müssen.

Jurist younion: es gibt einen Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Berufsrechtschutz. Die Berufshaftpflicht übernimmt Sachschaden z.B. wenn ich die Brille meiner Kollegin kaputt gemacht habe.

Der Berufsrechtsschutz befasst sich mit strafrechtlich relevanten Themen, Verfahren und deckt bei Einstellung dieser oder Freispruch die Kosten.

Mitarbeiterin: Wer haftet bei gestohlenen Dingen in der Dienststelle?

Jurist younion: Eine Geldbörse z.B. ist grundsätzlich Eigenschaden. Sobald es allerdings keine Möglichkeit gibt das Eigentum zu versperren, haftet die Betriebshaftpflicht der Dienststelle.

Moderatorin: Wie viele Bedienstete melden sich ca./ Jahr in der Rechtsabteilung der younion?

Jurist younion: Es ist keine Regelmäßigkeit von Monat zu Monat abzubilden, allerdings sind es im Jahresschnitt schon einige 1000e Bedienstete.

Moderatorin: Wie oft kann man hier von positiven Abschlüssen ausgehen?

Jurist younion: Wir vernetzen uns immer eng mit der zuständigen Personalvertretung und auch mit den Hauptgruppen. Oft können hier schon die meisten Fragen und Unklarheiten ausgeräumt werden. Wenn es dann tatsächlich um Verfahren geht haben wir eine Erfolgsquote von ca. 80%-85%.

Moderatorin: Wann wenden sich Bedienstete nun an die Personalvertretung und wann an die Gewerkschaft?

HG1: Bedienstete die Anliegen haben sollen sich bitte immer melden. Wir können Ihnen zumindest die richtigen Ansprechpartner*innen nennen. Rechtsunterstützung gibt es allerdings nur für Gewerkschaftsmitglieder. Die Klagen in unserem Bereich werden leider bleiben, deshalb müssen wir gemeinsam mit der Dienststelle etwas entwickeln um unseren Mitarbeiter*innen wieder Sicherheit zu bieten.

Moderatorin: Und was genau sollte da passieren?

HG1: Es muss die Ausbildung modernisiert werden, es müssen Projekte weitergeführt werden um die Assistent*innen als Unterstützung in den Gruppen haben zu können, um Leiter*innen und Regionalleiter*innen im administrativen Bereich zu entlasten. Es muss die Ausbildung „Pick up“ neu angedacht und wieder integriert werden und auch Alternativzugänge geschaffen werden um Fachkräfte zu lukrieren. Und dazu braucht es natürlich Geld, Geld und noch mehr Geld!

Auch Nebengebühren und Vergütungen müssen überarbeitet und angepasst werden.

MA10: das Pilotprojekt der externen Reinigung läuft an, die Ausschreibung ist bereits erfolgt. Ob Assistent*innen dann entscheiden können ob Reinigung ja/nein, wird angedacht und könnte sich eventuell dann gleich im Unterscheid der Stellenbeschreibung wieder spiegeln.

Die AGBs werden angepasst und so wie sie dann verändert werden auch gelebt werden. Die Idee der damaligen „Sommerpädagog*innen“ könnte wiederaufleben.

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Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Urlaubsanspruch…

…wie hoch ist mein Urlaubsanspruch jedes Jahr?        

Im aufrechten Dienstverhältnis zur Stadt Wien entsteht der volle Urlaubsanspruch immer mit 01.01. für jedes Kalenderjahr.

Die Dienstordnung 1994 (§46 Abs.5), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (§ 23 Abs.6) und auch das Wiener Bedienstetengesetz (§44 Abs. 6) sehen eine Aliquotierung des Urlaubsausmaßes nur bei bestimmten Abwesenheiten vor (Eltern-Karenz, Karenzurlaub, Freijahr, Freiquartal, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst).

Für Bedienstete mit Diensteintritt bis 31.12.2017 gilt:

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich

  • ab Vollendung des 33. Lebensjahres auf 216 Stunden (27 Tage)
  • ab Vollendung des 43. Lebensjahres auf 240 Stunden (30 Tage)
  • ab Vollendung des 57. Lebensjahres auf 264 Stunden (33 Tage)
  • ab Vollendung des 60. Lebensjahres auf 280 Stunden (35 Tage)

Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß entsteht in jenem Kalenderjahr indem das genannte Lebensalter erreicht wird.

Für Bedienstete mit Diensteintritt ab 1.1.2018 gilt:

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich

  • ab Vollendung des 33. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von fünf Jahren auf 216 Stunden (27 Tage)
  • ab Vollendung des 43. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von zehn Jahren auf 240 Stunden (30 Tage)

Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Ausmaß des Erholungsurlaubes entsprechend umgerechnet.

Ich bin neu in den Dienst der Stadt Wien getreten.Wann darf ich meinen gesamten Jahresurlaub in Anspruch nehmen?

Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub, wobei das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist.

In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftes des jeweiligen gebührenden Ausmaßes; ergeben sich hierbei Teile von Urlaubseinheiten, sind diese auf ganze Einheiten aufzurunden. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, gebührt der volle Erholungsurlaub.

In der Praxis bedeutet dies für Neueintritte bei Vollbeschäftigung und 5 Tage Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von insgesamt:

  1. Monat 24 Stunden                                         (2 Tage)
  2. Monat 40 Stunden                                         (4 Tage)
  3. Monat 56 Stunden                                         (6 Tage)
  4. Monat 72 Stunden                                         (8 Tage)
  5. Monat 88 Stunden                                         (10 Tage)
  6. Monat 104 Stunden                                        (12 Tage)

     nach dem 6. Monat        200 Stunden        (25 Tage)

Mai 2023 – Fragen zum Thema Niederschrift

Niederschriften können aus unterschiedlichen Gründen stattfinden. Wenn sie innerhalb der MA10 stattfinden, handelt es sich meist um dienst-/ oder besoldungsrechtliche Situationen. Das können Dienstpflichtsverletzungen, das Beziehen von Übergenüssen oder anderes Fehlverhalten in diesem Sinne sein.

Sobald Eltern mit Vorwürfen und/oder Verdachtsfällen gegen Bedienstete kommen, müssen diese meistens an die MA11 weitergeleitet werden.

Was tut die MA11?

Die MA11, als unser Kontrollorgan, muss Anschuldigungen nachgehen und prüfen. Dazu findet eine Niederschrift zur angezeigten Situation in der MA11 statt. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist werden Sie vom Standort abgezogen (Stand: Mai 2023)

Was kann ich schon vor dem Termin der Niederschrift tun?

Sobald ein Vorwurf da ist der weitergeleitet werden muss, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Personalvertretung. Diese kann Ihnen in den meisten Fällen schon die größte Sorge nehmen und wird Sie zu der Niederschrift begleiten und auch den weiteren Ablauf nochmal erklären.

WICHTIG! Sie alleine wählen sich Ihre Vertrauensperson aus. Ist diese am Tag der Niederschrift verhindert, haben Sie das Recht den Termin zu verschieben (sie können auch Ihre PV darum bitten dieses Telefonat mit der MA11 zu führen). Die Situation ist für Sie unangenehm genug, also fordern Sie dieses Recht auch ein, um sich sicherer zu fühlen!

Was soll ich jetzt machen?

Leider bleibt nach der Niederschrift nur: abwarten. Die Abhandlung solcher Vorwürfe kann zwischen mehreren Wochen oder auch Monaten dauern. Seitens der Dienststelle wird Ihnen und dem Team Supervision angeboten werden, um Sie bestmöglich durch diese belastende Situation zu begleiten.

Was kann mir passieren?

In 99,9% der Fälle ist an den Vorwürfen nichts dran. Die Fälle werden, früher oder später, eingestellt und Sie können Ihrer Beschäftigung wieder nachgehen. Weder in der Dienststelle noch am Standort haben Sie deshalb einen „schwarzen Punkt“. Das ist die Theorie!

Die Praxis ist natürlich weitaus komplexer, denn nachdem ein*e Mitarbeiter*in solch eine belastende Situation durchlaufen hat, ist es nicht möglich von einem Tag auf den anderen wieder in den normalen Kindergartenalltag einzusteigen, ohne Sorgen und Ängste. Gemeinsam mit der Dienststelle arbeiten wir hier an Lösungsansätzen, wie hierzu der Mitarbeiter*innenschutz aussehen kann bzw. muss.

Wie läuft so eine Niederschrift ab?

Niederschriften finden immer in der Dienstzeit ab. Sie werden sich vor dem tatsächlichen Termin mit Ihrer Personalvertretung treffen, um noch vorbesprechen zu können. Zumindest zwei Inspektor*innen der MA11 führen die Niederschrift durch. Eine Person schreibt das Gesprächsprotokoll, die andere Person befragt Sie zu dem Vorwurf, der Familie, dem Alltag mit dem Kind, usw. Zuvor müssen Sie von der MA11 auf Ihre Rechte hingewiesen werden. Das passiert schriftlich und ist mit einer Unterschrift zu bestätigen. Die anwesende, von Ihnen gewählte Vertrauensperson, fungiert während der Befragung einerseits als Zeug*in des Gesprächs, anderseits achtet sie*er darauf, dass alles richtig und human abläuft. Ist das der Fall, darf die PV sich während der Befragung nicht in das Gespräch „einmischen“. Die Niederschrift wird Ihnen dann zur Durchsicht gegeben. Sie werden das Gesprächsprotokoll mit Ihrer PV gemeinsam lesen und von ihr*ihm darauf hingewiesen werden, wenn sich darin Sätze befinden, die zu viel Interpretationsspielraum lassen oder Aussagen die eventuell anders verstanden wurden als Sie diese gemeint haben. Diese Formulierungen werden dann auch anstandslos von den zuständigen Kolleg*innen ausgebessert. Durchaus können Sie dann hinterfragen ob „Ihr Fall“ an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden muss oder nicht. Eine erste Einschätzung der Kolleg*innen der MA11, aufgrund ihrer Erfahrung, ist meist schon vorhanden.

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Margit POLLAK

Julia FICHTL

April 2023 – Urlaub buchen

Wann muss mir meine Leitung Rückmeldung geben, nachdem ich Urlaub beantragt habe?

Innerhalb von 14 Tagen, nach Anfrage des Urlaubes, muss die Leitung eine Rückmeldung geben.      

Wieviel Urlaub muss mir meine Leitung am Stück gewähren?

Die*der Bedienstete hat Anspruch darauf, mindestens die Hälfte des jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt zu verbrauchen, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.

Was ist, wenn ich in meinem Urlaub krank werde bzw. mein Kind krank wird?

Erkrankt ein*e Mitarbeiter*in während des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, und dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist Ihr*Ihm jene Zeit auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.

Tritt während des Erholungsurlaubes ein Umstand ein, der die*den Mitarbeiter*in zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung berechtigt (Pflege und Betreuung naher Angehöriger, Kinder) und nimmt die Pflege oder Betreuung mehr als drei Kalendertage in Anspruch, ist Ihr*Ihm die auf Arbeitstage fallende Zeit der Pflegefreistellung auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen. Die Dauer der Pflegefreistellung ist auf das Höchstausmaß der Pflegefreistellung anzurechnen, wobei nur ganztägige Pflegefreistellungstage in Anspruch genommen werden können.

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Margit POLLAK

Julia FICHTL

März 2023 – Langzeitkrankenstand für Beamt*innen

Bedienstete die sich im Langzeitkrankenstand befinden haben oftmals zu den gesundheitlichen Beschwerden und Sorgen, ab einem gewissen Zeitpunkt, auch mit Existenzängsten finanzieller Natur zu kämpfen. Diese blockieren womöglich sogar die Genesung, weshalb wir hier auf wesentliche Vorgehensweisen aufmerksam machen wollen.

Auf die Möglichkeit des sanften Wiedereinstiegs haben wir bereits in der Aussendung Sanfter Wiedereinstieg / Diensterleichterung hingewiesen.

Ich bin nun schon mehrere Monate lang krank. Wie lange bekomme ich noch mein normales Gehalt?

Der Ablauf der Entgeltfortzahlung gilt für Beamt*innen gleich den Bestimmungen der Vertragsbediensteten. Bitte siehe dazu März 2023 – Langzeitkrankenstand für Vertragsbedienstete.

Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, wenn die Entgeltfortzahlung ausläuft?

Nebengebühren fallen weg, also die Beträge auf der rechten Seite des Gehaltszettels. Der Bruttobezug, sowie auch eventuelle Dienstzulagen bleiben weiterhin ungemindert erhalten.

Ich bin nun schon über ein halbes Jahr krank. Was passiert, wenn ich nicht bald gesund werde?

Beamt*innen die länger als ein Jahr dienstunfähig sind oder davon auszugehen ist, dass diese innerhalb eines Jahres ihre Dienstfähigkeit nicht mehr erlangen, gelten als dauernd dienstunfähig. Sie sind von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen (§68a Dienstordnung 1994). Das amtsärztliche Kalkül ist ausschlaggebend, damit ein solches Verfahren von der MA2 eingeleitet werden kann.

Was bekomme ich an Ruhestandsbezug, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen gehen muss?

Gewerkschaftsmitglieder können uns nach einem durchgehenden Krankenstand von 6 Monaten kontaktieren. Wir nehmen ein fiktives Datum an und können so eine unverbindliche Vorberechnung anstellen, um Ihnen zumindest die finanzielle Sorge zu nehmen.

Eine Hinzurechnung von max. 10 Jahren laut §9 Pensionsordnung 1995 ist möglich, sollten Ihnen noch Zeiten fehlen. Zudem sind die Abschläge mit höchstens 18% gedeckelt.

Margit Pollak  margit.pollak@wien.gv.at  01/4000/83744

Julia Fichtl       julia.fichtl@wien.gv.at        01/4000/83739

Ich habe mich im Kindergarten mit COVID19 angesteckt und eine Berufskrankheit gemeldet. Diese wurde mir anerkannt. Nun werde ich deshalb in den Ruhestand versetzt, gibt es hier einen Unterschied?

Sofern Sie eine Versehrtenrente nach dem Unfallfürsorgegesetz 1967, aufgrund dieser Berufserkrankung erhalten, entfallen hier die Abschläge. Voraussetzung für eine Geldleistung in dieser Form ist ein mindestens drei – monatiger Krankenstand und eine Verminderung der Erwerbstätigkeit von zumindest 20%. Der kausale Zusammenhang muss unbedingt gegeben sein. Das bedeutet, Sie müssen wegen der Berufskrankheit und nicht wegen irgendwelcher anderen Erkrankungen in den Ruhestand versetzt werden. Diese Regelung kommt auch bei einem Dienstunfall zur Anwendung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

März 2023 – Langzeitkrankenstand – Vertragsbedienstete – Teil 2

Ich bin schon sehr lange krank, welches weitere Vorgehen ist sinnvoll?

Grundsätzlich ist natürlich immer das Wichtigste, die angebotene medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen und dahingehend aktiv an der eigenen Genesung zu arbeiten (z.B. Therapien). Nicht immer ist das allerdings möglich, aufgrund physischer und/oder psychischer Gebrechen. Der Weg zum Sozialministeriumsservice ist hier oft wesentlich, um abklären zu lassen ob ein Invaliditätsstatus gegeben ist und in welcher Höhe. Dieser Status, egal in welcher Höhe, ist meldepflichtig. Ab 50% haben Sie einen Kündigungsschutz und es wird Zusatzurlaub gewährt.

Mein Krankengeld ist bald ausgeschöpft und ich stehe kurz vor der Aussteuerung. Was jetzt?

Das Wichtigste! Informieren Sie sich rechtzeitig, wie lange Ihr Anspruch auf Krankengeld besteht. Gut wäre 8 bis 12 Wochen vor der Aussteuerung einen Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension (I-/BUP) zu stellen. Dieser dient vorrangig als Antrag für Rehabilitationsgeld und wird über die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) gestellt.

Ich habe den Antrag zu spät gestellt und bin bereits ausgesteuert. Wie lange bin ich noch versichert bzw. wie soll ich nun die Miete bezahlen?

Krankenversichert sind Sie noch ca. 4 Wochen. Danach müssen Sie sich entweder bei der*dem Partner*in mitversichern, oder Sie rufen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse an und lassen Ihren Akt neu öffnen. Sie bekommen deshalb trotzdem kein Geld, sind aber wieder versichert.

Bis zur Erstellung des Gutachtens der PVA (über Bewilligung oder Ablehnung der I-/BUP oder Rehageld) haben Sie die Möglichkeit beim AMS einen Pensionsvorschuss zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein aufrechtes Dienstverhältnis.

Die I-/BUP und auch das Rehageld wurden mir abgelehnt. Wie geht es nun weiter?

Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind prüfen wir gerne in der Rechtsabteilung der younion, ob eine Klage gegen diesen Bescheid sinnvoll ist. Sobald Klage dagegen eingebracht ist und Sie auch noch im aufrechten Dienstverhältnis sind, kann ein Antrag auf besonderes Krankengeld gestellt werden, welches längstens bis zum rechtskräftigen Verfahrensende zusteht.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

März 2023 – Langzeitkrankenstand für Vertragsbedienstete

Bedienstete die sich im Langzeitkrankenstand befinden haben oftmals zu den gesundheitlichen Beschwerden und Sorgen, ab einem gewissen Zeitpunkt, auch mit Existenzängsten finanzieller Natur zu kämpfen. Diese blockieren womöglich sogar die Genesung, weshalb wir hier auf wesentliche Vorgehensweisen aufmerksam machen wollen.

Auf die Möglichkeit des sanften Wiedereinstiegs haben wir bereits in der Aussendung 2023_01_30_sanfter Wiedereinstig hingewiesen.

Ich bin nun schon mehrere Monate lang krank. Wie lange bekomme ich noch mein normales Gehalt?

Das ist von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses zur Stadt Wien abhängig. Die Entgeltfortzahlung, dabei geht es um die Auszahlung Ihrer Zulagen und Nebengebühren, bekommen Sie während eines langen Krankenstandes noch längstens für 16 Wochen.

Sind Sie aufgrund eines anerkannten Dienstunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit dienstunfähig, verlängert sich diese Entgeltfortzahlung auf 26 Wochen, unabhängig von der Dauer der Dienstzeit zur Stadt Wien.

Den gewohnten Bruttobezug bekommen Sie noch ca. 6 Monate, bei kurzer Dienstzeit eventuell auch kürzer. Am besten ist es hier bei Unsicherheiten in der MA2 bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in nachzufragen.

Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, wenn ich Krankengeld beziehe?

Das Krankengeld wird vom letzten vollen Bruttobezug berechnet, und beträgt ca. die Hälfte davon. Es kann längstens 52 Wochen ausbezahlt werden.

Ich bekomme schon Krankengeld und komme damit nicht über die Runden. Was kann ich da tun?

Wenn Sie bereits Krankengeld beziehen so steht Ihnen von der Stadt Wien ein Zuschuss, im Ausmaß der Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Nettomonatsbezug zu. Der Zuschuss darf 49% des Nettomonatsbezuges nicht übersteigen. Auf Verlangen des Magistrats hat der Vertragsbedienstete die Bescheinigung über die vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung oder von der Krankenfürsorgeanstalt ausbezahlten Geldleistungen vorzulegen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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