22.12.2022 – Hauptgruppe 1 – 24.01.2023 – pädagogischer Tag – finanzielle Unterstützung durch die HG 1

Folgendes Mail wurde an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet.

Liebe Kolleg*innen,

am 24.01.2023 findet der Tag der Elementarbildung statt.

Als younion _ Die Daseinsgewerkschaft ist es uns in sozialpartnerschaftlichen Gesprächen gemeinsam mit der Dienstgeberin und der Politik gelungen, am 24.01.2023 einen einheitlichen pädagogischen Tag in allen öffentlichen Kindergärten für das Jahr 2023 zu vereinbaren.

Darüber hinaus werden wir unsere Kolleg*innen der MA 10 – Kindergärten finanziell mit einem Beitrag von € 5,- pro Mitarbeiter*in unterstützen.

Diese Zuwendung soll allen Teams des jeweiligen Kindergartens und Hortes für die Verpflegung am pädagogischen Tag zur Verfügung stehen.

Als Hauptgruppe 1 werden wir den Gesamtbetrag pro Kindergarten sowie Hort vorbereiten.

Die Anzahl der Mitarbeiter*innen pro Standort wurde uns von der Dienststelle bereitgestellt.

Nähere Informationen zur Auszahlung des Betrags erhalten Sie von uns in den kommenden Tagen.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Ihnen und allen Mitarbeiter*innen für Ihre hervorragenden Leistungen und Ihr unermüdliches Engagement zu danken.

Zugleich wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023 sowie einen erfolgreichen pädagogischen Tag.

Herzlichst

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Information zu einem wienweiten pädagogischen Tag am 24.1.2023

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe Mitarbeiter*in,

am 24.1.2023 findet heuer am Tag der Elementarbildung in allen städtischen Kindergärten und Horten, ein pädagogischer Tag für alle Mitarbeiter*innen statt und wurde sozialpartnerschaftlich mit der Gewerkschaft vereinbart. Der Tag wird für die gemeinsame intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz genützt. Nähere Informationen und Impulse zur inhaltlichen Gestaltung erhalten Sie im Jänner.

Bitte informieren Sie umgehend die Eltern mittels Aushang, Brief oder per E-Mail über diesen Tag.

ANHANG:
Aushang_Paedagogischer-Tag_24.1.23-002.pdf
Brief_Paedagogischer-Tag_24.1.23-002.pdf

Ein Besuch des Kindergartens/Hortes ist an diesem Tag nicht möglich.

Die Gewerkschaft (HG1) stellt für diesen Tag für jede anwesende Mitarbeiter*in 5€ zur Verfügung.

Nähere Informationen zum Prozedere erhalten Sie von der Gewerkschaft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Regionalleitung.

Mit lieben Grüßen

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Dezember 2022 – Offene Fragen abgeklärt mit den Dienststellen MA10 und MA2

Darf ich als Assistent*in für den Weihnachtsurlaub wieder mehr als 24 Überstunden „sammeln“?

Nicht nur Assistent*innen, auch Assistenzpädagog*innen dürfen Überstunden sammeln, wenn nur noch wenige Urlaubstage übrig sind bzw. die Urlaubstage für den vereinbarten Erholungsurlaub nicht ausreichen. Die Übersicht hierüber hat die zuständige Standortleitung, die dementsprechend entscheidet, welche Mitarbeiter*innen betroffen sind.

Darf ich in den Weihnachtsferien am eigenen Standort arbeiten?

Nein, das ist nicht vorgesehen. Da mittlerweile nur noch Campusstandorte über die Weihnachtsferien geöffnet sind und diese sehr weitläufig sind, gibt es auch hier entsprechend viel an Arbeiten zu erledigen, wenn Kolleg*innen im Kinderdienst nicht benötigt werden. Auch Überstunden können in diesem Zeitraum nach Rücksprache leichter zurückgenommen werden.

Darf ich an meinem E-Tag zur abendlichen Teamsitzung gehen?

Freiwillig dürfen TZ-Mitarbeiter*innen an der abendlichen Teamsitzung teilnehmen, können jedoch nicht verpflichtet werden. E-Tage betreffen nur Teilzeitbeschäftigte, deshalb können hier keine Überstunden anfallen, sondern müssen im Diensttausch zurückgenommen werden. Da die Zeit der Sitzung innerhalb der Arbeitswoche ausgeglichen wird, ist diese auch am E-Tag als Arbeitszeit zu rechnen, weshalb Bedienstete hier am Weg zum Standort, auf dem Weg nachhause und auch währenddessen unfallversichert sind.

Darf ich in der Ruhepause (§ 61b W-BedSchG 1998) nun den Standort verlassen oder nicht?

Ja, das dürfen Sie. Natürlich immer unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Seit der schriftlichen Information der Leiter*innensitzung von November 2021, hat sich weder rechtlich noch intern etwas verändert. Die Ruhepause, sowie die Zeit zur Essenseinnahme, ist bei der Stadt Wien bezahlte Arbeitszeit. Das bedeutet auch, dass bei einem Unfall z.B. am Weg zum Lebensmittelgeschäft, dieser als Arbeitsunfall/ Dienstunfall zählt.

Rechtliche Auszüge:

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – gilt für alle Vertragsbediensteten

ASVG §175 (2) Arbeitsunfälle sind auch Unfälle, die sich ereignen:

7. auf einem Weg von der Arbeits– oder Ausbildungsstätte, den der Versicherte zurücklegt, um während der Arbeitszeit, einschließlich der in der Arbeitszeit liegenden gesetzlichen sowie kollektivvertraglich oder betrieblich vereinbarten Arbeitspausen, in der Nähe der Arbeits- oder Ausbildungsstätte oder in seiner Wohnung lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, anschließend auf dem Weg zurück zur Arbeits– oder Ausbildungsstätte sowie bei dieser Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse, sofern sie in der Nähe der Arbeits- oder Ausbildungsstätte, jedoch außerhalb der Wohnung des Versicherten erfolgt;

Unfallfürsorgegesetz 1967 – gilt für alle Beamt*innen

UFG §2 10.Dienstunfall: ein Unfall, der sich ereignet

n) auf einem Weg vom Ort der Dienstverrichtung, den der Beamte zurücklegt, um während der Arbeitszeit, einschließlich der in der Arbeitszeit liegenden Arbeitspausen, in der Nähe des Ortes der Dienstverrichtung oder im ständigen Aufenthaltsort (in der Unterkunft) lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, anschließend auf dem Weg zurück zum Ort der Dienstverrichtung sowie bei dieser Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse, sofern sie in der Nähe des Ortes der Dienstverrichtung, jedoch außerhalb des ständigen Aufenthaltsortes (der Unterkunft) des Beamten erfolgt;

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

November 2022 – Welche Vorteile und Angebote kann ich als Gewerkschaftsmitglied nutzen?

Younion_Die Daseinsgewerkschaft über www.younion.at

Meine Gutscheine (younion.at)

  • 4% Spar
  • 10% Zalando
  • 4% Hervis
  • 3% Media Markt
  • 10% Marionnaud
  • 8% Ikea
  • 10-20% Pearle

Auf der Younion Homepage registrierte Mitglieder erhalten jedes Monat 500 Treuepunkte.
Damit können Mitglieder jedes Monat Gutscheine im Wert von 500 Euro einkaufen oder für einen
größeren Gutscheineinkauf Treuepunkte sammeln – bis zu einem maximalen Wert von 6.000 Punkten.
Treuepunkte verlieren nach Ablauf eines Kalenderjahres ihren jeweiligen Wert.

Hauptgruppe 1 über www.hg1.at

Angebote – younion (hg1.at)

  • 5% Eduscho/Tchibo
  • 15% Marionnaud
  • 4% Spar
  • 4% Hervis
  • 5% Rewe (Billa, Billa +, Bipa, Penny)
  • 3,5% OMV

ÖGB über Preisvorteil: ÖGB (oegb.at)

  • Hollywood Megaplex Kinos: 20% Aufs Kinoticket; 10% am Buffet
  • 10% Jollydays
  • 50% Madame Tussauds in Wien
  • 10% Gigasport
  • Spezialpreise in der Therme Wien
  • 20% im Cafe Enzo
  • WiPark Garagen Rabatte
  • 10% Therme Tatzmannsdorf
  • Preisvorteil Therapiezentrum Babenbergerstraße

Sonstige Aktionen und Vorteile als Gewerkschaftsmitglied

  • Jährliche Schulstartgeld Aktion der HG1
  • Urlaubsaktionen im Vital Hotel Styria
  • Urlaubsaktionen im Hotel Grimmingblick
  • Bildungszuschuss für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen
  • uvm…..

Die von uns hier aufgezählten Vorteile sind nur ein kleiner Teil von den Vergünstigungen.


Die komplette Auflistung der Vorteile und Rabatte können auf den jeweils angegebenen Homepages nachgelesen warden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche PV!

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hauptgruppe 1 – Abschluss der Gehaltsverhandlungen 2023!

Mail der Hauptgruppe1 vom 23.11.2022

Liebe Kolleg*innen,

Die Löhne und Gehälter werden mit 1.1.2023 um 7,15 % und mindestens um 170 Euro erhöht.

Das ergibt bei kleinen Einkommen bis zu +9,41%.

Die Zulagen und Nebengebühren werden um 7,32 % erhöht.

Das Ergebnis konnte heute Früh mit Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erzielt werden.

Dieser Abschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien und gilt für 12 Monate.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

23.11.2022_Corona | aktuelle Info Reiserückkehr bzw. Urlaubsbeantragung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in

gemäß der aktuell gültigen der COVID-19-Einreiseverordnung sind derzeit keine Staaten mit sehr hohem epidemiologischem Risiko angeführt.

Für Reiserückkehrer*innen bestehen somit aktuell keine besonderen Vorkehrungen bzw. Quarantänebestimmungen.

Die Mitarbeiter*innen müssen daher ab sofort keine Angabe zu Urlaubsadresse und Dauer des Aufenthalts außerhalb des Wohnsitzes mehr eintragen.

Der entsprechende Erlass MDPRGDL-209332/2020 wird zeitnah aufgehoben.

Bitte bringen Sie diese Info allen Mitarbeiter*innen zur Kenntnis.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

FSG-Frauen „Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“

FSG-Frauen
„Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“

Trotz unermüdlichem Aufzeigen der Gewerkschaften über mögliche Maßnahmen gegen die Teuerungen, sind keine nachhaltigen Entlastungen seitens der Bundesregierung in Sicht! Die Teuerungen halten an und viele Kolleg*innen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen!

Die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft ruft deshalb zur Sachspenden „Kinder-Weihnachtsaktion: Kolleg*innen für Kolleg*innen“ auf.

All jene Kolleg*innen, die gebrauchte, aber gut erhaltene Artikel gerne an Kolleg*innen weitergeben möchten, können diese vom
7.11.2022 – inkl. 6.12.2022
in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft (Infocenter)
zu folgenden Zeiten abgeben:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Abgabe: younion Infocenter, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
(U2 Schottentor, Aufgang Hohenstaufengasse – Ausgang Liechtensteinstraße)

Am Freitag, 2.12.2022 ist das younion Infocenter geschlossen!

Gesammelt wird:
Kinder-Winterbekleidung (Größen: 86 – 164)
UND Spielzeug (z.B. Brettspiele, Puppen, Spielzeugautos,
Lego, Playmobil, etc.) für ALLE Altersstufen!

Wir bitten nur Artikel zu bringen, die gewaschen und gereinigt sind!

Die Ausgabe der gesammelten Artikel erfolgt am 9.12. und 10.12.2022 in der younion Hall. Es wird ein gesondertes Mail bezüglicher der genauen Zeiten erfolgen. Wir bitten jetzt schon Kolleg*innen, die Unterstützung benötigen, über die Ausgabe der Sachspendenaktion zu informieren! Sollten Sachspenden bei der Ausgabe übrigbleiben, werden diese an auserwählte Organisationen weitergegeben.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
FSG-Frauenabteilung

E-Mail: fsg-frauen@younion.at
http://www.younion-fsg.at

Kostenlose Influenza-Schutzimpfaktion

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleg*innen,

auch heuer gibt es in Wien wieder die kostenlose Influenza-Schutzimpfaktion (Grippeimpfung).

Alle Personen, die ihren Lebens-, Ausbildungs- oder Arbeitsmittelpunkt in Wien haben, können sich impfen lassen.

Somit haben alle Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten (also auch jene, die nicht in Wien wohnen) die Möglichkeit, diese Impfung in Wien in Anspruch zu nehmen.

Die Impfung kann nach Maßgabe des Dienstbetriebes auch während der Dienstzeit erfolgen, jedoch muss jene Impfstelle aufgesucht werden, bei der der dienstliche Ausfall nur sehr gering ist.

  • Impfmöglichkeit 1 à IMPFZENTREN DES GESUNDHEITSDIENSTES
    Alle Infos, Orte, Impfzeiten, Terminbuchung finden Sie unter https://impfservice.wien/influenza/.
    Eine Terminbuchung ist ab 24. Oktober 2022 möglich.
  • Impfmöglichkeit 2 à BETRIEBSÄRZT*INNEN IM MAGISTRAT
    Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Influenza-Schutzimpfung in den Betriebsambulanzen im Magistrat zu erhalten.
    Für die Grippeimpfung der Betriebsambulanzen ist an den genannten Tagen KEINE Terminvereinbarung notwendig! 
    Eine Rückmeldung an das Referat Berufliche Gesundheitsförderung ist nicht erforderlich.

    Für allfällige Fragen wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:

Dr.in Karin HEINRICH, MSc
Dr.in Larissa SZAMEIT-JECKL
Telefon: 4000-85551

DGKS Doris KALTENBERGER
Telefon: 4000-85550 oder 4000-71165

Organisatorischer Hinweis: 
Bitte nützen Sie nach Möglichkeit auch die Folge-und Nachmittagstermine, da erfahrungsgemäß der 1. Impftermin in der Früh gut besucht ist und mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Erforderliche Unterlagen in den Betriebsambulanzen:

Dienstausweis oder – falls kein Dienstausweis vorhanden – eine Bestätigung der Dienststelle

FFP2-Maske!!

Bitte nehmen Sie das Angebot der kostenlosen Schutzimpfung gegen Grippe in Anspruch und kommen Sie gesund und fit durch die kalte Jahreszeit.

Das BGF-Team wünscht Ihnen alles Gute!

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Richtigstellung unserer Aussendung zum Reformationstag

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Auffassungen in verschiedenen Dienststellen haben wir für Sie noch einmal eingehend recherchiert.

Das Team von SoFair steht zu seinem Wort, Falschmeldungen zu berichtigen und deshalb dürfen wir Ihnen mitteilen, dass sich unsere letzte Aussendung zum Reformationstag (Mail vom 17.10.2022) als falsch herausgestellt hat.

Richtigstellung:

Der Reformationstag (31.10.) gilt für städtische Bedienstete mit evangelischem Religionsbekenntnis weiterhin als dienstfreier Tag.

Dienstrechtliche Erklärung:

Im Erlass der Magistratsdirektion vom 4. September 1998, ist festgehalten, dass für Angehörige einzelner Religionsgesellschaften aufgrund von Beschlüssen des Stadtsenates bestimmte Festtage als dienstfrei zu gelten haben.

Dazu gehört der 31. Oktober (Reformationsfest für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB und der Methodistenkirche sowie der Versöhnungstag für Angehörige der israelitischen Religionsgesellschaft).

Im Erlass der Magistratsdirektion vom 4. April 2019 wurde festgehalten, dass der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Methodistenkirche entfällt.

Entgegen des gesetzlichen Urteils, wo diese bestimmten Festtage als „persönliche Feiertage“ zu nutzen sind, wurde der Erlass der MD vom 4.September 1998 jedoch nicht aufgehoben, weshalb der 31.10. weiterhin als dienstfreier Tag für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB und der Methodistenkirche gilt.

Das Team von SoFair entschuldigt sich für entstandene Unannehmlichkeiten und steht Ihnen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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