Update Corona Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Ich informiere Sie über eine aktuelle Information der Magistratsdirektion – Personal und Revision:

Beendigung der Freistellung von Schwangeren

Aus medizinischer Sicht kommt es im Rahmen der Omikron-Variante bei Schwangeren einerseits weniger häufig zu schweren Verläufen im Sinne der Notwendigkeit eines Intensivaufenthalts oder einer (nicht-)invasiven Beatmung sowie andererseits weniger häufig zu Auswirkungen einer Infektion auf das Ungeborene.

Die Freistellung von Schwangeren wegen Covid-19 wird daher mit Ende April 2023 beendet.

In der MA 10 werden Schwangere, die in KDG/Horten tätig sind, bereits unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gemäß § 4 Mutterschutzgesetz freigestellt (schweres Heben/Tragen, Infektionsgefahren – nicht wegen COVID). Die oben angeführte Regelung wird somit kaum Anwendung gefunden haben. Die Grundlage Ihrer Freistellung ersehen Sie in der Ihnen vorliegenden Freistellungsbestätigung.

Beendigung der Freistellung von Bediensteten, die den Covid-19-Risikogruppen angehören

Die Freistellung von Bediensteten, die den Covid-19-Risikogruppen angehören, wird mit Ende April 2023 beendet.

Bitte informieren Sie umgehend Ihre davon betroffenen Mitarbeiter*innen.

Ein sogenannter „sanfter Wiedereinstieg“ (Diensterleichterung) ist in diesem Fall mangels dafür erforderlicher Voraussetzungen NICHT möglich!

Die Wiederintegration am Arbeitsplatz stellt eine Herausforderung sowohl für die Betroffenen als auch für das gesamte Arbeitsumfeld dar. Um eine möglichst schonende Wiedereingliederung und den damit verbundenen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist ein sensibler Umgang mit den betroffenen Bediensteten erforderlich.
Bei Bedarf können Führungskräfte Unterstützung in der Vorbereitung und Erleichterung der Wiedereingliederung durch die Mitarbeiter*innen der Betrieblichen Sozialarbeit der MA 15 (Leiterin: Frau Andrea Blei) erhalten.

Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen

Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für die Dauer der notwendigen Betreuung von an Covid-19 erkrankten bzw. positiv getesteten Kindern bzw. bei einer coronabedingten (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung (bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen bleibt bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 – somit bis 1.7.2023 – aufrecht.

Mit Ende Juni 2023 werden von Seiten des Bundes sämtliche Corona-Maßnahmen beendet werden, dazu folgt zeitgerecht eine gesonderte Information.

Bitte geben Sie die Informationen an die Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit weiter.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

13.3.2023_Corona | Aktuelle Vorgehensweise weiterhin gültig

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in

durch die Lockerung der Maskenpflicht in Wien sind auch im elementarpädagogischen Bereich Fragen aufgekommen, ob sich dadurch Änderungen für Kindergärten und Kindergruppen ergeben. Im aktuellen Newsletter informiert die MA 11 über die derzeit gültigen Regelungen.

Die seit Anfang März eingetretenen Lockerungen der allgemeinen COVID-19 Vorgaben für nicht-erkrankte Personen (z.B. Beendigung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln) betreffen den elementarpädagogischen Bereich NICHT.  Es hat sich somit grundsätzlich für das Vorgehen in Kindergärten und Horten nichts geändert.

  • Es gilt nach wie vor, dass positiv getestete Kinder und Mitarbeiter*innen den Kindergarten nicht besuchen dürfen (10 Tage mit Freitestung am Tag 5).
  • Es gibt nach wie vor die Empfehlung der Gesundheitsbehörde, dass sich Personen, die ungeschützt einen engen Kontakt zu einer Person mit COVID-19 hatten, unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontaktes und 5 Tage nach Letztkontakt testen. Darüber hinaus gibt es die Empfehlung, bis zum Vorliegen des Ergebnisses am Tag 5 in Kontakt mit vulnerablen Personen insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Es besteht keine FFP2-Maskenpflicht in Kindergärten. Die Maskenlieferungen an Standorte werden daher eingestellt.
  • Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Veranstaltungen

Die Berufsgruppentestungen und auch die PCR-Lutschertests für junge Kinder stehen weiterhin bis (voraussichtlich) Ende Juni zur Verfügung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Infotag an der bafep21

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Leiter*innen,

ACHTUNG +++ ACHTUNG

Unser INFOTAG – TAG DER OFFENEN TÜR an der bafep21 kann heuer endlich wieder in  Präsenz in unserem Schulgebäude in der Patrizigasse 2, 1210 Wien stattfinden.

Am 3.3.2023 sind alle Interessierten von 14 – 18 Uhr herzlich eingeladen. Gerne können Sie auch Ihre Mitarbeiter*innen oder Bildungspartner*innen auf diese Einladung hinweisen – alle Interessent*innen, die mehr über das Kolleg und die Schule für Assistenzpädagog*innen erfahren wollen, sind herzlich willkommen.

Wir freuen uns auf einen informativen, bunten, interessanten Tag der offenen Tür mit zahlreichen Gästen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr.in Nicole Kalteis und das Team der bafep21

FSG Online Veranstaltung – “MEIN BABY UND ICH”

Die FSG-Frauenabteilung lädt Sie zur Online Veranstaltung „MEIN BABY UND ICH“ ein. Alle dienstrechtlichen Informationen von Beginn der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg sowie umfangreiche Informationen zum Kinderbetreuungsgeld für werdende Eltern, werden von den Expertinnen der FSG-Frauenabteilung präsentiert.

Dieses Angebot ist nur für Gewerkschaftsmitglieder der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Bei Interesse bitte an einem der folgenden Tage anmelden.

22.2.2023 =>
https://seminare.younion.at/cms/C01S/C01_999_Suche.a/1342671731431/mein-baby-und-ich

29.3.2023 =>

https://seminare.younion.at/cms/C01S/C01_999_Suche.a/1342671734320/mein-baby-und-ich

Beim Feld „Sonstige Anmerkung“ ist der voraussichtliche Geburtstermin unbedingt einzutragen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihre FSG-Frauenabteilung

Begrüßung und Weihnachtswünsche der neuen Abteilungsleiterin

Liebe Kolleg*innen,

mir ist es eine besondere Freude, dass ich meine erste E-Mail als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten an Sie alle – jede Einzelnen und jeden Einzelnen – senden darf:

Weihnachten ist eine der stimmungsvollsten und auch schönsten Zeiten des Jahres. Ich wünsche Ihnen für die bevorstehenden Feiertage viele unvergessliche Momente mit Ihren Liebsten. Ich hoffe Sie finden Zeit für sich und Zeit, sich zu erholen und zu entspannen. Ich wünsche Ihnen von Herzen eine besinnliche Zeit!

Mir ist bewusst, dass das vergangene Jahr ein herausforderndes war. Wir erleben den Fachkräftemangel, viel wurde über unsere Abteilung medial berichtet und auch das Thema „Corona“, hat uns alle das 3. Jahr in Folge begleitet. Diese Herausforderungen zukünftig zu bewältigen wird uns nur gemeinsam gelingen. Nur gemeinsam können wir den elementarpädagogischen Bereich in Wien gestalten und die Stadt Wien – Kindergärten stärken. 

Ich möchte mich bei Ihnen allen bedanken – für Ihr tägliches Engagement und für Ihren Einsatz. Es ist beeindruckend, was Sie Tag für Tag leisten. Herzlichen Dank!

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei Kurt Burger bedanken und freue mich sehr, dass er unserer Abteilung weiterhin erhalten bleibt – sowohl in seiner Funktion als Fachbereichsleiter als auch als Abteilungsleiterin-Stellvertreter.

Diese große Abteilung zu leiten sehe ich als sehr bereichernde Aufgabe und freue mich auf diese!

Die Zukunft der Stadt geht in den Kindergarten – und Dank Ihrem Einsatz gestalten wir alle die Zukunft unserer Stadt mit!

Mit lieben Grüßen & den besten Wünschen für das neue Jahr

Karin Broukal
Abteilungsleiterin

29.12.2022_Corona | Verlängerung Risikogruppen bis 30.6.2023

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,

liebe*r Mitarbeiter*in,

die Regelungen für Risikogruppen wurden bis 30.06.2023 verlängert. Für laufende Risikofreistellungen ändert sich nichts.
Risikoatteste, die bisher noch nicht vorgelegt wurden (d.h. bisher ist noch keine Risikofreistellung erfolgt), sind an die*den zuständige*n Personalreferent*in zu übermitteln.

Siehe dazu auch FAQs der Stadt Wien – Personalservice à Punkt 5

Jene Bediensteten, die binnen drei Wochen ab 23.12.2022 noch kein COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren.

Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

Die Dienstgeberin hat zusätzlich die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt zu verlangen. Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 3 Wochen vorgelegt wird.

Zusätzliche Information aus den FAQs:

Für Personen, die nach 3 Impfungen keine ausreichende Immunantwort ausgebildet haben, hat das Nationale Impfgremium eine Anwendungsempfehlung für eine präexpositionelle Prophylaxe mit langwirksamen Antikörpern (Evusheld®) ausgegeben. Diese werden intramuskulär verabreicht und induzieren einen Schutz für die Dauer von 6 Monaten

Bitte um Weiterleitung der Information an Ihre Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort.

Danke für Ihre Unterstützung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

You need to add a widget, row, or prebuilt layout before you’ll see anything here. 🙂

22.12.2022 – Hauptgruppe 1 – 24.01.2023 – pädagogischer Tag – finanzielle Unterstützung durch die HG 1

Folgendes Mail wurde an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet.

Liebe Kolleg*innen,

am 24.01.2023 findet der Tag der Elementarbildung statt.

Als younion _ Die Daseinsgewerkschaft ist es uns in sozialpartnerschaftlichen Gesprächen gemeinsam mit der Dienstgeberin und der Politik gelungen, am 24.01.2023 einen einheitlichen pädagogischen Tag in allen öffentlichen Kindergärten für das Jahr 2023 zu vereinbaren.

Darüber hinaus werden wir unsere Kolleg*innen der MA 10 – Kindergärten finanziell mit einem Beitrag von € 5,- pro Mitarbeiter*in unterstützen.

Diese Zuwendung soll allen Teams des jeweiligen Kindergartens und Hortes für die Verpflegung am pädagogischen Tag zur Verfügung stehen.

Als Hauptgruppe 1 werden wir den Gesamtbetrag pro Kindergarten sowie Hort vorbereiten.

Die Anzahl der Mitarbeiter*innen pro Standort wurde uns von der Dienststelle bereitgestellt.

Nähere Informationen zur Auszahlung des Betrags erhalten Sie von uns in den kommenden Tagen.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Ihnen und allen Mitarbeiter*innen für Ihre hervorragenden Leistungen und Ihr unermüdliches Engagement zu danken.

Zugleich wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023 sowie einen erfolgreichen pädagogischen Tag.

Herzlichst

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Information zu einem wienweiten pädagogischen Tag am 24.1.2023

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe Mitarbeiter*in,

am 24.1.2023 findet heuer am Tag der Elementarbildung in allen städtischen Kindergärten und Horten, ein pädagogischer Tag für alle Mitarbeiter*innen statt und wurde sozialpartnerschaftlich mit der Gewerkschaft vereinbart. Der Tag wird für die gemeinsame intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz genützt. Nähere Informationen und Impulse zur inhaltlichen Gestaltung erhalten Sie im Jänner.

Bitte informieren Sie umgehend die Eltern mittels Aushang, Brief oder per E-Mail über diesen Tag.

ANHANG:
Aushang_Paedagogischer-Tag_24.1.23-002.pdf
Brief_Paedagogischer-Tag_24.1.23-002.pdf

Ein Besuch des Kindergartens/Hortes ist an diesem Tag nicht möglich.

Die Gewerkschaft (HG1) stellt für diesen Tag für jede anwesende Mitarbeiter*in 5€ zur Verfügung.

Nähere Informationen zum Prozedere erhalten Sie von der Gewerkschaft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Regionalleitung.

Mit lieben Grüßen

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Dezember 2022 – Offene Fragen abgeklärt mit den Dienststellen MA10 und MA2

Darf ich als Assistent*in für den Weihnachtsurlaub wieder mehr als 24 Überstunden „sammeln“?

Nicht nur Assistent*innen, auch Assistenzpädagog*innen dürfen Überstunden sammeln, wenn nur noch wenige Urlaubstage übrig sind bzw. die Urlaubstage für den vereinbarten Erholungsurlaub nicht ausreichen. Die Übersicht hierüber hat die zuständige Standortleitung, die dementsprechend entscheidet, welche Mitarbeiter*innen betroffen sind.

Darf ich in den Weihnachtsferien am eigenen Standort arbeiten?

Nein, das ist nicht vorgesehen. Da mittlerweile nur noch Campusstandorte über die Weihnachtsferien geöffnet sind und diese sehr weitläufig sind, gibt es auch hier entsprechend viel an Arbeiten zu erledigen, wenn Kolleg*innen im Kinderdienst nicht benötigt werden. Auch Überstunden können in diesem Zeitraum nach Rücksprache leichter zurückgenommen werden.

Darf ich an meinem E-Tag zur abendlichen Teamsitzung gehen?

Freiwillig dürfen TZ-Mitarbeiter*innen an der abendlichen Teamsitzung teilnehmen, können jedoch nicht verpflichtet werden. E-Tage betreffen nur Teilzeitbeschäftigte, deshalb können hier keine Überstunden anfallen, sondern müssen im Diensttausch zurückgenommen werden. Da die Zeit der Sitzung innerhalb der Arbeitswoche ausgeglichen wird, ist diese auch am E-Tag als Arbeitszeit zu rechnen, weshalb Bedienstete hier am Weg zum Standort, auf dem Weg nachhause und auch währenddessen unfallversichert sind.

Darf ich in der Ruhepause (§ 61b W-BedSchG 1998) nun den Standort verlassen oder nicht?

Ja, das dürfen Sie. Natürlich immer unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Seit der schriftlichen Information der Leiter*innensitzung von November 2021, hat sich weder rechtlich noch intern etwas verändert. Die Ruhepause, sowie die Zeit zur Essenseinnahme, ist bei der Stadt Wien bezahlte Arbeitszeit. Das bedeutet auch, dass bei einem Unfall z.B. am Weg zum Lebensmittelgeschäft, dieser als Arbeitsunfall/ Dienstunfall zählt.

Rechtliche Auszüge:

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – gilt für alle Vertragsbediensteten

ASVG §175 (2) Arbeitsunfälle sind auch Unfälle, die sich ereignen:

7. auf einem Weg von der Arbeits– oder Ausbildungsstätte, den der Versicherte zurücklegt, um während der Arbeitszeit, einschließlich der in der Arbeitszeit liegenden gesetzlichen sowie kollektivvertraglich oder betrieblich vereinbarten Arbeitspausen, in der Nähe der Arbeits- oder Ausbildungsstätte oder in seiner Wohnung lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, anschließend auf dem Weg zurück zur Arbeits– oder Ausbildungsstätte sowie bei dieser Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse, sofern sie in der Nähe der Arbeits- oder Ausbildungsstätte, jedoch außerhalb der Wohnung des Versicherten erfolgt;

Unfallfürsorgegesetz 1967 – gilt für alle Beamt*innen

UFG §2 10.Dienstunfall: ein Unfall, der sich ereignet

n) auf einem Weg vom Ort der Dienstverrichtung, den der Beamte zurücklegt, um während der Arbeitszeit, einschließlich der in der Arbeitszeit liegenden Arbeitspausen, in der Nähe des Ortes der Dienstverrichtung oder im ständigen Aufenthaltsort (in der Unterkunft) lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu befriedigen, anschließend auf dem Weg zurück zum Ort der Dienstverrichtung sowie bei dieser Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse, sofern sie in der Nähe des Ortes der Dienstverrichtung, jedoch außerhalb des ständigen Aufenthaltsortes (der Unterkunft) des Beamten erfolgt;

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

November 2022 – Welche Vorteile und Angebote kann ich als Gewerkschaftsmitglied nutzen?

Younion_Die Daseinsgewerkschaft über www.younion.at

Meine Gutscheine (younion.at)

  • 4% Spar
  • 10% Zalando
  • 4% Hervis
  • 3% Media Markt
  • 10% Marionnaud
  • 8% Ikea
  • 10-20% Pearle

Auf der Younion Homepage registrierte Mitglieder erhalten jedes Monat 500 Treuepunkte.
Damit können Mitglieder jedes Monat Gutscheine im Wert von 500 Euro einkaufen oder für einen
größeren Gutscheineinkauf Treuepunkte sammeln – bis zu einem maximalen Wert von 6.000 Punkten.
Treuepunkte verlieren nach Ablauf eines Kalenderjahres ihren jeweiligen Wert.

Hauptgruppe 1 über www.hg1.at

Angebote – younion (hg1.at)

  • 5% Eduscho/Tchibo
  • 15% Marionnaud
  • 4% Spar
  • 4% Hervis
  • 5% Rewe (Billa, Billa +, Bipa, Penny)
  • 3,5% OMV

ÖGB über Preisvorteil: ÖGB (oegb.at)

  • Hollywood Megaplex Kinos: 20% Aufs Kinoticket; 10% am Buffet
  • 10% Jollydays
  • 50% Madame Tussauds in Wien
  • 10% Gigasport
  • Spezialpreise in der Therme Wien
  • 20% im Cafe Enzo
  • WiPark Garagen Rabatte
  • 10% Therme Tatzmannsdorf
  • Preisvorteil Therapiezentrum Babenbergerstraße

Sonstige Aktionen und Vorteile als Gewerkschaftsmitglied

  • Jährliche Schulstartgeld Aktion der HG1
  • Urlaubsaktionen im Vital Hotel Styria
  • Urlaubsaktionen im Hotel Grimmingblick
  • Bildungszuschuss für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen
  • uvm…..

Die von uns hier aufgezählten Vorteile sind nur ein kleiner Teil von den Vergünstigungen.


Die komplette Auflistung der Vorteile und Rabatte können auf den jeweils angegebenen Homepages nachgelesen warden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche PV!

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
Skip to content