Juli 2023 – Erweiterung der Pflegefreistellung

Für Sie Erreicht!

Es zahlt sich eben aus younion Mitglied zu sein!

Alle angeführten Neuregelungen dieser Dienstrechtsnovelle gelten ab 01.08.2023!

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes

Die Wartefrist für die Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes wird von bisher drei Jahren, auf sechs Monate reduziert.
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes gebührt nunmehr bis zum Ablauf von acht Jahren nach der Geburt des Kindes, anstelle wie bisher bis zum Ablauf von sieben Jahren nach der Geburt bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt.

Auf Antrag für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) weiterhin TZ

Künftig soll der bzw. dem Bediensteten, die bzw. der ein im gemeinsamen Haushalt lebendes behindertes Kind pflegt oder betreut, für das eine erhöhte Familienbeihilfe gebührt, auf Antrag die Möglichkeit haben, die Arbeitszeit auch nach Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes herabzusetzen.

Erweiterung der Pflegefreistellung

zur Erinnerung: 2013 -Wegfall gemeinsamer Haushalt für Kinder und Begleitung bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus bis zur Vollendung des 10.Lebensjahres.
2021 – erhöhter Anspruch einer Pflegefreistellung unabhängig vom Anlassfall, bis zum 12.Geburtstag des Kindes und erhöhter Anspruch für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) unabhängig vom Lebensalter.

Endlich ist dieser Meilenstein gelungen und es gibt nun die Möglichkeit, eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen für die notwendige Pflege und Unterstützung einer bzw. eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen unabhängig davon, ob diese bzw. dieser im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht.
Zudem ist es auch möglich wegen der notwendigen Pflege und Unterstützung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Person, die keine Angehörige bzw. kein Angehöriger sein muss, Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.

Ansuchen um flexible Arbeitsregelung

Wenn Sie ein Kind, welches das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreuen oder einen nahen Angehörigen oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person pflegen oder unterstützen, gibt es nunmehr die Möglichkeit, für diese Betreuungs- bzw. Pflegezwecke um flexible Arbeitsregelungen anzusuchen.

Es handelt sich dabei um individuelle Anpassungen des Arbeitsmusters im Rahmen des für die Bediensteten jeweils geltenden Fix- oder Gleitzeitdienstplanes, Telearbeit, mobiles Arbeiten sowie Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes.

Die Gewährung eines individuellen Arbeitsmusters wird bei Fixdienstplänen im Vergleich zu Gleitzeitdienstplänen nur in einem engeren Rahmen möglich sein, denkbar wäre beispielsweise eine Einteilung lediglich zu Tagdiensten oder ein verschobener Dienstbeginn.

In Rahmen von Gleitzeitdienstplänen wäre insbesondere an die Aussetzung der Blockzeit, eine individuelle Anpassung der Arbeitstage bzw. der Lagerung der Sollzeit oder auch an eine Befreiung von etwaigen für die Dienststelle festgelegten Servicezeiten zu denken.

Ein Ansuchen um flexible Arbeitsregelung ist binnen vier Wochen zu prüfen. Wird das Ansuchen abgelehnt oder die flexible Arbeitsregelung aufgeschoben, ist dies zu begründen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aussendung FSG-younion – Volle Fahrt voraus!

Die younion-FSG Wien ist mit voller Fahrt unterwegs!

Denn in intensiven sozialpartnerschaftlichen Gesprächen konnten wir für Mitarbeiter:innen, die im Magistrat, den Magistratischen Betrieben und im WiGev beschäftigt sind, ein kostenloses Jahresticket der Wiener Linien herausverhandeln!

Auch die Erhöhung der Essensmarken auf 2 Euro ist bereits fixiert!

Uns ist bewusst, dass es gerade zum Jahrsticket viele Detailfragen gibt. Vom Datum der Einführung angefangen, über steuerliche Fragen bis zu dem Fall, dass Kolleg:innen bereits eine Jahreskarte, bzw. ein Klimaticket besitzen.

Wir arbeiten intensiv an der Beantwortung aller Fragen – und informieren im Herbst ausführlich.

Uns ist es wichtig schon jetzt darüber zu informieren, damit unsere Kolleg:innen dementsprechend planen können.

Was sonst noch abgeschlossen wurde, bzw. kurz davor ist:

• In ausgewählten Bereichen (z. B. WiGev, MA 10, MA 15) sind Neuanstellungen auch mit 10 Stunden möglich
• Geeignete Bewerber:innen können ohne freien Dienstposten aufgenommen werden – Dienstpostenüberhänge werden bis zu zwei Jahren genehmigt
• JobPLUS Ausbildung – bereits sehr erfolgreich für Verwaltung. Nun für Sozialpädagog:innen möglich. Ausweitung auf Werkmeister:innen wird entwickelt
• Wer 2023 oder 2024 in den Ruhestand versetzt wird, bekommt die volle Pensionsanpassung!
• Gesetzliche Klarstellung, dass die Teilnahme an verpflichtenden Aus- und Fortbildungen für die Bediensteten kostenlos ist und als Dienstzeit gilt
• Die Entlastungswoche für das Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr erhalten jetzt alle Pflegepersonen
• Die Pflegefreistellung wird ab 1.8.2023 wesentlich verbessert (z. B. kein gemeinsamer Haushalt für Angehörige erforderlich)
• Rechtsanspruch auf Teilzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes  

Für die Mitarbeiter:innen in den Unternehmungen der Stadt Wien wird gesondert verhandelt.
 

Auch darüber berichten wir zeitgerecht ausführlich!
www.younion-fsg.at/fsgvollefahrtvoraus
Freundschaft!

#fsgvollefahrtvoraus

Juni 2023 – Podiumsdiskussion der younion_Die Daseinsgewerkschaft am 24.05.2023

In der Verschriftlichung der Diskussion sind folgende Personen wie folgt angeführt:

Moderatorin = Judith Hintermeier, Bundesfrauenreferentin der younion_Die Daseinsgewerkschaft
MA10 = Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA10
MA11 = Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA11 und Leiterin der Gruppe Recht
Anwalt younion = Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
Jurist younion = Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion_Die Daseinsgewerkschaft
HG1 = Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion_Die Daseinsgewerkschaft

Aufsichtspflicht

Moderatorin: Ab wann beginnt die Aufsichtspflicht und wann endet sie? Wozu dient sie?

MA10:

Die Aufsichtspflicht erfüllt zwei Zwecke:
1. dass das Kind keinen Schaden erleidet aber auch
2. dass niemand anderes durch das Kind Schaden erleidet bzw. auch kein Sachschaden entsteht.

Die Aufsichtspflicht beginnt ab der persönlichen Übernahme des Kindes und endet wieder, bei der Übergabe an eine obsorgeberechtigte Person oder eine andere abholberechtigte Person, die diese Aufsichtspflicht gewährleisten kann.

MA11:
Vorsicht. Grundsätzlich sollten die Obsorgeberechtigten wissen, wem sie ihr Kind anvertrauen (können). Trotzdem gibt es Ausnahmesituationen, in denen das Kind, trotz schriftlicher Berechtigung, nicht übergeben werden darf.  Beispielsweise bei Trunkenheit der Person, Drogeneinfluss oder wenn eine hohe Aggressivität festgestellt wird. Vor Eskalation aber lieber die Polizei rufen, die die Situation regeln kann, sollte die abholberechtigte Person auf die Übernahme des Kindes bestehen.

MA10:
Auch bei älteren Geschwistern muss zusätzlich das Fachpersonal abschätzen, ob man eine Aufsichtspflicht übergeben kann und die Bedenken melden wenn diese anderer Meinung sind.

MA11:

Die Aufsichtspflicht ist auch immer sehr individuell zu betrachten und immer auch vom Ort und dem Alter des Kindes abhängig. Bspl.: Eine Vereinbarung mit einem 10jährigen Kind (außerhalb meines Sichtfelds) zu treffen ist durchaus möglich, sofern es zuvor noch keinen „Vorfall“ gab. Auch ob ein Kind z.B. die Treppen im Kindergarten-/Hortstandort alleine hinauf bzw. hinunter gehen darf, muss anhand der Vorerfahrungen mit diesem Kind und dessen Alter entschieden werden.

Moderatorin: Was muss alles gemeldet werden?

MA11:
Alle Fälle von Kindeswohlgefährdung, egal ob im Betrieb oder zu Hause.
Empfohlener Vorgang: Zuerst sollten die Kolleg*innen in der Gruppe miteinander über die Situation sprechen, ob man gleich meldet oder erst noch beobachtet. In weiterer Folge mit der Leitung gemeinsam überlegen, ob eine Meldung notwendig ist.
Im Zweifelsfall immer melden, denn lieber einmal zu oft gemeldet als einmal zu wenig.

Es gibt eine neue Stelle innerhalb der MA11: Kinderschutz und Elementarpädagogik. Bei dieser Stelle kann man nachfragen und sich beraten lassen, ob eine Meldung notwendig ist.
Ist es eine Meldung das private Umfeld betreffend, kümmert sich die Soziale Arbeit um den Fall. Bei einer Meldung im Betrieb kümmert sich das Beschwerdemanagement der MA11 darum und es werden interne Ermittlungen eingeleitet.

MA10:
Jedem Vorwurf muss nachgegangen werden. Die MA11 fordert zu Maßnahmen auf, in den meisten Fällen die*den Beschuldigte*n aus dem Kinderdienst zu nehmen.
Vorrangig passiert dies zum Schutz des Kindes, da eine mögliche (weitere) Gefahr ausgeschlossen wird.


Die MA10 stellt die Betroffenen aber auch in ihrer Fürsorgepflicht frei vom Kinderdienst, um Bedienstete aus der Situation zu nehmen und so auch Auseinandersetzungen mit den betroffenen Eltern zu vermeiden.

Vor der Einstellung des Verfahrens, darf der Kinderdienst nicht angetreten werden und es werden in der Zentrale Aufgaben für die beschuldigten Kolleg*innen gesucht.

Ich führe auch mit jeder*m betroffenen Mitarbeiter*in ein Aufklärungsgespräch über die weitere Vorgehensweise.


Nach Einstellung des Verfahren holt die MA10 bei der MA11 die Empfehlung ein, dass die Beschuldigten wieder im Kinderdienst eingesetzt werden können. Dies passiert manchmal auch mit Auflagen der MA11.

Moderatorin: Gibt es präventive Maßnahmen die seitens der Dienststelle angedacht werden?

MA10:
Es werden derzeit an jedem Standort zwei Kinderschutz-Mentor*innen ernannt. Diese sind zur Unterstützung der Kolleg*innen da und sollen als Schnittstelle zur neuen Stabstelle Kinderschutz und Kinderrechte dienen. Das detaillierte Konzept ist derzeit noch in Ausarbeitung.

Moderatorin: Was kann bei einem Vorwurf rechtlich passieren?

Anwalt younion:
Es kann zur Anklage seitens der Staatsanwaltschaft kommen. Dass die Bediensteten aus dem Kinderdienst herausgenommen werden, ist bei einem Vorwurf wichtig, weil keine (Wiederholungs-) Gefahr besteht. In besonderen Situationen oder auch nach etwaigen Beschuldigungen sind Gedächtnisprotokolle sehr wichtig. Dokumentation ist alles, weil manchmal Vorwürfe auch erst viele Monate später zum Thema werden.
Die wesentliche Gefahr liegt in der medialen Aufmerksamkeit, die heutzutage zum Tragen kommt und so eine enorme Reichweite hat.

Zudem ist die Fragestellung bei den Kindern teilweise fragwürdig, da diese oft suggestiv gestellt sind.
Grundsätzlich gilt in jedem Fall die Unschuldsvermutung.

Mitarbeiterin: Wie werden die beschuldigten Mitarbeiter*innen rehabilitiert?

Anwalt younion:
Gar nicht.
Sobald jemand strafrechtlich vertreten werden muss, kann es sein dass vorübergehend mit dem Privatvermögen gehaftet werden muss. Bei Einstellung des Verfahrens übernimmt die younion den größten Teil der entstandenen Kosten. 

Mitarbeiterin: ist bei einem Vorwurf eine Selbstanzeige sinnvoll?

Anwalt younion: NEIN

HG1: Dienstrechtlich entscheidet die Dienststelle, wo in den meisten Fällen nichts passiert. Zivilrechtliche Klagen sind das Problem. Hier sind nur Gewerkschaftsmitglieder rechtlich abgesichert.       

Moderatorin: Wie kann die younion unterstützen?

Jurist younion:

Die Juristen der Rechtsabteilung können schon vorab viel Unsicherheit nehmen, indem Sie telefonisch und persönlich rechtlich aufklären. In enger Zusammenarbeit mit der PV und der HG1 werden so auch innerbetriebliche Situationen geklärt.

Moderatorin: Was ist hier die gewerkschaftliche Meinung dazu bzw. gibt es Überlegungen?

HG1: Bedienstete die mit einem Vorwurf belastet sind erwarten sich einen Freispruch, denn sie haben „ja nichts getan“. Mitarbeiter*innen sind psychisch belastet. Mehr und qualitativ hochwertige Supervision ist notwendig und muss seitens der Politik bereitgestellt werden.

Die Personalvertretung ist während des Prozesses immer aktiv und unterstützend dabei, doch auch wir müssen uns an der Nase nehmen und für eine ausreichende Nachbetreuung der Kolleg*innen sorgen.

Je nach Schwere des Vorwurfs schicken wir bei polizeilichen Einvernehmungen auch gleich den Anwalt mit. Zuvor klären wir das immer in der Rechtsabteilung mit unseren beiden Juristen ab.

Auch die AGB´s müssen zwingend angepasst werden. Ich sehe das als beidseitige Vereinbarung an die sich beide Parteien halten müssen.

Anwalt younion:

Und egal ob bei der Polizei oder bei einer Niederschrift, wenn etwas im Protokoll steht, dass ich nicht so gemeint oder gesagt hab, dann verweigern Sie bitte die Unterschrift bis das richtig ausgebessert wurde.

 

Aufsichtspflicht zum Thema Nachsicht

MA10:

Nachsichten müssen zukünftig nur noch angezeigt und nicht beantragt werden, wenn nicht ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht.

MA11:

Die Nachsicht bildet eine Ausnahme aus dem WKGG ab.

Moderatorin: Welche rechtliche Absicherung haben Mitarbeiter*innen, die eine Nachsicht übernehmen?

Die gesetzliche Vorgabe, um eine Nachsicht übernehmen zu können, ist ein Jahr Berufserfahrung + 16 UE (Unterrichtseinheiten) Weiterbildung in den Bereichen pädagogische Grundlagendokumente, rechtliche Grundlagen, Kinderschutz und Kinderrechte, Kommunikation- und Konfliktmanagement und Entwicklungspsychologie. Damit übernehmen die Mitarbeiter*innen alle Rechte aber auch alle Pflichten.

Mitarbeiterin: Ist, eine Nachsicht zu übernehmen, freiwillig?

MA11:

Mitarbeiter*innen dazu zu zwingen, macht keinen Sinn, da die Qualität gewahrt bleiben muss.

Mitarbeiterin: Muss eine Nachsicht auch bei Langzeitkrankenstand gestellt werden?

MA11: Nur, wenn absehbar ist, dass die*der Kolleg*in nicht mehr in den aktiven Dienst zurückkehren wird.

Mitarbeiterin: Und wenn ich eine*n Kolleg*in aufgrund einer OP 6 Wochen oder länger einsetzen muss als Assistent*in im Kinderdienst?

MA11: Die*den Assistent*in einsetzen und am Dienstplan entsprechend vermerken. Die rechtzeitige Kommunikation in die nächsten Führungsebenen ist hier sehr wichtig.

Mitarbeiterin: Assistent*innen im Kinderdienst der neue Besoldung erhalten für ihren Mehraufwand keine finanzielle Abgeltung….

MA10: Ja, besoldungsrechtlich müssen wir uns hier bewegen.

HG1: Es gibt hierzu schon Überlegungen.

 

Aufsichtspflicht zum Thema Unfall

HG1: Wenn einem Kind ein Unfall passiert, bei dem die Rettung gerufen werden muss, muss immer abgeklärt werden wer in das Krankenhaus begleitet und wer den Unfallbericht verfasst. Auf dem Unfallbericht muss natürlich die Person stehen, die auch anwesend war. Die Person die ins Krankenhaus fährt muss bis zum Ende der Abklärung dortbleiben.

Da die Einschätzung, ob die Rettung gebraucht wird oder nicht, nach einem Unfall oft schwierig ist, ist es sinnvoll, sofern in der Nähe, Abklärung durch einen Arzt zu haben. Wichtig ist rasch und richtig Hilfe zu leisten.

Mitarbeiterin: Sozialversicherungsnummern von Kindern werden aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr erhoben. Da führte schon seit Öfteren zu Problemen, dass Ärzte bzw. das Spital die Versorgung abgelehnt hat.

Anwalt younion: Dokumentieren und zeitgleich die Obsorgeberechtigten informieren. Und den Unfallbericht verfassen und weiterleiten an die vorgesehenen Stellen. Mehr ist nicht möglich. Anzudenken wäre, die Eltern zu fragen, ob sie im Falle einer Verletzung oder eines Unfalls die Sozialversicherungsnummer freiwillig hergeben wollen. Dann wäre das rechtlich in Ordnung.

Medizinische Maßnahmen

Moderatorin: Welche Überlegungen gibt es dazu?

MA10: Wir decken mit der MA10 35% der Kindergärten in der Stadt Wien ab, aber zeitgleich auch 93% der Integrationsplätze. Private Träger müssen unbedingt ausbauen, die Politik vermittelt uns eine ähnliche Ansicht. Jährlich werden in ganz Österreich 3% behinderte Kinder geboren.

In der MA10 arbeitet kein Pflegepersonal, danke an alle die diese Maßnahmen freiwillig durchführen, denn das ist eine höchst persönliche Entscheidung. Es muss also auch Verständnis dafür geben, wenn jemand diese Durchführung ablehnt. Wenn Sie sich in diese Rolle hineintreiben lassen, können Sie auch nicht gut helfen.

Moderatorin: Und was wird nun angedacht?

MA10: Wir wollen die Mobile Entwicklungsförderung stark ausbauen und daraus eine Fachberatungsstelle machen, um Standorte zu beraten.

Es muss vermehrt zu einem „out of the box“ Denken kommen, eventuell könnten auch Verhandlungen mit dem Wiener Gesundheitsverbund stattfinden oder auch Sozialarbeiter*innen als Support dienen.

Anwalt younion: die Unterscheidung ob ich noch betreue oder schon behandle ist eine entscheidende.

MA10: in der Ausbildung zur inklusiven Elementarpädagog*in sind diese Inhalte schon vorhanden.

Anwalt younion: trotzdem würde ich die medizinischen Maßnahmen nicht unterschreiben. Schon alleine z.B. eine Insulinspritze (Pen) zu geben kann Folgen haben, die ich vorher nicht ausmachen kann, wenn die Nadel verunreinigt ist und sich dann eventuell Bakterien ausbreiten.

HG1: wir brauchen medizinisches Fachpersonal, hier ist die Politik gefordert. Es wurde mittlerweile auch schon des Öfteren für Kinder ein neuer Platz gesucht, wenn sich am Standort niemand gefunden hat, welcher die med. Maßnahmen übernehmen wollte.

Überlegungen, wie man private Träger auch mehr zu Integrationsplätzen bringen könnte, wäre die Inklusion an die Fördergelder zu koppeln.

MA10: Vorbild für die Investition in Bildung wird immer Finnland sein mit 2% vom BIO. Auch das Berufsbild der Elementarpädagogin ist hier eines der angesehensten überhaupt.

Mitarbeiterin: Warum hafte ich bei med. Maßnahmen als Privatperson und in der Schule nicht?

Anwalt younion: In der schule stellt sich die Frage nicht, dort gibt es eine*n Schulärzt*in, im Kindergarten nicht.

MA10: Die Freiwilligkeit der Übernahme der med. Maßnahmen ist hier im Sinne der MA10, also dienstlich zu sehen und nicht persönlich. Deshalb greift hier auch das Wiener Verzichtsgesetz, weshalb sich bei einem Vorfall die zu bearbeitende Stelle hier an den Träger und nicht an das auszuübende Organ wenden würde.

Strafrechtlich ist man immer haftbar (Zivilrechtlich, falls von Obsorgeberechtigten angeklagt)

Erste Hilfe zu leisten ist eine Bürgerpflicht und auch ohne Unterschrift möglich bzw. ein MUSS. Das Absetzen des Notrufes ist das Minimum.

Mitarbeiterin: Darf das Kind den Kindergarten besuchen, wenn kein geschultes Personal vor Ort ist? (Urlaub, K,…)

MA10: Informiert die Eltern und lasst euch auch schriftlich geben, dass die BP informiert wurden, wenn sie das Kind trotzdem bringen wollen. Es könnte auch möglich sein, dass eingeschultes Personal nicht den ganzen Tag verfügbar ist. Dann kann mit den Eltern eine zeitliche Regelung vereinbart werden, in welchem Zeitrahmen das Kind kommen kann. Sobald das 4-Augen-Prinzip z.B. nicht mehr gegeben ist, sofort die veränderte Situation im Dienstweg melden.

Berufsrechtschutz

Anwalt younion: die Frage ist immer: wie kann ich mich am besten schützen. Nochmal zur Erinnerung: alles was aus der Norm fällt => dokumentieren. Eventuell auch gemeinsam. Diese Präventivmaßnahme ist besser, als nach ein paar Monaten sich mühsam an etwas erinnern zu müssen.

Jurist younion: es gibt einen Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Berufsrechtschutz. Die Berufshaftpflicht übernimmt Sachschaden z.B. wenn ich die Brille meiner Kollegin kaputt gemacht habe.

Der Berufsrechtsschutz befasst sich mit strafrechtlich relevanten Themen, Verfahren und deckt bei Einstellung dieser oder Freispruch die Kosten.

Mitarbeiterin: Wer haftet bei gestohlenen Dingen in der Dienststelle?

Jurist younion: Eine Geldbörse z.B. ist grundsätzlich Eigenschaden. Sobald es allerdings keine Möglichkeit gibt das Eigentum zu versperren, haftet die Betriebshaftpflicht der Dienststelle.

Moderatorin: Wie viele Bedienstete melden sich ca./ Jahr in der Rechtsabteilung der younion?

Jurist younion: Es ist keine Regelmäßigkeit von Monat zu Monat abzubilden, allerdings sind es im Jahresschnitt schon einige 1000e Bedienstete.

Moderatorin: Wie oft kann man hier von positiven Abschlüssen ausgehen?

Jurist younion: Wir vernetzen uns immer eng mit der zuständigen Personalvertretung und auch mit den Hauptgruppen. Oft können hier schon die meisten Fragen und Unklarheiten ausgeräumt werden. Wenn es dann tatsächlich um Verfahren geht haben wir eine Erfolgsquote von ca. 80%-85%.

Moderatorin: Wann wenden sich Bedienstete nun an die Personalvertretung und wann an die Gewerkschaft?

HG1: Bedienstete die Anliegen haben sollen sich bitte immer melden. Wir können Ihnen zumindest die richtigen Ansprechpartner*innen nennen. Rechtsunterstützung gibt es allerdings nur für Gewerkschaftsmitglieder. Die Klagen in unserem Bereich werden leider bleiben, deshalb müssen wir gemeinsam mit der Dienststelle etwas entwickeln um unseren Mitarbeiter*innen wieder Sicherheit zu bieten.

Moderatorin: Und was genau sollte da passieren?

HG1: Es muss die Ausbildung modernisiert werden, es müssen Projekte weitergeführt werden um die Assistent*innen als Unterstützung in den Gruppen haben zu können, um Leiter*innen und Regionalleiter*innen im administrativen Bereich zu entlasten. Es muss die Ausbildung „Pick up“ neu angedacht und wieder integriert werden und auch Alternativzugänge geschaffen werden um Fachkräfte zu lukrieren. Und dazu braucht es natürlich Geld, Geld und noch mehr Geld!

Auch Nebengebühren und Vergütungen müssen überarbeitet und angepasst werden.

MA10: das Pilotprojekt der externen Reinigung läuft an, die Ausschreibung ist bereits erfolgt. Ob Assistent*innen dann entscheiden können ob Reinigung ja/nein, wird angedacht und könnte sich eventuell dann gleich im Unterscheid der Stellenbeschreibung wieder spiegeln.

Die AGBs werden angepasst und so wie sie dann verändert werden auch gelebt werden. Die Idee der damaligen „Sommerpädagog*innen“ könnte wiederaufleben.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aussendung der Hauptgruppe 1 – younion-Kindergartengewerkschaft: Alleine in Wien fehlen rund 570 Pädagog:innen

Steigerung um 14 Prozent seit Jänner dieses Jahres

Wien (OTS) – Die Kindergartengewerkschaft younion schlägt Alarm: In Wiens Kindergärten fehlen mittlerweile 570 Pädagog:innen bzw. pädagogisches Personal. „Das ist eine Steigerung um rund 14 Prozent seit Anfang des Jahres“, sagt Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

„So darf das nicht weitergehen“, meint Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Denn: „Das bestehende Personal muss diese Lücken füllen. Das bedeutet eine enorme Belastung, die auf Dauer nicht gut geht. Natürlich kommen den Kolleg:innen dann die Gedanken vielleicht den Beruf zu wechseln – aus Erfahrung wissen wir, dass es über den Sommer nochmals schlimmer wird.“

Versorgungssicherheit steht auf dem Spiel

Aber es sind nicht nur die enormen Anstrengungen des Berufes, die das pädagogische Personal vertreibt. So werben manche Bundesländer ganz gezielt Personal aus Wien ab. Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin in der Hauptgruppe 1: „Aus Sicht der Bundesländer verstehe ich das natürlich. Denn in Wien ist die Ausbildung top. Die Bundesländer sollten ebenfalls Ausbildungsoffensiven starten, so wie es Wien bereits erfolgreich getan hat und auch weiter entwickelt. In Ausbildung zu investieren ist die Zukunft und nicht sparen, das wäre fair damit es nicht auf Kosten des übrigen Personals in Wien geht. Wenn nicht bald etwas passiert, kann die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet werden.“

Die Kindergartengewerkschaft younion hat klare Forderungen an die Politik, damit endlich mehr pädagogisches Personal aufgenommen werden kann. Ganz oben auf der Liste stehen bundeseinheitliche Rahmenbedingungen. Judith Hintermeier: „Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung. Das muss auch endlich einmal der Bildungsminister begreifen. Doch es braucht jetzt dringend schnelle Lösungen: Reinigungskräfte zur Entlastung unserer Assistent:innen und administratives Personal, um den Leiter:innen unter die Arme zu greifen. In weiterer Folge selbstverständlich eine Aus- und Weiterbildungsoffensive, so, wie wir es schon Jahre lang fordern.“

Verhandlungen zum Finanzausgleich

Manfred Obermüller: „Der Chef der Wirtschaftskammer hat das alles mittlerweile begriffen. Auch er unterstützt unsere langjährige Forderung nach massiven Investitionen in die elementare Bildung. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass bald weitere Politiker:innen unseren konkreten Plänen folgen. Wir sind zum Beispiel auch im intensiven Austausch mit dem Wiener Stadtrat Christoph Wiederkehr. Wir arbeiten so lange weiter, bis alle Politiker:innen unsere Forderungen verinnerlicht haben und dann als ihre eigenen verkaufen“.

Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Die Zeit der Sonntagsreden ist endgültig vorbei. Gerade laufen die Verhandlungen zum Finanzausgleich. Jetzt kann die Bundesregierung in Zahlen zeigen, wie wichtig ihnen die elementare Bildung ist.“

Hinweis: Die Betriebsrät:innen und Personalverterter:innen der Wiener Kinderbildungseinrichtungen berichten im Rahmen einer öffentlichen Aktion über den aktuellen Diskussionsstand und kündigen weitere Aktionen an!

Zeit: Dienstag, 27. Juni 2023, 10 Uhr

Ort: Platz der Menschenrechte, Mariahilfer Straße 1, 1070 Wien

Rückfragen & Kontakt:

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Referat für Kommunikation und Öffentlichkeitarbeit.
T: (01) 313 16 – 83 617
E-Mail: presse@younion.at
www.younion.at

Presseaussendung: younion-Kindergartengewerkschaft: Zuerst die Schulden bei Kurz eintreiben, Herr Mahrer!

Dann alle anderen Parteikolleg*innen von Investitionen in die Elementarpädagogik überzeugen

Wien (OTS) – „Die Erkenntnis kommt spät, aber natürlich nehmen wir Harald Mahrer beim Wort.“ Das sagt Manfred Obermüller, stellvertretender Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, zu der Forderung des WKO-Chefs nach massiven Investitionen in den Bereich der Elementarpädagogik.

Obermüller: „Mahrer sollte gleich zum Handy greifen und bei Sebastian Kurz die Schulden eintreiben. Denn der Ex-Kanzler hat die fixierte Kindergarten-Milliarde aus reinem politischen Kalkül allen Eltern und den Beschäftigten in der Elementarpädagogik damals einfach weggenommen. Stichwort: ‚Kann ich ein Bundesland aufhetzen?‘. Wir wollen dieses Geld zurück.“

Auch Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin in der Hauptgruppe 1, hat einen Telefon-Tipp für Mahrer: „Der nächste Anruf sollte bei Bildungsminister Polaschek erfolgen. Denn der fühlt sich für die Kindergärten nach wie vor nicht zuständig. Dabei bräuchte es neben den Investitionen auch einheitliche Regeln. Ein Kind im Burgenland muss genauso gefördert werden wie ein Kind in Vorarlberg.“

Der nächste Vorschlag für einen Anruf kommt von Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Mit dem Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer kann Harald Mahrer über die geplante ‚Herdprämie‘ in Salzburg reden – und was das für ein Unsinn ist.“

Obermüller abschließend: „Wenn es Harald Mahrer ernst meint, kämpfen wir die Sache gerne gemeinsam durch. Wenn es nur eine Sonntagsrede war, dann werden wir ihn ab sofort regelmäßig daran erinnern.“

Urlaubsanspruch…

…wie hoch ist mein Urlaubsanspruch jedes Jahr?        

Im aufrechten Dienstverhältnis zur Stadt Wien entsteht der volle Urlaubsanspruch immer mit 01.01. für jedes Kalenderjahr.

Die Dienstordnung 1994 (§46 Abs.5), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (§ 23 Abs.6) und auch das Wiener Bedienstetengesetz (§44 Abs. 6) sehen eine Aliquotierung des Urlaubsausmaßes nur bei bestimmten Abwesenheiten vor (Eltern-Karenz, Karenzurlaub, Freijahr, Freiquartal, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst).

Für Bedienstete mit Diensteintritt bis 31.12.2017 gilt:

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich

  • ab Vollendung des 33. Lebensjahres auf 216 Stunden (27 Tage)
  • ab Vollendung des 43. Lebensjahres auf 240 Stunden (30 Tage)
  • ab Vollendung des 57. Lebensjahres auf 264 Stunden (33 Tage)
  • ab Vollendung des 60. Lebensjahres auf 280 Stunden (35 Tage)

Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß entsteht in jenem Kalenderjahr indem das genannte Lebensalter erreicht wird.

Für Bedienstete mit Diensteintritt ab 1.1.2018 gilt:

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich

  • ab Vollendung des 33. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von fünf Jahren auf 216 Stunden (27 Tage)
  • ab Vollendung des 43. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von zehn Jahren auf 240 Stunden (30 Tage)

Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Ausmaß des Erholungsurlaubes entsprechend umgerechnet.

Ich bin neu in den Dienst der Stadt Wien getreten.Wann darf ich meinen gesamten Jahresurlaub in Anspruch nehmen?

Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub, wobei das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist.

In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftes des jeweiligen gebührenden Ausmaßes; ergeben sich hierbei Teile von Urlaubseinheiten, sind diese auf ganze Einheiten aufzurunden. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, gebührt der volle Erholungsurlaub.

In der Praxis bedeutet dies für Neueintritte bei Vollbeschäftigung und 5 Tage Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von insgesamt:

  1. Monat 24 Stunden                                         (2 Tage)
  2. Monat 40 Stunden                                         (4 Tage)
  3. Monat 56 Stunden                                         (6 Tage)
  4. Monat 72 Stunden                                         (8 Tage)
  5. Monat 88 Stunden                                         (10 Tage)
  6. Monat 104 Stunden                                        (12 Tage)

     nach dem 6. Monat        200 Stunden        (25 Tage)

Mail von Bürgermeister Ludwig über die Kindergärten der Stadt Wien

Betreff: Mehr helfende Hände für die beste Bildung unserer Kinder

Die Wiener SPÖ war immer eine Partei des Fortschritts. Dementsprechend zeichnet sich Wien als moderne Stadt aus, in der frühkindliche Bildung sowie die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie seit vielen Jahren selbstverständlich sind. Die Wiener Bildungslandschaft ist vielfältig und bietet den Wiener Kindern von Beginn an viele Möglichkeiten. Schon in den elementaren Bildungseinrichtungen wird der Grundstein für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn gelegt, die jedem Kind in Wien zusteht. Denn Bildung ist ein Grundrecht und Grundstein für soziale Teilhabe sowie für ein selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben. Genau für diese Chancengleichheit setzt sich die Wiener Sozialdemokratie seit über 100 Jahren ein.

Heute ist Wien mit 87.000 Plätzen für 0- bis 6-Jährige, die zu 97% mehr als neun Stunden pro Tag geöffnet haben, und mit weniger als sieben Schließtagen im Jahr absoluter Spitzenreiter in Österreich. Mit der Einführung des “Beitragsfreien Kindergartens” im Jahr 2009 ist die Nachfrage nach qualitätsvollen Plätzen in Kindergärten enorm gestiegen. Der Fokus der letzten Jahre liegt daher auf dem Ausbau von zusätzlichen Kindergartenplätzen, die mit einer Vollerwerbstätigkeit der Eltern vereinbar sind. Dafür braucht es viele und vor allem mehr helfende Hände.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den elementaren Bildungseinrichtungen leisten jeden Tag herausragende Arbeit unter schwersten Bedingungen. Denn der Personalmangel ist im Bereich der Elementarpädagogik enorm. Wir werden für die Umsetzung unserer Bildungsziele in Zukunft aber nicht weniger, sondern viel mehr helfende Hände brauchen – mehr von den Heldinnen und Helden des Alltags, die unsere Kinder täglich begleiten und bilden. Es ist höchste Zeit, dass sie die Anerkennung bekommen, die sie verdienen und ihr Beruf endlich aufgewertet wird, angefangen von besseren Arbeitsbedingungen durch einen adäquateren Betreuungsschlüssel bis hin zu besserer Bezahlung. Auch das unterstützende Personal ist hier unverzichtbar.

In diesem Sinne haben wir am 72. Österreichischen Städtetag in der Resolution zum Finanzausgleich parteiübergreifend beschlossen, dass der Österreichische Städtebund von der Bundesregierung die Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit der Elementarpädagogik und Ganztagsschulen fordert. In Wien haben wir bereits sehr viel für unsere Kinder und Familien geleistet, doch es fehlt eine große Initiative und Gesamtstrategie der Bundesregierung, die der Bedeutung des elementaren Bildungsbereichs gerecht wird. Denn der Investitionsbedarf im Bereich Bildung ist seit den multiplen Krisen noch weiter gestiegen.

Die bisher zugesicherten Budgetmittel im Rahmen der 15a-Vereinbarung reichen bei Weitem nicht. Statt einer Milliarde Euro bis 2027 braucht es eine Milliarde Euro mehr pro Jahr. Damit könnten mehr Arbeitsplätze  im elementarpädagogischen Bereich und bessere Arbeitsbedingungen für die Pädgagoginnen und Pädagogen geschaffen werden. Das müssen uns unsere Kinder wert sein.

Dafür werde ich mich auch in Zukunft weiter stark machen – damit nicht nur die Kinder in Wien, sondern in ganz Österreich die besten Bildungschancen von Anfang an bekommen.

Ein herzliches Freundschaft und Glück auf!

Dein
Dr. Michael Ludwig
Bürgermeister der Stadt Wien

Infoveranstaltung: „Aufsichtspflicht! Medizinische Maßnahmen! Berufsrechtsschutz!“

Welche rechtlichen Probleme können in der
täglichen Arbeit mit Kindern entstehen?

Wir alle sind immer wieder mit Gerüchten und Mythen konfrontiert. Was darf ich und was nicht?
Das führt oft dazu, dass Kolleg*innen in Ihrer täglichen Arbeit verunsichert sind – deswegen
wollen wir als younion _ Die Daseinsgewerkschaft aufklären.

Bei unserer Podiumsdiskussion werden Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen
Rede und Antwort stehen.
Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA 10
Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA 11 und Leiterin der Gruppe Recht
Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit aktiv an der Diskussion teilzunehmen.

Wann: 24. Mai 2023 von 15:00-18:00 Uhr
Wo: younion Hall – younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

Sie haben Interesse?
Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Informationsveranstaltung“ an info@younion.at

Folgende Daten werden von Ihnen benötigt: Vorname, Nachname und Geburtsdatum
Achtung: Begrenzte Teilnehmer*innen Anzahl!

Den Bediensteten ist, sofern es die Aufrechterhaltung des Dienstes erlaubt, die Teilnahme
an der Veranstaltung zu ermöglichen.

Wir freuen uns schon jetzt auf eine angeregte und interessante Diskussionsrunde.

Update Corona Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Ich informiere Sie über eine aktuelle Information der Magistratsdirektion – Personal und Revision:

Beendigung der Freistellung von Schwangeren

Aus medizinischer Sicht kommt es im Rahmen der Omikron-Variante bei Schwangeren einerseits weniger häufig zu schweren Verläufen im Sinne der Notwendigkeit eines Intensivaufenthalts oder einer (nicht-)invasiven Beatmung sowie andererseits weniger häufig zu Auswirkungen einer Infektion auf das Ungeborene.

Die Freistellung von Schwangeren wegen Covid-19 wird daher mit Ende April 2023 beendet.

In der MA 10 werden Schwangere, die in KDG/Horten tätig sind, bereits unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gemäß § 4 Mutterschutzgesetz freigestellt (schweres Heben/Tragen, Infektionsgefahren – nicht wegen COVID). Die oben angeführte Regelung wird somit kaum Anwendung gefunden haben. Die Grundlage Ihrer Freistellung ersehen Sie in der Ihnen vorliegenden Freistellungsbestätigung.

Beendigung der Freistellung von Bediensteten, die den Covid-19-Risikogruppen angehören

Die Freistellung von Bediensteten, die den Covid-19-Risikogruppen angehören, wird mit Ende April 2023 beendet.

Bitte informieren Sie umgehend Ihre davon betroffenen Mitarbeiter*innen.

Ein sogenannter „sanfter Wiedereinstieg“ (Diensterleichterung) ist in diesem Fall mangels dafür erforderlicher Voraussetzungen NICHT möglich!

Die Wiederintegration am Arbeitsplatz stellt eine Herausforderung sowohl für die Betroffenen als auch für das gesamte Arbeitsumfeld dar. Um eine möglichst schonende Wiedereingliederung und den damit verbundenen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist ein sensibler Umgang mit den betroffenen Bediensteten erforderlich.
Bei Bedarf können Führungskräfte Unterstützung in der Vorbereitung und Erleichterung der Wiedereingliederung durch die Mitarbeiter*innen der Betrieblichen Sozialarbeit der MA 15 (Leiterin: Frau Andrea Blei) erhalten.

Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen

Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für die Dauer der notwendigen Betreuung von an Covid-19 erkrankten bzw. positiv getesteten Kindern bzw. bei einer coronabedingten (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung (bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen bleibt bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 – somit bis 1.7.2023 – aufrecht.

Mit Ende Juni 2023 werden von Seiten des Bundes sämtliche Corona-Maßnahmen beendet werden, dazu folgt zeitgerecht eine gesonderte Information.

Bitte geben Sie die Informationen an die Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit weiter.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

13.3.2023_Corona | Aktuelle Vorgehensweise weiterhin gültig

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in

durch die Lockerung der Maskenpflicht in Wien sind auch im elementarpädagogischen Bereich Fragen aufgekommen, ob sich dadurch Änderungen für Kindergärten und Kindergruppen ergeben. Im aktuellen Newsletter informiert die MA 11 über die derzeit gültigen Regelungen.

Die seit Anfang März eingetretenen Lockerungen der allgemeinen COVID-19 Vorgaben für nicht-erkrankte Personen (z.B. Beendigung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln) betreffen den elementarpädagogischen Bereich NICHT.  Es hat sich somit grundsätzlich für das Vorgehen in Kindergärten und Horten nichts geändert.

  • Es gilt nach wie vor, dass positiv getestete Kinder und Mitarbeiter*innen den Kindergarten nicht besuchen dürfen (10 Tage mit Freitestung am Tag 5).
  • Es gibt nach wie vor die Empfehlung der Gesundheitsbehörde, dass sich Personen, die ungeschützt einen engen Kontakt zu einer Person mit COVID-19 hatten, unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontaktes und 5 Tage nach Letztkontakt testen. Darüber hinaus gibt es die Empfehlung, bis zum Vorliegen des Ergebnisses am Tag 5 in Kontakt mit vulnerablen Personen insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Es besteht keine FFP2-Maskenpflicht in Kindergärten. Die Maskenlieferungen an Standorte werden daher eingestellt.
  • Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Veranstaltungen

Die Berufsgruppentestungen und auch die PCR-Lutschertests für junge Kinder stehen weiterhin bis (voraussichtlich) Ende Juni zur Verfügung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
Skip to content