
Author: Daniel Granögger
Ideen für die nächste Playbackshow
Mai 2023 – Fragen zum Thema Niederschrift
Niederschriften können aus unterschiedlichen Gründen stattfinden. Wenn sie innerhalb der MA10 stattfinden, handelt es sich meist um dienst-/ oder besoldungsrechtliche Situationen. Das können Dienstpflichtsverletzungen, das Beziehen von Übergenüssen oder anderes Fehlverhalten in diesem Sinne sein.
Sobald Eltern mit Vorwürfen und/oder Verdachtsfällen gegen Bedienstete kommen, müssen diese meistens an die MA11 weitergeleitet werden.
Was tut die MA11?
Die MA11, als unser Kontrollorgan, muss Anschuldigungen nachgehen und prüfen. Dazu findet eine Niederschrift zur angezeigten Situation in der MA11 statt. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist werden Sie vom Standort abgezogen (Stand: Mai 2023)
Was kann ich schon vor dem Termin der Niederschrift tun?
Sobald ein Vorwurf da ist der weitergeleitet werden muss, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Personalvertretung. Diese kann Ihnen in den meisten Fällen schon die größte Sorge nehmen und wird Sie zu der Niederschrift begleiten und auch den weiteren Ablauf nochmal erklären.
WICHTIG! Sie alleine wählen sich Ihre Vertrauensperson aus. Ist diese am Tag der Niederschrift verhindert, haben Sie das Recht den Termin zu verschieben (sie können auch Ihre PV darum bitten dieses Telefonat mit der MA11 zu führen). Die Situation ist für Sie unangenehm genug, also fordern Sie dieses Recht auch ein, um sich sicherer zu fühlen!
Was soll ich jetzt machen?
Leider bleibt nach der Niederschrift nur: abwarten. Die Abhandlung solcher Vorwürfe kann zwischen mehreren Wochen oder auch Monaten dauern. Seitens der Dienststelle wird Ihnen und dem Team Supervision angeboten werden, um Sie bestmöglich durch diese belastende Situation zu begleiten.
Was kann mir passieren?
In 99,9% der Fälle ist an den Vorwürfen nichts dran. Die Fälle werden, früher oder später, eingestellt und Sie können Ihrer Beschäftigung wieder nachgehen. Weder in der Dienststelle noch am Standort haben Sie deshalb einen „schwarzen Punkt“. Das ist die Theorie!
Die Praxis ist natürlich weitaus komplexer, denn nachdem ein*e Mitarbeiter*in solch eine belastende Situation durchlaufen hat, ist es nicht möglich von einem Tag auf den anderen wieder in den normalen Kindergartenalltag einzusteigen, ohne Sorgen und Ängste. Gemeinsam mit der Dienststelle arbeiten wir hier an Lösungsansätzen, wie hierzu der Mitarbeiter*innenschutz aussehen kann bzw. muss.
Wie läuft so eine Niederschrift ab?
Niederschriften finden immer in der Dienstzeit ab. Sie werden sich vor dem tatsächlichen Termin mit Ihrer Personalvertretung treffen, um noch vorbesprechen zu können. Zumindest zwei Inspektor*innen der MA11 führen die Niederschrift durch. Eine Person schreibt das Gesprächsprotokoll, die andere Person befragt Sie zu dem Vorwurf, der Familie, dem Alltag mit dem Kind, usw. Zuvor müssen Sie von der MA11 auf Ihre Rechte hingewiesen werden. Das passiert schriftlich und ist mit einer Unterschrift zu bestätigen. Die anwesende, von Ihnen gewählte Vertrauensperson, fungiert während der Befragung einerseits als Zeug*in des Gesprächs, anderseits achtet sie*er darauf, dass alles richtig und human abläuft. Ist das der Fall, darf die PV sich während der Befragung nicht in das Gespräch „einmischen“. Die Niederschrift wird Ihnen dann zur Durchsicht gegeben. Sie werden das Gesprächsprotokoll mit Ihrer PV gemeinsam lesen und von ihr*ihm darauf hingewiesen werden, wenn sich darin Sätze befinden, die zu viel Interpretationsspielraum lassen oder Aussagen die eventuell anders verstanden wurden als Sie diese gemeint haben. Diese Formulierungen werden dann auch anstandslos von den zuständigen Kolleg*innen ausgebessert. Durchaus können Sie dann hinterfragen ob „Ihr Fall“ an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden muss oder nicht. Eine erste Einschätzung der Kolleg*innen der MA11, aufgrund ihrer Erfahrung, ist meist schon vorhanden.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Infoveranstaltung: „Aufsichtspflicht! Medizinische Maßnahmen! Berufsrechtsschutz!“
Welche rechtlichen Probleme können in der
täglichen Arbeit mit Kindern entstehen?
Wir alle sind immer wieder mit Gerüchten und Mythen konfrontiert. Was darf ich und was nicht?
Das führt oft dazu, dass Kolleg*innen in Ihrer täglichen Arbeit verunsichert sind – deswegen
wollen wir als younion _ Die Daseinsgewerkschaft aufklären.
Bei unserer Podiumsdiskussion werden Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen
Rede und Antwort stehen.
Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA 10
Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA 11 und Leiterin der Gruppe Recht
Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit aktiv an der Diskussion teilzunehmen.
Wann: 24. Mai 2023 von 15:00-18:00 Uhr
Wo: younion Hall – younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Sie haben Interesse?
Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Informationsveranstaltung“ an info@younion.at
Folgende Daten werden von Ihnen benötigt: Vorname, Nachname und Geburtsdatum
Achtung: Begrenzte Teilnehmer*innen Anzahl!
Den Bediensteten ist, sofern es die Aufrechterhaltung des Dienstes erlaubt, die Teilnahme
an der Veranstaltung zu ermöglichen.
Wir freuen uns schon jetzt auf eine angeregte und interessante Diskussionsrunde.

Wie sind Mitarbeiter*innenbeurteilungen durchzuführen bzw. welche markanten Unterschiede gibt es für Besoldung „alt“ und „neu“?
Allgemeine Regelungen
- Es kann immer eine von Ihnen gewählte Personalvertretung zu einem Beurteilungsgespräch beigezogen werden.
- Sie haben das Recht auf eine Kopie oder Abschrift.
- Sie haben die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 14 Tagen.
- Die Beurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben. Verweigert ein*e Mitarbeiter*in die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen. Die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift des*der Mitarbeiter*in.
Besonderheiten im Wiener Bedienstetengesetz
- Ergibt die Gesamtbeurteilung, dass die Leistung nicht entspricht, so sind mit dem*der Mitarbeiter*in eine oder mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung zu vereinbaren und im Beiblatt zu dokumentieren. Die dazu gesetzte Frist sollte an die Maßnahme(n) angepasst und auch nicht zu lange sein (3 – 6 Monate). Jedenfalls ist seitens der Führungskraft darauf hinzuweisen, dass eine weitere negative Beurteilung zur Kündigung führt!
- WICHTIG! Das Beiblatt ist bei nicht entsprechender Gesamtbeurteilung unbedingt auszufüllen.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL
April 2023 – Urlaub buchen
Wann muss mir meine Leitung Rückmeldung geben, nachdem ich Urlaub beantragt habe?
Innerhalb von 14 Tagen, nach Anfrage des Urlaubes, muss die Leitung eine Rückmeldung geben.
Wieviel Urlaub muss mir meine Leitung am Stück gewähren?
Die*der Bedienstete hat Anspruch darauf, mindestens die Hälfte des jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt zu verbrauchen, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.
Was ist, wenn ich in meinem Urlaub krank werde bzw. mein Kind krank wird?
Erkrankt ein*e Mitarbeiter*in während des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, und dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist Ihr*Ihm jene Zeit auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.
Tritt während des Erholungsurlaubes ein Umstand ein, der die*den Mitarbeiter*in zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung berechtigt (Pflege und Betreuung naher Angehöriger, Kinder) und nimmt die Pflege oder Betreuung mehr als drei Kalendertage in Anspruch, ist Ihr*Ihm die auf Arbeitstage fallende Zeit der Pflegefreistellung auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen. Die Dauer der Pflegefreistellung ist auf das Höchstausmaß der Pflegefreistellung anzurechnen, wobei nur ganztägige Pflegefreistellungstage in Anspruch genommen werden können.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Wann darf ich einen Antrag zur Versetzung abgeben?
Innerhalb der Stadt Wien Kindergärten ist die Versetzung bis Ende März abzugeben. Für Assistenzpädagoginnen bis Ende Dezember. Jedoch kann in wichtigen, persönlichen oder dienstlichen Interesse ein Versetzungsansuchen jederzeit abgegeben werden. In diesen Fällen bedarf es eines Abklärungsgespräches mit der Regionalen Leitung, ggf. im Beisein einer Personalvertretung.
Darf meine Leitung eine Versetzung ablehnen?
Die Entscheidung obliegt der zuständigen Regionalen Leitung des jeweiligen Bereichs. Die Leitung des Standortes leitet das Versetzungsansuchen lediglich weiter.
Woher bekomme ich ein Versetzungsformular?
Grundsätzlich bekommen Sie das Formular bei Ihrer Leitung. Gerne können Sie das PDF auch von unserer Seite downloaden (nicht in App möglich).
März 2023 – Langzeitkrankenstand für Beamt*innen
Bedienstete die sich im Langzeitkrankenstand befinden haben oftmals zu den gesundheitlichen Beschwerden und Sorgen, ab einem gewissen Zeitpunkt, auch mit Existenzängsten finanzieller Natur zu kämpfen. Diese blockieren womöglich sogar die Genesung, weshalb wir hier auf wesentliche Vorgehensweisen aufmerksam machen wollen.
Auf die Möglichkeit des sanften Wiedereinstiegs haben wir bereits in der Aussendung Sanfter Wiedereinstieg / Diensterleichterung hingewiesen.
Ich bin nun schon mehrere Monate lang krank. Wie lange bekomme ich noch mein normales Gehalt?
Der Ablauf der Entgeltfortzahlung gilt für Beamt*innen gleich den Bestimmungen der Vertragsbediensteten. Bitte siehe dazu März 2023 – Langzeitkrankenstand für Vertragsbedienstete.
Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, wenn die Entgeltfortzahlung ausläuft?
Nebengebühren fallen weg, also die Beträge auf der rechten Seite des Gehaltszettels. Der Bruttobezug, sowie auch eventuelle Dienstzulagen bleiben weiterhin ungemindert erhalten.
Ich bin nun schon über ein halbes Jahr krank. Was passiert, wenn ich nicht bald gesund werde?
Beamt*innen die länger als ein Jahr dienstunfähig sind oder davon auszugehen ist, dass diese innerhalb eines Jahres ihre Dienstfähigkeit nicht mehr erlangen, gelten als dauernd dienstunfähig. Sie sind von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen (§68a Dienstordnung 1994). Das amtsärztliche Kalkül ist ausschlaggebend, damit ein solches Verfahren von der MA2 eingeleitet werden kann.
Was bekomme ich an Ruhestandsbezug, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen gehen muss?
Gewerkschaftsmitglieder können uns nach einem durchgehenden Krankenstand von 6 Monaten kontaktieren. Wir nehmen ein fiktives Datum an und können so eine unverbindliche Vorberechnung anstellen, um Ihnen zumindest die finanzielle Sorge zu nehmen.
Eine Hinzurechnung von max. 10 Jahren laut §9 Pensionsordnung 1995 ist möglich, sollten Ihnen noch Zeiten fehlen. Zudem sind die Abschläge mit höchstens 18% gedeckelt.
Margit Pollak margit.pollak@wien.gv.at 01/4000/83744
Julia Fichtl julia.fichtl@wien.gv.at 01/4000/83739
Ich habe mich im Kindergarten mit COVID19 angesteckt und eine Berufskrankheit gemeldet. Diese wurde mir anerkannt. Nun werde ich deshalb in den Ruhestand versetzt, gibt es hier einen Unterschied?
Sofern Sie eine Versehrtenrente nach dem Unfallfürsorgegesetz 1967, aufgrund dieser Berufserkrankung erhalten, entfallen hier die Abschläge. Voraussetzung für eine Geldleistung in dieser Form ist ein mindestens drei – monatiger Krankenstand und eine Verminderung der Erwerbstätigkeit von zumindest 20%. Der kausale Zusammenhang muss unbedingt gegeben sein. Das bedeutet, Sie müssen wegen der Berufskrankheit und nicht wegen irgendwelcher anderen Erkrankungen in den Ruhestand versetzt werden. Diese Regelung kommt auch bei einem Dienstunfall zur Anwendung.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL