Mail von Bürgermeister Ludwig über die Kindergärten der Stadt Wien

Betreff: Mehr helfende Hände für die beste Bildung unserer Kinder

Die Wiener SPÖ war immer eine Partei des Fortschritts. Dementsprechend zeichnet sich Wien als moderne Stadt aus, in der frühkindliche Bildung sowie die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie seit vielen Jahren selbstverständlich sind. Die Wiener Bildungslandschaft ist vielfältig und bietet den Wiener Kindern von Beginn an viele Möglichkeiten. Schon in den elementaren Bildungseinrichtungen wird der Grundstein für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn gelegt, die jedem Kind in Wien zusteht. Denn Bildung ist ein Grundrecht und Grundstein für soziale Teilhabe sowie für ein selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben. Genau für diese Chancengleichheit setzt sich die Wiener Sozialdemokratie seit über 100 Jahren ein.

Heute ist Wien mit 87.000 Plätzen für 0- bis 6-Jährige, die zu 97% mehr als neun Stunden pro Tag geöffnet haben, und mit weniger als sieben Schließtagen im Jahr absoluter Spitzenreiter in Österreich. Mit der Einführung des “Beitragsfreien Kindergartens” im Jahr 2009 ist die Nachfrage nach qualitätsvollen Plätzen in Kindergärten enorm gestiegen. Der Fokus der letzten Jahre liegt daher auf dem Ausbau von zusätzlichen Kindergartenplätzen, die mit einer Vollerwerbstätigkeit der Eltern vereinbar sind. Dafür braucht es viele und vor allem mehr helfende Hände.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den elementaren Bildungseinrichtungen leisten jeden Tag herausragende Arbeit unter schwersten Bedingungen. Denn der Personalmangel ist im Bereich der Elementarpädagogik enorm. Wir werden für die Umsetzung unserer Bildungsziele in Zukunft aber nicht weniger, sondern viel mehr helfende Hände brauchen – mehr von den Heldinnen und Helden des Alltags, die unsere Kinder täglich begleiten und bilden. Es ist höchste Zeit, dass sie die Anerkennung bekommen, die sie verdienen und ihr Beruf endlich aufgewertet wird, angefangen von besseren Arbeitsbedingungen durch einen adäquateren Betreuungsschlüssel bis hin zu besserer Bezahlung. Auch das unterstützende Personal ist hier unverzichtbar.

In diesem Sinne haben wir am 72. Österreichischen Städtetag in der Resolution zum Finanzausgleich parteiübergreifend beschlossen, dass der Österreichische Städtebund von der Bundesregierung die Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit der Elementarpädagogik und Ganztagsschulen fordert. In Wien haben wir bereits sehr viel für unsere Kinder und Familien geleistet, doch es fehlt eine große Initiative und Gesamtstrategie der Bundesregierung, die der Bedeutung des elementaren Bildungsbereichs gerecht wird. Denn der Investitionsbedarf im Bereich Bildung ist seit den multiplen Krisen noch weiter gestiegen.

Die bisher zugesicherten Budgetmittel im Rahmen der 15a-Vereinbarung reichen bei Weitem nicht. Statt einer Milliarde Euro bis 2027 braucht es eine Milliarde Euro mehr pro Jahr. Damit könnten mehr Arbeitsplätze  im elementarpädagogischen Bereich und bessere Arbeitsbedingungen für die Pädgagoginnen und Pädagogen geschaffen werden. Das müssen uns unsere Kinder wert sein.

Dafür werde ich mich auch in Zukunft weiter stark machen – damit nicht nur die Kinder in Wien, sondern in ganz Österreich die besten Bildungschancen von Anfang an bekommen.

Ein herzliches Freundschaft und Glück auf!

Dein
Dr. Michael Ludwig
Bürgermeister der Stadt Wien

Mai 2023 – Fragen zum Thema Niederschrift

Niederschriften können aus unterschiedlichen Gründen stattfinden. Wenn sie innerhalb der MA10 stattfinden, handelt es sich meist um dienst-/ oder besoldungsrechtliche Situationen. Das können Dienstpflichtsverletzungen, das Beziehen von Übergenüssen oder anderes Fehlverhalten in diesem Sinne sein.

Sobald Eltern mit Vorwürfen und/oder Verdachtsfällen gegen Bedienstete kommen, müssen diese meistens an die MA11 weitergeleitet werden.

Was tut die MA11?

Die MA11, als unser Kontrollorgan, muss Anschuldigungen nachgehen und prüfen. Dazu findet eine Niederschrift zur angezeigten Situation in der MA11 statt. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist werden Sie vom Standort abgezogen (Stand: Mai 2023)

Was kann ich schon vor dem Termin der Niederschrift tun?

Sobald ein Vorwurf da ist der weitergeleitet werden muss, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Personalvertretung. Diese kann Ihnen in den meisten Fällen schon die größte Sorge nehmen und wird Sie zu der Niederschrift begleiten und auch den weiteren Ablauf nochmal erklären.

WICHTIG! Sie alleine wählen sich Ihre Vertrauensperson aus. Ist diese am Tag der Niederschrift verhindert, haben Sie das Recht den Termin zu verschieben (sie können auch Ihre PV darum bitten dieses Telefonat mit der MA11 zu führen). Die Situation ist für Sie unangenehm genug, also fordern Sie dieses Recht auch ein, um sich sicherer zu fühlen!

Was soll ich jetzt machen?

Leider bleibt nach der Niederschrift nur: abwarten. Die Abhandlung solcher Vorwürfe kann zwischen mehreren Wochen oder auch Monaten dauern. Seitens der Dienststelle wird Ihnen und dem Team Supervision angeboten werden, um Sie bestmöglich durch diese belastende Situation zu begleiten.

Was kann mir passieren?

In 99,9% der Fälle ist an den Vorwürfen nichts dran. Die Fälle werden, früher oder später, eingestellt und Sie können Ihrer Beschäftigung wieder nachgehen. Weder in der Dienststelle noch am Standort haben Sie deshalb einen „schwarzen Punkt“. Das ist die Theorie!

Die Praxis ist natürlich weitaus komplexer, denn nachdem ein*e Mitarbeiter*in solch eine belastende Situation durchlaufen hat, ist es nicht möglich von einem Tag auf den anderen wieder in den normalen Kindergartenalltag einzusteigen, ohne Sorgen und Ängste. Gemeinsam mit der Dienststelle arbeiten wir hier an Lösungsansätzen, wie hierzu der Mitarbeiter*innenschutz aussehen kann bzw. muss.

Wie läuft so eine Niederschrift ab?

Niederschriften finden immer in der Dienstzeit ab. Sie werden sich vor dem tatsächlichen Termin mit Ihrer Personalvertretung treffen, um noch vorbesprechen zu können. Zumindest zwei Inspektor*innen der MA11 führen die Niederschrift durch. Eine Person schreibt das Gesprächsprotokoll, die andere Person befragt Sie zu dem Vorwurf, der Familie, dem Alltag mit dem Kind, usw. Zuvor müssen Sie von der MA11 auf Ihre Rechte hingewiesen werden. Das passiert schriftlich und ist mit einer Unterschrift zu bestätigen. Die anwesende, von Ihnen gewählte Vertrauensperson, fungiert während der Befragung einerseits als Zeug*in des Gesprächs, anderseits achtet sie*er darauf, dass alles richtig und human abläuft. Ist das der Fall, darf die PV sich während der Befragung nicht in das Gespräch „einmischen“. Die Niederschrift wird Ihnen dann zur Durchsicht gegeben. Sie werden das Gesprächsprotokoll mit Ihrer PV gemeinsam lesen und von ihr*ihm darauf hingewiesen werden, wenn sich darin Sätze befinden, die zu viel Interpretationsspielraum lassen oder Aussagen die eventuell anders verstanden wurden als Sie diese gemeint haben. Diese Formulierungen werden dann auch anstandslos von den zuständigen Kolleg*innen ausgebessert. Durchaus können Sie dann hinterfragen ob „Ihr Fall“ an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden muss oder nicht. Eine erste Einschätzung der Kolleg*innen der MA11, aufgrund ihrer Erfahrung, ist meist schon vorhanden.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Infoveranstaltung: „Aufsichtspflicht! Medizinische Maßnahmen! Berufsrechtsschutz!“

Welche rechtlichen Probleme können in der
täglichen Arbeit mit Kindern entstehen?

Wir alle sind immer wieder mit Gerüchten und Mythen konfrontiert. Was darf ich und was nicht?
Das führt oft dazu, dass Kolleg*innen in Ihrer täglichen Arbeit verunsichert sind – deswegen
wollen wir als younion _ Die Daseinsgewerkschaft aufklären.

Bei unserer Podiumsdiskussion werden Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen
Rede und Antwort stehen.
Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA 10
Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA 11 und Leiterin der Gruppe Recht
Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit aktiv an der Diskussion teilzunehmen.

Wann: 24. Mai 2023 von 15:00-18:00 Uhr
Wo: younion Hall – younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

Sie haben Interesse?
Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Informationsveranstaltung“ an info@younion.at

Folgende Daten werden von Ihnen benötigt: Vorname, Nachname und Geburtsdatum
Achtung: Begrenzte Teilnehmer*innen Anzahl!

Den Bediensteten ist, sofern es die Aufrechterhaltung des Dienstes erlaubt, die Teilnahme
an der Veranstaltung zu ermöglichen.

Wir freuen uns schon jetzt auf eine angeregte und interessante Diskussionsrunde.

Wie sind Mitarbeiter*innenbeurteilungen durchzuführen bzw. welche markanten Unterschiede gibt es für Besoldung „alt“ und „neu“?

Allgemeine Regelungen

  • Es kann immer eine von Ihnen gewählte Personalvertretung zu einem Beurteilungsgespräch beigezogen werden.
  • Sie haben das Recht auf eine Kopie oder Abschrift.
  • Sie haben die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 14 Tagen. 
  • Die Beurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben. Verweigert ein*e Mitarbeiter*in die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen. Die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift des*der Mitarbeiter*in.

Besonderheiten im Wiener Bedienstetengesetz

  • Ergibt die Gesamtbeurteilung, dass die Leistung nicht entspricht, so sind mit dem*der Mit­arbeiter*in eine oder mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Leistung zu vereinbaren und im Beiblatt zu dokumentieren. Die dazu gesetzte Frist sollte an die Maßnahme(n) angepasst und auch nicht zu lange sein (3 – 6 Monate). Jedenfalls ist seitens der Führungskraft darauf hinzuweisen, dass eine weitere negative Beurteilung zur Kündigung führt!
  • WICHTIG! Das Beiblatt ist bei nicht entsprechender Gesamtbeurteilung unbedingt auszufüllen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

April 2023 – Urlaub buchen

Wann muss mir meine Leitung Rückmeldung geben, nachdem ich Urlaub beantragt habe?

Innerhalb von 14 Tagen, nach Anfrage des Urlaubes, muss die Leitung eine Rückmeldung geben.      

Wieviel Urlaub muss mir meine Leitung am Stück gewähren?

Die*der Bedienstete hat Anspruch darauf, mindestens die Hälfte des jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt zu verbrauchen, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.

Was ist, wenn ich in meinem Urlaub krank werde bzw. mein Kind krank wird?

Erkrankt ein*e Mitarbeiter*in während des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, und dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist Ihr*Ihm jene Zeit auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.

Tritt während des Erholungsurlaubes ein Umstand ein, der die*den Mitarbeiter*in zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung berechtigt (Pflege und Betreuung naher Angehöriger, Kinder) und nimmt die Pflege oder Betreuung mehr als drei Kalendertage in Anspruch, ist Ihr*Ihm die auf Arbeitstage fallende Zeit der Pflegefreistellung auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen. Die Dauer der Pflegefreistellung ist auf das Höchstausmaß der Pflegefreistellung anzurechnen, wobei nur ganztägige Pflegefreistellungstage in Anspruch genommen werden können.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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