Wiederholung der Infoveranstaltung: „Aufsichtspflicht! Medizinische Maßnahmen! Berufsrechtsschutz!“

Welche rechtlichen Probleme können in der
täglichen Arbeit mit Kindern entstehen?

Wir alle sind immer wieder mit Gerüchten und Mythen konfrontiert. Was darf ich und was nicht?
Das führt oft dazu, dass Kolleg*innen in Ihrer täglichen Arbeit verunsichert sind – deswegen
wollen wir als younion _ Die Daseinsgewerkschaft aufklären.

Bei unserer Podiumsdiskussion werden Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen
Rede und Antwort stehen.

Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA 10
Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA 11 und Leiterin der Gruppe Recht
Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit aktiv an der Diskussion teilzunehmen.

Wann: 23. Oktober 2023 von 15:00-18:00 Uhr
Wo: younion Hall – younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

Sie haben Interesse?
Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Informationsveranstaltung“ an info@younion.at

Folgende Daten werden von Ihnen benötigt: Vorname, Nachname und Geburtsdatum
Achtung: Begrenzte Teilnehmer*innen Anzahl!

Den Bediensteten ist, sofern es die Aufrechterhaltung des Dienstes erlaubt, die Teilnahme
an der Veranstaltung zu ermöglichen.

Für die Informationsveranstaltung werden – wie bereits im Mai 2023 – wieder 2
Weiterbildungsstunden im Bildungspass eingetragen.

Wir freuen uns schon jetzt auf eine angeregte und interessante Diskussionsrunde.

September 2023 – Vorbereitungszeit

Oft sind die unterschiedlich gestaffelten Stunden, je nach Stundenausmaß, des pädagogischen Personals schon undurchsichtig und führen zu Verwirrung. Vor allem seit dem, mit dem Wiener Bedienstetengesetz, auch die Organisationszeit eingeführt wurde, die allerdings nur die Neuanstellungen ab 2018 betrifft oder auch die Umsteiger*innen.

Doch wofür ist nun die Vorbereitungszeit gedacht?

Diese ist klar definiert und wird für alle schriftlichen Vorbereitungen zur Verfügung gestellt.

  • Planungen mit didaktischer Begründung und inhaltlicher Konkretisierung (Phasen, Schwerpunkte, schwerpunktunabhängig, Feste, Aktivitäten)
  • Reflexionen (Phasen, Schwerpunkte, schwerpunktunabhängig, Feste, Aktivitäten)
  • Gesprächsprotokolle
  • Vorbereitung zu Entwicklungsgesprächen
  • BIEB uvm….

Da diese Tätigkeit nicht im Gruppenraum neben den Kindern ausgeführt werden kann, ist sie ortsungebunden und kann somit zuhause erledigt werden. Da die VB bezahlte Arbeitszeit ist, die nicht am Dienstort verbracht wird, wird diese Zeit durch Abgabe der schriftlichen Arbeiten am Standort, durch die Leitung (bei der Leitung durch die RL) geprüft bzw. liegt in allen Gruppen auf.

Die Vorbereitungsstunden gelten ab sechs Stunden pro Woche (ausgehend von Vollzeit) als erbracht. Werden diese nun entgegen dem Zweck verwendet (z.B. für eine verpflichtende Weiterbildung) gilt meine Vorbereitungszeit für diese Woche als erbracht und es müssen somit keine schriftlichen Vor- bzw. Nachbereitungen mehr getätigt werden. Werden diese trotzdem eingefordert, müssten demnach Mehrdienstleistungen ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktion SCHULSTARTGELD

Die Hauptgruppe 1 startet auch dieses Jahr die Aktion SCHULSTARTGELD für die 1. bzw. 5. Schulstufe für unsere Gewerkschaftsmitglieder.

Füllen Sie das Formular (hier downloaden) aus und senden Sie es gemeinsam mit einer Schulbesuchsbestätigung an newsletter@sofair-fsg.at

Sie sind noch kein Gewerkschaftsmitglied?

Jetzt Mitglied werden und gleich von der Aktion SCHULSTARTGELD profitieren

Füllen Sie das Formular bequem am PC oder per Handy aus
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular an newsletter@sofair-fsg.at

Juli 2023 – Erweiterung der Pflegefreistellung

Für Sie Erreicht!

Es zahlt sich eben aus younion Mitglied zu sein!

Alle angeführten Neuregelungen dieser Dienstrechtsnovelle gelten ab 01.08.2023!

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes

Die Wartefrist für die Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes wird von bisher drei Jahren, auf sechs Monate reduziert.
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes gebührt nunmehr bis zum Ablauf von acht Jahren nach der Geburt des Kindes, anstelle wie bisher bis zum Ablauf von sieben Jahren nach der Geburt bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt.

Auf Antrag für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) weiterhin TZ

Künftig soll der bzw. dem Bediensteten, die bzw. der ein im gemeinsamen Haushalt lebendes behindertes Kind pflegt oder betreut, für das eine erhöhte Familienbeihilfe gebührt, auf Antrag die Möglichkeit haben, die Arbeitszeit auch nach Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes herabzusetzen.

Erweiterung der Pflegefreistellung

zur Erinnerung: 2013 -Wegfall gemeinsamer Haushalt für Kinder und Begleitung bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus bis zur Vollendung des 10.Lebensjahres.
2021 – erhöhter Anspruch einer Pflegefreistellung unabhängig vom Anlassfall, bis zum 12.Geburtstag des Kindes und erhöhter Anspruch für behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) unabhängig vom Lebensalter.

Endlich ist dieser Meilenstein gelungen und es gibt nun die Möglichkeit, eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen für die notwendige Pflege und Unterstützung einer bzw. eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen unabhängig davon, ob diese bzw. dieser im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht.
Zudem ist es auch möglich wegen der notwendigen Pflege und Unterstützung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Person, die keine Angehörige bzw. kein Angehöriger sein muss, Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.

Ansuchen um flexible Arbeitsregelung

Wenn Sie ein Kind, welches das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreuen oder einen nahen Angehörigen oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person pflegen oder unterstützen, gibt es nunmehr die Möglichkeit, für diese Betreuungs- bzw. Pflegezwecke um flexible Arbeitsregelungen anzusuchen.

Es handelt sich dabei um individuelle Anpassungen des Arbeitsmusters im Rahmen des für die Bediensteten jeweils geltenden Fix- oder Gleitzeitdienstplanes, Telearbeit, mobiles Arbeiten sowie Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes.

Die Gewährung eines individuellen Arbeitsmusters wird bei Fixdienstplänen im Vergleich zu Gleitzeitdienstplänen nur in einem engeren Rahmen möglich sein, denkbar wäre beispielsweise eine Einteilung lediglich zu Tagdiensten oder ein verschobener Dienstbeginn.

In Rahmen von Gleitzeitdienstplänen wäre insbesondere an die Aussetzung der Blockzeit, eine individuelle Anpassung der Arbeitstage bzw. der Lagerung der Sollzeit oder auch an eine Befreiung von etwaigen für die Dienststelle festgelegten Servicezeiten zu denken.

Ein Ansuchen um flexible Arbeitsregelung ist binnen vier Wochen zu prüfen. Wird das Ansuchen abgelehnt oder die flexible Arbeitsregelung aufgeschoben, ist dies zu begründen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aussendung FSG-younion – Volle Fahrt voraus!

Die younion-FSG Wien ist mit voller Fahrt unterwegs!

Denn in intensiven sozialpartnerschaftlichen Gesprächen konnten wir für Mitarbeiter:innen, die im Magistrat, den Magistratischen Betrieben und im WiGev beschäftigt sind, ein kostenloses Jahresticket der Wiener Linien herausverhandeln!

Auch die Erhöhung der Essensmarken auf 2 Euro ist bereits fixiert!

Uns ist bewusst, dass es gerade zum Jahrsticket viele Detailfragen gibt. Vom Datum der Einführung angefangen, über steuerliche Fragen bis zu dem Fall, dass Kolleg:innen bereits eine Jahreskarte, bzw. ein Klimaticket besitzen.

Wir arbeiten intensiv an der Beantwortung aller Fragen – und informieren im Herbst ausführlich.

Uns ist es wichtig schon jetzt darüber zu informieren, damit unsere Kolleg:innen dementsprechend planen können.

Was sonst noch abgeschlossen wurde, bzw. kurz davor ist:

• In ausgewählten Bereichen (z. B. WiGev, MA 10, MA 15) sind Neuanstellungen auch mit 10 Stunden möglich
• Geeignete Bewerber:innen können ohne freien Dienstposten aufgenommen werden – Dienstpostenüberhänge werden bis zu zwei Jahren genehmigt
• JobPLUS Ausbildung – bereits sehr erfolgreich für Verwaltung. Nun für Sozialpädagog:innen möglich. Ausweitung auf Werkmeister:innen wird entwickelt
• Wer 2023 oder 2024 in den Ruhestand versetzt wird, bekommt die volle Pensionsanpassung!
• Gesetzliche Klarstellung, dass die Teilnahme an verpflichtenden Aus- und Fortbildungen für die Bediensteten kostenlos ist und als Dienstzeit gilt
• Die Entlastungswoche für das Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr erhalten jetzt alle Pflegepersonen
• Die Pflegefreistellung wird ab 1.8.2023 wesentlich verbessert (z. B. kein gemeinsamer Haushalt für Angehörige erforderlich)
• Rechtsanspruch auf Teilzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes  

Für die Mitarbeiter:innen in den Unternehmungen der Stadt Wien wird gesondert verhandelt.
 

Auch darüber berichten wir zeitgerecht ausführlich!
www.younion-fsg.at/fsgvollefahrtvoraus
Freundschaft!

#fsgvollefahrtvoraus

de_DEGerman
Skip to content