Wiederholung der Infoveranstaltung: „Aufsichtspflicht! Medizinische Maßnahmen! Berufsrechtsschutz!“

Welche rechtlichen Probleme können in der
täglichen Arbeit mit Kindern entstehen?

Wir alle sind immer wieder mit Gerüchten und Mythen konfrontiert. Was darf ich und was nicht?
Das führt oft dazu, dass Kolleg*innen in Ihrer täglichen Arbeit verunsichert sind – deswegen
wollen wir als younion _ Die Daseinsgewerkschaft aufklären.

Bei unserer Podiumsdiskussion werden Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen
Rede und Antwort stehen.

Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA 10
Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA 11 und Leiterin der Gruppe Recht
Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit aktiv an der Diskussion teilzunehmen.

Wann: 23. Oktober 2023 von 15:00-18:00 Uhr
Wo: younion Hall – younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

Sie haben Interesse?
Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Informationsveranstaltung“ an info@younion.at

Folgende Daten werden von Ihnen benötigt: Vorname, Nachname und Geburtsdatum
Achtung: Begrenzte Teilnehmer*innen Anzahl!

Den Bediensteten ist, sofern es die Aufrechterhaltung des Dienstes erlaubt, die Teilnahme
an der Veranstaltung zu ermöglichen.

Für die Informationsveranstaltung werden – wie bereits im Mai 2023 – wieder 2
Weiterbildungsstunden im Bildungspass eingetragen.

Wir freuen uns schon jetzt auf eine angeregte und interessante Diskussionsrunde.

September 2023 – Vorbereitungszeit

Oft sind die unterschiedlich gestaffelten Stunden, je nach Stundenausmaß, des pädagogischen Personals schon undurchsichtig und führen zu Verwirrung. Vor allem seit dem, mit dem Wiener Bedienstetengesetz, auch die Organisationszeit eingeführt wurde, die allerdings nur die Neuanstellungen ab 2018 betrifft oder auch die Umsteiger*innen.

Doch wofür ist nun die Vorbereitungszeit gedacht?

Diese ist klar definiert und wird für alle schriftlichen Vorbereitungen zur Verfügung gestellt.

  • Planungen mit didaktischer Begründung und inhaltlicher Konkretisierung (Phasen, Schwerpunkte, schwerpunktunabhängig, Feste, Aktivitäten)
  • Reflexionen (Phasen, Schwerpunkte, schwerpunktunabhängig, Feste, Aktivitäten)
  • Gesprächsprotokolle
  • Vorbereitung zu Entwicklungsgesprächen
  • BIEB uvm….

Da diese Tätigkeit nicht im Gruppenraum neben den Kindern ausgeführt werden kann, ist sie ortsungebunden und kann somit zuhause erledigt werden. Da die VB bezahlte Arbeitszeit ist, die nicht am Dienstort verbracht wird, wird diese Zeit durch Abgabe der schriftlichen Arbeiten am Standort, durch die Leitung (bei der Leitung durch die RL) geprüft bzw. liegt in allen Gruppen auf.

Die Vorbereitungsstunden gelten ab sechs Stunden pro Woche (ausgehend von Vollzeit) als erbracht. Werden diese nun entgegen dem Zweck verwendet (z.B. für eine verpflichtende Weiterbildung) gilt meine Vorbereitungszeit für diese Woche als erbracht und es müssen somit keine schriftlichen Vor- bzw. Nachbereitungen mehr getätigt werden. Werden diese trotzdem eingefordert, müssten demnach Mehrdienstleistungen ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Aktion SCHULSTARTGELD

Die Hauptgruppe 1 startet auch dieses Jahr die Aktion SCHULSTARTGELD für die 1. bzw. 5. Schulstufe für unsere Gewerkschaftsmitglieder.

Füllen Sie das Formular (hier downloaden) aus und senden Sie es gemeinsam mit einer Schulbesuchsbestätigung an newsletter@sofair-fsg.at

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