Aktualisierung Ablauf Meldungen bei COVID-19 Verdacht & Erkrankung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Stadt Wien-Gesundheitsdienst (MA15) hat nun die neuen Regelungen und Vorgangsweisen bei COVID-19 Verdacht bzw. Erkrankung übermittelt (MA 11 News Elementarpädagogik 15/21).

Die neuen Vorgangsweisen sollen ab sofort umgesetzt werden.

Der grundlegende Ablauf ist gleich geblieben. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Es sind nun die letzten 96 Stunden (statt 48) vor dem letzten Kontakt relevant.
  • Die Quarantäne wird grundsätzlich von 10 auf 14 Tage  verlängert.
  • Die Quarantäne kann mit negativem Test am 10.Tag verkürzt werden.
  • Der Besuch des Kindergarten/Hortes ist allerdings vorzeitig nur möglich, wenn die Stammgruppe des Kindes schon wieder in Betrieb ist und Eltern das negative Testergebnis des Kindes vorzeigen.
  • Personen, die in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt waren, gelten wieder als K1

Alle Änderungen/Neuerungen wurden in die grafische Darstellung eingearbeitet.

00_grafischeDarstellungV7_ab 15.3.21

Die Gesundheitsbehörden ersuchen darüber hinaus auch während der Schließung ganzer Standorte zusätzliche Erkrankungsfälle zu melden.

Nur so ist eine laufende Bewertung des Infektionsgeschehens am Standort durch die Gesundheitsbehörden möglich.

Abschließend wurde nochmals darauf hingewiesen, dass geimpfte MitarbeiterInnen vorerst weiterhin den allgemeinen Vorgaben unterliegen. Das betrifft auch die regelmäßigen Testungen.

Herzlichen Dank an alle für die Unterstützung bei der Umsetzung der aktualisierten Maßnahmen und der Erfüllung der Meldungspflichten im Zusammenhang mit COVID-19.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Impfung – weitere Termine

Folgende Information wurde von der Dienstleitung an die Kindergarten- und Hortstandorte gesendet:

Liebe Leiterinnen und Leiter,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die MA 11 hat uns mit dem aktuellen Newsletter weitere Informationen zur Impfung und zusätzlichen Impfterminen zur Verfügung gestellt.

Ein Informationsblatt mit den häufigsten Fragen (FAQs) zur Impfung und zum Impfstoff finden Sie hier.

Außerdem gibt es erste Informationen zu den neuen Quarantänebestimmungen.

Die Elternbriefe und Vorgangsweisen werden derzeit überarbeitet und gesondert übermittelt.

Bitte leiten Sie diese Information an alle MitarbeiterInnen an Ihrem Standort weiter.

Herzlichen Dank und liebe Grüße

Sehr geehrte Betreiberin!
Sehr geehrter Betreiber!

 Vielen Dank für die Unterstützung der Impfaktion der Stadt Wien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in elementaren Bildungseinrichtungen. Leider waren aufgrund der hohen Nachfrage an einer COVID-19-Schutzimpfung in den letzten Tagen keine Termine verfügbar.

Zusätzliche Impftermine
Umso mehr freut es uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Stadt Wien für Wiener Schulen und elementare Bildungseinrichtungen zusätzliche Termine bereitstellt. Die Impftermine finden zwischen 22. bis 25. März im ACV (Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien) statt.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von elementaren Bildungseinrichtungen, die sich auf Impfservice.wien registriert haben, erhalten am Donnerstag, dem 11. März 2021 ab späten Nachmittag eine SMS bzw. Email zur Terminbuchung. Somit wird sichergestellt, dass alle impfwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in elementaren Bildungseinrichtungen noch im März geimpft werden.

Als Impfstoff wird wie bisher AstraZeneca verwendet. Nach der Freigabe von AstraZeneca für Personen über 65 durch das Nationale Impfgremium wird dieser auch für Personen über 65 Jahre und Risikogruppen verwendet. Ausgenommen sind wie bisher nur Personen, die einer Hochrisikogruppe angehören.

Bitte stellen Sie wie bisher dem Personal an Ihrem Standort eine entsprechende Bestätigung aus. Die Bestätigung muss gemeinsam mit der E-Card, einem Lichtbildausweis, dem Impfpass und dem ausgefüllten Impffragebogen bei der Impfung vorgelegt werden. Der Link zum Impffragebogen wird mit der Terminbestätigung übermittelt. Bitte beachten Sie auch, dass in der Impfstraße eine FFP2-Maske getragen werden muss.
Alle Personen, die einen Termin für ihren Erststich gebucht haben, werden vom Impfservice Wien bezüglich einer Terminvereinbarung für den Zweitstich kontaktiert.
Die Beantwortung der häufigsten Fragen (FAQs) zur Impfung und zum Impfstoff finden Sie im Anhang “Wichtige Informationen zur Impfung“.

Neue Quarantänebestimmungen
Wir möchten Sie darüber hinaus darauf hinweisen, dass aufgrund der Mutationen des COVID-19-Virus die allgemeine Quarantäne für erkrankte Personen und Kontaktpersonen der Kategorie 1 von 10 auf 14 Tage verlängert wird. Nach 10 Tagen ist nach einer negativen Testung (bzw. CT-Wert über 30) ein vorzeitiges Ende der Quarantäne möglich. Der Besuch der elementaren Bildungseinrichtung ist jedoch immer erst nach 14 Tagen möglich
Die Elternbriefe und SOPs werden derzeit überarbeitet und gesondert übermittelt.

Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Altersteilzeit

Ab wann besteht die Möglichkeit die Altersteilzeit zu beantragen?

Wie viele Jahre vor dem Pensionsantritt kann ich den Antrag auf ATZ stellen?

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