KABARETT FSG-FRAUENABTEILUNG

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KABARETT FSG-FRAUENABTEILUNG
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Wir freuen uns, dass wir Nadja Maleh mit ihrem Programm „Bussi Bussi“ für unsere Veranstaltung gewinnen konnten und laden dazu herzlich ein.

Dienstag, 12. November 2024
Einlass: 17:00 Uhr / Beginn: 18:00 Uhr
Wiener Metropol – Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien

Als Mitglied der younion _ Die Daseinsgewerkschaft gibt es 1 Freikarte pro Mitglied.
Reservierung der Freikarte ist ab sofort unter Angabe der Mitgliedsnummer möglich.

fsg-frauen@younion.at oder 01/31316/8300

Die Kabarett-Freikarte muss ausnahmslos im Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt nach erfolgreicher Reservierung ab 28. Oktober bis 8. November 2024.

INFOCENTER:
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

MO                       08:00-16:00
DI, MI, DO           08:00-15:30
FR                        08:00-13:00

Bei der Abholung benötigen wir Vor- und Zuname sowie die Mitgliedsnummer.

ACHTUNG:
Begrenztes Kartenkontingent, geschlossene Veranstaltung – nur für younion Mitglieder, freie Sitzplatzwahl

Meist geht es in Wien am Schnellsten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Es gibt aber auch Parkmöglichkeiten (kostenpflichtig) in der CONTIPARK Tiefgarage Jörgerstraße.
Nähere Informationen unter https://www.wiener-metropol.at/kontakt/anfahrt/

Im Wiener Metropol gibt es die Möglichkeit Essen und Trinken zu kaufen.
Am Tag der Veranstaltung wird es vor Ort auch einen Merchandising-Tisch von Nadja Maleh geben.

Wir freuen uns auf einen gemütlichen und unterhaltsamen Kabarettabend.Ihre FSG-Frauenabteilung
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
fsg-frauen@younion.at www.younion-fsg.at
UID: ATU 16273100 DVR: 0046655Hier finden Sie mehr Infos zumImpressum und Datenschutz
Dieses Informations Mail erhalten Sie als Funktionärin/Funktionär oder Sympathisantin/Sympathisant der  younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Gemäß dem Telekommunikationsgesetz möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dies kein Massen-Email ist, sondern eine  Aussendung an Personen, die mit der younion in Kontakt stehen.

Wie bekomme ich für unser Haus die 5 Euro für Pädagogische Tage?

Die Personalvertretung bietet einmal pro Kalenderjahr die Möglichkeit, für verschiedene Arten von Sitzungen (pädagogische Tage, abendliche Teamsitzungen, Teambuilding-Maßnahmen etc.) finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Es steht Ihnen frei, die finanzielle Unterstützung für die Kosten eines Outdoor-Tages oder für die Verpflegung zu verwenden. Eine Barauszahlung der Mittel an die Mitarbeiter*innen ist jedoch nicht vorgesehen.

Aufgrund der strengen Kassaprüfung ist es wichtig, dass Sie eine oder mehrere Rechnungen vorlegen, die mindestens den von uns bereitgestellten Betrag abdecken. Die Rechnung darf keinen Alkohol enthalten, da es sich um eine dienstliche Veranstaltung handelt.

Bspl.: Sie sind, inklusive Ihnen als Führungskraft, 12 Personen. Daher erhalten Sie von uns einen Betrag von 60€. Nach dem Tag benötigen wir eine oder mehrere Rechnungen, die zusammen mindestens 60€ betragen. Die Rechnungen dürfen auch höher sein, aber 59,48€ wäre zu wenig. Die meisten von Ihnen kennen die centgenaue Abrechnung bereits aus Ihrem Kassajournal.

So gehen Sie vor, damit das Geld auch rechtzeitig bei Ihnen ankommt.  

  • Das Ansuchen mit der Art der Sitzung, der Personenanzahl und dem vorgesehenen Datum per Mail an newsletter@sofair-fsg.at senden.

Wie bei Sofair-FSG üblich, bringen wir den Zuschuss persönlich an Ihren Dienstort, da uns der direkte Kontakt mit Ihnen sehr am Herzen liegt.  

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin zu Freistellungen aufgrund Unwetterkatastrophe für den 16.9. und 17.9.2024

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Führungskräfte,

durch die aktuelle Unwetter- bzw. Katastrophensituation möchten ich Sie informieren, dass eine Freistellung vom Dienst von betroffenen Mitarbeiter*innen im Zeitraum 16. bis 17.9.2024 in der Entscheidung der unmittelbaren Führungskraft liegt. Eine Freistellung von Mitarbeiter*innen in der Verwaltung obliegt der Fachbereichsleitung bzw. AL-Stabstellenleitung. Es ist darauf zu achten, dass die Umstände für die Freistellung der Führungskraft durch die Mitarbeiter*innen glaubhaft zu machen sind. Prinzipiell gilt, dass die*der Mitarbeiter*in alles ihr bzw. ihm Zumutbare unternehmen muss, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Ein Zuspätkommen oder eine Verhinderung ist der Führungskraft umgehend zu melden.

Bitte informieren Sie per E-Mail Ihre*n zuständigen Sacharbeiter*in im FB Personalmanagement über die Freistellung. Zwingend sind Name, Personalnummer und Datum der Freistellung anzugeben.

Sollten Betreuungseinrichtungen wegen des Unwetters geschlossen bleiben und der Elternteil somit die Kinderbetreuung übernehmen, ist durch die bzw. den Mitarbeiter*in ein Antrag auf Sonderurlaub zu stellen (Information MA 2) und im Dienstweg an den FB Personalmanagement zu übermitteln.

Hinweis für die Kindergärten: Im Sammelformular ist für die Freistellung ein WD (= wichtige Dienstverhinderung) einzutragen, für den Sonderurlaub wie gewohnt ein SF. Hinweis für die Verwaltung: Es ist in SES kein Antrag durch den*die Mitarbeiter*in zu stellen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Gibt es für das Fernbleiben vom Dienst, aufgrund einer Unwetterkatastrophe dienstliche Konsequenzen?

Kommt es aufgrund von Unwetter zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehr oder auf den Straßen, so gilt dies als Höhere Gewalt. In solchen Fällen entstehen keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Dennoch sind einige Vorgaben zu beachten:

1. Unverzügliche Information der Dienststelle

Bedienstete müssen ihre Dienststelle so früh wie möglich über Verspätungen oder das Fernbleiben vom Dienst informieren. Es ist sicherzustellen, dass die Nachricht tatsächlich bei der Dienststelle ankommt. Ein einfacher Versand per E-Mail oder SMS könnte übersehen werden, daher empfiehlt sich zusätzlich eine telefonische Rückmeldung.

2. Zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Dienst anzutreten

Bedienstete sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um trotz der widrigen Umstände rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen. Fällt beispielsweise der Zug aus, muss auf alternative Verkehrsmittel, wie etwa das Auto, umgestiegen werden. Auch längere, nicht gesperrte Wege sind in Kauf zu nehmen, selbst wenn dies eine Verspätung zur Folge hat.

3. Nachweis der Verhinderung

Die Ursache der Verhinderung muss glaubhaft belegt werden. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen. Sollte die Dienststelle einen Nachweis verlangen, muss der*die Bedienstete belegen können, dass es unmöglich war, rechtzeitig zum Dienst zu erscheinen.

4. Betreuung von Kindern bei Schließung von Bildungseinrichtungen

Wenn aufgrund des Unwetters der Kindergarten oder die Schule geschlossen bleibt und keine andere Betreuungsperson (z.B. Großeltern, Partner*in im Homeoffice) zur Verfügung steht, ist dies ebenfalls ein gerechtfertigter Grund für das Fernbleiben vom Dienst.

Freiwilligendienst und Katastrophenschutz

Laut dem Intranet der Stadt Wien sind jene Bediensteten, die im Katastrophenschutz tätig sind – etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr – und deren Anwesenheit in der betroffenen Region dringend benötigt wird, vom Dienst freizustellen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Brief der HG1 – Betriebsversammlungen der privaten Trägern am 02.10.2024

PDF zum Download

Liebe Kolleg*innen,

wir möchten euch über den aktuellen Stand betreffend, der geplanten Betriebsversammlungen der privaten Kindergärten am 02.10.2024 informieren. Bei der Planung und Fixierung des Termins war die younion _ Die Daseinsgewerkschaft nicht eingebunden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist es für die Stadt Wien Kindergärten erforderlich, dass der Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten ist. Bei den privaten Trägern gilt das nicht, daher können diese schließen, um Betriebsversammlungen abzuhalten.

Unser Ansatz bleibt klar: Wir verhandeln konstruktiv am Verhandlungstisch und nicht auf der Straße. Innerhalb der Dienststelle MA 10 konnten bereits erste Erfolge erzielt werden, die ein positives Signal für den weiteren Verlauf der Gespräche darstellen.

Mit Jänner 2025 werden die von uns geforderten Reinigungsfirmen in allen Kindergärten tätig sein, vorbehaltlich vergaberechtlicher Einwände. Dadurch werden unsere Kindergartenassistent*innen entlastet, da sie vielfach von Reinigungsaufgaben befreit werden. Dies ermöglicht ihnen, die Elementarpädagog*innen noch intensiver bei der Arbeit mit den Kindern zu unterstützen.

Darüber hinaus ist derzeit ein umfassendes Besoldungspaket in intensiver Verhandlung.

Parallel dazu hat die interne Ausbildungsoffensive – ebenfalls eine Forderung der younion und sozialpartner- schaftlich in Wien erreicht – bereits begonnen und das ohne jegliche Gehaltseinbußen für die betroffenen Mit- arbeiter*innen. Diese Maßnahmen sind ein weiterer Schritt, um die Qualifikationen innerhalb der Belegschaft zu fördern und gleichzeitig für fairen Ausgleich zu sorgen. Wien zeigt wieder mal vor wie es gehen kann!

Ende September wird eine Novelle des Wiener Kindergartengesetzes verabschiedet, vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung. Diese Novelle beinhaltet endlich die gesetzliche Verankerung der Assistenzpädagog*innen und regelt die Inklusion neu. Dabei werden private Trägerorganisationen herangezogen, Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf aufzunehmen, was eine spürbare Entlastung für unsere Mitarbeiter*innen bedeutet.

Nach Gesprächen mit Stadtrat Wiederkehr wurde uns zugesagt, dass es keine Verpflichtung gibt Kinder mit einer Diagnose nach ICD 10 oder ICD 11 in Regelgruppen der MA 10 aufzunehmen. Ein weiterer Ausbau der inklusiven Plätze im städtischen Bereich ist nicht vorgesehen.

Wie bereits in der aktuellen Praxis üblich, sind davon weder die bereits betreuten KIB-Kinder noch Kinder, die während der Betreuung diagnostiziert werden, betroffen. Diese Fälle sind, wie bisher, stets individuell zu betrachten.

Ein zentrales Anliegen bleibt nach wie vor die Forderung nach einem einheitlichen Bundesrahmengesetz in ganz Österreich. Dieses Vorhaben werden wir jedoch erst wieder mit der nächsten Bundesregierung aktiv vorantreiben können.

Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1

Margit Pollak
Vorsitzende des DA120 – Kindergärten

Judith Hintermeier
Bundesfrauenreferentin der younion _ Die Daseinsgewerkschaft

September 2024 – Gibt es die Samstagsregelung am 26.10.2024?

Wenn der 26. Oktober (Feiertag) wie dieses Jahr auf einen Samstag fällt, bitte Folgendes beachten. Der 26. Oktober muss in 5 zusammenhängende Urlaubstage eingebettet sein, um einen Urlaubstag rückerstattet zu bekommen => dies gilt nur für U und nicht für Z oder ZK.

Diese Varianten sind möglich:

Für Teilzeitkräfte gilt die Regelung nur, wenn sie eine 5 Tage Woche haben.

Diese Regelung gilt nicht für Diensteintritte ab 01.01.2018!(Wiener Bedienstetengesetz), da hier rechtlich schon von 5 Arbeitstagen und nicht mehr von 6 Werktagen ausgegangen wird.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

de_DEGerman
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