Gibt es die Möglichkeit eine kostenlose Beratung über SoFair in Anspruch zu nehmen?

Wir, die Personalvertreter*innen von SoFair-FSG freuen uns, dass wir Ihnen wieder neue Termine ab Jänner 2025 für eine kostenlose Beratung anbieten können.

Diese Beratungen, werden finanziell vom Sozialministerium und dem Chancen Nutzen Büro unterstützt.

Die Termine finden im Chancen Nutzen Büro 1020., Johann-Böhm-Platz 1 statt.

Wir möchten Sie bitten, Termine die Sie nicht einhalten können rechtzeitig abzusagen!

Bei dringenden Fällen, zwecks Terminen können Sie Frau Charlotte Joch unter der Nummer 0676 8118 64454 erreichen. Anmeldung per Mail unter newsletter@sofair-fsg.at

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wann ist ein Dienstabbruch gerechtfertigt?

Das Wort „Dienstabbruch“ im dienstrechtlichen Sinne, gibt es nicht. Es ist allerdings im Volksmund für die Bediensteten geläufig. Gemeint ist damit eine gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst durch Krankheit, Unfall oder einem anderen wichtigen Grund, die eigene Person betreffend. Als wichtiger Grund zählen auch die eigenen Kinder, Pflege-, Adoptiv-, und Stiefkinder.

Der*dem Bediensteten ist für die Zeit dieser gerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst so viel Arbeitszeit anzurechnen, als sie*er tatsächlich geleistet hätte (Fixdienstplan) bzw. der vorgesehenen Sollzeit entspricht (Gleitzeit).

Das bedeutet, dass an solchen Tagen weder Mehrdienstleistungen bzw. Überstunden zurückgenommen, noch diese (Fehl-)Zeiten eingearbeitet werden müssen.

Sofern die*der Vorgesetzte es verlangt, wird ab dem Folgetag des Dienstabbruchs eine Krankmeldung benötigt, spätestens aber wenn die krankheitsbedingte Abwesenheit länger als drei Tage dauert. Achtung: Gültig ab dem ersten Tag der Erkrankung, auch bei nachträglichem Einbringen.

Eine Bestätigung zur Pflegefreistellung ist ab dem ersten Tag erforderlich, jedoch nicht für den Tag des Dienstabbruchs.

Beispiele: siehe Folgeseite

Bspl. 1: Ein Dienstabbruch ist gerechtfertigt, wenn die*der Bedienstete während der Arbeitszeit plötzlich erkrankt bzw. verunfallt, sofern bereits eine arbeitsbezogene Tätigkeit ausgeführt wurde. Dies ist weder vom tatsächlichen Stundenausmaß an dem Tag abhängig, noch muss eine bestimmte Anzahl an Stunden bereits geleistet sein. 

Bspl. 2: Genauso verhält es sich auch, wenn das eigene Kind, Pflege-, Adoptiv- oder Stiefkind plötzlich erkrankt bzw. verunfallt. Muss es deshalb von einer Betreuungseinrichtung, Schule oder Tageseltern etc. abgeholt werden, gilt die Arbeitszeit als erbracht

(siehe Leitfaden Dienstabwesenheiten).

Dieses Vorgehen ist dienstrechtlich geregelt und wird magistratsweit so gehandhabt!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Zulagen 9690, 9150 und 9202 ausbezahlt werden?

Die Zulagen 9690, 9150 und 9202 sind im Nebengebührenkatalog der Stadt Wien festgelegt. Dieser Katalog beschreibt, unter welchen Bedingungen „einzelverrechnete Nebengebühren“ ausbezahlt werden können.

Achtung: Der Nebengebührenkatalog gilt nicht für das Wiener Bedienstetengesetz!

  • Zulage 9690: Diese Zulage wird für pädagogisches Personal gezahlt, wenn es aufgrund von Gruppenzusammenlegungen oder der Auflösung von Doppelbesetzungen von Kleinkindergruppen, Heilpädagogischen Gruppen und Integrationsgruppen eine zusätzliche Belastung hat, weil die zweite pädagogische Fachkraft abwesend ist (und kein*e Assistent*in im Kinderdienst tätig ist).
  • Zulage 9150: Diese Zulage wird für Assistent*innen gezahlt, wenn eine*r der Assistent*innen abwesend ist und die verbleibenden Assistent*innen zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen.
  • Zulage 9202: Diese Zulage wird für Assistent*innen gezahlt, die eine*n Elementarpädagog*in vertreten, wenn sie den gesamten Dienstplan der zu vertretenden Person übernehmen – mindestens jedoch eine sechs Stunden umfassende Vertretung innerhalb einer Woche.

Es spielt dabei keine Rolle, warum die*der Kolleg*in abwesend ist (z. B. Z, ZK, U, P, K).

Für Fragen zu anderen Zulagen stehen wir gerne zur Verfügung!

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

KABARETT FSG-FRAUENABTEILUNG

Mailworx INFOMAIL FSG
KABARETT FSG-FRAUENABTEILUNG
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Wir freuen uns, dass wir Nadja Maleh mit ihrem Programm „Bussi Bussi“ für unsere Veranstaltung gewinnen konnten und laden dazu herzlich ein.

Dienstag, 12. November 2024
Einlass: 17:00 Uhr / Beginn: 18:00 Uhr
Wiener Metropol – Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien

Als Mitglied der younion _ Die Daseinsgewerkschaft gibt es 1 Freikarte pro Mitglied.
Reservierung der Freikarte ist ab sofort unter Angabe der Mitgliedsnummer möglich.

fsg-frauen@younion.at oder 01/31316/8300

Die Kabarett-Freikarte muss ausnahmslos im Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt nach erfolgreicher Reservierung ab 28. Oktober bis 8. November 2024.

INFOCENTER:
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

MO                       08:00-16:00
DI, MI, DO           08:00-15:30
FR                        08:00-13:00

Bei der Abholung benötigen wir Vor- und Zuname sowie die Mitgliedsnummer.

ACHTUNG:
Begrenztes Kartenkontingent, geschlossene Veranstaltung – nur für younion Mitglieder, freie Sitzplatzwahl

Meist geht es in Wien am Schnellsten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Es gibt aber auch Parkmöglichkeiten (kostenpflichtig) in der CONTIPARK Tiefgarage Jörgerstraße.
Nähere Informationen unter https://www.wiener-metropol.at/kontakt/anfahrt/

Im Wiener Metropol gibt es die Möglichkeit Essen und Trinken zu kaufen.
Am Tag der Veranstaltung wird es vor Ort auch einen Merchandising-Tisch von Nadja Maleh geben.

Wir freuen uns auf einen gemütlichen und unterhaltsamen Kabarettabend.Ihre FSG-Frauenabteilung
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
fsg-frauen@younion.at www.younion-fsg.at
UID: ATU 16273100 DVR: 0046655Hier finden Sie mehr Infos zumImpressum und Datenschutz
Dieses Informations Mail erhalten Sie als Funktionärin/Funktionär oder Sympathisantin/Sympathisant der  younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Gemäß dem Telekommunikationsgesetz möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dies kein Massen-Email ist, sondern eine  Aussendung an Personen, die mit der younion in Kontakt stehen.

Wie bekomme ich für unser Haus die 5 Euro für Pädagogische Tage?

Die Personalvertretung bietet einmal pro Kalenderjahr die Möglichkeit, für verschiedene Arten von Sitzungen (pädagogische Tage, abendliche Teamsitzungen, Teambuilding-Maßnahmen etc.) finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Es steht Ihnen frei, die finanzielle Unterstützung für die Kosten eines Outdoor-Tages oder für die Verpflegung zu verwenden. Eine Barauszahlung der Mittel an die Mitarbeiter*innen ist jedoch nicht vorgesehen.

Aufgrund der strengen Kassaprüfung ist es wichtig, dass Sie eine oder mehrere Rechnungen vorlegen, die mindestens den von uns bereitgestellten Betrag abdecken. Die Rechnung darf keinen Alkohol enthalten, da es sich um eine dienstliche Veranstaltung handelt.

Bspl.: Sie sind, inklusive Ihnen als Führungskraft, 12 Personen. Daher erhalten Sie von uns einen Betrag von 60€. Nach dem Tag benötigen wir eine oder mehrere Rechnungen, die zusammen mindestens 60€ betragen. Die Rechnungen dürfen auch höher sein, aber 59,48€ wäre zu wenig. Die meisten von Ihnen kennen die centgenaue Abrechnung bereits aus Ihrem Kassajournal.

So gehen Sie vor, damit das Geld auch rechtzeitig bei Ihnen ankommt.  

  • Das Ansuchen mit der Art der Sitzung, der Personenanzahl und dem vorgesehenen Datum per Mail an newsletter@sofair-fsg.at senden.

Wie bei Sofair-FSG üblich, bringen wir den Zuschuss persönlich an Ihren Dienstort, da uns der direkte Kontakt mit Ihnen sehr am Herzen liegt.  

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Information der Dienstgeberin zu Freistellungen aufgrund Unwetterkatastrophe für den 16.9. und 17.9.2024

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Führungskräfte,

durch die aktuelle Unwetter- bzw. Katastrophensituation möchten ich Sie informieren, dass eine Freistellung vom Dienst von betroffenen Mitarbeiter*innen im Zeitraum 16. bis 17.9.2024 in der Entscheidung der unmittelbaren Führungskraft liegt. Eine Freistellung von Mitarbeiter*innen in der Verwaltung obliegt der Fachbereichsleitung bzw. AL-Stabstellenleitung. Es ist darauf zu achten, dass die Umstände für die Freistellung der Führungskraft durch die Mitarbeiter*innen glaubhaft zu machen sind. Prinzipiell gilt, dass die*der Mitarbeiter*in alles ihr bzw. ihm Zumutbare unternehmen muss, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Ein Zuspätkommen oder eine Verhinderung ist der Führungskraft umgehend zu melden.

Bitte informieren Sie per E-Mail Ihre*n zuständigen Sacharbeiter*in im FB Personalmanagement über die Freistellung. Zwingend sind Name, Personalnummer und Datum der Freistellung anzugeben.

Sollten Betreuungseinrichtungen wegen des Unwetters geschlossen bleiben und der Elternteil somit die Kinderbetreuung übernehmen, ist durch die bzw. den Mitarbeiter*in ein Antrag auf Sonderurlaub zu stellen (Information MA 2) und im Dienstweg an den FB Personalmanagement zu übermitteln.

Hinweis für die Kindergärten: Im Sammelformular ist für die Freistellung ein WD (= wichtige Dienstverhinderung) einzutragen, für den Sonderurlaub wie gewohnt ein SF. Hinweis für die Verwaltung: Es ist in SES kein Antrag durch den*die Mitarbeiter*in zu stellen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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