März 2023 – Langzeitkrankenstand für Beamt*innen

Bedienstete die sich im Langzeitkrankenstand befinden haben oftmals zu den gesundheitlichen Beschwerden und Sorgen, ab einem gewissen Zeitpunkt, auch mit Existenzängsten finanzieller Natur zu kämpfen. Diese blockieren womöglich sogar die Genesung, weshalb wir hier auf wesentliche Vorgehensweisen aufmerksam machen wollen.

Auf die Möglichkeit des sanften Wiedereinstiegs haben wir bereits in der Aussendung Sanfter Wiedereinstieg / Diensterleichterung hingewiesen.

Ich bin nun schon mehrere Monate lang krank. Wie lange bekomme ich noch mein normales Gehalt?

Der Ablauf der Entgeltfortzahlung gilt für Beamt*innen gleich den Bestimmungen der Vertragsbediensteten. Bitte siehe dazu März 2023 – Langzeitkrankenstand für Vertragsbedienstete.

Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, wenn die Entgeltfortzahlung ausläuft?

Nebengebühren fallen weg, also die Beträge auf der rechten Seite des Gehaltszettels. Der Bruttobezug, sowie auch eventuelle Dienstzulagen bleiben weiterhin ungemindert erhalten.

Ich bin nun schon über ein halbes Jahr krank. Was passiert, wenn ich nicht bald gesund werde?

Beamt*innen die länger als ein Jahr dienstunfähig sind oder davon auszugehen ist, dass diese innerhalb eines Jahres ihre Dienstfähigkeit nicht mehr erlangen, gelten als dauernd dienstunfähig. Sie sind von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen (§68a Dienstordnung 1994). Das amtsärztliche Kalkül ist ausschlaggebend, damit ein solches Verfahren von der MA2 eingeleitet werden kann.

Was bekomme ich an Ruhestandsbezug, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen gehen muss?

Gewerkschaftsmitglieder können uns nach einem durchgehenden Krankenstand von 6 Monaten kontaktieren. Wir nehmen ein fiktives Datum an und können so eine unverbindliche Vorberechnung anstellen, um Ihnen zumindest die finanzielle Sorge zu nehmen.

Eine Hinzurechnung von max. 10 Jahren laut §9 Pensionsordnung 1995 ist möglich, sollten Ihnen noch Zeiten fehlen. Zudem sind die Abschläge mit höchstens 18% gedeckelt.

Margit Pollak  margit.pollak@wien.gv.at  01/4000/83744

Julia Fichtl       julia.fichtl@wien.gv.at        01/4000/83739

Ich habe mich im Kindergarten mit COVID19 angesteckt und eine Berufskrankheit gemeldet. Diese wurde mir anerkannt. Nun werde ich deshalb in den Ruhestand versetzt, gibt es hier einen Unterschied?

Sofern Sie eine Versehrtenrente nach dem Unfallfürsorgegesetz 1967, aufgrund dieser Berufserkrankung erhalten, entfallen hier die Abschläge. Voraussetzung für eine Geldleistung in dieser Form ist ein mindestens drei – monatiger Krankenstand und eine Verminderung der Erwerbstätigkeit von zumindest 20%. Der kausale Zusammenhang muss unbedingt gegeben sein. Das bedeutet, Sie müssen wegen der Berufskrankheit und nicht wegen irgendwelcher anderen Erkrankungen in den Ruhestand versetzt werden. Diese Regelung kommt auch bei einem Dienstunfall zur Anwendung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Update Corona Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Ich informiere Sie über eine aktuelle Information der Magistratsdirektion – Personal und Revision:

Beendigung der Freistellung von Schwangeren

Aus medizinischer Sicht kommt es im Rahmen der Omikron-Variante bei Schwangeren einerseits weniger häufig zu schweren Verläufen im Sinne der Notwendigkeit eines Intensivaufenthalts oder einer (nicht-)invasiven Beatmung sowie andererseits weniger häufig zu Auswirkungen einer Infektion auf das Ungeborene.

Die Freistellung von Schwangeren wegen Covid-19 wird daher mit Ende April 2023 beendet.

In der MA 10 werden Schwangere, die in KDG/Horten tätig sind, bereits unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gemäß § 4 Mutterschutzgesetz freigestellt (schweres Heben/Tragen, Infektionsgefahren – nicht wegen COVID). Die oben angeführte Regelung wird somit kaum Anwendung gefunden haben. Die Grundlage Ihrer Freistellung ersehen Sie in der Ihnen vorliegenden Freistellungsbestätigung.

Beendigung der Freistellung von Bediensteten, die den Covid-19-Risikogruppen angehören

Die Freistellung von Bediensteten, die den Covid-19-Risikogruppen angehören, wird mit Ende April 2023 beendet.

Bitte informieren Sie umgehend Ihre davon betroffenen Mitarbeiter*innen.

Ein sogenannter „sanfter Wiedereinstieg“ (Diensterleichterung) ist in diesem Fall mangels dafür erforderlicher Voraussetzungen NICHT möglich!

Die Wiederintegration am Arbeitsplatz stellt eine Herausforderung sowohl für die Betroffenen als auch für das gesamte Arbeitsumfeld dar. Um eine möglichst schonende Wiedereingliederung und den damit verbundenen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist ein sensibler Umgang mit den betroffenen Bediensteten erforderlich.
Bei Bedarf können Führungskräfte Unterstützung in der Vorbereitung und Erleichterung der Wiedereingliederung durch die Mitarbeiter*innen der Betrieblichen Sozialarbeit der MA 15 (Leiterin: Frau Andrea Blei) erhalten.

Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen

Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für die Dauer der notwendigen Betreuung von an Covid-19 erkrankten bzw. positiv getesteten Kindern bzw. bei einer coronabedingten (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung (bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen bleibt bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 – somit bis 1.7.2023 – aufrecht.

Mit Ende Juni 2023 werden von Seiten des Bundes sämtliche Corona-Maßnahmen beendet werden, dazu folgt zeitgerecht eine gesonderte Information.

Bitte geben Sie die Informationen an die Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit weiter.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

13.3.2023_Corona | Aktuelle Vorgehensweise weiterhin gültig

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in

durch die Lockerung der Maskenpflicht in Wien sind auch im elementarpädagogischen Bereich Fragen aufgekommen, ob sich dadurch Änderungen für Kindergärten und Kindergruppen ergeben. Im aktuellen Newsletter informiert die MA 11 über die derzeit gültigen Regelungen.

Die seit Anfang März eingetretenen Lockerungen der allgemeinen COVID-19 Vorgaben für nicht-erkrankte Personen (z.B. Beendigung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln) betreffen den elementarpädagogischen Bereich NICHT.  Es hat sich somit grundsätzlich für das Vorgehen in Kindergärten und Horten nichts geändert.

  • Es gilt nach wie vor, dass positiv getestete Kinder und Mitarbeiter*innen den Kindergarten nicht besuchen dürfen (10 Tage mit Freitestung am Tag 5).
  • Es gibt nach wie vor die Empfehlung der Gesundheitsbehörde, dass sich Personen, die ungeschützt einen engen Kontakt zu einer Person mit COVID-19 hatten, unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontaktes und 5 Tage nach Letztkontakt testen. Darüber hinaus gibt es die Empfehlung, bis zum Vorliegen des Ergebnisses am Tag 5 in Kontakt mit vulnerablen Personen insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Es besteht keine FFP2-Maskenpflicht in Kindergärten. Die Maskenlieferungen an Standorte werden daher eingestellt.
  • Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Veranstaltungen

Die Berufsgruppentestungen und auch die PCR-Lutschertests für junge Kinder stehen weiterhin bis (voraussichtlich) Ende Juni zur Verfügung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

März 2023 – Langzeitkrankenstand – Vertragsbedienstete – Teil 2

Ich bin schon sehr lange krank, welches weitere Vorgehen ist sinnvoll?

Grundsätzlich ist natürlich immer das Wichtigste, die angebotene medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen und dahingehend aktiv an der eigenen Genesung zu arbeiten (z.B. Therapien). Nicht immer ist das allerdings möglich, aufgrund physischer und/oder psychischer Gebrechen. Der Weg zum Sozialministeriumsservice ist hier oft wesentlich, um abklären zu lassen ob ein Invaliditätsstatus gegeben ist und in welcher Höhe. Dieser Status, egal in welcher Höhe, ist meldepflichtig. Ab 50% haben Sie einen Kündigungsschutz und es wird Zusatzurlaub gewährt.

Mein Krankengeld ist bald ausgeschöpft und ich stehe kurz vor der Aussteuerung. Was jetzt?

Das Wichtigste! Informieren Sie sich rechtzeitig, wie lange Ihr Anspruch auf Krankengeld besteht. Gut wäre 8 bis 12 Wochen vor der Aussteuerung einen Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension (I-/BUP) zu stellen. Dieser dient vorrangig als Antrag für Rehabilitationsgeld und wird über die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) gestellt.

Ich habe den Antrag zu spät gestellt und bin bereits ausgesteuert. Wie lange bin ich noch versichert bzw. wie soll ich nun die Miete bezahlen?

Krankenversichert sind Sie noch ca. 4 Wochen. Danach müssen Sie sich entweder bei der*dem Partner*in mitversichern, oder Sie rufen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse an und lassen Ihren Akt neu öffnen. Sie bekommen deshalb trotzdem kein Geld, sind aber wieder versichert.

Bis zur Erstellung des Gutachtens der PVA (über Bewilligung oder Ablehnung der I-/BUP oder Rehageld) haben Sie die Möglichkeit beim AMS einen Pensionsvorschuss zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein aufrechtes Dienstverhältnis.

Die I-/BUP und auch das Rehageld wurden mir abgelehnt. Wie geht es nun weiter?

Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind prüfen wir gerne in der Rechtsabteilung der younion, ob eine Klage gegen diesen Bescheid sinnvoll ist. Sobald Klage dagegen eingebracht ist und Sie auch noch im aufrechten Dienstverhältnis sind, kann ein Antrag auf besonderes Krankengeld gestellt werden, welches längstens bis zum rechtskräftigen Verfahrensende zusteht.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

März 2023 – Langzeitkrankenstand für Vertragsbedienstete

Bedienstete die sich im Langzeitkrankenstand befinden haben oftmals zu den gesundheitlichen Beschwerden und Sorgen, ab einem gewissen Zeitpunkt, auch mit Existenzängsten finanzieller Natur zu kämpfen. Diese blockieren womöglich sogar die Genesung, weshalb wir hier auf wesentliche Vorgehensweisen aufmerksam machen wollen.

Auf die Möglichkeit des sanften Wiedereinstiegs haben wir bereits in der Aussendung 2023_01_30_sanfter Wiedereinstig hingewiesen.

Ich bin nun schon mehrere Monate lang krank. Wie lange bekomme ich noch mein normales Gehalt?

Das ist von der Dauer Ihres Dienstverhältnisses zur Stadt Wien abhängig. Die Entgeltfortzahlung, dabei geht es um die Auszahlung Ihrer Zulagen und Nebengebühren, bekommen Sie während eines langen Krankenstandes noch längstens für 16 Wochen.

Sind Sie aufgrund eines anerkannten Dienstunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit dienstunfähig, verlängert sich diese Entgeltfortzahlung auf 26 Wochen, unabhängig von der Dauer der Dienstzeit zur Stadt Wien.

Den gewohnten Bruttobezug bekommen Sie noch ca. 6 Monate, bei kurzer Dienstzeit eventuell auch kürzer. Am besten ist es hier bei Unsicherheiten in der MA2 bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in nachzufragen.

Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, wenn ich Krankengeld beziehe?

Das Krankengeld wird vom letzten vollen Bruttobezug berechnet, und beträgt ca. die Hälfte davon. Es kann längstens 52 Wochen ausbezahlt werden.

Ich bekomme schon Krankengeld und komme damit nicht über die Runden. Was kann ich da tun?

Wenn Sie bereits Krankengeld beziehen so steht Ihnen von der Stadt Wien ein Zuschuss, im Ausmaß der Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Nettomonatsbezug zu. Der Zuschuss darf 49% des Nettomonatsbezuges nicht übersteigen. Auf Verlangen des Magistrats hat der Vertragsbedienstete die Bescheinigung über die vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung oder von der Krankenfürsorgeanstalt ausbezahlten Geldleistungen vorzulegen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Verliere ich durch die Pensionsanpassung Geld?

Grundsätzlich sei zu erwähnen, dass diese „neue Pensionsanpassung“, die zurzeit medial viral geht, für Vertragsbedienstete schon länger so gilt. Sie sieht vor, dass die Bediensteten die in Pension gehen, von der ausverhandelten jährlichen Pensionserhöhung bereits im erstfolgenden Kalenderjahr aliquot profitieren. Dieser Part wurde nun, zum Vorteil der Beamt*innen, auch in die Pensionsordnung 1995 integriert. Zuvor haben Beamt*innen erst im zweitfolgenden Kalenderjahr nach der Ruhestandsversetzung zu 100% die ausverhandelte Pensionserhöhung erhalten.

Infotag an der bafep21

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Leiter*innen,

ACHTUNG +++ ACHTUNG

Unser INFOTAG – TAG DER OFFENEN TÜR an der bafep21 kann heuer endlich wieder in  Präsenz in unserem Schulgebäude in der Patrizigasse 2, 1210 Wien stattfinden.

Am 3.3.2023 sind alle Interessierten von 14 – 18 Uhr herzlich eingeladen. Gerne können Sie auch Ihre Mitarbeiter*innen oder Bildungspartner*innen auf diese Einladung hinweisen – alle Interessent*innen, die mehr über das Kolleg und die Schule für Assistenzpädagog*innen erfahren wollen, sind herzlich willkommen.

Wir freuen uns auf einen informativen, bunten, interessanten Tag der offenen Tür mit zahlreichen Gästen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr.in Nicole Kalteis und das Team der bafep21

FSG-Frauen Buchaktion zum Weltfrauentag

In Österreich haben 1 von 4 Frauen ab dem Alter von 15 Jahren eine Form von körperlicher oder sexueller Gewalt erlebt. Geschlechtsspezifische Gewalt ist leider weit verbreitet. Die Beendigung dieser Gewalt beginnt damit, den Betroffenen zu glauben, die Ursachen zu bekämpfen, schädliche soziale Normen zu verändern und Mädchen und Frauen zu stärken.

Die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft widmet sich anlässlich des Weltfrauentages (8. März) diesem wichtigen Thema.

„Statt zu fragen, warum Frauen nicht früher aus diesen Beziehungen gehen, sollten wir fragen, warum diese Männer gewalttätig sind.“

60 tote Frauen in den Jahren 2020 und 2021. 319 ermordete Frauen innerhalb von 11 Jahren. In den meisten Fällen war der Täter der Partner oder Ex-Partner. So sieht die traurige Statistik aus, weshalb Österreich immer wieder als „Land der Femizide“ bezeichnet wird – und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Denn fast allen Morden geht oft jahrelange psychische und physische Gewalt voraus.


Yvonne Widler berichtet seit vielen Jahren über Frauenmorde und will Antworten.

Vom 6. – 10. März 2023 begrüßen wir Gewerkschaftsmitglieder im Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, um Ihnen Ihr Buch überreichen zu können – solange der Vorrat reicht.

Unsere Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00-16:00 Uhr, Dienstag von 08:00-17:00 Uhr und Freitag von 08:00-14:00 Uhr.

Bitte unbedingt ausfüllen: www.younion.at/datenaktualisierung

Weiters möchten wir Sie informieren, dass die FSG-Frauenabteilung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in diesem Jahr Selbstverteidigungskurse für Frauen (ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder) durch die Polizeisportvereinigung anbieten wird. Nähere Informationen folgen zeitnah.

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