Bekomme ich auch eine Zulage, wenn mein*e Kolleg*in nicht krank ist, sondern an einem anderen Ort Dienst verrichtet?

Ja, für Pädagog*innen bei:

  • ganztägiger Auflösung der Doppelbesetzung oder Gruppenzusammenlegungen, infolge von Dienstabwesenheiten

Ja, für Assistent*innen:

  • als Assistent*in im Kinderdienst von mindestens 6 Stunden in einer Woche
  • bei ganztägiger Übernahme der Arbeit der*des fehlenden Assistent*in

 Kennzahlen:

9202 Assistent*in im Kinderdienst
9690 Zulage für fehlende*n Pädagogen*Pädagogin
9150 Zulage für fehlende*n Assistent*in

Der Anspruch auf diese Nebengebühren ergibt sich aufgrund einer Dienstabwesenheit.

Ganztägige Dienstabwesenheiten können Urlaub, Pflegefreistellung oder Krankheit betreffen, genauso aber auch Weiterbildungen, Qualitätszirkel oder die Aushilfe an einem anderen Standort, wegen akutem Personalmangel oder vakante Dienstposten.

Diese Anfrage wurde bereits vor längerer Zeit mit der Personalstelle besprochen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wann komme ich als Assistent*in in die nächste Verwendungsgruppe?

Die*der Assistent*in beginnt bei Dienstantritt im Gehaltsschema III, Verwendungsgruppe 4. Nach einer Dienstzeit von 6 Jahren können sie in die Verwendungsgruppe 3 überstellt werden, nach weiteren 5 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 3P und nach weiteren 10 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 2.

Weitere Infos finden Sie in unserer Infomappe unter Werdegang der/des Kindergartenassistentin/Kindergartenassistent

Die Gehaltssprünge im neuen Dienstrecht finden nicht mehr alle 2 Jahre statt. Wie sehen sie hier aus?

In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren. Ein Gehaltssprung muss nicht immer einen finanziellen Zuwachs bedeuten.

Genauere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Besoldung NEU.

Pflegefreistellung für Kind bis zum 10. Geburtstag bei KH-Aufenthalt.

W-BedG. §60(1) Ziffer 3.

DO §61(1) Ziffer 3.

VBO, Pflegefreistellung

§ 37.

(1) Die*der Vertragsbedienstete, die*der nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist,

1.wegen der notwendigen Pflege eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen oder

2. wegen der notwendigen Betreuung ihres*seines Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder des Kindes der Person, mit der die*der Vertragsbedienstete in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, weil die Person, die das Kind ständig betreut hat, wegen

a) Tod,
b) Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt,
c) Verbüßung einer Freiheitsstrafe sowie bei einer anderen auf behördlicher Anordnung beruhenden Anhaltung oder
d) wegen schwerer Erkrankung für diese Betreuung ausfällt, oder

3. wegen der Begleitung ihres*seines erkrankten Kindes, Wahl-, Stief- oder Pflegekindes oder des Kindes der Person, mit der die*der Vertragsbedienstete in eingetragener Partnerschaft oder in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebt, bei einem stationären Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

hat Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß von sechs Werktagen im Kalenderjahr.

Besoldung NEU

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen und Vortragshonorare (Elternabend)

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen:

  • W2/5 unterstützt die gruppenführende Päd.
  • W2/6 in Ausnahmefällen an Stelle der Päd. eingesetzt:
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • 2 Weiterbildungstage mit entweder 2×8 Stunden oder 4×4 Stunden
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

„Externe Beratungen zum Thema Coaching, Supervision, Mobbing etc.“

Ab Jänner 2023 bieten wir für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Beratung, sowie präventive Hilfestellung an, um die Anforderungen des Alltages, sowohl beruflich als auch privat, besser bewältigen zu können.

Frau Manuele Scheffel wird neutral mit Bedacht der Dienstverschwiegenheit auf Ihre Bedürfnisse eingehen und Sie dabei unterstützen.

Sie arbeitet im „ÖGB Chancen-Nutzen- Büro“, bei einem Projekt mit, dass vom Sozialministerium finanziert wird. Dadurch entsteht für Sie bei einem Beratungstermin kein finanzieller Aufwand.

Frau Manuela Scheffel bietet auf dem Gebiet, Coaching, Supervision, uvm. ihre professionelle Hilfestellung an.

Informationen betreffend Termine, Ablauf etc. erhalten Sie unter der Telefonnummer 01/4000/83907
oder schreiben Sie uns unter newsletter@sofair-fsg.at

Fähigkeiten und Kenntnisse:

Dipl. Lebens und Sozialberaterin    Erwachsenentrainerin
Coach
NLP Practitioner, Master und Trainerin                             
Yoga Lehrerin

Angebote:

Coaching
Beratung
Teamcoachings
AVEM Fragebogen und Vitalmonitormessungen

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