
Gliederung der Arbeitszeit bei künftigen Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen


Für die MitarbeiterInnen die nach 1.1.2018 bei der Stadt Wien den Dienst angetreten haben, gilt folgende Regelung des Erholungsurlaubes.
Das Ausmaß des Erholungsurlaubes bei einer 5 Tage Woche beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden:
bis zum 33. Lebensjahr (LJ) 200 Stunden (25 Tage)
ab dem 33. LJ + Dienstzeit 5 Jahre 216 Stunden (27 Tage)
ab dem 43. LJ + Dienstz. 10 Jahre 240 Stunden (30 Tage)
ERSTE BANK
Hr. Michael Kramer
Tel: 01/501006/16616
Mail: michael.kramer@erstebank.at
Serviceangebote für Mitglieder der Hauptgruppe I
NUR FÜR GEWERKSCHAFTSMITGLIEDER
Folgende Gutscheine zu Sonderkonditionen können bezogen werden:
Marionnaud
Eduscho, Tchibo
REWE Group (Billa, Merkur, Bipa, Penny)
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OMV
Wie viele Prozente bzw.
Preise auf jeweiligen Gutscheine
entfallen erfragen Sie bitte
bei Ihrer Personalvertretung.
Über den genauen Ablauf der Bestellung informiert Sie gerne ihre Personalvertretung/Gewerkschaft.
Weitere Serviceleistungen und Angebote finden Sie unter folgende Links:
Als Gewerkschaftsmitglied können Sie einmal im Jahr (abgeschlossene Schulung) um Kursunterstützung ansuchen sowohl für den Besuch berufsweiterbildender Kurse als auch für den Besuch von Hobbykursen bzw. von Spezialkursen die in einzelnen Volkshochschulen angeboten werden.
Weiters bietet das Bildungsreferat der younion auch Wochenendseminare für Ihre Mitglieder an.
Nähere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Personalvertretung.
einem Krankenhaus Anspruch auf EUR 4,00 pro Tag, sofern der Spitalaufenthalt mindestens vier Tage beträgt. Die Versicherungsleistung ist jedoch mit EUR 308,00 per anno, entspricht 77 Tagen, begrenzt. Durch einen Unfall notwendig gewordene wiederholte stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem 1. Aufenthaltstag, werden zusammen gezählt. Keineswegs darf jedoch die Versicherungsleistung für ein und denselben Unfall den genannten Betrag von EUR 308,00 übersteigen
Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich seit dem 1. 1. 2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer
von 3 bis 10 Jahren: Euro 875,00
über 10 bis 25 Jahren: Euro 1.310,00
über 25 Jahren: Euro 1.745,00
Nach der durch eine Freizeitunfall verursachten dauernden Invalidität eines aktiven Mitgliedes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer
von 3 bis 10 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 3.200,00
über 10 bis 25 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 4.800,00
über 25 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 6.400,00
Bei Teilinvalidität wird ein dem Grad der dauernden Invalidität entsprechender Anteil dieser Beträge ausgezahlt.
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer
von 3 bis 10 Jahren: Euro 800,00
über 10 bis 25 Jahren: Euro 1.000,00
über 25 Jahren: Euro 1.200,00
Ausgenommen sind jene Mitglieder der vier Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die bereits am 31. 12. 1971 in Pension waren.
Mitgliedschaftsdauer
3 bis 10 Jahre: Euro 150,00
über 10 bis 20 Jahre: Euro 160,00
über 20 bis 30 Jahre: Euro 170,00
von über 30 Jahren: Euro 180,00
Mitglieder, die bereits vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, sind mit Euro 105,00 versichert. Für Mitglieder der Younion die vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, gelten eigene Unterstützungen, über die wir sie auf Anfrage gerne näher informieren.