Wirkt sich die Auszahlung von Überstunden negativ auf meinen Nettobezug aus?

Höhere Bruttobezüge (etwa durch zusätzliche Überstunden) und das Erreichen einer höheren Steuerklasse verringern den Nettobezug nicht. Eine höhere Steuerklasse wirkt sich nur – den eine bestimmte Grenze überschreitenden Teil des Bezuges aus (Grenzsteuersatz – siehe nachstehende Tabelle). Es wird also nicht der gesamte Bezug höher versteuert, sondern nur der überschreitende Teil. Zahlungen aus Überstunden sind lohnsteuerlich begünstigt: Die ersten 10 Überstunden mit 50 % Zuschlag im Monat können bis maximal 86 € steuerfrei belassen werden.

Beispiel (Stand Feb. 2023):
Elementarpädagog*innen befinden sich im Tarif 32.075 – 62.080. Eine Überschreitung des Grenzsteuersatzes von 62.080 wäre möglich, wenn ein*e Elementarpädagog*in in der 20. Gehaltsstufe monatlich 20 Überstunden abrechnen würde. In diesen Fall würde aber auch nur der übersteigende Teil mit 48% versteuert werden und nicht das gesamte Einkommen.

Einkommensteuertarif 2023 (+ errechneter Inflationsrate)

Einkommen in €                   Grenzsteuersatz
bis 11.693 und darunterkeine Lohnsteuer
11.693 bis 19.134                            20 %
19.134 bis 32.075                            30 %
32.075 bis 62.080                            41 % (40% ab 2024)
62.080 bis 93.120                            48 %
93.120 bis 1.000.000                       50 %
ab 1.000.000                                     55 %

Außerdem sei zu erwähnen, dass jede Überstunde die ausbezahlt wird, sich positiv auf die Höhe der Pension/ des Ruhebezugs auswirkt.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wie viele Überstunden darf ich „stehen lassen“?

Im Infoblatt „Urlaubsregelung“ der MA10 ist folgendes niedergeschrieben: Alle MitarbeiterInnen der Kindergärten und Horte dürfen grundsätzlich maximal 24 Stunden (= 16 geleistete Überstunden im Verhältnis 1:1,5 aufgeschrieben, Teilzeit dementsprechend aliquot, wenn keine Rücknahme in der gleichen Woche möglich ist) in das Folgemonat mitnehmen.

Trotzdem gilt: alle Überstunden sind je nach Anordnung durch die*den Leiter*in besoldungsrechtlich abzugelten oder in Freizeit auszugleichen.

Muss ich alle Überstunden leisten, auch wenn ich mal privat keine Zeit habe?

Die Bediensteten sind zur Erbringung von Mehrdienstleistungen nicht verpflichtet, wenn berücksichtigungswürdige Interessen dem entgegenstehen und diese das öffentliche oder dienstliche Interesse an der Erbringung der Mehrdienstleistungen überwiegen.   

Die*der Mitarbeiter*in hat auf Anordnung der*des Leiterin*Leiters über die Normalarbeitszeit hinaus Dienst zu versehen. Als Überstunde gelten die Stunden die über die Normalarbeitszeit hinausgehen.

Darf meine Leitung mir ständig den Dienst tauschen, damit ich keine Überstunden machen muss?

Nein!

Kolleg*innen der MA10 arbeiten laut Gesetz nach einem Fixdienstplan. Dieser hat möglichst regelmäßig und gleichbleibend zur erfolgen. Um in erschwerten Situationen den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, muss der Dienstplan verändert werden. Dies hat aber immer in Absprache mit der*dem Mitarbeiter*in zu erfolgen.

Leider kommt es immer öfters vor, dass Dienstpläne ohne Einbeziehung der Mitarbeiter*innen verändert werden und die Informationen nur über die Infotafeln selbstständig bezogen werden müssen. Dies ist nicht zulässig!

Private Termine müssen nicht im Dienstplan oder anderswo angeführt werden!

Wenn Kolleg*innen krank werden oder Pflegefreistellung brauchen, genauso wie bei Festen oder abendlichen Teamsitzungen, die verpflichtend stattfinden und daher die Anwesenheit über die Normalarbeitszeit hinaus erfordern, liegen laut Gesetz Überstunden vor.

Ausnahme sind Teilzeitbeschäftigte die sich diese Mehrstunden so rasch als
möglich zurücktauschen sollen.

Infos dazu finden Sie in unserer Infomappe unter den Punkten 5 und 6

Darf ich mir aussuchen wie meine geleisteten Überstunden abgegolten werden?

Die*Der Mitarbeiter*in hat auf Anordnung der Leitung über die Normalarbeitszeit hinaus Dienst zu versehen. Als Überstunde gelten die Stunden die über die Normalarbeitszeit hinausgehen. Überstunden sind je nach Anordnung durch die Leitung

  1. im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder
  2. nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder
  3. im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.

Sollte sich die gewohnte Vorgehensweise (z.B. aufgrund des enormen Personalmangels) verändern, ist eine vorherige Kommunikation mit den Mitarbeiter*innen notwendig, um Missverständnissen vorzubeugen.

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