Höhere Bruttobezüge (etwa durch zusätzliche Überstunden) und das Erreichen einer höheren Steuerklasse verringern den Nettobezug nicht. Eine höhere Steuerklasse wirkt sich nur – den eine bestimmte Grenze überschreitenden Teil des Bezuges aus (Grenzsteuersatz – siehe nachstehende Tabelle). Es wird also nicht der gesamte Bezug höher versteuert, sondern nur der überschreitende Teil. Zahlungen aus Überstunden sind lohnsteuerlich begünstigt: Die ersten 10 Überstunden mit 50 % Zuschlag im Monat können bis maximal 86 € steuerfrei belassen werden.
Beispiel (Stand Feb. 2023):
Elementarpädagog*innen befinden sich im Tarif 32.075 – 62.080. Eine Überschreitung des Grenzsteuersatzes von 62.080 wäre möglich, wenn ein*e Elementarpädagog*in in der 20. Gehaltsstufe monatlich 20 Überstunden abrechnen würde. In diesen Fall würde aber auch nur der übersteigende Teil mit 48% versteuert werden und nicht das gesamte Einkommen.
Einkommensteuertarif 2023 (+ errechneter Inflationsrate)
Einkommen in € | Grenzsteuersatz |
bis 11.693 und darunter | keine Lohnsteuer |
11.693 bis 19.134 | 20 % |
19.134 bis 32.075 | 30 % |
32.075 bis 62.080 | 41 % (40% ab 2024) |
62.080 bis 93.120 | 48 % |
93.120 bis 1.000.000 | 50 % |
ab 1.000.000 | 55 % |
Außerdem sei zu erwähnen, dass jede Überstunde die ausbezahlt wird, sich positiv auf die Höhe der Pension/ des Ruhebezugs auswirkt.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL