Muss ich meine BU unterschreiben, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

Die Dienstbeurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben; verweigert jedoch eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen; die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.

Genauere Infos siehe in der Infomappe unter
23.1 Beurteilung DO, VBO und
23.2 Beurteilung W-BedG

Wann verfällt mein Urlaub, wenn ich diesen nicht antreten kann?

Grundsätzlich verfallen Urlaubstage die nicht innerhalb von 2 Jahren verbraucht werden.
Beispiel: Urlaubsanspruch 2019 – Verbrauch bis 31.12.2021

Jedoch wurde im Dienstrecht nun eine weitere Dienstpflicht der Vorgesetzten hinzugefügt die besagt, dass die*der Vorgesetzte im Fall eines drohenden Verfalls des Erholungsurlaubes oder einer absehbaren Beendigung des Dienstverhältnisses rechtzeitig und nachweislich darauf hinzuwirken hat, dass die*der Bedienstete den Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann und auch in Anspruch nimmt.

Erholungsurlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen Führungskraft und Dienstnehmer*in und darf daher nicht einseitig angeordnet werden.

Dürfen die Orga-Stunden wahllos hin und her verschoben werden?

Nein!

Die Organisationszeit ist bei der Erstellung des Dienstplans fix zu integrieren.

Die ortsgebundene mittelbare pädagogische Tätigkeit („Organisationszeit“) ist klar definiert. Sie wird jedenfalls ohne Kinder bzw. Kinderdienst verbracht und ist auch nicht für dienstliche Weiterbildungen vorgesehen.Die OG-Zeit ist u.a. für die Schaffung einer vorbereiteten Umgebung, Subteamgespräche, Entwicklungsgespräche mit Eltern, Elternabende ohne Kinder, abendliche Teamsitzungen,…vorgesehen.

Sollte eine dieser Situationen an einem anderen Tag stattfinden, als im Fixdienstplan vermerkt, dürfen die Stunden nach Rücksprache mit dem*der Mitarbeiter*in verschoben und dafür herangezogen werden. Sollten in einer Woche mehrere solcher Ereignisse eintreten (z.B. Teamsitzung und Entwicklungsgespräch mit Eltern) dürfen dafür weiterhin Überstunden geschrieben werden.

Die Organisationszeit darf allerdings nicht wahllos verändert werden. Sollte es diesbezüglich zu Missverständnissen am Standort kommen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Personalvertretung.

Wie dürfen die Orga-Stunden verwendet werden?

Wie viele Überstunden darf ich „stehen lassen“?

Im Infoblatt „Urlaubsregelung“ der MA10 ist folgendes niedergeschrieben: Alle MitarbeiterInnen der Kindergärten und Horte dürfen grundsätzlich maximal 24 Stunden (= 16 geleistete Überstunden im Verhältnis 1:1,5 aufgeschrieben, Teilzeit dementsprechend aliquot, wenn keine Rücknahme in der gleichen Woche möglich ist) in das Folgemonat mitnehmen.

Trotzdem gilt: alle Überstunden sind je nach Anordnung durch die*den Leiter*in besoldungsrechtlich abzugelten oder in Freizeit auszugleichen.

Muss ich alle Überstunden leisten, auch wenn ich mal privat keine Zeit habe?

Die Bediensteten sind zur Erbringung von Mehrdienstleistungen nicht verpflichtet, wenn berücksichtigungswürdige Interessen dem entgegenstehen und diese das öffentliche oder dienstliche Interesse an der Erbringung der Mehrdienstleistungen überwiegen.   

Die*der Mitarbeiter*in hat auf Anordnung der*des Leiterin*Leiters über die Normalarbeitszeit hinaus Dienst zu versehen. Als Überstunde gelten die Stunden die über die Normalarbeitszeit hinausgehen.

Wird mir mein Resturlaub bei Kündigung ausbezahlt?

Innerhalb der Kündigungsfrist soll der Resturlaub verbraucht werden. Sollte dies nicht möglich sein, weil der Dienstbetrieb nicht aufrecht erhalten werden kann (es muss eine klare Begründung dafür geben), oder weil die*der Bedienstete einen sofortigen Austritt meldet, wird der Resturlaub in Form einer Urlaubsersatzleitung aliquot auf das Dienstende gesehen ausbezahlt.

WICHTIG: Wenn Sie unterjährig kündigen, informieren Sie sich in der Personalstelle über den aliquoten Anspruch Ihres Resturlaubes. Dieser kann sich nämlich, je nach Austrittsdatum, verändern.

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