Darf ich trotz Teilzeit Überstunden machen?

Teilzeitbeschäftigte dürfen über die für sie maßgebende Arbeitszeit hinaus zur Dienstleistung nur herangezogen werden, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig ist und ein*e Bedienstete*r mit voller Arbeitszeit nicht zur Verfügung steht.

D.h. Überstunden sollen vermieden werden und wenn nicht anderes möglich, so schnell wie möglich im Diensttausch wieder retour genommen werden.

Siehe dazu in unserer Infomappe unter 5.2. Mehrdienstleistung bei Teilzeitbeschäftigung

Warum sind am 31. Dezember 4,5 Stunden zu nehmen?

Im Magistrat der Stadt Wien gibt es drei “Normatage” die von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (4:30h) angesetzt sind:

  • Karfreitag
  • 24. Dezember
  • 31. Dezember

Das heißt an einem Normatag, arbeiten alle Bediensteten der Stadt Wien nur 4,5 Stunden, trotzdem gilt er als voller Arbeitstag.

In den Stadt Wien – Kindergärten wurde der Karfreitag gestrichen, dafür ist der 24. Dezember komplett dienstfrei.

Der 31. Dezember bleibt somit ein Arbeitstag der 4,5 Stunden lang ist.

Da Die Kindergärten und Horte an diesem Tag geschlossen haben, muss das Personal der Standorte diesen Tag frei nehmen. Dies kann man entweder mit einer Überstundenrücknahme tun oder sich einen Urlaubstag nehmen. Vom Urlaubsstundenkontingent werden an diesem Tag natürlich lediglich 4,5 Stunden abgezogen. Auch Teilzeitkräfte müssen diese Stunden, bis auf wenige Ausnahmen, in der gleichen Höhe aufbringen, da das durchschnittliche Stundenausmaß meist über 4,5 Stunden liegt.

AusnahmenStundenausmaß
22 Stunden bei festgelegter 5 Tage Woche04:24      Std:Min
20 Stunden bei festgelegter 5 Tage Woche04:00      Std:Min

Was ist, wenn ich in meinem Urlaub krank werde bzw. mein Kind krank wird?

Erkrankt ein*e Mitarbeiter*in während des Erholungsurlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, und dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist Ihr*Ihm jene Zeit auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.

Tritt während des Erholungsurlaubes ein Umstand ein, der die/den Mitarbeiter*in zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung berechtigt (Pflege und Betreuung naher Angehöriger, Kinder) und nimmt die Pflege oder Betreuung mehr als drei Kalendertage in Anspruch, ist Ihr die auf Arbeitstage fallende Zeit der Pflegefreistellung auf das Urlaubsausmaß nicht anzurechnen.
Die Dauer der Pflegefreistellung ist auf das Höchstausmaß der Pflegefreistellung anzurechnen, wobei nur ganztägige Pflegefreistellungstage in Anspruch genommen werden können.

Siehe dazu auch in unserer Infomappe unter
2.4.1. Erkrankung während des Erholungsurlaubes bzw. 4.2. Pflegefreistellung während des Erholungsurlaubes

Darf ich mir auch mal ohne Einverständnis meiner Leitung einen Tag frei nehmen?

Die*der Bedienstete darf den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihr*ihm zustehenden Erholungsurlaubes einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen („persönlicher Feiertag“). Dieser ist spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben. Sofern dies aus zwingenden dienstlichen Gründen notwendig ist, muss die*der Bedienstete dennoch an dem bekannt gegebenen Tag Dienst leisten. In diesem Fall hat die*der Vertragsbedienstete weiterhin Anspruch auf diesen Urlaubstag.

Urlaubsregelung – Feiertag an einem Samstag

Wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt, wird ein Urlaubstag für Beamt*innen (DO) und Vertragsbedienstete mit Dienstantritt vor 2018 (VBO) zurückerstattet, sofern der Samstag in mindestens fünf zusammenhängenden Urlaubstagen eingebettet ist. Diese Regelung gilt nicht für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Für Teilzeitkräfte gilt diese Regelung nur, wenn Sie eine 5 Tage-Woche haben (Erklärung siehe drittes Beispiel).

Achtung: Es müssen fünf Urlaubstage sein, nicht E, Z oder ZK Tage.

Der zurückerstattete Urlaubstag, wird im darauffolgendem Monat berücksichtigt.

Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten, Urlaub zu nehmen um den Urlaubstag rückerstattet zu bekommen:

MontagU
DienstagUU
MittwochUUU
DonnerstagUUUU
FreitagUUUUU
Samstag (Feiertag)FreiFreiFreiFreiFrei
SonntagFreiFreiFreiFreiFrei
MontagUUUU
DienstagUUU
MittwochUU
DonnerstagU

Befindet sich ein weiterer Feiertag in dem Zeitraum, zählt dieser nicht zu den fünf Urlaubstagen hinzu.

Siehe hierzu das Beispiel vom Jänner 2018:

Mittwoch27.12.2017U   
Donnerstag28.12.2017UU  
Freitag29.12.2017UU1. U 
Samstag30.12.2017FreiFreiFreiFreiFrei
Sonntag31.12.2017FreiFreiFreiFreiFrei
Montag (Feiertag)01.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Dienstag02.01.2018UU2. U1. U
Mittwoch03.01.2018UU3. U2. UU
Donnerstag04.01.2018UU4. U3. UU
Freitag05.01.2018UU5. U4. UU
Samstag (Feiertag)06.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Sonntag07.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Montag08.01.2018   5. UU
Dienstag09.01.2018    U

Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn innerhalb der 5 Urlaubstage ein freier Tag ist (z.B. bei Teilzeitkräften mit einem E Tag). Siehe dazu das Beispiel der Weihnachtstage im Jahr 2020:

Montag21.12.20201. U
Dienstag22.12.20202. U
Mittwoch23.12.20203. U
Donnerstag24.12.2020EDieser freie Tag müsste ein U-Tag sein.
Freitag25.12.2020Feiertag
Samstag26.12.2020Feiertag
Sonntag27.12.2020Sonntag
Montag28.12.20204. U

Wann muss eine Dienstbeurteilung erfolgen?

Beamt*innen und Vertragsbedienstete mit Dienstantritt vor 2018 (DO und VBO):

  • 6-8 Monate nach Dienstantritt
  • bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
  • bei gravierenden Veränderungen
  • nach Aufforderung des FB Personalmanagement
  • bei Versetzungen
  • bei Ausbildungen
  • auf eigenen Wunsch

Siehe auch 23.1 Beurteilung DO, VBO in unserer Infomappe

Vertragsbedienstete mit Dienstantritt nach 01.01.2018 (W-BedG)

  • 2-3 Monate vor dem Ende eines befristeten Dienstverhältnisses
  • 6 Monate vor Ablauf des 3. Dienstjahres
  • Bei nicht entsprechender Leistung
  • Auf Antrag der bzw. des Bediensteten

Siehe auch 23.2 Beurteilung W-BedG in unserer Infomappe


Es kann immer eine Person Ihres Vertrauens (intern) beigezogen werden, Sie haben das Recht auf Kopie oder Abschrift, die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme, Dienstbeurteilung unterliegt der Amtsverschwiegenheit.

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