Ist ein Unfall zuhause bzw. bei mobilem Arbeiten, ein Dienstunfall?

Beamt*innen – Unfallfürsorgegesetz 1967: Ein Unfall, der sich bei der Erbringung der Dienstleistung im Rahmen von Telearbeit und mobilem Arbeiten im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis 
ereignet, gilt als Dienstunfall.
Vertragsbedienstete – ASVG: Da das ASVG “Mobiles Arbeiten” nicht kennt, allerdings wir im Dienstrecht der Stadt Wien kein “Home-Office” schriftlich definiert haben, hat die younion_Die Daseinsgewerkschaft für ihre Mitglieder eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Ohne jegliche Zusatzkosten haben Vertragsbedienstete Gewerkschaftsmitglieder nun auch im mobilen Arbeiten die Möglichkeit, Dienstunfall versichert zu sein.

Das aktuelle Formular können Sie hier downloaden (nur im Browser möglich).

Ab wann gibt es die Möglichkeit des mobilen Arbeitens und für wen?

Das Mobile Arbeiten ist mit 01. Juli 2020 in den Regelbetrieb der Stadt Wien eingegliedert worden. Für Pädagog*innen und Assistent*innen ist mobiles Arbeiten nicht möglich. Für Leitungen, die viel an administrativen Aufgaben auch im „Home-Office“ erledigen können, wird gerade an einer Vereinbarung gearbeitet. Rechtsanspruch darauf besteht keiner!

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