Gibt es für das Fernbleiben vom Dienst, aufgrund einer Unwetterkatastrophe dienstliche Konsequenzen?

Kommt es aufgrund von Unwetter zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehr oder auf den Straßen, so gilt dies als Höhere Gewalt. In solchen Fällen entstehen keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Dennoch sind einige Vorgaben zu beachten:

1. Unverzügliche Information der Dienststelle

Bedienstete müssen ihre Dienststelle so früh wie möglich über Verspätungen oder das Fernbleiben vom Dienst informieren. Es ist sicherzustellen, dass die Nachricht tatsächlich bei der Dienststelle ankommt. Ein einfacher Versand per E-Mail oder SMS könnte übersehen werden, daher empfiehlt sich zusätzlich eine telefonische Rückmeldung.

2. Zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Dienst anzutreten

Bedienstete sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um trotz der widrigen Umstände rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen. Fällt beispielsweise der Zug aus, muss auf alternative Verkehrsmittel, wie etwa das Auto, umgestiegen werden. Auch längere, nicht gesperrte Wege sind in Kauf zu nehmen, selbst wenn dies eine Verspätung zur Folge hat.

3. Nachweis der Verhinderung

Die Ursache der Verhinderung muss glaubhaft belegt werden. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen. Sollte die Dienststelle einen Nachweis verlangen, muss der*die Bedienstete belegen können, dass es unmöglich war, rechtzeitig zum Dienst zu erscheinen.

4. Betreuung von Kindern bei Schließung von Bildungseinrichtungen

Wenn aufgrund des Unwetters der Kindergarten oder die Schule geschlossen bleibt und keine andere Betreuungsperson (z.B. Großeltern, Partner*in im Homeoffice) zur Verfügung steht, ist dies ebenfalls ein gerechtfertigter Grund für das Fernbleiben vom Dienst.

Freiwilligendienst und Katastrophenschutz

Laut dem Intranet der Stadt Wien sind jene Bediensteten, die im Katastrophenschutz tätig sind – etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr – und deren Anwesenheit in der betroffenen Region dringend benötigt wird, vom Dienst freizustellen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wie werden die Stunden an freien Tagen im Sommerdienstplan gerechnet?

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- vor Erstellung des Sommerdienstplanes – werden die Stunden des Originaldienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Am Feiertag (15. August) müssen für den Sommerdienstplan die Stunden des regulären Dienstplanes herangezogen werden. Dies gilt auch für andere unterjährige Feiertage, da diese planbar sind.

Bei einzelnen ganztägigen Abwesenheiten (U, Z, ZK) während des Ferienbetriebes- nach Erstellung des Sommerdienstplanes (allen Mitarbeiter*innen ev. durch Unterschrift zur Kenntnis bringen) – werden die Stunden des Sommerdienstplanes herangezogen, um für die restliche Woche eine korrekte Diensteinteilung gestalten zu können.

Jede notwendige Abänderung der Dienstpläne, egal ob Sommerdienstplan oder
Originaldienstplan, hat immer in Rücksprache mit den betroffenen
Mitarbeiter*innen zu erfolgen.

Ist jeder Ambulanztermin innerhalb der Dienstzeit?

Grundsätzlich sollten Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit, also in der Freizeit,
wahrgenommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Termine in
Praxen, Ambulanzen oder anderen Einrichtungen stattfinden. Entscheidend ist
vielmehr die Art des Arzttermins, da auch Termine in Ambulanzen sowohl
vormittags als auch nachmittags möglich sind.

Ausnahmen während der Arbeitszeit gelten insbesondere für Akutfälle, also
solche, die mit einem unmittelbar vorausgegangenen Unfall verbunden sind
oder bei denen plötzlich starke oder langanhaltende Schmerzen auftreten.

Auch Untersuchungen, die an eine bestimmte Uhrzeit gebunden sind, oder
Arztbesuche in Praxen, die nur während der Arbeitszeit der Mitarbeitenden
geöffnet haben, dürfen während der Dienstzeit wahrgenommen werden.

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass der Nachweis dieser Öffnungszeiten
stets vom Mitarbeitenden erbracht werden muss und auch eingefordert
werden kann.

Eine Abweichung von den gegenständlichen Regelungen ist grundsätzlich
möglich. Der Individualfall liegt im Ermessensspielraum und in der
Verantwortung der*des Vorgesetzten.

Alle Abwesenheiten, sofern sie planbar sind, müssen zeitgerecht mit der
Führungskraft zur Planung des Dienstbetriebes besprochen werden.
Die Fahrzeiten sind im erforderlichen Ausmaß inkludiert.
Eine entsprechende Zeitbestätigung ist vorzulegen, sofern eine gerechtfertigte
Abwesenheit vom Dienst vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Wieviele ZK-Tage stehen mir am Anfang des Jahres zu?

Die ZK-Tage richten sich ausschließlich nach der Tagewoche, nicht nach dem Beschäftigungsausmaß.

Bei Änderung der Tagewoche, kann es zu einer Änderung des Anspruches kommen.

Anspruch zu Jahresbeginn

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
76532

Anspruch beim Eintritt

(Neuaufnahme während des Kalenderjahres, Überstellung zur Pädagogin/zum Pädagogen)

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
01.01. – 21.02.76532
22.02. – 14.04.65432
15.04. – 05.06.54321
06.06. – 28.07.44321
29.07. – 18.09.33221
19.09. – 09.11.22210
10.11. – 31.12.11110

Anspruch bei Austritt

(Schwangerschaft, Ende des Dienstverhältnises, Karenzierung, Freijahr/ -quartal

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
01.01. – 21.02.1
1110
22.02. – 14.04.22210
15.04. – 05.06.33221
06.06. – 28.07.44321
29.07. – 18.09.54321
19.09. – 09.11.65432
10.11. – 31.12.76532

Ausnahme:Bei Versetzung in den Ruhestand und Pensionierung werden die ZK-Tage nicht aliquotiert.

Quelle: Referat Personalverwaltung – Nr. 0421a, Version 200831

Welche Stundenvarianten gibt es bei den Stadt Wien Kindergärten?

Kinderdienst = unmittelbare päd. Tätigkeit
Organisationszeit und Vorbereitungszeit = mittelbare päd. Tätigkeit

Pädagog*innen – alte Verträge bis 2017

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
4036
(34+ 2MDL)
6*
35305
30255
24204
22
(alte Verträge)
18,53,5
20173
(10)8,51,5

Sonderpädagog*innen – alte Verträge bis 2017

Beschäftigungs-
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
4033
(32+ 1MDL)
8*
35287
30246
25205
22
(alte Verträge)
17,54,5
20164
(10)82

Gravide Pädagoginnen mit Beschäftigungsausmaß 40 Stunden alte Verträge bis 2017

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
40346

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
40328

Pädagog*innen – W-BedG. ab

Anstellungszeitpunkt 01.01.2018

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
3424
353023
302523
24201,52,5
201712
(10)8,50,51

Sonderpädagog*innen – W-BedG. ab Anstellungszeitpunkt 01.01.2018

Beschäftigungs
ausmaß
Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
3244
35283,53,5
302433
25202,52,5
201622
(10)811

Assistenzpädagog*innen

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403622
353221
2721
20***182
(10)**91

Sprachförderkräfte – alte Verträge bis 2017 -Ehemalige Pädagog*innen, die als Sprachförderkräfte eingesetzt werden oder nach GSV

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
40346
30255
24204
20173

Sprachförderkräfte – alte Verträge bis 2017


Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403613
302713
20180,51,5

Sprachförderkräfte – W-BedG. ab Anstellungszeitpunkt 01.01.2018 – Modellstelle W2/2 bzw. W2/5

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403623
302712
20180,51,5

Fellows – W-BedG. ab Anstellungszeitpunkt 01.01.2018

Kinderdienst-
zeit
Organisations-
zeit
Vorbereitungs-
zeit
403622

*unabhängig davon, ob 2 Fix.MDL geleistet werden
**nur für Studierende und Personen mit gesetzlichen Anspruch nach Elternkarenz möglich
***gesetzlicher Anspruch besteht nur nach Elternkarenz

Quelle: MA 10 – FB Elementare Bildung in städtischen Kindergartenund Horten – Nr. 0058a – Infohandbuch Betrieb – Kapitel 5.5.8
Version 200224

Warum sind am 31. Dezember 4,5 Stunden zu nehmen?

Im Magistrat der Stadt Wien gibt es drei “Normatage” die von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (4:30h) angesetzt sind:

  • Karfreitag
  • 24. Dezember
  • 31. Dezember

Das heißt an einem Normatag, arbeiten alle Bediensteten der Stadt Wien nur 4,5 Stunden, trotzdem gilt er als voller Arbeitstag.

In den Stadt Wien – Kindergärten wurde der Karfreitag gestrichen, dafür ist der 24. Dezember komplett dienstfrei.

Der 31. Dezember bleibt somit ein Arbeitstag der 4,5 Stunden lang ist.

Da Die Kindergärten und Horte an diesem Tag geschlossen haben, muss das Personal der Standorte diesen Tag frei nehmen. Dies kann man entweder mit einer Überstundenrücknahme tun oder sich einen Urlaubstag nehmen. Vom Urlaubsstundenkontingent werden an diesem Tag natürlich lediglich 4,5 Stunden abgezogen. Auch Teilzeitkräfte müssen diese Stunden, bis auf wenige Ausnahmen, in der gleichen Höhe aufbringen, da das durchschnittliche Stundenausmaß meist über 4,5 Stunden liegt.

AusnahmenStundenausmaß
22 Stunden bei festgelegter 5 Tage Woche04:24      Std:Min
20 Stunden bei festgelegter 5 Tage Woche04:00      Std:Min

Dürfen die Orga-Stunden wahllos hin und her verschoben werden?

Nein!

Die Organisationszeit ist bei der Erstellung des Dienstplans fix zu integrieren.

Die ortsgebundene mittelbare pädagogische Tätigkeit („Organisationszeit“) ist klar definiert. Sie wird jedenfalls ohne Kinder bzw. Kinderdienst verbracht und ist auch nicht für dienstliche Weiterbildungen vorgesehen.Die OG-Zeit ist u.a. für die Schaffung einer vorbereiteten Umgebung, Subteamgespräche, Entwicklungsgespräche mit Eltern, Elternabende ohne Kinder, abendliche Teamsitzungen,…vorgesehen.

Sollte eine dieser Situationen an einem anderen Tag stattfinden, als im Fixdienstplan vermerkt, dürfen die Stunden nach Rücksprache mit dem*der Mitarbeiter*in verschoben und dafür herangezogen werden. Sollten in einer Woche mehrere solcher Ereignisse eintreten (z.B. Teamsitzung und Entwicklungsgespräch mit Eltern) dürfen dafür weiterhin Überstunden geschrieben werden.

Die Organisationszeit darf allerdings nicht wahllos verändert werden. Sollte es diesbezüglich zu Missverständnissen am Standort kommen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Personalvertretung.

Wie dürfen die Orga-Stunden verwendet werden?

de_DEGerman
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