7.3.2022_Corona | Maske, Test,… bisherige Regelungen werden weiterhin umgesetzt

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

der Bund hat mit der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung die bisher von ihm vorgeschriebenen COVID-19 Schutzbestimmungen für elementare Bildungseinrichtungen aufgehoben.

Auch in der Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, welche seit 5. März 2022 in Kraft ist, ist nunmehr nur noch folgende Regelung vorgesehen:

Externe Personen, die den Kindergarten oder die Kindergruppe betreten, müssen auch weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzzahlen ist ein vorsichtiger Umgang mit der Pandemie weiterhin wichtig.

Deshalb werden ausgehend von

die bisher geltenden Regelungen in den städtischen Kindergärten und Horten weiterhin umgesetzt:

1. Personal

  1. Beim Betreten der elementaren Bildungseinrichtung ist ein 3G-Nachweis vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske zu tragen. Dies ist durch den Erlass der Stadt Wien geregelt.
  2. Eine Ausnahme von der Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen gibt es für die Tätigkeit in den Gruppen während der Arbeit mit Kindern.
    NEU:  IN Hort- und Familiengruppen ist nur von nicht vollständig immunisierten Personen eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Schulkinder anwesend sind.
  3. Das Personal, das über einen 2G-Nachweis verfügt (geimpft/genesen) hat einmal wöchentlich einen negativen PCR-Test vorzuweisen.  

    Ausnahme:  Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.
  4. Das Personal, das den 3G-Nachweis mittels Testzertifikat erbringt, hat diesen Nachweis mindestens dreimal wöchentlich in Form eines PCR-Tests zu erbringen.


2. Kinder

  1. Bis zum Beginn der Schulpflicht
    Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht müssen weder einen 3G-Nachweis erbringen noch eine Maske tragen.
  2. Schulkinder
    Schulkinder müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.

3. Eltern und andere externe Personen

  1. Beim Betreten der elementaren Bildungseinrichtung ist ein 3G-Nachweis vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske zu tragen
  2. Für Personen, die die elementare Bildungseinrichtung nur kurzfristig betreten (insbesondere Bring- und Abholsituation) ist ein 3G-Nachweis nicht erforderlich, eine FFP2-Maske ist jedoch zu tragen.

Bitte geben Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen am Kindergarten- und Hortstandort und an die Bildungspartner*innen weiter.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

März 2022 – Wesentliche Änderungen der Sonderbetreuungszeit

Eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) auf Grund von COVID-19 gibt es nun in drei Fällen:

1. Behördliche (Teil-)Schließung des Kindergartens bzw. der Schule im Schuljahr 2021/2022.
2. Behördliche Absonderung des Kindes nach Kontakt mit einem COVID-19-Verdachtsfall als Präventionsmaßnahme.
3. An COVID-19 erkrankte bzw. positiv getestete, abgesonderte Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. 

!Punkt 3 wurde gewerkschaftlich verhandelt und neu hinzugefügt!

Für betroffene Bedienstete ist auf einen formlosen Antrag an die Personalstelle die rückwirkende Korrektur von Erholungsurlaub bzw. Pflegefreistellung zur Pflege eines an COVID-19 erkrankten Kindes ab 1.9.2021, auf eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuung) durchzuführen – vorausgesetzt, die Sonderbetreuungszeit ist noch nicht ausgeschöpft. Bei Änderungen des Erholungsurlaubs aus 2021 ist das Resturlaubsausmaß neu zu berechnen.

Die Sonderbetreuungszeit kann für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen im Schuljahr 2021/2022 gewährt werden. Als Beginn des Schuljahres gilt der 1.9.2021, als Ende der 1. Juli 2022. Sie kann tage- oder halbtageweise (nicht jedoch stundenweise) verbraucht werden.

Bedienstete haben der Personalstelle ehestmöglich als Nachweis Folgendes vorzulegen:
zu 1. Im Falle der behördlichen (Teil-)Schließung von Kindergärten und Schulen gilt als Nachweis für eine Absonderung der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde.
zu 2. Wenn das Kind Kontakt mit einer an COVID-19-erkrankten Person gehabt hat, ist von der/vom Bediensteten der Absonderungsbescheid des Kindes oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
zu 3. Sollte noch kein Bescheid eingelangt sein, genügt die Vorlage des positiven Testergebnisses des Kindes als Nachweis.

Diese Änderungen gelten für die Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Angehörige gleichermaßen.

Quelle: „Auszug aus den FAQ_Dienstrecht_Corona_01032022“

Margit POLLAK

Julia FICHTL

21.2.2022_Corona | Aktualisierung Vorgehen bei positiven Fällen in HORTgruppen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

der aktuellen Newsletter der MA11 (11/2022) enthält eine geringe Änderung hinsichtlich des Vorgehens bei positiven Fällen in Hortgruppen.

Die Regelung wurde an das Vorgehen in der Schule angepasst.

Für Hortgruppen gilt somit nun Folgendes:

NEU: Teilschließung der Hortgruppe, wenn der 2. positive Fall eines Hortkindes der gleichen Gruppe innerhalb von 3 Tagen (statt 5) auftritt.

In KKG, KDG und FAM bleibt die Regel „2. positive Fall eines Kindes innerhalb von 5 Tagen“ aufrecht.

Die Änderungen wurden in der grafischen Darstellung angepasst.

Bitte um Weitergabe der Information an die Mitarbeiter*innen am Standort.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Edupression – Wichtige Info zu Kontaktaufnahme

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleg*innen,

ich habe von der MedUni Wien die Rückmeldung erhalten, dass Sie das Angebot Edupression – Begleitung bei Depression und Burnout sehr bereitwillig aufgreifen und schon viele Mitarbeiter*innen Kontakt aufgenommen haben.

Es freut mich wirklich sehr, dass das Referat BGF Sie mit diesem Angebot bedarfsgerecht unterstützen kann.

Die große Resonanz bestätigt die Auswahl, die Aktualität und die Notwendigkeit des diesjährigen BGF-Schwerpunktes Psychische Gesundheit.

Laut MedUni Wien übertreffen die einlangenden Anmeldungen die Erwartungen bei Weitem.

Deshalb weise ich darauf hin, dass die Staffelung der Anmeldemöglichkeiten unbedingt einzuhalten ist.

Bitte haben Sie Geduld!

Aufgrund der hohen Anzahl an Anmeldungen wird es bis zur telefonischen Kontaktaufnahme mit Ihnen seitens der Expert*innen der MedUni Wien etwa eine Woche dauern.

Haben Sie keine Sorge – Sie werden in jedem Fall kontaktiert.

Bitte informieren Sie auch alle Mitarbeiter*innen ohne LAN-User. Vielen Dank!

Das BGF-Team wünscht Ihnen alles Gute!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Demo vor Kinderhort: Gewerkschaft fordert Konsequenzen!

Demo vor Kinderhort: Gewerkschaft fordert Konsequenzen!

Kinder und Mitarbeiter*innen müssen tabu sein!

„Ich bin noch immer tief erschüttert von dem, was da gestern vor einem Hort in Linz passiert ist“, sagt Karin Decker, Landesfrauenvorsitzende der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in Oberösterreich. Und weiter: „Es ist erschreckend, was unsere Kolleg*innen von dem Vorfall berichten. Kindern wurden sogar die Masken vom Mund gezogen! Nicht nur die Kleinen stehen noch unter Schock, sondern auch die Mitarbeiter*innen. Dieser Vorfall muss Konsequenzen haben!“

Das fordert auch Christian Jedinger, Landesvorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in Oberösterreich: „Das hat mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun! Hier wurde nicht nur einfach eine Grenze überschritten, hier ist ein aufgehetzter Mob auf Kinder und Beschäftigte losgegangen!“
Christian Meidlinger, Bundesvorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, fordert Politik und Polizei zum sofortigen Handeln auf: „Es muss alles unternommen werden, damit so etwas nicht noch einmal passiert. Das Aufhetzen muss endlich ein Ende haben. Das adressiere ich ganz gezielt an Herbert Kickl und die Vertreter*innen der MFG. Der Fall in Linz zeigt, wohin uns radikale Worte bringen.“

Karin Decker abschließend: „Die Demonstrant*innen wissen in ihrer Wut vermutlich gar nicht, was sie den Kindern, deren Eltern und meinen Kolleg*innen angetan haben. Ein Kind hat in der Nacht in die Hose gemacht, viele brauchen jetzt spezielle Betreuung. Schämt Euch!“

Artikel: Wirbel nach Demo vor Kinderhort

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
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19.1.2022_Corona | Änderung Vorgehensweise bei positiven Fällen von Kindern in KDG

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

aufgrund einer Klarstellung seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinsichtlich der Kontaktnachverfolgung in elementaren Bildungseinrichtungen gilt ab sofort eine geänderte Vorgehensweise.

(Newsletter MA11 6/22)

Ab sofort erfolgt eine Gruppenschließung,

  • erst wenn 2 oder mehrere Kinder der Gruppe innerhalb von 5 Tagen  positiv auf Covid-19 getestet wurden
  • bzw. wie bisher wenn eine erwachsene Person (PÄD, ASS,…) positiv auf Covid-19 getestet wurden.

Die Änderungen wurden in der grafischen Darstellung (Version 21) überarbeitet.

Bitte verwenden Sie nur dieses Dokument!

Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19

Die Änderungen als Textversion

NEU ist der Elternbrief C, der beim 1. positiven Fall eines Kindes an die Eltern der Gruppe ausgeteilt wird.

Werden 2 oder mehrere Kinder in einer Gruppe – oder eine erwachsene Person – positiv auf Covid-19 getestet, wird der bekannte Elternbrief A K1 ausgegeben und die betroffene Gruppe gesperrt.

Danke für die Umsetzung der geänderten Maßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Edupression – Begleitung bei Depression und Burnout

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir alle haben ein anstrengendes Jahr 2021 hinter uns und 2022 hat bereits turbulent begonnen.
Bestimmt haben Sie zum Jahreswechsel über die üblichen Neujahrsvorsätze wie Abnehmen, mehr Sport, etc. nachgedacht.
Vielleicht haben Sie aber auch einen anderen, ganz wichtigen Neujahrsvorsatz gefasst – nämlich speziell in dieser so herausfordernden Zeit auf seelischer Ebene gut für sich zu sorgen.

Im Jahr 2022 setzt das Referat Berufliche Gesundheitsförderung einen Schwerpunkt auf Psychische Gesundheit.
Wir starten im Jänner mit einem Angebot des arbeitsmedizinischen Zentrums der KFA (AMZ): Edupression.com.

Edupression.com ist eine digitale, personalisierte Unterstützung für Personen mit leichten bis mittelgradigen Depressionen und Burnout und wird allen Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten kostenfrei angeboten (ist für Privatpersonen kostenpflichtig). Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und anonym. Die Dienststelle erhält keinerlei Information über Ihre Teilnahme.

Das edupression.com Therapiesystem wurde gemeinsam mit der Medizinischen Universität Wien entwickelt und hat im Rahmen einer klinischen Studie seine Wirksamkeit bewiesen. Durch ein laufendes Begleitprogramm der MedUni Wien wird die Qualität des Angebotes zusätzlich gesichert.

Die Vorteile des Programms:
• Niederschwelliges Angebot, absolut privat und anonym
• Unkomplizierte ärztliche und therapeutische Unterstützung
• 24/7 verfügbar – also rund um die Uhr an 7 Tagen der Woche
• Zugang sowohl über Browser als auch über die Apps im Android und iOS Store möglich

Das Angebot ist zeitlich begrenzt und hat eine Laufzeit von 3 bis 6 Monaten. Bitte entnehmen Sie nähere Details dem Informationsschreiben:

Information-zu-Edupression.pdf

Bei Interesse senden Sie eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer an edupower@meduniwien.ac.at.
Geben Sie unbedingt an, dass Sie Mitarbeiterin der Stadt Wien – Kindergärten sind, um das Angebot kostenfrei zu nutzen!

Das Team der MedUni Wien meldet sich anschließend telefonisch bei Ihnen. Um dies angesichts der Größe der Abteilung bzw. hohen Anzahl an Mitarbeiterinnen und potentiellen Interessent*innen bewerkstelligen zu können, muss die Kontaktaufnahme Ihrerseits gestaffelt erfolgen:

KW 3 (17. – 23.1.2022)  Anmeldemöglichkeit für alle Mitarbeiterinnen der KDG/Hort-Standorte Bezirke 2.–9., 12., 18.-20., 22C
KW 4 (24. – 30.1.2022)  Anmeldemöglichkeit für alle Mitarbeiterinnen der KDG/Hort-Standorte Bezirke 1.,3.,4., 13.-17., 23
KW 5 (31.1. – 6.2.2022)  Anmeldemöglichkeit für alle Mitarbeiterinnen der KDG/Hort-Standorte Bezirke 10A, 10B, 11., 21A, 21B
KW 6 (7. – 13.2.2022)  Anmeldemöglichkeit für alle Mitarbeiterinnen der KDG/Hort-Standorte Bezirke 22A u. 22B sowie Verwaltung/MEF/BAFEP

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Team der MedUni Wien unter edupower@meduniwien.ac.at. Da können Fragen direkt mit den Expert*innen geklärt werden.

Bringen Sie dieses Angebot bitte allen Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit nachweislich zur Kenntnis – auch jenen ohne LAN-User.

Das BGF-Team wird im Laufe des Jahres über weitere Angebote zum Schwerpunkt Psychische Gesundheit informieren und wünscht Ihnen alles Gute!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

13.1.2022_Corona | Ergänzung zu den SOPs – positiver Fall im Haushalt

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die MA11 hat uns mit dem Newsletter 3/22 folgende Zusatzinformation übermittelt:

Positiver Fall im Haushalt von Betreuungspersonen

  • Wenn bei Betreuungspersonen mit 3 immunologischen Ereignissen (=dreifach geimpften bzw. 2fach-geimpften plus genesen) im eigenen Haushalt ein positiver Fall auftritt (zB Kind wird positiv getestet), so gelten diese nicht als Kontaktpersonen und können arbeiten.
  • Bei der Tätigkeit in elementaren Bildungseinrichtungen handelt es sich aber um einen besonders vulnerablen Bereich, da sich ein Großteil der Kinder noch nicht durch Masken oder Impfung schützen kann.
  • Daher wird von der Gesundheitsbehörde dringend empfohlen, dass diese Betreuungspersonen zusätzlich zum durchgängigen Tragen einer FFP2-Maske in der Arbeit mit Kindern auch täglich einen PCR-Test durchzuführen.
  • Wenn die Isolation von der positiven Person am Wohnsitz möglich ist, gelten diese Maßnahmen für 5 Tage, wenn das nicht möglich ist, dann für 10 Tage.

In diesen Fällen, nützen Sie bitte zusätzlich zum Testangebot am Standort auch das gut verbreitete Angebot von „Alles gurgelt“.

Bei der nächsten Auslieferung von Gurgeltest werden zur Unterstützung jedem Standort 10% mehr Testkists als bestellt zur Verfügung gestellt.

Sollten die Tests trotzdem ausgehen, kontaktieren Sie bitte das Referat Warenwirtschaft.

Bitte informieren Sie Mitarbeiter*innen über diese neuen wichtigen Empfehlungen.

Testung von Kleinkindern

Kleinkinder (>1 Jahr), die noch nicht gurgeln oder spülen können, werden mit (Nasen-) Rachenabstrich von medizinischem Personal an folgenden Teststationen getestet:

•          Teststraße Austria Center Vienna,

•          Teststraße Ernst Happel-Stadion und

•          Teststraße Stubentor

Somit können sich auch diese mit negativem PCR-Test nach 5 Tagen aus der Quarantäne freitesten.

Bitte geben Sie diese Information insbesondere auch an Bildungspartner*innen weiter.

Danke für die Unterstützung und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

10.1.2022_Corona | Änderung der Quarantäne- und Kontaktpersonenregelungen sowie Vorgehen bei Verdacht/Erkrankung COVID-19

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

die sich rasch verbreitende Omikron-Virusvariante des Corona-Virus führt aktuell zu stark steigenden Fallzahlen. Dies wird in den nächsten Tagen und Wochen auch im Betrieb der Kindergärten, Horte und Campusstandorte zu spüren sein.

Diese Situation können wir – wie die letzten Monate – nur gemeinsam meistern.

Die MA11 hat uns im Newsletter 3/22 die aktuellen Informationen zu Quarantäne und Kontaktpersonen übermittelt.

1. Änderungen entsprechend der Vorgaben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19.

Wesentliche Änderungen bei Absonderung/Quarantäne:

  • Keine unterschiedliche Vorgehensweise für verschiedene Virusvarianten (z.B. Delta und Omikron)
  • Generelle Verkürzung der Absonderung/Quarantäne auf 10 Tage
  • Freitestmöglichkeit nach 5 Tagen für alle – unabhängig vom Immunisierungsstatus

Wesentliche Änderungen beim Kontaktpersonenmanagement:

  • Wegfall der Kategorie „K2“
  • Keine Einstufung als Kontaktperson, wenn beidseitig Schutzmaßnahmen (insb. Tragen von FFP2-Masken) angewendet worden sind
  • NEU: Keine Einstufung als Kontaktperson, wenn es 2 bzw. 3 immunologische Ereignisse gab (= „Geboosterte“ Personen (3x geimpft oder genesen + 2x geimpft) und 5 -11-jährige Kinder, die 2x geimpft sind)
  • „Geboostertes“ K1 Personal muss jedoch für 5 Tage nach dem Letztkontakt eine FFP2 Maske in der Arbeit mit den Kindern tragen.

2. Änderung beim Vorgehen bei Verdacht/Erkrankung in Bildungseinrichtungen:

  • NEU: In elementarpädagogischen Einrichtungen (KKG, FAM und KDG) erfolgt eine Gruppenschließung ab dem 1. positiven Fall für 5 Tage, da Kinder unter 6 Jahren Infektionsschutzmaßnahmen nicht einhalten können.
  • Schule/Hort: Bei einem bestätigten Fall im Klassenverband (Schüler*in oder Lehrperson) bzw. in der Hortgruppe unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen (altersabhängig MNS/FFP2 Maske bds. getragen) ist nicht von einem infektiösen Kontakt auszugehen.
  • NEU: Schule/Hort: Ab dem 2. bestätigten Fall im Klassenverband/in der Gruppe innerhalb von 3 Tagen erfolgt eine Gruppenschließung für 5 Tage ab dem Letztkontakt zur positiven Person.

3. Aktualisierte Elterninformation/Elternbriefe:

  • NEU: Elternbrief_ A_ K1: Wird in elementarpäd. Bildungseinrichtungen ab dem 1. positiven Covid-19 Fall verteilt, im Hortbereich ab dem 2. positiven Fall innerhalb von 3 Tagen ausgegeben.
  • NEU: Elternbrief_ B: Wird im Hort bei Auftreten eines ersten positiven Covid-19 Falles in der Gruppe an die Eltern ausgegeben
  • NEU: Elterninformation C (KDG/Hort) mit den allgemeinen Vorgehensweisen: Teilen Sie dieses Dokument umgehend an alle Bildungspartner*innen aus oder übermitteln Sie es elektronisch.

Elternbrief_A_K1_Bildungseinrichtungen_COVID-Erkrankungsfall_-8_1_2022-docx.pdf

Elternbrief_B_1.Fall_Hortgruppe_08_01_2022.pdf

Elterninformation_C_KDG_Omikron_20220109.pdf

Elterninformation_C_Schule_Omikron_20220109.pdf

Alle Änderungen wurden in der grafischen Darstellung überarbeitet.

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung\00_grafischeDarstellungV20.pdf

Die Textversion der Vorgehensweise und die Elternbriefe sind zusätzlich hier zu finden:

P:\public_Betrieb\07_Akutsituationen_Krisen_Katastrophen\07_Corona\Vorgehen_Verdacht_Erkrankung

Bitte geben Sie die Informationen an alle Mitarbeiter*innen Kindegarten- bzw. Hortstandort weiter.

Ich wünsche uns allen viel Kraft für die nächste Zeit und baue auf die gute Kooperationen zur Bewältigung der kommenden Herausforderung!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

20.12.2021_Corona | Aktualisierung Vorgehen OMIKRON- (Verdachts)Fälle

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

im aktuellen Newsletter 59/2021 informiert die MA11 über folgende Neuerung.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass Omikron keine verlängerte Inkubationszeit besitzt.
Folgende Punkte sind daher bei der Kontaktpersonennachverfolgung zu beachten:

  • Die Dauer der häuslichen Absonderung für Kontaktpersonen zur Omikron-Variante wird auf 10 Tage (statt bisher 14 Tage) reduziert. 
  • Darüber hinaus kann für Kontaktpersonen wie bisher eine Freitestung ab dem 5. Tag der häuslichen Absonderung erfolgen. Kann im gemeinsamen Haushalt mit einer erkrankten Person keine Absonderung erfolgen, ist eine Freitestung erst ab dem 10. Tag möglich.
  • Bei einem negativen Ergebnis kann der Besuch der elementaren Bildungseinrichtung ab dem 6. Tag erfolgen.
    Bitte beachten Sie, dass ein CT-Wert über 30 eine beginnende Infektion anzeigen kann. Daher wird dieses Ergebnis als positives Ergebnis gewertet, es sei denn die Gesundheitsbehörde entscheidet anders.
  • Aufrecht bleibt die Regel, dass bei Omikron-Verdachtsfällen auch Geimpfte oder Genesene Personen nicht auf Kontaktpersonen der Kategorie 2 herabgestuft werden können.

Die Änderungen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert.

In der Beilage finden Sie den neuen Elternbrief bei Verdacht auf Erkrankungen mit der Omikron-Variante.

Bitte um Weitergabe der Informationen an die Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort.

Herzlichen Dank für die Unterstützung und Ihren fortwährenden Einsatz.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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