Presseaussendung: younion-Kindergartengewerkschaft: Zuerst die Schulden bei Kurz eintreiben, Herr Mahrer!

Dann alle anderen Parteikolleg*innen von Investitionen in die Elementarpädagogik überzeugen

Wien (OTS) – „Die Erkenntnis kommt spät, aber natürlich nehmen wir Harald Mahrer beim Wort.“ Das sagt Manfred Obermüller, stellvertretender Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, zu der Forderung des WKO-Chefs nach massiven Investitionen in den Bereich der Elementarpädagogik.

Obermüller: „Mahrer sollte gleich zum Handy greifen und bei Sebastian Kurz die Schulden eintreiben. Denn der Ex-Kanzler hat die fixierte Kindergarten-Milliarde aus reinem politischen Kalkül allen Eltern und den Beschäftigten in der Elementarpädagogik damals einfach weggenommen. Stichwort: ‚Kann ich ein Bundesland aufhetzen?‘. Wir wollen dieses Geld zurück.“

Auch Margit Pollak, Vorsitzender-Stellvertreterin in der Hauptgruppe 1, hat einen Telefon-Tipp für Mahrer: „Der nächste Anruf sollte bei Bildungsminister Polaschek erfolgen. Denn der fühlt sich für die Kindergärten nach wie vor nicht zuständig. Dabei bräuchte es neben den Investitionen auch einheitliche Regeln. Ein Kind im Burgenland muss genauso gefördert werden wie ein Kind in Vorarlberg.“

Der nächste Vorschlag für einen Anruf kommt von Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Mit dem Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer kann Harald Mahrer über die geplante ‚Herdprämie‘ in Salzburg reden – und was das für ein Unsinn ist.“

Obermüller abschließend: „Wenn es Harald Mahrer ernst meint, kämpfen wir die Sache gerne gemeinsam durch. Wenn es nur eine Sonntagsrede war, dann werden wir ihn ab sofort regelmäßig daran erinnern.“

Urlaubsanspruch…

…wie hoch ist mein Urlaubsanspruch jedes Jahr?        

Im aufrechten Dienstverhältnis zur Stadt Wien entsteht der volle Urlaubsanspruch immer mit 01.01. für jedes Kalenderjahr.

Die Dienstordnung 1994 (§46 Abs.5), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (§ 23 Abs.6) und auch das Wiener Bedienstetengesetz (§44 Abs. 6) sehen eine Aliquotierung des Urlaubsausmaßes nur bei bestimmten Abwesenheiten vor (Eltern-Karenz, Karenzurlaub, Freijahr, Freiquartal, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst).

Für Bedienstete mit Diensteintritt bis 31.12.2017 gilt:

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich

  • ab Vollendung des 33. Lebensjahres auf 216 Stunden (27 Tage)
  • ab Vollendung des 43. Lebensjahres auf 240 Stunden (30 Tage)
  • ab Vollendung des 57. Lebensjahres auf 264 Stunden (33 Tage)
  • ab Vollendung des 60. Lebensjahres auf 280 Stunden (35 Tage)

Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß entsteht in jenem Kalenderjahr indem das genannte Lebensalter erreicht wird.

Für Bedienstete mit Diensteintritt ab 1.1.2018 gilt:

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich

  • ab Vollendung des 33. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von fünf Jahren auf 216 Stunden (27 Tage)
  • ab Vollendung des 43. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von zehn Jahren auf 240 Stunden (30 Tage)

Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Ausmaß des Erholungsurlaubes entsprechend umgerechnet.

Ich bin neu in den Dienst der Stadt Wien getreten.Wann darf ich meinen gesamten Jahresurlaub in Anspruch nehmen?

Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub, wobei das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist.

In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftes des jeweiligen gebührenden Ausmaßes; ergeben sich hierbei Teile von Urlaubseinheiten, sind diese auf ganze Einheiten aufzurunden. Hat das Dienstverhältnis in diesem Kalenderjahr ununterbrochen sechs Monate gedauert, gebührt der volle Erholungsurlaub.

In der Praxis bedeutet dies für Neueintritte bei Vollbeschäftigung und 5 Tage Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von insgesamt:

  1. Monat 24 Stunden                                         (2 Tage)
  2. Monat 40 Stunden                                         (4 Tage)
  3. Monat 56 Stunden                                         (6 Tage)
  4. Monat 72 Stunden                                         (8 Tage)
  5. Monat 88 Stunden                                         (10 Tage)
  6. Monat 104 Stunden                                        (12 Tage)

     nach dem 6. Monat        200 Stunden        (25 Tage)

Mail von Bürgermeister Ludwig über die Kindergärten der Stadt Wien

Betreff: Mehr helfende Hände für die beste Bildung unserer Kinder

Die Wiener SPÖ war immer eine Partei des Fortschritts. Dementsprechend zeichnet sich Wien als moderne Stadt aus, in der frühkindliche Bildung sowie die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie seit vielen Jahren selbstverständlich sind. Die Wiener Bildungslandschaft ist vielfältig und bietet den Wiener Kindern von Beginn an viele Möglichkeiten. Schon in den elementaren Bildungseinrichtungen wird der Grundstein für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn gelegt, die jedem Kind in Wien zusteht. Denn Bildung ist ein Grundrecht und Grundstein für soziale Teilhabe sowie für ein selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben. Genau für diese Chancengleichheit setzt sich die Wiener Sozialdemokratie seit über 100 Jahren ein.

Heute ist Wien mit 87.000 Plätzen für 0- bis 6-Jährige, die zu 97% mehr als neun Stunden pro Tag geöffnet haben, und mit weniger als sieben Schließtagen im Jahr absoluter Spitzenreiter in Österreich. Mit der Einführung des “Beitragsfreien Kindergartens” im Jahr 2009 ist die Nachfrage nach qualitätsvollen Plätzen in Kindergärten enorm gestiegen. Der Fokus der letzten Jahre liegt daher auf dem Ausbau von zusätzlichen Kindergartenplätzen, die mit einer Vollerwerbstätigkeit der Eltern vereinbar sind. Dafür braucht es viele und vor allem mehr helfende Hände.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den elementaren Bildungseinrichtungen leisten jeden Tag herausragende Arbeit unter schwersten Bedingungen. Denn der Personalmangel ist im Bereich der Elementarpädagogik enorm. Wir werden für die Umsetzung unserer Bildungsziele in Zukunft aber nicht weniger, sondern viel mehr helfende Hände brauchen – mehr von den Heldinnen und Helden des Alltags, die unsere Kinder täglich begleiten und bilden. Es ist höchste Zeit, dass sie die Anerkennung bekommen, die sie verdienen und ihr Beruf endlich aufgewertet wird, angefangen von besseren Arbeitsbedingungen durch einen adäquateren Betreuungsschlüssel bis hin zu besserer Bezahlung. Auch das unterstützende Personal ist hier unverzichtbar.

In diesem Sinne haben wir am 72. Österreichischen Städtetag in der Resolution zum Finanzausgleich parteiübergreifend beschlossen, dass der Österreichische Städtebund von der Bundesregierung die Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit der Elementarpädagogik und Ganztagsschulen fordert. In Wien haben wir bereits sehr viel für unsere Kinder und Familien geleistet, doch es fehlt eine große Initiative und Gesamtstrategie der Bundesregierung, die der Bedeutung des elementaren Bildungsbereichs gerecht wird. Denn der Investitionsbedarf im Bereich Bildung ist seit den multiplen Krisen noch weiter gestiegen.

Die bisher zugesicherten Budgetmittel im Rahmen der 15a-Vereinbarung reichen bei Weitem nicht. Statt einer Milliarde Euro bis 2027 braucht es eine Milliarde Euro mehr pro Jahr. Damit könnten mehr Arbeitsplätze  im elementarpädagogischen Bereich und bessere Arbeitsbedingungen für die Pädgagoginnen und Pädagogen geschaffen werden. Das müssen uns unsere Kinder wert sein.

Dafür werde ich mich auch in Zukunft weiter stark machen – damit nicht nur die Kinder in Wien, sondern in ganz Österreich die besten Bildungschancen von Anfang an bekommen.

Ein herzliches Freundschaft und Glück auf!

Dein
Dr. Michael Ludwig
Bürgermeister der Stadt Wien

Infoveranstaltung: „Aufsichtspflicht! Medizinische Maßnahmen! Berufsrechtsschutz!“

Welche rechtlichen Probleme können in der
täglichen Arbeit mit Kindern entstehen?

Wir alle sind immer wieder mit Gerüchten und Mythen konfrontiert. Was darf ich und was nicht?
Das führt oft dazu, dass Kolleg*innen in Ihrer täglichen Arbeit verunsichert sind – deswegen
wollen wir als younion _ Die Daseinsgewerkschaft aufklären.

Bei unserer Podiumsdiskussion werden Expert*innen aus unterschiedlichen Bereichen
Rede und Antwort stehen.
Mag.a Karin Broukal, Abteilungsleiterin der MA 10
Mag.a Michaela Krejcir, stv. Abteilungsleiterin der MA 11 und Leiterin der Gruppe Recht
Mag. Thomas Mödlagl, Rechtsanwalt bei Ehm & Mödlagl Rechtskanzlei
Mag. Patrick Preiner, Jurist der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Margit Pollak, stv. Vorsitzende der Hauptgruppe 1 younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit aktiv an der Diskussion teilzunehmen.

Wann: 24. Mai 2023 von 15:00-18:00 Uhr
Wo: younion Hall – younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien

Sie haben Interesse?
Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Informationsveranstaltung“ an info@younion.at

Folgende Daten werden von Ihnen benötigt: Vorname, Nachname und Geburtsdatum
Achtung: Begrenzte Teilnehmer*innen Anzahl!

Den Bediensteten ist, sofern es die Aufrechterhaltung des Dienstes erlaubt, die Teilnahme
an der Veranstaltung zu ermöglichen.

Wir freuen uns schon jetzt auf eine angeregte und interessante Diskussionsrunde.

Update Corona Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Ich informiere Sie über eine aktuelle Information der Magistratsdirektion – Personal und Revision:

Beendigung der Freistellung von Schwangeren

Aus medizinischer Sicht kommt es im Rahmen der Omikron-Variante bei Schwangeren einerseits weniger häufig zu schweren Verläufen im Sinne der Notwendigkeit eines Intensivaufenthalts oder einer (nicht-)invasiven Beatmung sowie andererseits weniger häufig zu Auswirkungen einer Infektion auf das Ungeborene.

Die Freistellung von Schwangeren wegen Covid-19 wird daher mit Ende April 2023 beendet.

In der MA 10 werden Schwangere, die in KDG/Horten tätig sind, bereits unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gemäß § 4 Mutterschutzgesetz freigestellt (schweres Heben/Tragen, Infektionsgefahren – nicht wegen COVID). Die oben angeführte Regelung wird somit kaum Anwendung gefunden haben. Die Grundlage Ihrer Freistellung ersehen Sie in der Ihnen vorliegenden Freistellungsbestätigung.

Beendigung der Freistellung von Bediensteten, die den Covid-19-Risikogruppen angehören

Die Freistellung von Bediensteten, die den Covid-19-Risikogruppen angehören, wird mit Ende April 2023 beendet.

Bitte informieren Sie umgehend Ihre davon betroffenen Mitarbeiter*innen.

Ein sogenannter „sanfter Wiedereinstieg“ (Diensterleichterung) ist in diesem Fall mangels dafür erforderlicher Voraussetzungen NICHT möglich!

Die Wiederintegration am Arbeitsplatz stellt eine Herausforderung sowohl für die Betroffenen als auch für das gesamte Arbeitsumfeld dar. Um eine möglichst schonende Wiedereingliederung und den damit verbundenen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, ist ein sensibler Umgang mit den betroffenen Bediensteten erforderlich.
Bei Bedarf können Führungskräfte Unterstützung in der Vorbereitung und Erleichterung der Wiedereingliederung durch die Mitarbeiter*innen der Betrieblichen Sozialarbeit der MA 15 (Leiterin: Frau Andrea Blei) erhalten.

Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen

Die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für die Dauer der notwendigen Betreuung von an Covid-19 erkrankten bzw. positiv getesteten Kindern bzw. bei einer coronabedingten (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung (bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen bleibt bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 – somit bis 1.7.2023 – aufrecht.

Mit Ende Juni 2023 werden von Seiten des Bundes sämtliche Corona-Maßnahmen beendet werden, dazu folgt zeitgerecht eine gesonderte Information.

Bitte geben Sie die Informationen an die Mitarbeiter*innen Ihrer Organisationseinheit weiter.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

13.3.2023_Corona | Aktuelle Vorgehensweise weiterhin gültig

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in

durch die Lockerung der Maskenpflicht in Wien sind auch im elementarpädagogischen Bereich Fragen aufgekommen, ob sich dadurch Änderungen für Kindergärten und Kindergruppen ergeben. Im aktuellen Newsletter informiert die MA 11 über die derzeit gültigen Regelungen.

Die seit Anfang März eingetretenen Lockerungen der allgemeinen COVID-19 Vorgaben für nicht-erkrankte Personen (z.B. Beendigung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln) betreffen den elementarpädagogischen Bereich NICHT.  Es hat sich somit grundsätzlich für das Vorgehen in Kindergärten und Horten nichts geändert.

  • Es gilt nach wie vor, dass positiv getestete Kinder und Mitarbeiter*innen den Kindergarten nicht besuchen dürfen (10 Tage mit Freitestung am Tag 5).
  • Es gibt nach wie vor die Empfehlung der Gesundheitsbehörde, dass sich Personen, die ungeschützt einen engen Kontakt zu einer Person mit COVID-19 hatten, unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontaktes und 5 Tage nach Letztkontakt testen. Darüber hinaus gibt es die Empfehlung, bis zum Vorliegen des Ergebnisses am Tag 5 in Kontakt mit vulnerablen Personen insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Es besteht keine FFP2-Maskenpflicht in Kindergärten. Die Maskenlieferungen an Standorte werden daher eingestellt.
  • Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Veranstaltungen

Die Berufsgruppentestungen und auch die PCR-Lutschertests für junge Kinder stehen weiterhin bis (voraussichtlich) Ende Juni zur Verfügung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Infotag an der bafep21

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Sehr geehrte Leiter*innen,

ACHTUNG +++ ACHTUNG

Unser INFOTAG – TAG DER OFFENEN TÜR an der bafep21 kann heuer endlich wieder in  Präsenz in unserem Schulgebäude in der Patrizigasse 2, 1210 Wien stattfinden.

Am 3.3.2023 sind alle Interessierten von 14 – 18 Uhr herzlich eingeladen. Gerne können Sie auch Ihre Mitarbeiter*innen oder Bildungspartner*innen auf diese Einladung hinweisen – alle Interessent*innen, die mehr über das Kolleg und die Schule für Assistenzpädagog*innen erfahren wollen, sind herzlich willkommen.

Wir freuen uns auf einen informativen, bunten, interessanten Tag der offenen Tür mit zahlreichen Gästen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr.in Nicole Kalteis und das Team der bafep21

FSG Online Veranstaltung – “MEIN BABY UND ICH”

Die FSG-Frauenabteilung lädt Sie zur Online Veranstaltung „MEIN BABY UND ICH“ ein. Alle dienstrechtlichen Informationen von Beginn der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg sowie umfangreiche Informationen zum Kinderbetreuungsgeld für werdende Eltern, werden von den Expertinnen der FSG-Frauenabteilung präsentiert.

Dieses Angebot ist nur für Gewerkschaftsmitglieder der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Bei Interesse bitte an einem der folgenden Tage anmelden.

22.2.2023 =>
https://seminare.younion.at/cms/C01S/C01_999_Suche.a/1342671731431/mein-baby-und-ich

29.3.2023 =>

https://seminare.younion.at/cms/C01S/C01_999_Suche.a/1342671734320/mein-baby-und-ich

Beim Feld „Sonstige Anmerkung“ ist der voraussichtliche Geburtstermin unbedingt einzutragen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihre FSG-Frauenabteilung

Begrüßung und Weihnachtswünsche der neuen Abteilungsleiterin

Liebe Kolleg*innen,

mir ist es eine besondere Freude, dass ich meine erste E-Mail als Abteilungsleiterin der Stadt Wien – Kindergärten an Sie alle – jede Einzelnen und jeden Einzelnen – senden darf:

Weihnachten ist eine der stimmungsvollsten und auch schönsten Zeiten des Jahres. Ich wünsche Ihnen für die bevorstehenden Feiertage viele unvergessliche Momente mit Ihren Liebsten. Ich hoffe Sie finden Zeit für sich und Zeit, sich zu erholen und zu entspannen. Ich wünsche Ihnen von Herzen eine besinnliche Zeit!

Mir ist bewusst, dass das vergangene Jahr ein herausforderndes war. Wir erleben den Fachkräftemangel, viel wurde über unsere Abteilung medial berichtet und auch das Thema „Corona“, hat uns alle das 3. Jahr in Folge begleitet. Diese Herausforderungen zukünftig zu bewältigen wird uns nur gemeinsam gelingen. Nur gemeinsam können wir den elementarpädagogischen Bereich in Wien gestalten und die Stadt Wien – Kindergärten stärken. 

Ich möchte mich bei Ihnen allen bedanken – für Ihr tägliches Engagement und für Ihren Einsatz. Es ist beeindruckend, was Sie Tag für Tag leisten. Herzlichen Dank!

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei Kurt Burger bedanken und freue mich sehr, dass er unserer Abteilung weiterhin erhalten bleibt – sowohl in seiner Funktion als Fachbereichsleiter als auch als Abteilungsleiterin-Stellvertreter.

Diese große Abteilung zu leiten sehe ich als sehr bereichernde Aufgabe und freue mich auf diese!

Die Zukunft der Stadt geht in den Kindergarten – und Dank Ihrem Einsatz gestalten wir alle die Zukunft unserer Stadt mit!

Mit lieben Grüßen & den besten Wünschen für das neue Jahr

Karin Broukal
Abteilungsleiterin

29.12.2022_Corona | Verlängerung Risikogruppen bis 30.6.2023

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,

liebe*r Mitarbeiter*in,

die Regelungen für Risikogruppen wurden bis 30.06.2023 verlängert. Für laufende Risikofreistellungen ändert sich nichts.
Risikoatteste, die bisher noch nicht vorgelegt wurden (d.h. bisher ist noch keine Risikofreistellung erfolgt), sind an die*den zuständige*n Personalreferent*in zu übermitteln.

Siehe dazu auch FAQs der Stadt Wien – Personalservice à Punkt 5

Jene Bediensteten, die binnen drei Wochen ab 23.12.2022 noch kein COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren.

Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

Die Dienstgeberin hat zusätzlich die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt zu verlangen. Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 3 Wochen vorgelegt wird.

Zusätzliche Information aus den FAQs:

Für Personen, die nach 3 Impfungen keine ausreichende Immunantwort ausgebildet haben, hat das Nationale Impfgremium eine Anwendungsempfehlung für eine präexpositionelle Prophylaxe mit langwirksamen Antikörpern (Evusheld®) ausgegeben. Diese werden intramuskulär verabreicht und induzieren einen Schutz für die Dauer von 6 Monaten

Bitte um Weiterleitung der Information an Ihre Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort.

Danke für Ihre Unterstützung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

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