Sehr
geehrte MitarbeiterInnen,
der
Kindergarten, der Hort und auch die Schulen zählen in diesen herausfordernden Zeiten zu den besonders
wichtigen, systemerhaltenden Organisationen. Ohne diese können viele Eltern,
die für systemkritische Infrastruktur Verantwortung tragen, ihrer beruflichen
Aufgabe nicht nachgehen. Deswegen müssen oben genannte Einrichtungen unbedingt
geöffnet bleiben! Gesetzliche Grundlage sind das Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr.
186/1950 idF BGBl. I Nr. 37/2018 und die aktuell zugehörenden Erlässe und
Verordnungen.
Wir haben Sie
vorigen Donnerstag gebeten, den Obsorgeberechtigten an den Standorten
Entschuldigungsformulare auszuteilen, damit wir einen Überblick zum benötigten
Betreuungsbedarf erhalten.
Montag bis 10:00
Uhr benötigen wir bitte – auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen –
Ihre erste Einschätzung dazu.
Heute
übermitteln wir Ihnen für all jene Kinder, die nicht entschuldigt sind, und
weiterhin den Kindergarten / Hort besuchen sollen, einen auszufüllenden
Nachweis der ArbeitgeberInnen.
Vom Nachweis
der ArbeitgeberInnen ausgenommene Berufsgruppen sind am Formular angegeben.
Jedes Kind,
das ab Mittwoch, 18.3. unsere Einrichtung besucht, benötigt für alle im
Haushalt lebenden Erwachsenen diesen Nachweis.
Dieser Nachweis ist entweder persönlich bis Mittwoch abzugeben oder kann
alternativ auch an die E-Mailadresse Ihres Kindergartenstandortes gesendet
werden.
Das Formular
wird zusätzlich im Laufe des Montags auf unserer Homepage abrufbar sein.
Wir arbeiten
derzeit auch an einem Informations-Aushang, der im Eingangsbereich und an den
Gruppentüren angebracht werden kann.
Für den Fall,
dass diese Bestätigung nicht bis Mittwoch vorgelegt werden kann, dennoch aber
dringender Betreuungsbedarf besteht, ist mit der jeweiligen Regionalleiterin
Rücksprache zu halten. Das Kind wird am Mittwoch bis zur erfolgten Abklärung
übernommen.
Ich kann gut
verstehen, dass Sie viele weitere Fragen und vielleicht auch Sorgen haben.
Diese aktuelle
Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen und ich möchte Ihnen
versichern, dass ich mit meinem Team alles mir mögliche unternehme, um für Sie
Klärungen herbeizuführen.
Eine wesentliche
Frage ist natürlich Ihre eigene, notwendige, dienstliche Anwesenheit im
Kindergarten, im Hort.
Hier muss ich Sie
noch um ein wenig Geduld bitten. Meiner Einschätzung nach sollten wir etwa am
Mittwoch wissen, wie hoch der tatsächliche Bedarf an unbedingt notwendiger
Kinderbetreuung ist.
Selbstverständlich
werden wir dafür sorgen, dass MitarbeiterInnen nicht unnötiger Weise am
Dienstort anwesend sein müssen.
Ich danke Ihnen
herzlich für Ihren Einsatz und Ihre Bereitschaft zur Mithilfe bei der
Bewältigung dieser wirklich herausfordernden Situation!
Mit besten Grüßen
Daniela Cochlár
Mag.a
Daniela Cochlár
Abteilungsleiterin
Stadt
Wien – Kindergärten
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon +43 1 4000 90211
E-Mail daniela.cochlar@wien.gv.at
Web
www.kindergaerten.wien.at