Darf ich mir auch mal ohne Einverständnis meiner Leitung einen Tag frei nehmen?

Die*der Bedienstete darf den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihr*ihm zustehenden Erholungsurlaubes einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen („persönlicher Feiertag“). Dieser ist spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben. Sofern dies aus zwingenden dienstlichen Gründen notwendig ist, muss die*der Bedienstete dennoch an dem bekannt gegebenen Tag Dienst leisten. In diesem Fall hat die*der Vertragsbedienstete weiterhin Anspruch auf diesen Urlaubstag.

Urlaubsregelung – Feiertag an einem Samstag

Wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt, wird ein Urlaubstag für Beamt*innen (DO) und Vertragsbedienstete mit Dienstantritt vor 2018 (VBO) zurückerstattet, sofern der Samstag in mindestens fünf zusammenhängenden Urlaubstagen eingebettet ist. Diese Regelung gilt nicht für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Für Teilzeitkräfte gilt diese Regelung nur, wenn Sie eine 5 Tage-Woche haben (Erklärung siehe drittes Beispiel).

Achtung: Es müssen fünf Urlaubstage sein, nicht E, Z oder ZK Tage.

Der zurückerstattete Urlaubstag, wird im darauffolgendem Monat berücksichtigt.

Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten, Urlaub zu nehmen um den Urlaubstag rückerstattet zu bekommen:

MontagU
DienstagUU
MittwochUUU
DonnerstagUUUU
FreitagUUUUU
Samstag (Feiertag)FreiFreiFreiFreiFrei
SonntagFreiFreiFreiFreiFrei
MontagUUUU
DienstagUUU
MittwochUU
DonnerstagU

Befindet sich ein weiterer Feiertag in dem Zeitraum, zählt dieser nicht zu den fünf Urlaubstagen hinzu.

Siehe hierzu das Beispiel vom Jänner 2018:

Mittwoch27.12.2017U   
Donnerstag28.12.2017UU  
Freitag29.12.2017UU1. U 
Samstag30.12.2017FreiFreiFreiFreiFrei
Sonntag31.12.2017FreiFreiFreiFreiFrei
Montag (Feiertag)01.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Dienstag02.01.2018UU2. U1. U
Mittwoch03.01.2018UU3. U2. UU
Donnerstag04.01.2018UU4. U3. UU
Freitag05.01.2018UU5. U4. UU
Samstag (Feiertag)06.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Sonntag07.01.2018FreiFreiFreiFreiFrei
Montag08.01.2018   5. UU
Dienstag09.01.2018    U

Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn innerhalb der 5 Urlaubstage ein freier Tag ist (z.B. bei Teilzeitkräften mit einem E Tag). Siehe dazu das Beispiel der Weihnachtstage im Jahr 2020:

Montag21.12.20201. U
Dienstag22.12.20202. U
Mittwoch23.12.20203. U
Donnerstag24.12.2020EDieser freie Tag müsste ein U-Tag sein.
Freitag25.12.2020Feiertag
Samstag26.12.2020Feiertag
Sonntag27.12.2020Sonntag
Montag28.12.20204. U

Wann muss eine Dienstbeurteilung erfolgen?

Beamt*innen und Vertragsbedienstete mit Dienstantritt vor 2018 (DO und VBO):

  • 6-8 Monate nach Dienstantritt
  • bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
  • bei gravierenden Veränderungen
  • nach Aufforderung des FB Personalmanagement
  • bei Versetzungen
  • bei Ausbildungen
  • auf eigenen Wunsch

Siehe auch 23.1 Beurteilung DO, VBO in unserer Infomappe

Vertragsbedienstete mit Dienstantritt nach 01.01.2018 (W-BedG)

  • 2-3 Monate vor dem Ende eines befristeten Dienstverhältnisses
  • 6 Monate vor Ablauf des 3. Dienstjahres
  • Bei nicht entsprechender Leistung
  • Auf Antrag der bzw. des Bediensteten

Siehe auch 23.2 Beurteilung W-BedG in unserer Infomappe


Es kann immer eine Person Ihres Vertrauens (intern) beigezogen werden, Sie haben das Recht auf Kopie oder Abschrift, die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme, Dienstbeurteilung unterliegt der Amtsverschwiegenheit.

Muss ich meine BU unterschreiben, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

Die Dienstbeurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben; verweigert jedoch eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen; die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.

Genauere Infos siehe in der Infomappe unter
23.1 Beurteilung DO, VBO und
23.2 Beurteilung W-BedG

Beurteilung DO und VBO

Zielsetzung:

  1. Die Gesamtbeurteilung ergibt sich aus der Beurteilung der Erfüllung der Hauptaufgaben
  2. Die Hauptaufgaben wiederum resultieren aus der Bewertung der einzelnen Kriterien  (Bewertung der arbeitsplatzbezogenen Eignung, der arbeitsplatzbezogenen Leistung, des  Führungsverhaltens und der Zusatzkriterien). 
  3. Zusätzlich  sind  die  Absenzen  (Krankenstandstage)  sowie  die  verbale  Beurteilung  zu  berücksichtigen. 

Anlassfälle:

  • 6-8 Monate nach Dienstantritt
  • bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
  • bei gravierenden Veränderungen
  • nach Aufforderung des FB Personalmanagement
  • bei Versetzungen
  • bei Ausbildungen
  • auf eigenen Wunsch

Ablauf:

FAQ

Wann ist eine Dienstbeurteilung zu erstellen?

  • 6-8 Monate nach Dienstantritt
  • bei Leiter*innenwechsel innerhalb des zweiten Jahres
  • bei gravierenden Veränderungen
  • nach Aufforderung des FB Personalmanagement
  • bei Versetzungen
  • bei Ausbildungen
  • auf eigenen Wunsch

Wer holt die Dienstbeurteilung ein?

Die Dienstbeurteilung ist eigenverantwortlich von der jeweiligen Dienststelle einzuholen.

Wer führt die Dienstbeurteilung durch?

Die Beurteilung ist von der unmittelbaren Vorgesetzten bzw. dem unmittelbaren Vorgesetzten durchzuführen; sind mehrere Vorgesetzte zuständig, so ist eine gemeinsame Beurteilung vorzunehmen.

Wie ist eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter, die bzw. der sich in einer Einschulungsphase befindet, zu beurteilen? Welcher Maßstab ist dabei anzulegen?

Grundsätzlich ist hier von vergleichbaren Bediensteten während der Einschulung auszugehen.

Welche Möglichkeiten der Stellungnahme zur eigenen Dienstbeurteilung hat die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter?

Es besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu äußern. In diesem Zusammenhang ist auf der letzten Seite des Beurteilungsbogens eine diesbezügliche Möglichkeit zur Stellungnahme vorgesehen.

Welches Datum ist für die 14-Tages Frist relevant?

Relevant ist jener Tag, an dem das Beurteilungsgespräch geführt wurde.

Muss die Dienstbeurteilung unterschrieben werden bzw. ist die Dienstbeurteilung im Falle der fehlenden Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters ungültig?

Die Dienstbeurteilung ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu unterschreiben; verweigert jedoch eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die Unterschrift, so ist ein entsprechender Vermerk darüber zu erstellen; die Beurteilung behält ihre Gültigkeit auch bei fehlender Unterschrift der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters.

Kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter zum Beurteilungsgespräch eine Personalvertreterin bzw. einen Personalvertreter beiziehen?

Ja, auf Wunsch kann eine Personalvertreterin bzw. ein Personalvertreter beigezogen werden.

Setzen meine Krankenstandstage automatisch meine Gesamtbeurteilung herab?

Eine  Berücksichtigung  der  Absenzen  sowie  der  verbalen  Beurteilung  kann  das  Gesamtkalkül um eine Stufe verändern. 

Wenn trotz hoher Absenztage keine Herabstufung der Leistung erfolgt, muss dies in der  verbalen Beurteilung begründet werden. 

Ebenso ist eine Herabsetzung des Kalküls infolge hoher Krankenstände in der verbalen  Beurteilung zu begründen.

Wann verfällt mein Urlaub, wenn ich diesen nicht antreten kann?

Grundsätzlich verfallen Urlaubstage die nicht innerhalb von 2 Jahren verbraucht werden.
Beispiel: Urlaubsanspruch 2019 – Verbrauch bis 31.12.2021

Jedoch wurde im Dienstrecht nun eine weitere Dienstpflicht der Vorgesetzten hinzugefügt die besagt, dass die*der Vorgesetzte im Fall eines drohenden Verfalls des Erholungsurlaubes oder einer absehbaren Beendigung des Dienstverhältnisses rechtzeitig und nachweislich darauf hinzuwirken hat, dass die*der Bedienstete den Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann und auch in Anspruch nimmt.

Erholungsurlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen Führungskraft und Dienstnehmer*in und darf daher nicht einseitig angeordnet werden.

Dürfen die Orga-Stunden wahllos hin und her verschoben werden?

Nein!

Die Organisationszeit ist bei der Erstellung des Dienstplans fix zu integrieren.

Die ortsgebundene mittelbare pädagogische Tätigkeit („Organisationszeit“) ist klar definiert. Sie wird jedenfalls ohne Kinder bzw. Kinderdienst verbracht und ist auch nicht für dienstliche Weiterbildungen vorgesehen.Die OG-Zeit ist u.a. für die Schaffung einer vorbereiteten Umgebung, Subteamgespräche, Entwicklungsgespräche mit Eltern, Elternabende ohne Kinder, abendliche Teamsitzungen,…vorgesehen.

Sollte eine dieser Situationen an einem anderen Tag stattfinden, als im Fixdienstplan vermerkt, dürfen die Stunden nach Rücksprache mit dem*der Mitarbeiter*in verschoben und dafür herangezogen werden. Sollten in einer Woche mehrere solcher Ereignisse eintreten (z.B. Teamsitzung und Entwicklungsgespräch mit Eltern) dürfen dafür weiterhin Überstunden geschrieben werden.

Die Organisationszeit darf allerdings nicht wahllos verändert werden. Sollte es diesbezüglich zu Missverständnissen am Standort kommen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Personalvertretung.

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