Oktober 2022 – Ist der Reformationstag (31.10.) dienstfrei?

Aufgrund der gehäuften Anfragen, hier ein kurzer Faktencheck:

Der Karfreitag war für die Angehörigen der protestantischen Kirchen sowie der Alt-Katholiken ein gesetzlich anerkannter Feiertag. Nach der Beschwerde eines konfessionslosen Arbeitnehmers, der diesen
nicht in Anspruch nehmen konnte, hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jedoch die Regelung auf.
2019 wurde dieser dann von der türkis-blauen Koalition durch den „persönlichen Feiertag“ ersetzt, ein Urlaubstag der einmal pro Kalenderjahr einseitig bestimmt werden kann und drei Monate im Voraus zu beantragen ist.

Bis dahin hatte auch der 31.10. – Reformationstag – für städtische Bedienstete mit evangelischem Religionsbekenntnis, als dienstfreier Tag zu gelten. Dies ging aus der Dienstordnung 1994 (DO) bzw. Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO) hervor. Mit der gesetzlichen Einführung des „persönlichen Feiertags“ in die DO, VBO bzw. das W-BedG, verschwand auch diese Regelung. Es wird nun lediglich auf die geltende Rechtslage verwiesen, die dem
Feiertagsruhegesetz 1957 §1 zu entnehmen ist.

Resultat! Trotz seiner großen Bedeutung für den Protestantismus ist der Reformationstag in Österreich kein gesetzlicher Feiertag und deshalb nicht dienstfrei, außer es wird ein Urlaubstag konsumiert.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

14.10.2022_Corona | Dringende Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken, Sonderbetreuungszeit, Risikofreistellung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

die Zahlen der Neuinfektionen steigen in Österreich und auch in Wien wieder. Wien wurde von der Corona-Kommission zuletzt mit sehr hohem Risiko (= ROT) bewertet.
Daher wird zum Schutz der Mitarbeiter*innen aus infektionsepidemiologischer Sicht das Tragen von FFP2-Schutzmasken dringend empfohlen.
Diese Empfehlung gilt im Besonderen dort, wo Mitarbeiter*innen verschiedener Gruppen aufeinandertreffen, also außerhalb der Gruppenräume, bei Teambesprechungen, in Sammelgruppen, u.ä. sowie nach Auftreten von positiven Fällen.

Zum eigenen Schutz und um die pädagogische Arbeit in den nächsten Wochen so gut es geht zu gewährleisten, ersuche ich um Beachtung dieser Empfehlung.

Nützen Sie bitte weiterhin die Testmöglichkeiten am Standort, sowie in Teststationen und Apotheken.
Als Mitarbeiter*in in einer elementarpädagogischen Einrichtung haben Sie weiterhin die Möglichkeit uneingeschränkt zu testen.

Zusätzlich gibt es noch folgende weitere Informationen:

1. Ausweitung der Sonderbetreuung

In der Aussendung vom 22.09.2022 wurden Sie bereits darüber informiert, dass die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für an Covid-19 erkrankte bzw. positiv getestete Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen auch für das Schuljahr 2022/2023 (5.9.2022 bis 1.7.2023) im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen gewährt wird.

NEU: Die Sonderbetreuung kann nun für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (vorher 12. Lebensjahr) in Anspruch genommen werden.

Als Nachweis für den Bedarf an Sonderbetreuung hat die*der Bedienstete der Personalstelle ehestmöglich Folgendes vorzulegen:

a) Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses des Kindes / des Menschen mit Behinderungen / der*des Pflegebedürftigen (in Kopie) bzw.
b) schriftliche Bestätigung einer coronabedingten (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. der Schule im Schuljahr 2022/2023
(für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)

Die Regeln für Bedienstete, die eine Betreuungspflicht für einen Menschen mit Behinderungen bzw. eine pflegebedürftige Person haben, bleiben aufrecht.

2. Risikogruppen 

Die Regelungen für Risikogruppen werden bis 31.12.2022 verlängert. Für laufende Risikofreistellungen ändert sich daher nichts.
Risikoatteste, die bisher noch nicht vorgelegt wurden (d.h. bisher ist noch keine Risikofreistellung erfolgt), sind an die*den zuständige*n Personalreferent*in zu übermitteln.Jene Bediensteten, die binnen zwei Wochen ab 17.10.2022 noch kein COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren. Nach Vorlage des Attests kann dieser rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

Die Dienstgeberin hat zusätzlich die Möglichkeit, eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt zu verlangen. Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

Bitte um Weiterleitung der Information an Ihre Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort.

Danke für Ihre Unterstützung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Hauptgruppe 1 – Aussendung Dienstgeberin vom 13.10.2022

Liebe Alle!

Leider hat sich die Zahl der positiven COVID 19-Fälle im Laufe der letzten Wochen – wie zu erwarten war – sehr stark erhöht.

Daher empfiehlt die Dienstgeberin aus infektionsepidemiologischer Sicht zum Schutz aller Kolleg*innen das Tragen von FFP2-Schutzmasken.

Ebenso ist es notwendig geworden, die kürzlich festgelegten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Sonderbetreuungszeit für Kinder, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige sowie die Regelung betreffend der Risikogruppen zu adaptieren.

  1. Sonderbetreuung für Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, rückwirkend ab 05.09.2022)

In unserer letzten Aussendung (22.9.2022) haben wir informiert, dass Sonderbetreuungszeit für an COVID-19 erkrankte bzw. positiv getestete Kinder, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) auch für das Schuljahr 2022/2023 (5.9.2022 bis 1.7.2023) im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen in Anspruch genommen werden kann.

Die Sonderbetreuung kann ab sofort für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gewährt werden.

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderbetreuungszeit gilt prinzipiell ein Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses des Kindes / des Menschen mit Behinderungen / der*des Pflegebedürftigen (in Kopie).

Ab sofort gilt auch die schriftliche Bestätigung einer coronabedingten (Teil-)Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. der Schule im Schuljahr 2022/2023 (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) als Nachweis für den Bedarf an Sonderbetreuung.

  • Risikogruppen

Die Regelungen für Risikogruppen werden bis 31.12.2022 verlängert.

Alle COVID-19-Risikoatteste, die nach dem 2. Dezember 2021 ausgestellt wurden, behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit.

Hinweis:  Sofern auf Verlangen der Dienstgeberin eine Bestätigung des Attests nicht vorgelegt werden konnte und festgestellt wurde, dass die*der Bedienstete nicht der Risikogruppe angehört, so gilt dieses Überprüfungsergebnis.

Eine Freistellung aus diesem Grund war somit nicht möglich!

Bedienstete, die binnen zwei Wochen ab 17.10.2022 noch kein COVID-19-Risikoattest vorlegen können, haben die Möglichkeit, bis zur endgültigen Abklärung Urlaub zu konsumieren.

Mit der nachträglichen Vorlage eines Attests kann dieser seitens der Dienststelle rückwirkend in eine Freistellung umgewandelt werden.

Die Dienstgeberin kann darüber hinaus eine Bestätigung des COVID-19-Risikoattests durch eine Amtsärztin bzw. einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse (ÖGK für ÖGK-Versicherte, BVAEB für BVAEB-Versicherte, aber dzt. nicht bei der KFA für KFA-Versicherte) verlangen. Der Anspruch auf Freistellung endet dann, wenn die von der Dienstgeberin verlangte Bestätigung des Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

Bitte die Regeln im COVID-19-Basis-Präventionskonzept beachten.

Die FAQ‘s werden wie immer zeitnah angepasst.

Alles Liebe und bleibt gesund!

22.9.22_Corona | Aktuelle Informationen zu Sonderbetreuungszeit bzw. Sonderfreistellung für Schwangere

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

es gibt aktuelle Information zur Sonderbetreuungszeit bzw. Sonderfreistellung für Schwangere:

  1. Sonderbetreuung für Kinder, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige

Im Schuljahr 2022/2023 wird aus Anlass der COVID-19-Pandemie wieder eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der notwendigen Betreuung von an Covid-19 erkrankten bzw. positiv getesteten Kindern (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen gewährt. In Summe darf das Gesamtausmaß der Dienstfreistellung für diese Sonderbetreuung unabhängig vom Anlassfall (Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige Personen) von maximal 4 Wochen nicht überschritten werden. Als Beginn des Schuljahres gilt der 5.9.2022, als Ende der 1.7.2023.

Voraussetzung für die Gewährung der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit)
– Nachweis der behördlichen Verkehrsbeschränkung bzw. des positiven PCR-Test-Ergebnisses (in Kopie).
Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
– Die Sonderbetreuungszeit kann tage- oder halbtageweise (nicht jedoch stundenweise) verbraucht werden.

Überdies gilt die Freistellungsmöglichkeit auch dann, wenn die persönliche Assistenz eines Menschen mit Behinderung COVID-19-bedingt nicht mehr sichergestellt ist. Die Dienstfreistellung kann in diesem Fall von nahen Angehörigen der zu betreuenden Person in Anspruch genommen werden. Ein gemeinsamer Haushalt wird nicht vorausgesetzt.

=> Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die*den für Sie zuständige*n Personalreferent*in.

  1. Die Sonderfreistellung für Schwangere wird bis 31.12.2022 verlängert.
    Diese Regelung greift nur dann, wenn die Bedienstete nicht bereits vor der 14. Schwangerschaftswoche von der Arbeitsmedizin freigestellt wurde.

=> Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die*den für Sie zuständige*n Personalreferent*in. Bitte geben Sie diese Information an Ihre Mitarbeiter*innen am Kindergarten- bzw. Hortstandort zur Kenntnis.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

September 2022 – Verpflichtende Weiterbildung Kinderschutz, Kinderrechte, Partizipation

Aufgrund vermehrter Anfragen bzw. Unsicherheiten, in welcher Zeit
diese verpflichtende Weiterbildung durchzuführen ist, möchten wir
nochmal die schriftlichen Informationen der Dienststelle MA10 in
Erinnerung rufen.

09.09.2022 – Referat Personalentwicklung: laut Anhang wird folgende Frage
beantwortet. Auszug aus der E-Mail => In welcher Zeit mache ich die
Weiterbildung? Absolvieren der Weiterbildung lt. Weiterbildungskonzept der
Stadt Wien – Kindergärten.

Bezugnehmend auf den Hinweis lt. Weiterbildungskonzept ist die
Definition wie folgt: Weiterbildungen, deren Inhalte von der
Dienstgeberin zwingend vorgeschrieben werden (z.B.
Brandschutzbeauftragte, Hygieneschulung u.ä.) finden jedenfalls in
der anwesenheitspflichtigen Dienstzeit statt.

19.09.2022 – Stabstelle Digitalisierung: Auszug aus der E-Mail => Für
Pädagog*innen bedeutet dies, dass sie in den Vorbereitungsstunden die sie
im Homeoffice erbringen, diese Weiterbildung absolvieren können.

Es kann die Weiterbildung also am Standort im Team, alleine oder
auch von Zuhause aus erfolgen.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

younion Sonderkonditionen vom 21.09.2022

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Die20CasaNova20Saturday20Night
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Die CasaNova Saturday Night
„Kabarett mit Thomas Strobl & Party”

Samstag, 01.10.2022, Beginn: 20.00 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
Katharina20StraC383C29Fer
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Katharina Straßer – Matinee
„Alles für’n Hugo”

Sonntag, 02.10.2022, Beginn: 11.00 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
Besuche 4 Matineen und erhalte eine Freikarte für eine Matinee deiner Wahl!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
Omar20Sarsam
©-Anfragen – CasaNova Vienna   Omar Sarsam
„Sonderklasse”

Dientag, 04.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
Ladies20Night ©-Anfragen – Das Vindobona  

Ladies Night
Dienstag, 04.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Freitag 07.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Samstag, 08.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 09.10.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Samstag, 15.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 16.10.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Samstag, 22.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Sonntag, 23.10.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
Herbert20SteinbC383C2B6ck2
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Herbert Steinböck
„Best of – Aus jedem Dorf a Hund”

Mittwoch, 05.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
Christoph20Fritz
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Christoph Fritz
„Zärtlichkeit”

Donnerstag, 06.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
Daniela20Krammer
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Daniela Krammer
„Saxolady Live”

Freitag, 07.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
Michael20Jedlicka
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Michael Jedlicka & Band – Matinee
„Hommage an Ludwg Hirsch”

Sonntag, 09.10.2022, Beginn: 11.00 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
Besuche 4 Matineen und erhalte eine Freikarte für eine Matinee deiner Wahl!

Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
Gery20Seidl
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Gery Seidl
„Hochtief”

Montag, 10.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Montag, 17.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr

CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos
Roman20Frankl2C20Alexandra20Frankl2C20Mark20Frankl
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Roman Frankl, Alexandra Frankl & Mark Frankl
„Grubers Welt”

Dienstag, 11.10.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2.UG, kein Lift)
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Mail der Hauptgruppe 1 an die Regionalleiter*innen – “Leistungsprämie 2021”

Folgendes Mail erging an die Führungsebene und in Copy an die Personalvertretung der Stadt Wien Kindergärten:

Betreff: WG: Leistungsprämie 2021

Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Es freut mich ganz besonders, dass es aufgrund unserer Intervention als Gewerkschaft younion Hauptgruppe 1 gelungen ist, Herrn Abteilungsleiter-Stellvertreter Burger den Unterschied zwischen Leistungsprämie (REMU) und Ausgleichzahlung (LKP 17) klar zu machen. Auf diesem Weg möchte ich mich daher bei ihm bedanken, dass er nach unserer Klarstellung, seine Meinung nachweislich revidiert hat.  Ich gehe davon aus, dass dies nunmehr auch zukünftig kein Problem mehr darstellen wird. Ergänzend möchte ich aber festhalten, dass dies nicht nur für das Jahr 2021 Gültigkeit hat, sondern bei Erfüllung der Voraussetzungen, die Ausgleichszahlung (LKP 17) eine Leistungsprämie (REMU) auch zukünftig nicht ausschließt.

Liebe Kolleg*innen, Sie und Ihre Mitarbeiter*innen leisten unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen und trotz Personalmangel großartige Arbeit, für die man sich nicht oft genug bedanken kann. Leider vermisst man oft die gebührende Wertschätzung und Anerkennung dieser wertvollen Arbeit in der ersten Bildungseinrichtung Kindergarten. Als Gewerkschaft werden wir nicht müde werden Ihnen diese Wertschätzung zukommen zu lassen, überall nachdrücklich darauf hinzuweisen und alles zu tun, um die derzeitigen Rahmenbedingungen in Verhandlungen mit der Dienstgeberin laufend zu verbessern.

In Anerkennung und Wertschätzung Ihrer Tätigkeit darf ich Ihnen auch mitteilen, dass wir als Gewerkschaft younion Hauptgruppe 1,  die Kolleg*innen der MA 10 – Wiener Kindergärten für einen Preis des „Anton Benya Stiftungsfonds zur Förderung der Facharbeit“ vorgeschlagen haben. Die Preisverleihung findet am Dienstag dem 11.Oktober statt und die Kolleg*innen der MA 10 finden sich unter den Preisträger*innen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Arbeitstag und alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

de_DEGerman
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