Als Gewerkschaftsmitglied können sie sich bei unserer Fachfrau in der HG1 beraten lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, oder informieren Sie sich hier.
Author: Daniel Granögger
Als Pädagog*in bin ich im Schema LKP eingereiht. Ändert sich das wenn ich Sonderpädagog*in oder Leiter*in werde?
Wenn als Pädagog*in die Ausbildung zur*zum Sonderpädagogin*Sonderpädagogen oder zum*zur Leiter*in gemacht wird findet lediglich eine Überreihung statt.
Das bedeutet, sowohl Schema (LKP) als auch Verwendungsgruppe (B,E) bleiben gleich. Die Bediensteten erhalten im Zuge der Überreihung eine Dienstzulage aufgrund der zusätzlichen Ausbildung, die am Gehaltszettel auf der linken Seite zu finden ist und somit ruhegenussfähig ist.
Was ist Voraussetzung um als Assistent*in in die nächste Verwendungsgruppe überstellt zu werden?
Bei allen Überstellungen ist eine mindestens „sehr gute“ Dienstbeurteilung Voraussetzung.Die Krankenstände sind aufgrund einer OGH-Entscheidung (Oberster Gerichtshof) nicht mehr maßgeblich.
Weitere Infos finden Sie in unserer Infomappe unter Werdegang der/des Kindergartenassistentin/Kindergartenassistent
Gurgeltest, Massentest,…
Gurgeltest, Massentest,…?
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die gestrige Weiterleitung des Newsletters der MA 11 hat bei den Bediensteten der Kindergärten für einige Verwirrung gesorgt, da diese auf den ersten Blick inhaltlich von der Vereinbarung, die die younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Hauptgruppe 1 und die Personalvertretungen der Stadt Wien – Kindergärten, am vergangenen Montag beim runden Tisch mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker getroffen haben, abweicht.
Was ist der Grund für diese Verwirrung: Seitens der Bundesregierung wurden unabhängig von unserer Vereinbarung, Massentestungen für systemrelevante Berufe beschlossen. Diese Tests müssen umgehend umgesetzt werden.
Wer aber einen Grund zur Testung hat, darf natürlich einen Gurgeltest verwenden. Die Dienstgeberin hat uns versichert, dass genügend Test Kits vorhanden sind und diese auch ohne großen Aufwand nachbestellt werden können, sollte der Vorrat am Standort verbraucht sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen der Massentests priorisiert wurden und wenn möglich auch vom Kindergarten- und Hortpersonal genutzt werden sollen.
Erfreulich ist es, dass die Gesundheitsbehörde bei K2 Personen empfiehlt, dass alle MitarbeiterInnen, die einen engen Kontakt zu einem positiv getesteten Kind hatten und sich in einer elementaren Bildungseinrichtung befinden, von der Möglichkeit eines Gurgeltests Gebrauch machen sollen.
Bitte bleiben Sie gesund und Danke für Ihren täglichen, unermüdlichen Einsatz.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

Wie viele Tage Sonderurlaub darf ich pro Jahr nehmen?
In der MA10 gilt folgende Durchführungsbestimmung: den Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Kindergärten kann aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass auf Antrag ein Sonderurlaub bis zu einem Höchstausmaß von maximal 3 Tagen pro Kalenderjahr gewährt werden. Dieser kann nur gewährt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen und darf die den Anlass angemessene Dauer nicht übersteigen.
In Ausnahmefällen kann über die 3 Tage hinaus, Sonderurlaub gewährt werden.
Ausnahme:
Für Dienstprüfungen der Stadt Wien (auch bei der Ausbildung zur*zum Sonderpädagog*in), für die ein Prüfungsurlaub vorgesehen ist, wird ein zusätzlicher Sonderurlaub gewährt.
Sonderurlaubstage sind grundsätzlich rechtzeitig und schriftlich im Vorhinein zu beantragen. Eine Rückmeldung vom Referat Personalverwaltung gibt nur im Falle einer Ablehnung.
Das Ausmaß der Sonderurlaubstage steht in keinem Zusammenhang mit dem Ort des jeweiligen Anlassfalles.
Zum Beispiel: bei einer Übersiedlung in ein anderes Bundesland oder einem Begräbnis, welches in einem anderen (Bundes-) Land stattfindet, gelten dieselben Bestimmungen.
Sollte das Ausmaß des Sonderurlaubes für den Anlassfall nicht ausreichen und es stehen keine dienstlichen Interessen entgegen, so kann der*dem Mitarbeiter*in zusätzlich Konsumation von Erholungsurlaub oder Überstundenrücknahme gewährt werden.
Ein Sonderurlaub darf nicht dazu dienen, einen Erholungsurlaub zu verlängern, d.h. der Sonderurlaub muss vor dem Erholungsurlaub stattfinden und nicht umgekehrt.
Der Anspruch auf einen Sonderurlaub muss mittels einer Beilage (z.B. Parte Zettel, ZMR-Ausdruck, Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss) glaubhaft gemacht werden.
In Notsituationen (z.B. Hauseinsturz nach Erdbeben, Wohnung brennt vollständig aus) kann der Antrag über die Leitung zur zuständigen Regionalen Betriebsleitung weitergeleitet werden.
Wie lange wird es dauern die angekündigten Vordienstzeiten zu überprüfen?
Die Rahmenzeit für die Überprüfung erstreckt sich auf 5 Jahre, was bei einer Kontrolle von ca. 70.000 Akten eine realistische Vorgabe darstellt.
Bekomme ich auch eine Zulage, wenn mein*e Kolleg*in nicht krank ist, sondern an einem anderen Ort Dienst verrichtet?
Ja, für Pädagog*innen bei:
- ganztägiger Auflösung der Doppelbesetzung oder Gruppenzusammenlegungen, infolge von Dienstabwesenheiten
Ja, für Assistent*innen:
- als Assistent*in im Kinderdienst von mindestens 6 Stunden in einer Woche
- bei ganztägiger Übernahme der Arbeit der*des fehlenden Assistent*in
Kennzahlen:
9202 Assistent*in im Kinderdienst
9690 Zulage für fehlende*n Pädagogen*Pädagogin
9150 Zulage für fehlende*n Assistent*in
Der Anspruch auf diese Nebengebühren ergibt sich aufgrund einer Dienstabwesenheit.
Ganztägige Dienstabwesenheiten können Urlaub, Pflegefreistellung oder Krankheit betreffen, genauso aber auch Weiterbildungen, Qualitätszirkel oder die Aushilfe an einem anderen Standort, wegen akutem Personalmangel oder vakante Dienstposten.
Diese Anfrage wurde bereits vor längerer Zeit mit der Personalstelle besprochen.
Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Wann komme ich als Assistent*in in die nächste Verwendungsgruppe?
Die*der Assistent*in beginnt bei Dienstantritt im Gehaltsschema III, Verwendungsgruppe 4. Nach einer Dienstzeit von 6 Jahren können sie in die Verwendungsgruppe 3 überstellt werden, nach weiteren 5 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 3P und nach weiteren 10 Dienstjahren in die Verwendungsgruppe 2.
Weitere Infos finden Sie in unserer Infomappe unter Werdegang der/des Kindergartenassistentin/Kindergartenassistent
Die Gehaltssprünge im neuen Dienstrecht finden nicht mehr alle 2 Jahre statt. Wie sehen sie hier aus?
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren. Ein Gehaltssprung muss nicht immer einen finanziellen Zuwachs bedeuten.
Genauere Informationen finden Sie in unserer Infomappe unter Besoldung NEU.
Weihnachten – heuer etwas anders!
Weihnachten…
…heuer etwas anders!
Nachdem heuer in den Abteilungen und Dienststellen keine Weihnachtsfeiern stattfinden, aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona Pandemie, werden erstmals KEINE Zuschüsse für Weihnachtsfeiern ausgegeben.
Diese Entscheidung wurde nach langer und intensiver Diskussion sowie reiflicher Überlegung in der Exekutive der Hauptgruppe 1 einstimmig gefasst.
Trotzdem wollen wir Ihnen Wertschätzung und Anerkennung entgegenbringen, für Ihre hervorragende Leistung die Sie vor Ort tagtäglich erbringen.
Deshalb gibt es heuer, von der Hauptgruppe 1, für jede/ jeden einzelnen Bediensteten ein Geschenk und einen Gutschein. Dieser wird an die private Wohnadresse geschickt, um alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erreichen zu können.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
