Befunde mit hohen CT-Werten und nochmaliger Testung

Die folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Kindergärten und Horte der Stadt Wien gesendet

Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,

im Zuge der wöchentlichen Gurgeltests haben wir immer wieder Fälle von positiven Testergebnissen mit hohen Ct-Werten (größer 30).

Die MA15 hat uns dafür folgende Erklärungen zur Verfügung gestellt:

Der Ct-Wert bei einem COVID-19-Test ist ein Maß für die Viruskonzentration im Probenmaterial (z.B. im Gurgelat).

Je mehr Zyklen im Labor bei der Auswertung des Tests durchlaufen werden müssen, um ein positives Signal zu bekommen, umso geringer ist die Viruslast in der Probe. Der Ct-Wert gibt also die Anzahl der durchlaufenen Zyklen wieder.

Ct-Wert größer 30:

Ein hoher Ct-Wert (größer 30) sagt aus, dass es eine geringe Viruslast in der Probe gibt. Eine Befundinterpretation ist aber nur im Verlauf möglich.

  • Es kann nämlich zu Beginn einer Infektion die Viruslast noch gering sein und daraus eben ein hoher Ct-Wert resultieren.
  • Ein hoher Ct-Wert kann aber auch eine abgelaufene/abflachende Infektion bedeuten. Deshalb muss der Test bei Ct-Werten größer 30 zur Klärung nach frühestens 48 Stunden wiederholt werden.
  • Wie bei allen anderen Tests auch, kann es in Einzelfällen zu falsch positiven Ergebnisse kommen. Dies bedeutet, dass im ersten Test zwar eine Viruslast gefunden wird, die aber im zweiten Tests nicht bestätigt werden kann.

CT-Wert kleiner 30:

  • Ein niedriger Ct-Wert (kleiner 30) bedeutet Infektiosität.

Auf dem Befund ist vom Labor bei hohen Ct-Werten Folgendes angeführt:

Selbstverständlich wird, wie bei jedem anderen positiven Fall, die Leitung informiert.

Diese verschickt, wie in unseren Vorgehensweisen festgelegt, die vorgesehenen Meldungen, identifiziert die K1-Personen, verteilt die personalisierten Elternbriefe…

NEU: Es gibt eine mit der MA 15 abgestimmte, geänderte Vorgehensweise für MitarbeiterInnen mit oben beschriebenem hohem Ct-Wert

  • Ist die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter symptomfrei, organisiert er/sie für sich selbst 3 Tage nach der ersten Testung eine weitere Testung über 1450 und ist während diesem Zeitraum zu Hause = Quarantäne.

Variante 1: Zweiter Test ist negativ

  • Ist der 2. Test negativ, informiert die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter die Leitung
  • Die Leitung schickt ein E-Mail mit dem Namen der betroffenen Person und dem Ergebnis an bildung@ma15.wien.gv.at  
  • Der Fall wird nun von der MA15 hinsichtlich Aufhebung der Quarantäne geprüft (Befundinterpretation).
  • Ist eine Aufhebung möglich, erhält die Leitung per E-Mail eine Bestätigung der MA15 (Team Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche), dass die Quarantäne für diese Mitarbeiterin, diesen Mitarbeiter und alle betroffenen K1 aufgehoben ist.
  • Nach Erhalt dieses E-Mails informiert die Leitung die betroffenen MitarbeiterInnen und Familien über die Aufhebung der Quarantäne.
  • Die Leitung sendet die Bestätigung der MA15 über die Aufhebung der Quarantäne auch an bgf@ma10.wien.gv.at und dienstfreistellungen_covid19@ma10.wien.gv.at.

Variante 2: Zweiter Test ist auch positiv

  • Wird das 1. positive Ergebnis durch den 2. Test bestätigt, bleibt die Quarantäne für alle Betroffenen aufrecht.

Dieser Ablauf wurde auch in der grafischen Darstellung ergänzt.

Ich möchte mich auf diesem Weg bei Ihnen allen für das konsequente Einhalten der Schutzmaßnahmen sowie für die hohe Teilnahme an den wöchentlichen Testungen bedanken. Ich möchte Ihnen versichern, dass die beteiligten Abteilungen mit Hochdruck daran arbeiten, Ihnen allen ein zeitnahes Testergebnis zur Verfügung zu stellen.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Gehaltsansätze 2021 jetzt online

Am 19.11.2020 wurden die Gehaltsverhandlungen abgeschlossen. Die genauen Tabellen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien – Kindergärten haben wir für Sie herausgesucht:

Gehaltsansätze 2021

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Gehaltsansätze 2021 – Assistent*innen

SCHEMA I – Beamte


Gehalts-
stufe
Verwendungsgruppe
123P3A34
EuroEuroEuroEuroEuroEuro
011795,591759,481725,251628,731615,331581,42
021828,091785,551748,141654,441637,451598,91
031860,581811,641770,991680,131659,451616,24
041893,161837,751793,851705,741681,541633,45
051925,691863,821816,731731,41703,611650,75
061958,231889,951839,61757,081725,721668,18
071990,781916,031862,461782,821747,911685,57
082023,271942,11885,321808,581769,981702,9
092055,741968,151908,21834,431792,041720,34
102088,321994,261931,071860,181814,241737,78
112120,872020,381953,911885,891836,341755,12
122182,072046,451976,771911,581858,461772,35
132272,022072,491999,661937,191880,51789,71
142363,842098,572043,951962,791902,591807,14
152456,952146,262109,71988,531924,721824,57
162550,162214,782176,12015,911948,181843,11
172643,632282,742243,192044,811973,161862,69
182736,872352,742310,752073,731998,161882,26
192829,712424,032380,242102,712023,171901,83
202922,582495,342450,022131,812048,071921,42
daz3039,22584,92537,642169,172080,091946,58
DAZ3109,182638,652590,212191,582099,291961,67

SCHEMA III – Vertragsbedienstete


Gehalts-
stufe
Verwendungsgruppe
123P3A34
EuroEuroEuroEuroEuroEuro
011835,991798,941763,841664,771651,011616,23
021869,371825,691787,311691,171673,711634,16
031902,691852,481810,741717,521696,31651,96
041936,11879,281834,221743,791718,971669,64
051969,511906,011857,711770,141741,621687,37
062002,891932,821881,171796,51764,311705,24
072036,281959,61904,611822,891787,081723,1
082069,641986,321928,051849,311809,731740,91
092102,942013,061951,541875,861832,371758,79
102136,362039,861975,031902,31855,151776,67
112169,772066,671998,461928,651877,841794,47
122232,572093,432021,919551900,541812,18
132324,822120,132045,371981,31923,121829,97
142418,932146,892090,822007,591945,81847,84
152514,362195,822158,322033,991968,511865,74
162609,942266,092226,432062,061992,541884,79
172705,762335,792295,222091,722018,181904,87
182801,332407,572364,532121,42043,831924,96
192896,492480,642435,762151,142069,51945,03
202991,692553,692507,292181,032095,061965,12
daz3111,572645,682597,372219,52127,991990,97
DAZ3183,512700,882651,392242,562147,762006,49

Allgemeine Dienstzulage

Alle Stufen€ 180,88


Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Gehaltsansätze 2021 – Pädagog*innen

SCHEMA II/LKP- Beamte

Gehalts-
stufe
EuroGehalts-
stufe
Euro
012308,92123199,19
022377,87133288,20
032462,40143387,95
042553,41153516,76
052638,42163601,59
062720,40173704,43
072811,40183810,56
082896,37193940,51
092951,33203975,22
103024,33daz4132,13
113115,33DAZ4184,43

SCHEMA IV/LKP – Vertragsbedienstete

Gehalts-
stufe
EuroGehalts-
stufe
Euro
012347,22123257,91
022418,78133348,66
032505,44143450,97
042598,18153582,56
052684,92163670,15
062768,65173775,81
072861,39183884,72
082948,11194017,43
093004,82204052,83
103079,56daz4213,20
113172,30DAZ4266,67

Dienstzulage für LeiterInnen

Anzahl der Gruppenin der Dienst-
zulagengruppe
in den Gehaltsstufenab der Gehaltsstufe 15,
Halbjahr
1 bis 10, 1. Halbjahrbis 15, 1. Halbjahr
Kinder-
gärten
Sonder-
kindergärten
EuroEuroEuro
1I59,8363,1368,37
1II86,2988,0392,64
2III123,52127,11134,71
2IV171,79175,94186,53
3V183,20189,82203,58
43VI247,30252,42268,97
54VII310,34315,32336,61
65VIII372,90377,69403,45
76IX435,39439,89469,91
mehr als 7mehr als 6X498,62501,96536,67
SonderkindergartenpädagogInnenzulage
in den Gehaltsstufen 1 – 5(1. HJ)  € 110,56
in den Gehaltsstufen 5 (2. HJ)- 11(1. HJ) € 154,34
ab der Gehaltsstufe 11 (2. HJ) € 203,82

KindergartenpädagogInnen, die in Sonderkindergärten verwendet werden, gebührt auf Dauer ihrer Verwendung eine Dienstzulage in der Höhe von Euro 74,57 monatlich.


Gehaltsansätze für Bedienstete des W-BedG (Besoldung NEU)

Gehaltsansätze 2021 – W-BedG

Assistent*innenAss.Päd.Pädagog*innenSoki/Soho
Gehalts-
stufe
W2/1W2/2W2/3W2/4W2/5W2/6W2/7W2/8W2/9W2/10W/11
EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro
011708,281761,921867,081986,972119,472269,212435,892617,622815,463030,533263,86
021767,281828,211915,752048,962189,502344,782517,982708,282889,093109,533352,09
031826,281894,491964,412110,962260,322420,352600,092798,942962,733188,543440,33
041826,281894,492013,082173,342331,152495,912682,182889,603036,353267,553528,57
051826,281894,492061,742236,742401,962571,482764,292980,273109,983346,563616,80
061826,281894,492061,742236,742401,962571,482764,292980,273183,623425,563705,03
071826,281894,492061,742236,742401,962571,482764,292980,273257,253504,563793,26
081885,281960,792110,412300,132472,812647,052846,393070,933330,873583,573881,50
091885,281960,792110,412300,132472,812647,052846,393070,933330,873583,573881,50
101944,272027,092159,152363,522543,632722,622928,493161,593404,513662,583969,73
111944,272027,092159,152363,522543,632722,622928,493161,593404,513662,583969,73
122003,282093,382208,922426,902614,452798,193010,583252,263478,143741,594057,96

Einreihung:

Assistentinnen und Assistenten:

  • W2/2 für Kindergarten-,Familien- und Hortgruppen
  • W2/3 für Kleinkinder-, Integrations- und heilpädagogischen Gruppen

Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen:

  • W2/5 unterstützt die gruppenführende Päd.
  • W2/6 in Ausnahmefällen an Stelle der Päd. eingesetzt:
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden und 2 Organisationsstunden ortsungebunden
  • Weiterbildung noch immer nicht bestätigt
  • Einsatz in integrativ geführten Gruppen

Pädagoginnen und Pädagogen: 

  • W2/8 für Kindergarten- Kleinkinder,Familien- und Integrationsgruppen sowie auch Hortgruppen
  • W2/9 qualifizierte Zusatzaufgaben, ständige Ausbildung in den beiden Praxiskindergärten
  • 34 Kinderdienststunden
  • 2 Organisationstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

SOKI-SOHO:

  • W2/10
  • 32 Kinderdienststunden
  • 4 Organisationsstunden ortsgebunden, 4 Vorbereitungsstunden ortsungebunden
  • 7 ZK-Tage

Leiterinnen und Leiter:

2-4 GruppenW1/11
5-7 GruppenW1/12
ab 8 GruppenW1/13
  • 7 ZK-Tage
  • Leitungstätigkeit ortsgebunden
  • Leitungstätigkeit ortsungebunden „disloziertes Arbeiten“ = Planung und Vorbereitung
  • Unmittelbare päd. Tätigkeit „Kinderdienststunden“ ortsgebunden

-Es gibt insgesamt 5 Gehaltsbänder

-Gehälter enthalten Nebengebühren und Zulagen

-Keine sonstigen Nebengebühren mehr zu verrechnen mit Ausnahme von Mehrdienstleistungen

-Höhere Einstiegsgehälter – abgeflachte Gehaltskurven

-Statt 20 Gehaltsstufen künftig nur mehr 12

-Im Schema W2 und W3 gibt es zusätzlich noch eine Erschwernisabgeltung von 150€

-Bezahlung nach Tätigkeit

-Gehaltssprünge:
In den Gehaltsstufen 1,2 u. 3 jeweils nach 2 Jahren
In den Gehaltsstufen 4,5, u. 6 jeweils nach 3 Jahren
In der Gehaltsstufe 7 nach 4 Jahren Ab der Gehaltstufe 8 jeweils nach 5 Jahren.

-max. 6 Wochen Urlaub

ICKE – Internationale Corona Kita Erhebung

Die nachfolgende Information wurde heute von der DG an alle Kindergartenstandorte verschickt:

Die SARS-CoV2-Pandemie hat seit fast einem Jahr (!) Auswirkungen auf alle frühpädagogischen Ein- richtungen – und dabei natürlich auf die tägliche Arbeit der Kitaleitungen und Fachkräfte, auf die Fa- milien und die Kinder. 

Obwohl wir schon einiges über das Virus wissen, ist noch weitestgehend unklar, wie sich Covid inner- halb der frühpädagogischen Einrichtungen verbreitet und welche Rolle die jungen Kinder dabei spie- len. Um die Verbreitungswege von Covid genauer zu untersuchen, führen wir – das Zentrum für Pro- fessionalisierung der Elementarpädagogik (PEP) zusammen mit der Charité – Universitätsmedizin Ber- lin die Internationale Corona Kita Erhebung (ICKE) aktuell durch. 

Bitte teilen Sie unseren Aufruf zur Beteiligung von Kitaleitungen und Familien/Eltern an der anonymen  Umfrage in Ihren Netzwerken – oder nehmen ggf. direkt selbst teil. Die Ergebnisse unserer Umfrage  helfen dabei grundlegend Richtlinien und Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Arbeit in allen frühpä- dagogischen Einrichtungen zu bestimmen. 

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Bei Fragen kontaktieren Sie gern: manja.floeter@zentrum- pep.de    

Umfrage für die LeitungenUmfrage für die Eltern
 https://survey2.uni-graz.at/948945/lang-dehttps://survey2.uni-graz.at/295289/lang-de

Margit POLLAK

Julia FICHTL

                            

FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen

FAQs: Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen

Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen?

Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke, Ergebnis eines betriebsinternen Tests, sofern von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis). Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.

Ab welchem Alter sind Zutrittstests notwendig?

Für Kinder bis 10 gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines oder einer Erziehungsberechtigten, ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis.

Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?

Der jeweilige Betrieb darf Dienstleistungen nur jenen Personen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die lokale Gesundheitsbehörde wird dies – in Kooperation mit der Polizei – stichprobenartig überprüfen

Ich hatte bereits COVID-19. Brauche ich dennoch ein aktuelles negatives Testergebnis, bevor ich zum Frisör gehe?

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber dennoch – z.B. beim Frisör – eine FFP2-Maske tragen.

Ich bin bereits gegen COVID-19 geimpft. Muss ich mich dennoch testen lassen, bevor ich zum Frisör gehe?

Es liegen derzeit noch nicht ausreichend Studienergebnisse darüber vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen oder ob die Impfung nur einen Eigenschutz bietet. Daher müssen sämtliche Schutzmaßnahmen auch von geimpften Personen eingehalten werden. Dies gilt auch für die verpflichtenden Tests vor dem Besuch von körpernahen Dienstleistungsbetrieben.

Wie kann ich nachweisen, dass ich bereits mit SARS-CoV-2 infiziert war?

Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Ich kann die Kündigungsfrist nicht einhalten. Welche Möglichkeit habe ich?

Der vorzeitige Austritt (B, VB) ist sowohl für Beamt*innen als auch für Vertragsbedienstete möglich.
Hier wird das Datum des letzten Arbeitstages selbst bestimmt. Wenn es möglich ist kann der Resturlaub, in Vereinbarung mit der Führungskraft, noch verbraucht werden. Sollte das nicht möglich sein, wird der aliquote Anspruch als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Der Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung „alt“ (VB) erlischt bei vorzeitigem Austritt. Auch der Anspruch auf den aliquoten Anteil der Sonderzahlung verfällt.

Bei Vertragsbediensteten ab Diensteintritt 01.01.2005 gilt die Mitarbeiter*innenvorsorge. Hierbei geht auch bei vorzeitigem Austritt der Abfertigungsanspruch nicht verloren. Das angesparte „Guthaben“ wird im Rucksackprinzip zum nächsten Dienstgeber mitgenommen. Bei einem vorzeitigen Austritt ist die*der Bedienstete außerdem für den Anspruch beim AMS für 1 Monat gesperrt.

Siehe hierzu auch in unserer Infomappe unter Austritt von Vertragsbediensteten und Austritt von Beamtinnen und Beamten

Darf ich bei Teilzeitbeschäftigung meinen Dienstplan selbst bestimmen?

Der Dienstplan ist in der MA10 eine Vereinbarung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in.
Es ist immer möglich Wünsche in Bezug auf die zeitliche Lagerung bzw. die Tage-Woche anzugeben und, wenn möglich, werden die Leitungen darauf Rücksicht nehmen. Das ist aber nicht immer umsetzbar.

Es gilt also trotzdem: Der Dienstvertrag ist bei Teilzeitbeschäftigten genauso wie bei Vollzeitbeschäftigten, d.h. die*der Bedienstete kann zwischen 06:00 – 18:00 zur Dienstleistung herangezogen werden, wenn der Dienstbetrieb es erfordert.

de_DEGerman
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