Nur Gewerkschaftsmitglieder die bereits die schriftliche Information der Dienstgeberin erhalten haben können einen Termin vereinbaren.
Author: Daniel Granögger
Ergänzende Informationen zu COVID-19-Impfung
Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet
Liebe Leiterinnen und Leiter,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Impftermine sind Montag bis Sonntag zwischen 7:00 – 18:30 Uhr wählbar und finden im Austria Center Vienna (22., Bruno-Kreisky-Platz 1) statt.
Nach Möglichkeit sollten Sie Ihren persönlichen Impftermin außerhalb der anwesenheitspflichtigen Dienstzeit wählen. Ist dies nicht möglich, kann der Termin unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Betriebs auch in der Dienstzeit stattfinden, z.B. unter Nutzung von Randstunden.
Es dürfen keine Mehrstunden aufgrund des Impftermins anfallen. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit des Diensttauschs.
Bitte beachten Sie bei der Koordination,
- dass es trotz eines fixen Termins zu Wartezeiten kommen kann.
- dass es wie bei jeder anderen Impfung zu einer Impfreaktion kommen kann.
Bitte stimmen Sie sich unbedingt mit der Standortleitung ab, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute und durchdachte Organisation am Standort, mit der Sie MitarbeiterInnen die Teilnahme an der Impfung und gleichzeitig den pädagogischen Alltag für die Kinder ermöglichen.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Aktualisierung Vorgehensweise Erkrankung “mehrere Kinder einer Gruppe”
Folgende Information wurde von der Dienstgeberin an die Standorte der Stadt Wien Kindergärten gesendet
Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,
nach Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde (MA15) wurde das Vorgehen bei mehreren positiv getesteten Kindern präzisiert.
Ab dem zweiten innerhalb von 10 Tagen positiv getesteten Kind derselben Gruppe werden die Kontaktpersonen (Kinder & Erwachsene) nicht mehr als K2, sondern als K1 eingestuft.
Das Vorgehen wurde in der grafischen Darstellung aktualisiert und auch ein entsprechender Elternbrief 1.3E abgespeichert.
Bei Fragen dazu werden Sie gerne von Ihrer zuständigen Regionalleitung unterstützt.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Grafische Darstellung der Vorgehensweise bei Verdacht auf / Erkrankung an COVID-19
Version 28 vom 03.03.2023
Information zur Impfung
Die folgende Information wurde von der Dienstgeberin an alle Kindergarten- und Hortstandorte gesendet
Sehr geehrte Leiterin,
sehr geehrter Leiter,
liebe MitarbeiterInnen,
es freut mich wirklich sehr, dass die Impfungen für MitarbeiterInnen in elementaren Bildungseinrichtungen ab der Kalenderwoche 9 (1.-7. März 2021) starten werden.
Die Leitungen sollten als sog. „ImpfkoordinatorIn für Ihren Standort“ ein Informationsschreiben der MA15 erhalten bzw. schon erhalten haben.
Um den Informationsfluss doppelt abzusichern, leite ich Ihnen den Newsletter der MA11, das Schreiben der MA15 sowie auch die notwendige Bestätigung enthält, weiter.
Alle MitarbeiterInnen, die geimpft werden wollen, benötigen zusätzlich zur bereits erfolgten Bedarfsmeldung eine aktuelle Vormerkung unter https://impfservice.wien/ bzw. telefonisch unter 1450.
Bitte informieren Sie alle MitarbeiterInnen umgehend über die weitere Vorgehensweise:
- Schon vorregistriert? => Überprüfung der Vorregistrierung – Angabe „Kategorie „Bildungspersonal/KindergartenpädagogInnen oder MitarbeiterInnen von Bildungseinrichtungen“
- Noch nicht vorregistriert? => https://impfservice.wien/ bzw. telefonisch unter 1450.
Es ist uns bewusst, dass dieses Schreiben jetzt viele weitere Detailfragen auslöst.
Wir haben selbst noch nicht mehr Informationen und bitten Sie noch um etwas Geduld. Die MA15 wird weitere Informationen zur Verfügung stellen. Der erste wichtige Schritt zur Impfung ist jetzt einmal die korrekte Vorregistrierung bis 28.02.2021, 9 Uhr.
Margit POLLAK
Julia FICHTL
Hat die Altersteilzeit Auswirkungen auf meine Abfertigung?
Nein, der Abfertigungsanspruch soll auf Basis der Arbeitszeit vor Herabsetzung der Arbeitszeit gewahrt bleiben. Für Bedienstete, für die die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse gilt, ist das durchschnittliche monatliche Entgelt der letzten zwölf Monate als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, um den weiteren, zu leistenden Beitrag zu ermitteln.
Hat die Altersteilzeit Auswirkungen auf meine Pension?
Nein. Der Pensionsbeitrag wird weiterhin so bezahlt, als hätten Sie die Altersteilzeit nicht angetreten.
Kann ich mit einer Blockvariante die Pension antreten?
Nein, es gibt nur die arbeitszeitreduzierte Variante.
Siehe dazu unsere Aussendung Juli 2020 – Altersteilzeit, die wichtigsten Punkte im Überblick
Ich habe die technische Ausstattung, wie PC oder EDV-Leitung nicht zuhause. Muss ich die Geräte vorher ankaufen?
Nein, es ist nichts anzuschaffen. Die Dienstgeberin hat grundsätzlich für die erforderliche Ausstattung zu sorgen.
Gibt es eine Regelung, die die Arbeitszeit und die Anwesenheit in der Dienststelle vorgibt?
Beide Fragen sind mit Ja zu beantworten.
- Die Arbeitszeit ist klar zu regeln, laut derzeit gültigem Dienstplan.
- Eine mindestens 40%ige betriebliche Anwesenheit ist notwendig.
Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Personalvertretung möglich.
