COVID 19-Berufskrankheit

Aktuelle Informationen zur Meldung und den Formularen

Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus!

Infektionskrankheiten – und damit auch COVID19 – können, wenn sie durch Ausübung der Beschäftigung verursacht sind, als Berufskrankheit anerkannt werden. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Labortest vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Die Meldung kann sowohl von der Dienststelle, als auch vom zuständigen Arzt, an die dafür vorgesehenen Stellen übermittelt werden. Kommt die Meldung von der Dienststelle ist diese im Zuge des Dienstweges an die MA2 zu übermitteln.  
  • Bei Beamtinnen und Beamten ist die Meldung an das Unfallfürsorgereferat der MA2 zu übermitteln. (Formular der AUVA oder der BVAEB verwenden)
  • Bei Vertragsbediensteten, mit Diensteintritt vor 01.01.2001, ist die Meldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2 zu übermitteln. (Formular der AUVA verwenden)
  • Bei Vertragsbediensteten, mit Diensteintritt nach 31.12.2000 (sowie bei Lehrlingen), ist die Meldung an die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und nachrichtlich an das Referat besondere sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2 zu übermitteln. (Formular der BVAEB verwenden)

Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt bei Vertragsbediensteten dem Unfallversicherungsträger bzw. bei Beamtinnen und Beamten der MA2.

Bitte verwenden Sie für die Meldung die Formulare des jeweiligen Unfallversicherungsträgers.

An wen können Rückfragen in Unfallfürsorgeangelegenheiten und im Zusammenhang mit Meldungen eines Dienst- bzw. Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gerichtet werden?

  • Beamtinnen und Beamte:
    Für Rückfragen steht das Referat Unfallfürsorge der MA2, unter01/4000/94411 und 01/4000/94413, als Ansprechstelle zur Verfügung
  • Vertragsbedienstete und Lehrlinge:
    Rückfragen können an das Referat Pensionsservice und sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der MA2, unter 01/4000/94214 und 01/4000/94213, gerichtet werden.

Wir rechnen mit einigen unklaren Fällen bzw. Ablehnungen, die eventuell rechtlich ausjudiziert werden müssen. In diesen Fällen steht unseren Gewerkschaftsmitgliedern natürlich die kostenlose Rechtsvertretung der younion_Die Daseinsgewerkschaft zur Verfügung. 

Margit POLLAK

Julia FICHTL

7.3.2022_Corona | Maske, Test,… bisherige Regelungen werden weiterhin umgesetzt

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

der Bund hat mit der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung die bisher von ihm vorgeschriebenen COVID-19 Schutzbestimmungen für elementare Bildungseinrichtungen aufgehoben.

Auch in der Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung, welche seit 5. März 2022 in Kraft ist, ist nunmehr nur noch folgende Regelung vorgesehen:

Externe Personen, die den Kindergarten oder die Kindergruppe betreten, müssen auch weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzzahlen ist ein vorsichtiger Umgang mit der Pandemie weiterhin wichtig.

Deshalb werden ausgehend von

die bisher geltenden Regelungen in den städtischen Kindergärten und Horten weiterhin umgesetzt:

1. Personal

  1. Beim Betreten der elementaren Bildungseinrichtung ist ein 3G-Nachweis vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske zu tragen. Dies ist durch den Erlass der Stadt Wien geregelt.
  2. Eine Ausnahme von der Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen gibt es für die Tätigkeit in den Gruppen während der Arbeit mit Kindern.
    NEU:  IN Hort- und Familiengruppen ist nur von nicht vollständig immunisierten Personen eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Schulkinder anwesend sind.
  3. Das Personal, das über einen 2G-Nachweis verfügt (geimpft/genesen) hat einmal wöchentlich einen negativen PCR-Test vorzuweisen.  

    Ausnahme:  Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.
  4. Das Personal, das den 3G-Nachweis mittels Testzertifikat erbringt, hat diesen Nachweis mindestens dreimal wöchentlich in Form eines PCR-Tests zu erbringen.


2. Kinder

  1. Bis zum Beginn der Schulpflicht
    Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht müssen weder einen 3G-Nachweis erbringen noch eine Maske tragen.
  2. Schulkinder
    Schulkinder müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Der vollständig geführte Ninja-Pass gilt dabei als solcher Nachweis.

3. Eltern und andere externe Personen

  1. Beim Betreten der elementaren Bildungseinrichtung ist ein 3G-Nachweis vorzuweisen und während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske zu tragen
  2. Für Personen, die die elementare Bildungseinrichtung nur kurzfristig betreten (insbesondere Bring- und Abholsituation) ist ein 3G-Nachweis nicht erforderlich, eine FFP2-Maske ist jedoch zu tragen.

Bitte geben Sie diese Information an alle Mitarbeiter*innen am Kindergarten- und Hortstandort und an die Bildungspartner*innen weiter.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalleitung Elementare Bildung.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

März 2022 – Wesentliche Änderungen der Sonderbetreuungszeit

Eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) auf Grund von COVID-19 gibt es nun in drei Fällen:

1. Behördliche (Teil-)Schließung des Kindergartens bzw. der Schule im Schuljahr 2021/2022.
2. Behördliche Absonderung des Kindes nach Kontakt mit einem COVID-19-Verdachtsfall als Präventionsmaßnahme.
3. An COVID-19 erkrankte bzw. positiv getestete, abgesonderte Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. 

!Punkt 3 wurde gewerkschaftlich verhandelt und neu hinzugefügt!

Für betroffene Bedienstete ist auf einen formlosen Antrag an die Personalstelle die rückwirkende Korrektur von Erholungsurlaub bzw. Pflegefreistellung zur Pflege eines an COVID-19 erkrankten Kindes ab 1.9.2021, auf eine Dienstfreistellung (Sonderbetreuung) durchzuführen – vorausgesetzt, die Sonderbetreuungszeit ist noch nicht ausgeschöpft. Bei Änderungen des Erholungsurlaubs aus 2021 ist das Resturlaubsausmaß neu zu berechnen.

Die Sonderbetreuungszeit kann für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen im Schuljahr 2021/2022 gewährt werden. Als Beginn des Schuljahres gilt der 1.9.2021, als Ende der 1. Juli 2022. Sie kann tage- oder halbtageweise (nicht jedoch stundenweise) verbraucht werden.

Bedienstete haben der Personalstelle ehestmöglich als Nachweis Folgendes vorzulegen:
zu 1. Im Falle der behördlichen (Teil-)Schließung von Kindergärten und Schulen gilt als Nachweis für eine Absonderung der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde.
zu 2. Wenn das Kind Kontakt mit einer an COVID-19-erkrankten Person gehabt hat, ist von der/vom Bediensteten der Absonderungsbescheid des Kindes oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
zu 3. Sollte noch kein Bescheid eingelangt sein, genügt die Vorlage des positiven Testergebnisses des Kindes als Nachweis.

Diese Änderungen gelten für die Betreuung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Angehörige gleichermaßen.

Quelle: „Auszug aus den FAQ_Dienstrecht_Corona_01032022“

Margit POLLAK

Julia FICHTL

21.2.2022_Corona | Aktualisierung Vorgehen bei positiven Fällen in HORTgruppen

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*innen,
liebe*r Mitarbeiter*innen,

der aktuellen Newsletter der MA11 (11/2022) enthält eine geringe Änderung hinsichtlich des Vorgehens bei positiven Fällen in Hortgruppen.

Die Regelung wurde an das Vorgehen in der Schule angepasst.

Für Hortgruppen gilt somit nun Folgendes:

NEU: Teilschließung der Hortgruppe, wenn der 2. positive Fall eines Hortkindes der gleichen Gruppe innerhalb von 3 Tagen (statt 5) auftritt.

In KKG, KDG und FAM bleibt die Regel „2. positive Fall eines Kindes innerhalb von 5 Tagen“ aufrecht.

Die Änderungen wurden in der grafischen Darstellung angepasst.

Bitte um Weitergabe der Information an die Mitarbeiter*innen am Standort.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden

Ihr Gewinn als Dienstnehmer*in:
Professionelle Vertretung in der Berufswelt der MA 10 – Stadt Wien Kindergärten.

Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie die Position der younion als kompetente und effektive Interessenvertretung aller Bediensteten.

Sie profitieren ebenso von einem vielfältigen Service- und Leistungsangebot.

Harte Zeiten brauchen starke Gewerkschaften! Je mehr Mitglieder, desto stärker die Gewerkschaft!

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihrer Gewerkschaft younion beitreten!

Verwenden Sie ganz bequem das Onlineformular der younion
Oder füllen Sie das Anmeldeformular (PDF) aus und senden Sie es zu newsletter@sofair-fsg.at

Wenn wir Ihre Mitgliedskarte erhalten, nehmen wir persönlich mit Ihnen Kontakt auf, damit Sie uns gleich kennenlernen.

Vorteilsrechner

Errechnen Sie sich Ihre Vorteile als Gewerkschaftsmitglied unter diesem Link!

http://vorteilsrechner.younion.at/

younion Sonderkonditionen vom 02.02.2022

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

CulinarlICAL
©-Anfragen – Das Vindobona  

CulinarICAL 5.1
„Dinner & Musical”
Sonntag, 06.02.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Samstag, 12.02.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Sonntag, 13.02.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Montag, 14.02.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 75,00 inkl. 4-Gang Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Amore20Mio
©-Anfragen – Restaurant Schönbrunner  

Amore Mio
„Endlich wieder!!!”
Montag, 14.02.2022, Beginn: 18.00 Uhr
Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater
Schönbrunnerstraße 309, 1130 Wien, Meidlinger Tor

Preis für Mitglieder der younion: € 60,00 inkl. 4-Gang Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 
MayaC382C2B4s20Magic
©-Anfragen – Das Vindobona  

Maya’s Magic Moments
„Dinnershow”
Mittwoch, 16.02.2022, Beginn: 18.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 75,00 inkl. 4-Gang Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Alexander20Goebel202620Band
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Alexander Goebel & Band
„Das Leben ist kein Musical!”
Freitag, 18.02.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ship20Ship20Hurra
©-Anfragen – Restaurant Schönbrunner  

Ship, Ship Hurra!
„In 80 Küssen um die Welt!”
Freitag, 18.02.2022, Beginn: 18:00 Uhr
Restaurant Schönbrunner Stöckl & Dinnertheater
Schönbrunnerstraße 309, 1130 Wien, Meidlinger Tor

Preis für Mitglieder der younion: € 60,00 inkl. 4-Gang Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 
Viktor20Gernot Best20Of20Prater Mix 1
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Viktor Gernot
„Best of Prater – Mix”
Sonntag, 20.02.2022, Beginn: 19.30 Uhr
CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 30,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Gernot20Kulis
©-Anfragen – CasaNova Vienna  

Gernot Kulis
„Best of 20 Jahre Ö3 – Callboy”
Dienstag, 22.02.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Mittwoch, 23.02.2022, Beginn: 19.30 Uhr

CasaNova Vienna, Dorotheergasse 6-8, 1010 Wien (2. UG, kein Lift)
Preis für Mitglieder der younion: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ti20Amo204
©-Anfragen – Wiener Metropol  

Ti Amo 4
„Das Metropol Musical”
Mittwoch, 23.02.2022, Beginn: 20.00 Uhr
Dienstag, 01.03.2022, Beginn: 20.00 Uhr

Wiener Metropol, Hernalser Hauptstraße 55, 1170 Wien
Preis für Mitglieder der younion: KAT A: € 30,00, KAT B: € 20,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Ohlala
©-Anfragen – Das Vindobona  

Ohlala
„Burlesque & Variety Dinnershow”

Donnerstag, 24.02.2022, Beginn: 18.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 75,00 inkl. Menü
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
Drew20Sarich
©-Anfragen – Das Vindobona  

A night alone with Drew Sarich
„Burlesque & Variety Dinnershow”

Samstag, 26.02.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Das Vindobona, Wallensteinplatz 6, 1200 Wien
Preis für Mitglieder der younion: € 25,00
Hier geht’s direkt zu den weiteren Infos (vorheriges Einloggen ist hier unbedingt erforderlich!)
 

ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Wieviele ZK-Tage stehen mir am Anfang des Jahres zu?

Die ZK-Tage richten sich ausschließlich nach der Tagewoche, nicht nach dem Beschäftigungsausmaß.

Bei Änderung der Tagewoche, kann es zu einer Änderung des Anspruches kommen.

Anspruch zu Jahresbeginn

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
76532

Anspruch beim Eintritt

(Neuaufnahme während des Kalenderjahres, Überstellung zur Pädagogin/zum Pädagogen)

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
01.01. – 21.02.76532
22.02. – 14.04.65432
15.04. – 05.06.54321
06.06. – 28.07.44321
29.07. – 18.09.33221
19.09. – 09.11.22210
10.11. – 31.12.11110

Anspruch bei Austritt

(Schwangerschaft, Ende des Dienstverhältnises, Karenzierung, Freijahr/ -quartal

5-Tagewoche4-Tagewoche3-Tagewoche2-Tagewoche1-Tagewoche
01.01. – 21.02.1
1110
22.02. – 14.04.22210
15.04. – 05.06.33221
06.06. – 28.07.44321
29.07. – 18.09.54321
19.09. – 09.11.65432
10.11. – 31.12.76532

Ausnahme:Bei Versetzung in den Ruhestand und Pensionierung werden die ZK-Tage nicht aliquotiert.

Quelle: Referat Personalverwaltung – Nr. 0421a, Version 200831

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