younion Sonderkonditionen vom 20.07.2022

Liebe Kollegin!
Lieber Kollege!

Die younion konnte folgende Sonderkonditionen für unsere Mitglieder vereinbaren:

Kartenbestellung unter den angeführten Bedingungen auf dem Download der younion Homepage!

Philipp Hochmair
und Band “Die Elektrohand Gottes”
Donnerstag, 28.07.2022, Beginn: 20.30 Uhr
Freitag, 29.07.2022, Beginn: 20.30 Uhr
Graffenegg/Wolkenturm

Preis für Mitglieder der younion ROULETTE TICKETS: € 30,00
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Kernölamazonen
„Best of”
Montag, 01.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
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Doppelpack
„Herbert Steinböck & Thomas Strobl”
Dienstag, 02.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
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Thomas Strobl
„Jukebox Special – Made in Austria”
Sonntag, 07.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
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Stefan Haider
„Sing Halleluja!”
Mittwoch, 10.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
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Kernölamazonen
„Sexbomb forever!”
Donnerstag, 11.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 25,00
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Michael Buchinger
„Ein bisschen Hass muss sein”
Samstag, 13.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
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Erik Arno & Domenico Limardo & Band
„Ferragosto Party”
Montag, 15.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Viktor Gernot’s Praterbühne GmbH, Prater 121, 1020 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion: € 20,00
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Das Feinripp Ensemble
„Die Bibel”
Donnerstag, 18.08.2022, Beginn: 19.30 Uhr
Tschauner Bühne, Maroltingergasse 43, 1160 Wien
Sonderpreis für Mitglieder der younion KAT A: € 24,00
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ÄNDERUNGEN UND FEHLER VORBEHALTEN!! Keine Barablöse möglich, Tickets nach Verfügbarkeit!

Ihr Infocenter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08.00-16.00 Uhr
Di 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

In den Ferien: Mo-Do 08.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr

01/31316-83720 bis 83724, 83728

!ACHTUNG! Aufgrund von COVID 19!
Das Betreten der younion wird mit einer FFP Maske empfohlen!

Presseaussendung – younion-Kindergartengewerkschaft: Für Umsetzung neuer Regeln fehlen 350 Pädagog*innen

Insgesamt braucht es 700 zusätzliche Beschäftigte

Heute, Donnerstag, präsentierte der Wiener Stadtrat Christoph Wiederkehr einen Prüfbericht zu mutmaßlichen Vorfällen in einem Kindergarten in Wien-Penzing. Das Papier umfasst 52 Seiten und gibt auch konkrete Empfehlungen ab.

Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Alles was dem Kindeswohl dient, unterstützen wir aus ganzem Herzen! So wie es meine Kolleg*innen schon immer getan haben und selbst unter schwierigsten Bedingungen immer tun. Auch der Stadtrat hat das große Vertrauen der Bevölkerung in die Beschäftigten der elementaren Bildungseinrichtungen betont.“

Obermüller weiter: „So ein Papier ist aber recht schnell geschrieben, überhaupt wenn es nicht gängigen Standards entspricht. Worum es aber wirklich geht, ist die praktische Umsetzung.“

Nach einer ersten Einschätzung brauchen die empfohlenen Regeln mindestens 350 neue Beschäftigte in den städtischen Kindergärten. Obermüller: „Dabei möchte ich den Stadtrat erinnern, dass ohnehin 350 Pädagog*innen fehlen. Außerdem wurden die privaten Einrichtungen kaum erwähnt. Gelten die Empfehlungen nur für städtische Einrichtungen?“

Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Jetzt muss es schnell gehen mit der Verstärkung! Denn was bei meinen Kolleg*innen gar nicht gut ankommt, sind Papiere mit ‚Ratschlägen‘ von sogenannten Expert*innen, die noch nie länger in einem Kindergarten gearbeitet haben. Und ich möchte schon daran erinnern, dass nicht nur Kinder und Eltern Rechte haben, sondern auch das Personal.“

Obermüller abschließend: „Jetzt wollen wir Taten sehen und nicht nur Papiere lesen, die Vorwürfe gegen das Personal erheben, ohne dass sie sich dagegen wehren können. Außerdem hat der Stadtrat noch immer unseren Rucksack mit Forderungen der Beschäftigten. Auch da warten wir auf rasche Umsetzung.“

Hauptgruppe 1 – Dienstfreistellung-Sonderbetreuungszeit bis Ende August 2022

Liebe Alle!

Es ist uns in Verhandlungen mit Dienstgeberin gelungen aufgrund der hohen Anzahl täglicher Neuinfektionen, zusätzlich Dienstfreistellungen (Sonderbetreuungszeit) für die Sommermonate (Juli/August) zu verhandeln. Folgende Eckpunkte für den Anspruch sind dafür relevant:

  • Verpflichtung von Bediensteten zur Betreuung von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen
  • Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) für die Dauer der behördlichen Absonderung (insg. bis zu einem Höchstausmaß von max. 10 Tagen) bis Ende August

Wichtige Voraussetzungen für die Gewährung der Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit):

  • Nachweis der behördlichen Absonderung (Bescheid der Gesundheitsbehörde) bzw. des positiven PCR-Test Ergebnisses! (als Nachweis für eine Absonderung gilt der durch die Bildungseinrichtung ausgehändigte Elternbrief der MA 15 – Gesundheitsbehörde)
  • Die Konsumation dieser Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) ist nur dann zulässig, wenn die Pflegefreistellung für das Jahr 2022 komplett aufgebraucht wurde und keine andere geeignete Betreuungs- bzw. Pflegeperson vorhanden ist.
  • Bereits genehmigte Erholungsurlaube und Zeitausgleichstage sind anzutreten.
  • Die Dienstfreistellung (Sonderbetreuungszeit) kann für die Dauer von 5 Tagen gewährt werden und auf max. 10 Tage verlängert werden, wenn der CT-Wert unter 30 und der PCR-Test somit positiv ist.

Der Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen ist der Dienststelle ehestmöglich vorzulegen. Die Dienstfreistellungen sind dabei in dem Ausmaß anzuwenden, wie sie unbedingt benötigt werden d.h. sowohl die Unterbrechung wie auch der tageweise Verbrauch sind möglich. Eine gleichzeitige (beide Elternteile) Konsumation der Dienstfreistellung ist nicht zulässig.

Auch wenn wir alle hoffen, dass wir diese Sonderbetreuungszeit nicht in Anspruch nehmen müssen, freue ich mich darüber, dass wir eine wichtige (Übergangs-)Lösung verhandeln konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Obermüller

4.7.2022_Corona | Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

der Sommer, Ferien und die Urlaubszeit sind da – und leider auch eine neuerliche Infektionswelle.

Mit einem Blick auf den Herbst und das beginnenden Kindergartenjahr soll an die Impf-Möglichkeiten erinnert werden.


Wichtig: Grundimmunisierung abschließen

Die Grundimmunisierung ist erst nach 3 COVID-Schutzimpfungen abgeschlossen. Dabei gilt folgendes Impfschema (mit mRNA-Impfstoffen):

  • Erstimpfung
  • Zweitimpfung: 21 bis 28 Tage nach der Erstimpfung
  • Drittimpfung: 4 bis 6 Monate nach der Zweitimpfung

Bei einer Infektion zwischen zwei Impfungen beginnt die bereits laufende Frist mit dem Tag der Genesung von vorne.

Für Wien gilt:
Allen Personen ab 5 Jahren wird die Abschließung der Grundimmunisierung mit einer 3. Impfung 6 Monate nach der Zweitimpfung dringend empfohlen.
Allen Personen ab 12 Jahren wird die 3. Impfung auf eigenen Wunsch bereits 4 Monate nach der Zweitimpfung in allen städtischen Impfzentren gerne ermöglicht.


Auffrischungsimpfung

Das Nationale Impfgremium empfiehlt eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung bzw. auf eigenen Wunsch 4 Monate nach der Grundimmunisierung.
Bei einer Infektion zwischen zwei Impfungen beginnt die bereits laufende Frist mit dem Tag der Genesung von vorne.

Für Wien gilt:
Alle Personen ab 12 Jahren, deren Grundimmunisierung bereits 6 Monate her ist, können sich in allen städtischen Impfzentren eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) holen.
Allen Personen ab 12 Jahren, deren Grundimmunisierung 4 Monate her ist, wird in allen städtischen Impfzentren eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) ermöglicht.

Für Personen unter 12 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung derzeit nicht vorgesehen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.wien.gv.at/presse/2022/06/26/wien-vereinfacht-zugang-zu-covid-19-schutzimpfung  bzw. unter:
https://impfservice.wien/

Oder hier nochmal als grafische Darstellung:

Bitte leiten Sie diese Informationen an alle Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter sowie Eltern und Interessierte weiter. Vielen Dank.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

1.7.2022_Corona | Aktualisierung der Regelungen für den Hort in den Sommerferien

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

auf Grund der steigenden Infektionszahlen und den bevorstehenden Sommerferien und Urlauben, ist es wichtig, dass Mitarbeiter*innen sowie Kindergarten- und Hortkinder auch im Sommer getestet werden.

Für Mitarbeiter*innen in elementaren Bildungseinrichtungen besteht weiterhin die Möglichkeit über die 5 monatlichen Tests hinaus, sich gratis testen zu lassen.

Bitte nützen Sie daher selbst das Angebot der Berufsgruppentestung am Standort zum regelmäßigen Testen.


Bitte erinnern Sie die ebenso die Eltern, dass sie diesen freiwilligen Testungen für Kindergartenkinder und Hortkinder nachkommen.

Es ist im Interesse der Allgemeinheit, hohe Ansteckungsraten zu verhindern.

Da die Hortkinder bzw. Kinder, die die Ferienbetreuung am Bildungscampus besuchen in der Ferienzeit nicht mehr regelmäßig in der Schule testen, wird das Vorgehen bei einem positiven Fall an die Regeln im Kindergarten angeglichen.

Ergänzend zum Vorgehen für Bildungseinrichtungen in Bezug auf Covid-19 (Stand 21.3.2022) wird somit folgende behördliche Vorgehensweise für die Horte/die Ferienbetreuung festgehalten:

  • Grundsätzliche KEINE Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche
  • Grundsätzliche KEINE Maskenpflicht für das Personal
  • Maskenpflicht nur für die Dauer von 5 Tagen in der Gruppe, wenn ein bestätigter Fall in der Gruppe auftritt

NEU:

  • Bei einem oder mehreren bestätigten Fällen gilt:

Auch als K1-Kontaktperson zu klassifizierende Personen der betroffenen Gruppen können die Ferienbetreuung/den Hort weiterhin besuchen.

Alle Personen in dieser Gruppe und das Personal haben durchgehend einen MNS (Kinder von 6 bis 14 Jahren) bzw. FFP2-Maske zu tragen.

Hortkinder/Kinder am Campus in der Ferienbetreuung testen verpflichtend täglich am Tag 1 und am Tag 5 nach dem Letztkontakt zur positiven Person. Eine zusätzliche Testung am Tag 3 wird empfohlen.

Ohne negatives PCR-Ergebnis (Tag 2 und 6) ist der Hort-/Ferienbetreuungsbesuch nicht erlaubt.  

K1-Kontaktpersonal hat täglich einen PCR-Test durchführen.

Genesene sind für 60 Tage von der Testpflicht ausgenommen.

  • Neben den 5 Gratistests gibt es zusätzlich die Möglichkeit über „Alles gurgelt“ unter dem Punkt „Behördlich angeordnet“ zu testen. Im nächsten Schritt wird dann das Feld „Kontaktperson“ ausgewählt.

Sollte tatsächliche seitens der Eltern keine PCR-Testung möglich sein (z.B. Auslandsaufenthalt kurz vor Betreuungsbeginn), ist alternativ ein Antigen-Test möglich.

  • Tritt an 5 aneinander folgenden Tagen kein weiterer Fall in der Gruppe auf, endet die Masken- und Testpflicht.
  • Für K1-Kontaktpersonen ist der Besuch von Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzert) oder Sport ohne Maske in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
    Sport und Bewegung im Freien ist ohne Maske möglich. Auch ein Picknick im Freien mit ausreichend Abstand ist möglich.
  • K1 Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen für 10 Tage nach dem Letztkontakt zur positiv getesteten Person die den Hort/die Ferienbetreuung nicht besuchen.
    Der vorzeitige Besuch ist nur mit negativem PCR-Test ab Tag 6 nach dem Letztkontakt erlaubt.

Die Änderung wurde in der grafischen Darstellung angepasst.

Zur Unterstützung hier nochmals das E-Mail mit den Beispiele für Testung Tag 1 bzw. Tag 5 und den damit verbunden Besuch der Bildungseinrichtung. Diese Beispiele gelten nun auch für Hortkinder in FAM und Hort.

An der Vorgehensweise bei positiven Fällen im Kindergarten ändert sich nichts.

Bitte geben Sie die Information an die Mitarbeiter*innen am Standort sowie die Bildungspartner*innen weiter.

Es ist unser aller Ziel, einen möglichst entspannten Sommer zu haben und dass sowohl der Kindergarten- und Hortbesuch sowie die geplante Erholungs- und Familienurlaube möglich sind.  

Danke für Ihre Unterstützung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Juni 2022 – Diplomzeugnis und Heiratsurkunde am Kindergartenstandort?

Uns haben einige Anfragen, bezüglich der Forderung, Diplomzeugnisse bzw. bei Namensänderung auch die Heiratsurkunde am Standort aufliegen zu haben, erreicht.

Das Thema konnte nun mit der Dienststelle MA10 abgeklärt werden.

Die erste Seite des Diplomzeugnisses ist zu kopieren. Hier sind Name, Geburtsdatum und „bestanden“ ersichtlich, was ausreichend ist und der MA11 entgegenkommt. Etwaige Nachweise zu Namensänderungen (Meldepflicht!) liegen in der Personalstelle auf. Aufgrund des Datenschutzes müssen diese nicht zusätzlich am Standort aufliegen.

Was ist mit der jährlichen Remu ab Gehaltsstufe 17?

Diese „Remu“ muss grundsätzlich überarbeitet werden, weil es auch bei „Altbediensteten“ im Zuge der Dienstrechts- und Besoldungsreform („Besoldung NEU“) zu Veränderungen kommen kann (z.B. durch einen Umstieg). Deshalb ist es erforderlich eine einheitliche Regelung zu schaffen wie zukünftig monetäre und nicht monetäre Leistungsansätze zu regeln sind. Dazu gehört auch die Regelung der LKP 17.

Gerüchte, diese würde nicht (mehr) ausbezahlt werden, sind falsch! Die Leistungsprämie wird dieses Jahr lediglich verspätet angewiesen und folgt, zu welchem Termin ist noch nicht bekannt.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Presseaussendung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Kindergarten-Gewerkschaft younion: Auf die Arbeit konzentrieren!

Übergabe von Forderungen an Wiener Stadtrat Wiederkehr am Montag

Seit Wochen wird auf die Wiener Kindergärten medialer Druck ausgeübt. Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der Kindergartengewerkschaft younion: „Da werden Einzelfälle zum Anlass genommen um reißerische Schlagzeilen zu produzieren. Das Ergebnis ist, dass ganze Berufsgruppen in Misskredit gebracht werden. Das wird aber skrupellos in Kauf genommen. Die Stimmung in den ersten Bildungseinrichtungen, vor allem unter den männlichen Kollegen, ist dementsprechend schlecht.“

Das bestätigt auch Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wir waren in vielen Standorten und haben uns ein Bild vor Ort gemacht. Viele Kolleg*innen sind noch von der Pandemie ausgelaugt, die aktuelle politische Diskussion hat ihnen den Rest gegeben. Sie wollen endlich konkrete Maßnahmen sehen, die ihren Arbeitsalltag erleichtern und ihr Ansehen wieder steigern.“

Die Forderungen des Personals wurden auf Karten gesammelt und in einen großen Rucksack gepackt. Am Montag folgt die Übergabe an den Wiener Stadtrat Christoph Wiederkehr. Medienvertreter*innen sind zu diesem Termin eingeladen.

Datum: 20.6.2022
Uhrzeit: 14.30 Uhr
Ort: Bildungscampus Christine Nöstlinger, Taborstraße 120, 1020 Wien (Eingang Leystraße 160)

Manfred Obermüller: „Von Politiker*innen werden zwar prächtige neue Kindergärten feierlich eröffnet, aber das pädagogische Personal, das darin arbeite sollte, ist nicht vorhanden. Was wir jetzt brauchen ist eine Personaloffensive. Es muss mehr in die Ausbildung investiert werden. Wir brauchen mehr Ausbildungseinrichtungen und bessere Anreize. Denn wir dürfen auch nicht vergessen, dass in den kommenden Jahren viele Kolleg*innen in den Ruhestand gehen.“

Die Kindergarten-Gewerkschaft younion fordert aber nicht nur eine rasche Personaloffensive. Judith Hintermeier: „Aufbauend auf besseren Rahmenbedingungen muss eine Imagekampagne dafür sorgen, dass entstandener Schaden wieder gut gemacht wird. Denn die Beschäftigten haben es nicht verdient, dass sie jetzt von manchen Eltern unter Generalverdacht gestellt werden. Sie haben sich auch eine politische Führung verdient, die zu ihnen steht, wenn sie ins Visier von politischen Aufhetzern geraten.“

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
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