1.7.2022_Corona | Aktualisierung der Regelungen für den Hort in den Sommerferien

Die folgende Information hat die Dienstgeberin an alle Standorte der Stadt Wien Kindergärten geschickt

Liebe*r Leiter*in,
liebe*r Mitarbeiter*in,

auf Grund der steigenden Infektionszahlen und den bevorstehenden Sommerferien und Urlauben, ist es wichtig, dass Mitarbeiter*innen sowie Kindergarten- und Hortkinder auch im Sommer getestet werden.

Für Mitarbeiter*innen in elementaren Bildungseinrichtungen besteht weiterhin die Möglichkeit über die 5 monatlichen Tests hinaus, sich gratis testen zu lassen.

Bitte nützen Sie daher selbst das Angebot der Berufsgruppentestung am Standort zum regelmäßigen Testen.


Bitte erinnern Sie die ebenso die Eltern, dass sie diesen freiwilligen Testungen für Kindergartenkinder und Hortkinder nachkommen.

Es ist im Interesse der Allgemeinheit, hohe Ansteckungsraten zu verhindern.

Da die Hortkinder bzw. Kinder, die die Ferienbetreuung am Bildungscampus besuchen in der Ferienzeit nicht mehr regelmäßig in der Schule testen, wird das Vorgehen bei einem positiven Fall an die Regeln im Kindergarten angeglichen.

Ergänzend zum Vorgehen für Bildungseinrichtungen in Bezug auf Covid-19 (Stand 21.3.2022) wird somit folgende behördliche Vorgehensweise für die Horte/die Ferienbetreuung festgehalten:

  • Grundsätzliche KEINE Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche
  • Grundsätzliche KEINE Maskenpflicht für das Personal
  • Maskenpflicht nur für die Dauer von 5 Tagen in der Gruppe, wenn ein bestätigter Fall in der Gruppe auftritt

NEU:

  • Bei einem oder mehreren bestätigten Fällen gilt:

Auch als K1-Kontaktperson zu klassifizierende Personen der betroffenen Gruppen können die Ferienbetreuung/den Hort weiterhin besuchen.

Alle Personen in dieser Gruppe und das Personal haben durchgehend einen MNS (Kinder von 6 bis 14 Jahren) bzw. FFP2-Maske zu tragen.

Hortkinder/Kinder am Campus in der Ferienbetreuung testen verpflichtend täglich am Tag 1 und am Tag 5 nach dem Letztkontakt zur positiven Person. Eine zusätzliche Testung am Tag 3 wird empfohlen.

Ohne negatives PCR-Ergebnis (Tag 2 und 6) ist der Hort-/Ferienbetreuungsbesuch nicht erlaubt.  

K1-Kontaktpersonal hat täglich einen PCR-Test durchführen.

Genesene sind für 60 Tage von der Testpflicht ausgenommen.

  • Neben den 5 Gratistests gibt es zusätzlich die Möglichkeit über „Alles gurgelt“ unter dem Punkt „Behördlich angeordnet“ zu testen. Im nächsten Schritt wird dann das Feld „Kontaktperson“ ausgewählt.

Sollte tatsächliche seitens der Eltern keine PCR-Testung möglich sein (z.B. Auslandsaufenthalt kurz vor Betreuungsbeginn), ist alternativ ein Antigen-Test möglich.

  • Tritt an 5 aneinander folgenden Tagen kein weiterer Fall in der Gruppe auf, endet die Masken- und Testpflicht.
  • Für K1-Kontaktpersonen ist der Besuch von Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzert) oder Sport ohne Maske in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
    Sport und Bewegung im Freien ist ohne Maske möglich. Auch ein Picknick im Freien mit ausreichend Abstand ist möglich.
  • K1 Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen für 10 Tage nach dem Letztkontakt zur positiv getesteten Person die den Hort/die Ferienbetreuung nicht besuchen.
    Der vorzeitige Besuch ist nur mit negativem PCR-Test ab Tag 6 nach dem Letztkontakt erlaubt.

Die Änderung wurde in der grafischen Darstellung angepasst.

Zur Unterstützung hier nochmals das E-Mail mit den Beispiele für Testung Tag 1 bzw. Tag 5 und den damit verbunden Besuch der Bildungseinrichtung. Diese Beispiele gelten nun auch für Hortkinder in FAM und Hort.

An der Vorgehensweise bei positiven Fällen im Kindergarten ändert sich nichts.

Bitte geben Sie die Information an die Mitarbeiter*innen am Standort sowie die Bildungspartner*innen weiter.

Es ist unser aller Ziel, einen möglichst entspannten Sommer zu haben und dass sowohl der Kindergarten- und Hortbesuch sowie die geplante Erholungs- und Familienurlaube möglich sind.  

Danke für Ihre Unterstützung.

Gut beraten und vertreten durch Ihre
Personalvertretung SoFair-FSG

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Juni 2022 – Diplomzeugnis und Heiratsurkunde am Kindergartenstandort?

Uns haben einige Anfragen, bezüglich der Forderung, Diplomzeugnisse bzw. bei Namensänderung auch die Heiratsurkunde am Standort aufliegen zu haben, erreicht.

Das Thema konnte nun mit der Dienststelle MA10 abgeklärt werden.

Die erste Seite des Diplomzeugnisses ist zu kopieren. Hier sind Name, Geburtsdatum und „bestanden“ ersichtlich, was ausreichend ist und der MA11 entgegenkommt. Etwaige Nachweise zu Namensänderungen (Meldepflicht!) liegen in der Personalstelle auf. Aufgrund des Datenschutzes müssen diese nicht zusätzlich am Standort aufliegen.

Was ist mit der jährlichen Remu ab Gehaltsstufe 17?

Diese „Remu“ muss grundsätzlich überarbeitet werden, weil es auch bei „Altbediensteten“ im Zuge der Dienstrechts- und Besoldungsreform („Besoldung NEU“) zu Veränderungen kommen kann (z.B. durch einen Umstieg). Deshalb ist es erforderlich eine einheitliche Regelung zu schaffen wie zukünftig monetäre und nicht monetäre Leistungsansätze zu regeln sind. Dazu gehört auch die Regelung der LKP 17.

Gerüchte, diese würde nicht (mehr) ausbezahlt werden, sind falsch! Die Leistungsprämie wird dieses Jahr lediglich verspätet angewiesen und folgt, zu welchem Termin ist noch nicht bekannt.

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Presseaussendung der younion _ Die Daseinsgewerkschaft

Kindergarten-Gewerkschaft younion: Auf die Arbeit konzentrieren!

Übergabe von Forderungen an Wiener Stadtrat Wiederkehr am Montag

Seit Wochen wird auf die Wiener Kindergärten medialer Druck ausgeübt. Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der Kindergartengewerkschaft younion: „Da werden Einzelfälle zum Anlass genommen um reißerische Schlagzeilen zu produzieren. Das Ergebnis ist, dass ganze Berufsgruppen in Misskredit gebracht werden. Das wird aber skrupellos in Kauf genommen. Die Stimmung in den ersten Bildungseinrichtungen, vor allem unter den männlichen Kollegen, ist dementsprechend schlecht.“

Das bestätigt auch Manfred Obermüller, Vorsitzender der Hauptgruppe 1 in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Wir waren in vielen Standorten und haben uns ein Bild vor Ort gemacht. Viele Kolleg*innen sind noch von der Pandemie ausgelaugt, die aktuelle politische Diskussion hat ihnen den Rest gegeben. Sie wollen endlich konkrete Maßnahmen sehen, die ihren Arbeitsalltag erleichtern und ihr Ansehen wieder steigern.“

Die Forderungen des Personals wurden auf Karten gesammelt und in einen großen Rucksack gepackt. Am Montag folgt die Übergabe an den Wiener Stadtrat Christoph Wiederkehr. Medienvertreter*innen sind zu diesem Termin eingeladen.

Datum: 20.6.2022
Uhrzeit: 14.30 Uhr
Ort: Bildungscampus Christine Nöstlinger, Taborstraße 120, 1020 Wien (Eingang Leystraße 160)

Manfred Obermüller: „Von Politiker*innen werden zwar prächtige neue Kindergärten feierlich eröffnet, aber das pädagogische Personal, das darin arbeite sollte, ist nicht vorhanden. Was wir jetzt brauchen ist eine Personaloffensive. Es muss mehr in die Ausbildung investiert werden. Wir brauchen mehr Ausbildungseinrichtungen und bessere Anreize. Denn wir dürfen auch nicht vergessen, dass in den kommenden Jahren viele Kolleg*innen in den Ruhestand gehen.“

Die Kindergarten-Gewerkschaft younion fordert aber nicht nur eine rasche Personaloffensive. Judith Hintermeier: „Aufbauend auf besseren Rahmenbedingungen muss eine Imagekampagne dafür sorgen, dass entstandener Schaden wieder gut gemacht wird. Denn die Beschäftigten haben es nicht verdient, dass sie jetzt von manchen Eltern unter Generalverdacht gestellt werden. Sie haben sich auch eine politische Führung verdient, die zu ihnen steht, wenn sie ins Visier von politischen Aufhetzern geraten.“

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
info@younion.at www.younion.at
UID: ATU 16273100 DVR: 0046655

Hier finden Sie mehr Infos zum Impressum und Datenschutz
Dieses Informations Mail erhalten Sie als Funktionärin/Funktionär oder Sympathisantin/Sympathisant der younion_Die Daseinsgewerkschaft
Gemäß dem Telekommunikationsgesetz möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dies kein Massen-Email ist, sondern eine  Aussendung an Personen, die mit der younion in Kontakt stehen.


Wann verfällt mein Anspruch auf Erholungsurlaub?

Unser Dienstrecht legt fest, dass der Erholungsurlaub nach Möglichkeit in dem Kalenderjahr zu verbrauchen ist, in dem auch der Anspruch entsteht.

Grundsätzlich verfallen Urlaubstage die nicht innerhalb von 2 Jahren verbraucht werden.
Bspl: Urlaubsanspruch 2020 – Verbrauch bis 31.12.2022

Im Rahmen der 3. Dienstrechts-Novelle 2019 wurde im Dienstrecht eine weitere Dienstpflicht der Vorgesetzten hinzugefügt die besagt, dass die*der Vorgesetzte im Fall eines drohenden Verfalls des Erholungsurlaubes oder einer absehbaren Beendigung des Dienstverhältnisses rechtzeitig und nachweislich darauf hinzuwirken hat, dass die*der Bedienstete den Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann und auch in Anspruch nimmt. Dieses Hinwirken muss vor Beginn eines Zeitraumes erfolgen, der noch einen vollständigen Verbrauch des Erholungsurlaubs vor dem Verfall zulässt.

In den Stadt Wien – Kindergärten leitet die Personalstelle diese Information an die Standorte weiter und fordert, nach den gesetzlichen Bestimmungen, auch aktiv eine Rückmeldung innerhalb einer vorgebeben Frist ein.

Trotz rechtzeitiger Information ist es möglich, dass Urlaubstage verfallen.

Bspl.: Wenn sich ein*e Kolleg*in im Langzeitkrankenstand befindet kann sie*er keinen Erholungsurlaub antreten, denn dafür muss sie*er gesund sein.

Juni 2022 – Ohne Worte……

Die letzten Wochen waren für uns Alle in der MA 10 eine sehr schwere Zeit und ein Ende dieser ist leider noch nicht in Sicht.

Durch die negativen Berichterstattungen begann eine regelrechte Hetzjagd, vor allem gegen Bedienstete und die Leitung unserer Abteilung.

Aber auch unsere männlichen Mitarbeiter werden seitdem regelrecht an den Pranger gestellt und oft von Eltern mit befremdlichen Anmerkungen und Aussagen konfrontiert und gekränkt. Mitarbeiterinnen und vor allem Führungskräfte sind jetzt sehr verunsichert wie sie sich richtig verhalten sollen, welche Beobachtungen und Handlungen gemeldet werden müssen, oder wie ein heikles Entwicklungsgespräch mit Eltern zu führen ist.

Das sind Fragen, mit denen wir als Personalvertretung von unseren Kolleg*innen jetzt täglich konfrontiert werden.

Diese negative Berichterstattung kann nur gestoppt werden, durch gemeinsame Aufarbeitung und lückenloser Aufklärung und am Erarbeiten von noch besseren Vorkehrungen, wie zukünftig bei Verdachtsfällen vorzugehen ist.

Der Fokus liegt auf GEMEINSAM!

Dies wird NICHT erreicht wenn Hr. Bildungsstadtrat Wiederkehr die Abteilungsleitung ihrer Funktion enthebt und sich nicht vor die Bediensteten stellt. So löst man keine Probleme!

Die Abteilungsleitung hat unserer Meinung und Informationen nach auch nichts falsch gemacht. Die Richtlinien wie bei so einer Verdachtslage vorzugehen sind, wurden eingehalten. Ob tatsächlich Fehler passiert sind, wird die Kommission feststellen und etwaige Verbesserungsvorschläge werden sicherlich eingearbeitet werden.

Glaubt Hr. Bildungsstadtrat Wiederkehr wirklich, dass er dadurch jetzt der Presse entkommen wird und die negative Berichterstattung aufhört? Eher nicht, denn jetzt hat diese keinen Prellbock mehr auf den man sich einschießen kann, jetzt richtet es sich direkt an Hr. Wiederkehr als zuständiger Bildungsstadtrat.

Ob er mit der Aktion das Vertrauen der Eltern zurück gewinnen kann ist fraglich, sicher ist aber dass er das Vertrauen des Personals verloren hat.

In einer so schwierigen Zeit in der wir uns als MA 10 gerade befinden ist es wenig bis gar nicht unterstützend, dass diese Entscheidung getroffen wurde, denn die Zusammenarbeit mit der Abteilung hat immer sehr gut funktioniert.

Es stellt sich nun die Frage: „Wer bitte möchte denn jetzt als Abteilungsleitung der MA 10 fungieren“? Derzeit ein Himmelfahrtskommando!

Sicher ist jedenfalls, dass wir voll und ganz hinter unserem Führungsteam und den Mitarbeiter*innen stehen!

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Gleichbehandlung in den elementaren Bildungseinrichtungen und Horten

Immer wieder versucht die Stadt Wien – Kindergärten männliche Kollegen zu motivieren, im elementarpädagogischen Bereich Fuß zu fassen. Gleichbehandlung nach den Europäischen Richtlinien ist gesetzlich vorgegeben und wird bei uns in der MA10 auch gelebt. Egal ob Männer oder Frauen, je nach Berufsgruppe gibt es gleiche Anforderungen sowie gleiche Tätigkeiten zu verrichten.

Aktuell ist die Lage aufgrund zahlreicher Medienberichte sehr schwierig, vor allem für die männlichen Kollegen in unserer Abteilung. Die Männer scheinen in ihrer Arbeit gerade im Fokus zu stehen. Von den Bildungspartner*innen kritisch beäugt löst die angespannte Situation in weiterer Folge auch große Verunsicherung bei unseren Führungskräften aus. Die Ängste sind auf allen Seiten groß und vor allem psychisch sehr belastend. Jede Handlung wird drei Mal überlegt und ständig wird hinterfragt, ob diese oder jene Situation Interpretationsspielraum lässt.

Um genau jetzt unterstützen zu können, haben wir als Personalvertretung nun eigens vorgesehene Termine zur Supervision für unsere männlichen Kollegen reserviert.

Sollten Sie einen Termin in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich für die genaue Vergabe bitte unter: 0676/811864454 oder  newsletter@sofair-fsg.at

20.06.202210:00 Uhr – 14:00 Uhr
21.06.202210:00 Uhr – 14:00 Uhr
22.06.202210:00 Uhr – 13:00 Uhr
24.06.202214:00 Uhr – 17:00 Uhr
06.07.202208:30 Uhr – 13:00 Uhr

Margit POLLAK

Julia FICHTL

Warum jetzt diese Vordienstzeitenreparatur?

2019 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil fest, dass Teile der Bundesbesoldungsreform 2015 diskriminierend sind. Dem Wiener Landtag wurde deshalb eine Novelle vorgelegt, die die Diskriminierung beseitigen sollte. Die Vordienstzeitenregelungen wurden letztmalig mit der 2. Dienstrechtsnovelle 2020 geändert. Damit wurde die rechtliche Basis für die amtswegige Prüfung der Vordienstzeiten geschaffen.

Vermehrt langen jetzt die Parteiengehöre zu dieser Vordienstzeitenreparatur bei den Kolleg*innen ein. Die meisten verstehen nur „Bahnhof“ und brauchen eine Erklärung zu dem Juristendeutsch, das hier angeführt wird.

Zur Überprüfung wird der Dienstantritt bei der Stadt Wien herangezogen. Haben Sie also z.B. am 04.05.1990 bei der Stadt Wien zu arbeiten begonnen, gilt dieser Tag als Stichtag für die Ermittlung Ihrer Vordienstzeiten. Anhand der aufliegenden Unterlagen wird geprüft, ob Ihre Vordienstzeiten berufseinschlägige, gleichwertige oder sonstige Zeiten sind und ob sich aufgrund der neuen Rechtslage Ihr persönlicher Vorrückungsstichtag verändert oder ob alles so bleibt wie es ist.

Den Verhandlungen der younion_Die Daseinsgewerkschaft ist es zu verdanken, dass die Verringerung des Besoldungsdienstalters nicht mehr als 2 Jahre betragen darf.

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