Darf ich trotz Teilzeit Überstunden machen?

Teilzeitbeschäftigte dürfen über die für sie maßgebende Arbeitszeit hinaus zur Dienstleistung nur herangezogen werden, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig ist und ein*e Bedienstete*r mit voller Arbeitszeit nicht zur Verfügung steht.

D.h. Überstunden sollen vermieden werden und wenn nicht anderes möglich, so schnell wie möglich im Diensttausch wieder retour genommen werden.

Siehe dazu in unserer Infomappe unter 5.2. Mehrdienstleistung bei Teilzeitbeschäftigung

Warum sind am 31. Dezember 4,5 Stunden zu nehmen?

Im Magistrat der Stadt Wien gibt es drei “Normatage” die von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr (4:30h) angesetzt sind:

  • Karfreitag
  • 24. Dezember
  • 31. Dezember

Das heißt an einem Normatag, arbeiten alle Bediensteten der Stadt Wien nur 4,5 Stunden, trotzdem gilt er als voller Arbeitstag.

In den Stadt Wien – Kindergärten wurde der Karfreitag gestrichen, dafür ist der 24. Dezember komplett dienstfrei.

Der 31. Dezember bleibt somit ein Arbeitstag der 4,5 Stunden lang ist.

Da Die Kindergärten und Horte an diesem Tag geschlossen haben, muss das Personal der Standorte diesen Tag frei nehmen. Dies kann man entweder mit einer Überstundenrücknahme tun oder sich einen Urlaubstag nehmen. Vom Urlaubsstundenkontingent werden an diesem Tag natürlich lediglich 4,5 Stunden abgezogen. Auch Teilzeitkräfte müssen diese Stunden, bis auf wenige Ausnahmen, in der gleichen Höhe aufbringen, da das durchschnittliche Stundenausmaß meist über 4,5 Stunden liegt.

AusnahmenStundenausmaß
22 Stunden bei festgelegter 5 Tage Woche04:24      Std:Min
20 Stunden bei festgelegter 5 Tage Woche04:00      Std:Min
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